Es muss ein Raum sein für ein stilles Gedenken, ein Gedenken, das diesem schrecklichen Ereignis angemessen ist. Jeder möge dazu nach seinen eigenen Vorstellungen beitragen.
Wenn ich sage, dass sich jeder Demokrat dagegenstellen muss, wenn öffentliche Räume von Extremisten besetzt
werden, so gilt das aber auch für linksextremistische Autonome. Ich appelliere eindringlich an jeden, der sich an diesem Tag gegen Rechtsextremismus stellen will: Schaffen Sie nicht den Raum für autonome Gewalttäter!
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf das Thema NPD-Verbot eingehen. Ich stimme der Einschätzung der GRÜNEN zu, dass mit dem NPD-Verbot das Problem Rechtsextremismus nicht beseitigt ist. Deshalb habe ich immer vor einem vorschnellen Einstieg in ein Verbotsverfahren gewarnt. Ich will es auch hier wieder tun. Das NPD-Verbot muss Ultima Ratio sein. Erst wenn es uns nicht gelingt, der Gefahr auf andere Art und Weise Herr zu werden,
und erst, wenn wir zu hundert Prozent sicher sind, dass das Verfahren Erfolg hat, sollten wir überlegen, ob wir zu diesem Mittel greifen. Für richtig halte ich auch das Argument, dass ein NPD-Verbot im Falle des Erfolges die rechtsextremistische Szene nicht schwächt. Große Sorge macht uns gegenwärtig der unstrukturierte Rechtsextremismus wie bei den sogenannten freien Kräften. Gerade diese werden im Falle eines NPD-Verbotes personellen Zulauf erhalten. Dann würde es sich herausstellen, dass wir mit dem NPD-Verbot gar nichts gewonnen haben.
Ich möchte das Thema nicht abschließen, ohne noch auf den letzten der von mir erwähnten Schwerpunkte im Kampf gegen den Rechtsextremismus einzugehen, die Stärkung der demokratischen Kultur in unserem Freistaat.
Ich möchte kurz in Erinnerung rufen – und ich denke, ich kann hier auch für meine Ministerkollegen sprechen –, dass die Staatsregierung hier Außerordentliches geleistet hat. Die Staatsregierung hat 2005 das Programm „Weltoffenes Sachsen – für Demokratie und Toleranz“ aufgelegt. Das Programm ist mit jährlich 2 Millionen Euro ausgestattet. Mit diesem Programm unterstützt die Staatsregierung Projekte zur Förderung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen. Das Geld geht an Projekte, Vereine, Verbände und Kommunen, die sich gegen Extremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
Die Staatsregierung geht in die Schulen. 63 Richter und Staatsanwälte sprechen im Rahmen des Rechtskundeunterrichtes über die Schwerpunkte Extremismus, Zivilcourage und wehrhafte Demokratie. Mit dem Projekt „Demokratie gemeinsam lernen – Kommunikationsmanagement Schule gegen Extremismus“ werden Kinder und Jugendliche befähigt, extremistische Einstellungen und Erscheinungsformen zu erkennen
Die Staatsregierung steht bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus in vorderster Reihe. Die Aufgabe kann aber von ihr nicht allein bewältigt werden. Sie kann
nur bewältigt werden mit einer aktiven Unterstützung durch die gesamte Gesellschaft. Gemeinsam mit den Bürgern, mit Vereinen und den demokratischen Parteien, Gewerkschaften und Kirchen muss es uns gelingen, dass der Freistaat ein Land wird, in dem Rechtsextremismus keine Bedeutung mehr hat.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage abgeschlossen, und wir kommen jetzt zu den Entschließungsanträgen. Zuerst rufe ich den der Koalition in der Drucksache 4/14491 auf. Wer möchte ihn einbringen? – Herr Bandmann, bitte.
Frau Vorsitzende, inhaltlich haben wir die Position der Koalition vorgetragen. Ich denke, das findet sich im Entschließungsantrag wieder. Wir bitten um Zustimmung.
Wird dazu noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen Entschließungsantrag der Koalition abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist der Entschließungsantrag der Koalition mit großer Mehrheit angenommen worden.
Ich rufe auf den Entschließungsantrag der GRÜNEN und der LINKEN in der Drucksache 4/14517. Hier ist noch einmal Einbringung erwünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir, DIE LINKE und die GRÜNE-Fraktion, möchten mit unserem Entschließungsantrag an einen Entschließungsantrag der SPD von 2004 anknüpfen, nachzulesen in der Drucksache 3/11205.
Damals gelang es – Herr Brangs, hören Sie mir bitte zu! –, ein einstimmiges Votum hier im Sächsischen Landtag für Demokratie und ein friedliches Zusammenleben aller Menschen in diesem Land ungeachtet ihrer Weltanschauung,
Religion, Kultur oder Hautfarbe – hier im Hohen Haus – zu erreichen. Dies betrifft die Punkte 1, 4 und 5 unseres Antrages.
Das gemeinsame Handeln der demokratischen Parteien in den letzten Jahren hier im Hohen Haus war richtig und notwendig. Dies wollen die Einreicherinnen mit diesem Antrag deutlich machen.
Dem Entschließungsantrag von CDU und SPD haben wir zusammen gerade zugestimmt. In beiden Anträgen zeigt sich das gemeinsame und vielfältige Bemühen um eine Zurückdrängung der extremen Rechten. Ich bitte Sie hiermit im Interesse von Demokratie sowie für die Freiheit und Gleichheit aller um die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Gibt es zum Entschließungsantrag Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt abstimmen über die Drucksache 4/14517. Wer gibt die Zustimmung? –
Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist dennoch der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil er absolut vernünftige Forderungen formuliert,
die jedem Demokraten und jeder Demokratin am Herzen liegen sollten. Mit der Zustimmung der NPD haben wir an dieser Stelle natürlich nicht gerechnet.
Ich bin davon überzeugt, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus nur gemeinsam im Verbund mit allen demokratischen Fraktionen erfolgen kann. Ich finde es überaus bedauerlich, dass es der Koalition nicht gelungen ist, hier im Dienste der gemeinsamen Sache über ihren Schatten zu springen, und dass deshalb dieses wichtige Anliegen Parteigrenzen zum Opfer gefallen ist.
Meine Damen und Herren! Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen noch einmal zurück zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds für den 2. Untersuchungsausschuss. Das war der 3. Wahlgang.
Abgegeben wurden 96 Stimmscheine. Ungültig waren 6 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Mit Ja stimmten, also für Herrn Winfried Petzold, 40 Abgeordnete, mit Nein 14. Es gab 36 Enthaltungen.