Die Regierenden haben das Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Wir freuen uns alle wie wild, dass Sachsen mehr Geld bekommt und dass unsere Kommunen, auch meine Heimatstadt Dresden, ebenfalls mehr Geld bekommen. Da es sich um schuldenfinanzierte Investitionen handelt, ist es natürlich für uns alle sehr wichtig, ganz genau hinzuschauen, dass möglichst vernünftige Sachen gemacht werden.
Ich will auch eines nicht verhehlen: Mein Eindruck ist, dass sich der Freistaat diesbezüglich bemüht, die richtigen
Rahmenbedingungen zu setzen bis auf zwei Dinge vielleicht, nämlich zum einen die Aufforderung an die Kommunen, sie mögen ihren Eigenanteil doch bitte über Schulden und Kredite finanzieren. Das halten wir für nicht richtig. Wir finden zudem, dass die Abwicklung über die Sächsische Aufbaubank nicht der richtige Weg ist. Aber insgesamt, meine Damen und Herren, begrüßen wir es ausdrücklich, dass besonders das Finanzministerium bei der Vergabe der Mittel und der haushaltsrechtlichen Umsetzung des Konjunkturpaketes einen recht pragmatischen und handwerklich sauberen Weg eingeschlagen hat und hier einen verhältnismäßig unbürokratischen Weg gehen wird. Dafür danke ich dem Freistaat, vor allem auch dem Finanzminister, im Übrigen auch für die insgesamt doch recht transparente Informationspolitik.
Es ist sicher unstrittig – das will ich gar nicht in Abrede stellen –, dass viele der Maßnahmen, die in den Kommunen am Ende umgesetzt werden, durchaus sinnvoll sind. Ich glaube, dass wir die Sanierung unserer Schulen mit viel mehr Schwung in Angriff nehmen, als das in den letzten Jahren passiert ist. Das Gleiche gilt für den Neubau von Kindertagesstätten und deren Sanierung sowie für die Krankenhäuser oder die Sanierung von Nebenstraßennetzen.
Der Investitionsstau, den wir in diesem Bereich im Freistaat Sachsen haben, ist enorm und nicht selten aber leider eben auch das Ergebnis schwerwiegender politischer Versäumnisse und schlichtweg auch falscher Prioritätensetzung bei der Mittelvergabe in den vergangenen Jahren gewesen. Ob all die neuen Projekte aber tatsächlich notwendig und sinnvoll sind und ob sie vor allem auch zusätzlich zu dem ohnehin Geplanten sind, muss man sehen, wenn die Kommunen ihre Vorhaben eingereicht haben. Für uns bleibt dennoch die konjunkturpolitische Wirkung insgesamt eher zweifelhaft.
Frau Dr. Runge, ich bin tatsächlich überzeugt, dass es Alternativen zu diesem Konjunkturpaket gegeben hätte. Ich glaube schon, dass es besser als dieser schuldenfinanzierte Krisenaktionismus gewesen wäre, einen Staat zu haben, der sich mäßigt, der mit weniger auskommt und der eben nicht auf Dauer über seine Verhältnisse lebt. Dazu hätten die Großen Koalitionen in Dresden, aber natürlich auch in Berlin, mit ihren satten Mehrheiten auf allen Ebenen die Möglichkeiten gehabt, die entscheidenden Weichen mit den entsprechenden Reformen zu stellen. Ich erinnere hier zum Beispiel an das, was wir selbst in Sachsen hätten machen können.
Sehr geehrter Herr Minister Buttolo, wie wäre es denn mit einer echten Verwaltungsreform gewesen, die uns nachhaltig und sehr lange den Verwaltungskostenaufwand in diesem Freistaat reduziert hätte? Das wäre ein richtiger Weg gewesen. Oder wie wäre es mit einer richtigen Entbürokratisierung dieses Landes gewesen? Ich glaube, wir brauchen uns alle nicht noch einmal über das schlimme Scheitern des Paragrafenprangers unterhalten.
Wenn Sie Investitionen von Kommunen wollen, dann ist auch jener kommunale Vorsorgefonds, aber auch die sogenannte Reichensteuer für abundante Gemeinden genau das Falsche, weil man gerade diesen Gemeinden die Investitionskraft wegnimmt. Da hätten Sie auch selbst hier in Sachsen persönlich korrigierend eingreifen können. Auch das hätte ich von der Staatsregierung erwartet. Das wären richtige Maßnahmen gegen die Krise gewesen.
Ebenfalls besser als dieser Krisenaktionismus, meine Damen und Herren, wäre es gewesen, wenn ein Staat das tut, was jeder in seiner Familie und jeder verantwortungsbewusste Unternehmer in diesem Land tut, nämlich in guten Zeiten Vorsorge für die sicher kommenden schlechten Zeiten zu treffen. Da hätte man jetzt nicht über das Mittel einer neuen Staatsverschuldung gehen müssen, sondern vielleicht Reserven oder Rücklagen gehabt. Das wäre eine richtige Politik gewesen, Frau Dr. Runge.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass es auch besser wäre, wenn sich der Staat endlich wieder klar und unmissverständlich zu den Grundsätzen einer sozialen und fairen Marktwirtschaft bekennt und dieser Staat seinen Bürgern mehr Vertrauen entgegenbringt, meine Damen und Herren. Es ist nicht der Staat, der der Motor der nächsten Konjunktur sein wird. Es werden die Bürger sein, es wird vor allem die berufstätige Mitte unserer Gesellschaft sein, die den Karren wieder aus dem Dreck ziehen wird, meine Damen und Herren. Ich möchte auch daran erinnern, dass der nächste Aufschwung nicht durch diesen Staat gemacht wird. Es werden die vielen unzähligen kleinen und mittelständischen, die persönlich haftenden und in der Region verankerten Unternehmen sein, die den nächsten Aufschwung tragen werden.
Lassen wir gemeinsam den Bürgern in diesem Land mehr Netto vom Brutto und lassen wir den Leistungsträgern in diesem Land mehr Freiheit und mehr Gestaltungsfreiräume. Das wäre aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP das richtige Konjunkturprogramm für Deutschland und Sachsen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Wir reden heute nicht über das ganze Konjunkturpaket. Allgemeine Ausführungen sind vielleicht nicht ganz angemessen. Wir reden eigentlich über die 10 Milliarden Euro für Investitionen in die Kommunen. Über einzelne Instrumente haben wir schon im Januar diskutiert, zum Beispiel über die Abwrackprämie. Morgen werden wir über das Einzelinstrument Kurzarbeit diskutieren. Ich beziehe mich also auf das Zukunftsinvestitionsgesetz.
Für Sachsen sind das alles in allem inklusive der Kofinanzierungsmittel 800 Millionen Euro, um der Konjunktur hier im Land unter die Arme zu greifen. Absolut betrachtet, klingt das nach sehr viel Geld. Wenn wir das aber an den Investitionen im sächsischen Haushalt von mehr als 3 Milliarden Euro messen, dann sind das ungefähr 10 % mehr. Das ist gut, aber es ist nicht so, dass nun für das Handwerk alles von diesem Konjunkturpaket abhängen würde.
Sie haben sich zehn Minuten Zeit gelassen zwischen Ihrer ersten These, dass es der Generationengerechtigkeit entsprechen würde, wenn man keine Schulden mehr machte – das ist gerade auch sehr en vogue –, und Ihrem Hinweis, dass Sie sich für massive Steuersenkungen einsetzen wollen. Diese aber können Sie in diesem Jahr und in den nächsten Jahren nur über Schulden finanzieren. Das halte ich für ziemlich absurdes Theater, aber zehn Minuten machen viel vergessen.
Natürlich hält sich auch unsere Freude angesichts der Tatsache, dass das Ganze über Schulden finanziert wird, einigermaßen in Grenzen – das ist ganz klar –, zumal wir noch nicht einmal wissen, Herr Finanzminister, was das in den nächsten Jahren an Steuermindereinnahmen bedeutet. Die kommen ja im Prinzip als Problem obendrauf.
Aber generell gilt, zumindest in den Maßstäben unserer Fraktionsarbeit: Wer Schulden aufnimmt, um in etwas zu investieren, muss dafür sorgen, dass diese Investitionen zukunftsorientiert sind, damit die Schulden in Zukunft auch wieder abgetragen werden können.
Es ist, finde ich, schon charakteristisch für Sie, Herr Buttolo, dass Sie das Wort Nachhaltigkeit in Ihre Rede aufgenommen haben, dann aber nur „insbesondere energetische Sanierung“ sagen, jedoch nicht einen Ton zur Praxis. Wissen Sie, bei diesem Thema können wir keine Schaufensterreden gebrauchen. Jetzt geht es nämlich um die Umsetzung von nachhaltiger Politik, und da muss man im Detail ziemlich genau sein.
Natürlich – das haben Sie nur in diesem Nebensatz erwähnt – geht ein erheblicher Teil der Gelder in die energetische Gebäudesanierung. Sie sind dafür vorgesehen, zukünftige Kosten bei steigenden Heizungspreisen, die auf jeden Fall wieder kommen werden, vorausschauend, nachhaltig zu vermeiden. Aber Sie sprechen in Ihrer Rede im Gegenteil davon, dass Förderanträge in Einzelfällen auch dann berücksichtigt werden könnten, wenn sie nicht zu dem Tatbestand der in das Förderprogramm aufgenommenen Förderrichtlinien passen. Da werde ich hellhörig. Wie hoch darf der Prozentsatz der Einzelfälle
denn sein – unter der statistischen Relevanz von 3 %? Oder 10 %? Oder 20 %? Da wäre Klarheit angemessen.
Es ist, finde ich, schon eine Zumutung, dass Sie nach einem Entwurf der Verwaltungsvorschrift vom 16. Februar, die die Details regelt, innerhalb von drei Wochen keine Endfassung vorlegen können. Die Kommunen melden munter im rechtsfreien Raum drauflos, angehalten von Ihrem ehrgeizigen Zeitplan, bis zum 23. März angemeldet zu haben. Die wenigsten – das merke ich an den Nachfragen, die ich bekomme – wissen um die Klausel, dass 50 % plus X der Gesamtfinanzierung der Maßnahme in die energetische Sanierung fließen müssen.
Sie reden von ruhiger Hand und stiften Chaos. Ich habe eher den Eindruck, dass Sie ratlos sind und nicht bedacht, wie Sie hier ein bisschen transportiert haben. Sie wollen das bis zur Wahl aussitzen. Aber ich finde, Gottes- und Krisenergebenheit sind hier nicht angesagt, sondern verantwortliches und durchdachtes staatliches Handeln; und da muss man eben differenzieren.
Nehmen wir einmal das Handwerk. Es wird mit der energetischen Gebäudesanierung massiv befasst sein, hoffe ich jedenfalls. Das Hauptgeschäft des Handwerks in Sachsen ist das Privatkundengeschäft. Die Menschen haben in den letzten Monaten sehr wohl begriffen, dass sie ihre Häuser im wahrsten Sinne des Wortes gegen die globalen Stürme auf dem Energiesektor wetterfest machen müssen. Davon konnte ich mich übrigens auch auf der Baumesse in Plauen am vergangenen Freitag überzeugen.
Die gewerblichen Aufträge gehen in einer Wirtschaftskrise naturgemäß zurück. Das ist nicht verwunderlich. Dass Sie versuchen, das zu kompensieren, indem der öffentliche Sektor mit diesem Paket ein paar Investitionsmaßnahmen mehr macht, ist sicherlich vernünftig. Aber der öffentliche Sektor macht im Handwerk nicht einmal 10 % der Auftragslage aus. Ich finde, man muss etwas tun, was dem Handwerk wirklich nützt und was auch den qualitativen Ansprüchen, die das Handwerk selbst stellt, genügt. Es nützt dem Handwerk nicht, wenn die Betriebe bis zum Jahresende wegen überhasteter Anmeldung und überhasteter Verausgabung Überstunden machen müssen und im nächsten Jahr wieder keine stabile Auftragslage haben. Handwerksbetriebe reagieren oft so, dass sie dann lieber entlassen, statt auf Kurzarbeit zu setzen. Da wird es also nicht das geben, was Herr Rößler gesagt hat, nämlich die Sicherung von Arbeitsplätzen. Da müssen Sie auf die Usancen der Branchen achten.
Die Wirtschaftkrise dem Wirtschaftsminister zu überlassen ist okay, aber Sie werden doch wohl hier und da zu bestimmten Ereignissen, wie zum Beispiel zur globalen Wirtschaftskrise, auch einmal am Kabinettstisch kurz die Ergebnisse austauschen. Ihnen muss doch klar sein, dass
die Krise nicht im Jahr 2009 endet. Zwingen Sie also die Kommunen und die Handwerksbetriebe doch nicht dazu, schlechte und minderwertige Anmeldungen zu machen, um dieser Vorgabe planwirtschaftlich zu genügen, wobei die kommunalen Planungsvorläufe auf einem so schlechten Niveau sind, dass das nicht in hoher Qualität funktionieren kann. Die fehlende Planung nachzuholen wird Zeit kosten, oder man bekommt schlechte Qualität. Die Handwerksbetriebe wollen lieber einen gleichmäßigen Geschäftsverlauf über die nächsten zwei, drei Jahre, anstatt zwischen Überstunden und Entlassungen hin und her zu schwanken. Das Handwerk wird ungefähr ein halbes Jahr nach dem Einbruch in der Industrie von der Krise erfasst. Da gibt es eine Zeitverzögerung. Ich finde, da muss man genau hingucken.
Die Exportwirtschaft insgesamt wird übrigens von diesem Gesetz nicht profitieren. Deren Konjunkturzyklus ist für dieses Gesetz irrelevant. Das Handwerk möchte Wertarbeit abliefern. Das soll ja auch dazu beitragen, die Finanzierung auf Pump zu rechtfertigen. Aber dem muss man auch Rechnung tragen. Da ist nicht der Wahltermin alles, sondern die Qualität der politischen Arbeit.
Jetzt haben wir das Gesetz. Nun müssen wir das Beste daraus machen. Aber wie machen wir das Beste daraus? Neben der Aufteilung, wer was wofür bekommt, hat der Bundesgesetzgeber eben noch eine ganze Reihe von Vorgaben gemacht. Ich habe es gerade gesagt. Er sagt, insbesondere in die energetische Gebäudesanierung soll investiert werden, nicht nur bei Schulen, auch bei Hochschulen. Dies insbesondere ist eine Verpflichtung für die Qualität, wie ich das ausgeführt habe.
Wie gesagt, diese energetischen Sanierungen sind Zukunftsinvestitionen. Wenn ich mir aber die kommunale Presse der letzten Tage und die verschiedenen Vorschlagslisten der Kommunen ansehe – und damit komme ich zur Praxis in der Anmeldung –, muss ich feststellen, dass die energetische Sanierung von Schulgebäuden oder Weiterbildungseinrichtungen nicht gerade die Top-Nennungen unter den Vorschlägen sind, um nicht zu sagen, energetische Sanierungsmaßnahmen kommen so gut wie gar nicht vor. Ein Schulneubau ist für mich im Sinne des Gesetzes keine energetische Sanierungsmaßnahme, ebenso wenig wie eine Brandschutzmaßnahme, der Neubau einer Schulsporthalle, die Ausstattung eines Ganztagsbereiches oder die Neugestaltung einer Freifläche. So wichtig das im Einzelnen sein kann, es ist nicht die Priorität nach der Maßgabe dieses Gesetzes.
Da fragt man sich natürlich, warum die Kommunen kaum energetische Sanierungsprojekte anmelden. Entweder haben Sie, Herr Buttolo, keine klaren Vorgaben gemacht, was die Verwaltungsvorschrift betrifft – das muss ich jetzt unterstellen –, oder es kann auf der anderen Seite auch sein, dass es sich auch in den Abstimmungsgesprächen mit dem Städtetag nicht herumgesprochen hat, dass bei der Finanzierung der Maßnahmen 50 % plus X für die energetische Sanierung vorzusehen sind. Ich halte das für
ein Problem. Sie werden sehr viele Anträge zurückweisen müssen. Der Staat ist der Schlimme und der Dumme, und die Bürgermeister werden sich im Kommunalwahlkampf damit herausreden, dass sie es nicht gewusst hätten. Das ist Chaos, keine Besonnenheit.
Ich hätte heute sehr gern über die Details dieser Verwaltungsvorschrift debattiert. Herr Kollege Rößler hat hier ein Loblied auf die Geschwindigkeit, mit der sich alle mit dem Problem befasst hätten, gesungen. Was waren wir aber schnell, Herr Rößler! Das Problem ist, dass die Richtlinie nicht da ist und keiner weiß, was gehauen und gestochen ist. Das ist das Problem.
Wir wollen, dass dieses Konjunkturpaket für Investitionen in unsere Zukunft verwendet wird. Wir haben auch schon oft über die demografische Entwicklung gesprochen, und über die Aufgaben, die daraus erwachsen, haben wir auch debattiert.
Wenn ich Sie, um einen einzelnen Punkt herauszugreifen, in Ihrer Rede richtig verstanden habe, Herr Buttolo, dann können für eine Schule, die keine Standortsicherheit hat, 100 000 Euro verausgabt werden – und dann erst recht nicht für energetische Gebäudesanierung. Für mich ist das nicht in Ordnung. Aber so kann man das, was Sie dargestellt haben, interpretieren. Dann wären Fehlinvestitionen vorprogrammiert. Das ist übrigens auch unfair gegenüber den Kommunen, die sich angestrengt haben, ihre Schulstandorte anzupassen.
Als Letztes noch zu den finanzschwachen Kommunen: Die Staatsregierung sieht vor, dass Kommunen ihre Eigenanteile durch zusätzliche Kredite finanzieren können. Ich finde, das konterkariert die Bemühungen um Entschuldung. Das sehe ich genauso. Wir hätten es besser gefunden, wenn das Land diesen Kommunen ihren Eigenanteil vorfinanziert hätte, ähnlich wie in NordrheinWestfalen, und dann den Kredit, verteilt über die nächsten Jahre, im Rahmen des Finanzausgleichs verrechnet hätte. Das hätten wir für klüger befunden, aber Sie regieren und entscheiden, wie das geht.
Herr Buttolo, Sie haben in Ihrer Rede zum Thema Zusätzlichkeit erklärt, dass als Vergleichsmaßstab der Investitionsausgaben von Land und Kommunen der Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008 gelte. Minister Unland hat im Haushalts- und Finanzausschuss letzte Woche eine andere Information gegeben. Demnach sei es möglich, als Referenzzeitraum die Jahre 2004 bis 2008 zu wählen, um das hohe Investitionsniveau der letzten drei Jahre nicht zum Maßstab nehmen zu müssen.
Außerdem war auch die Rede davon, die Steuermindereinnahmen der nächsten Jahre eventuell mit einzurechnen, zu berücksichtigen; zumindest auch bei der Abschlussrechnung. Für mich ist jetzt die Frage: Rechnet das Finanzministerium die in Kommunen aggregierten Größen mit in die Rechnung ein, wenn die Rechenschaft gelegt werden muss?
Meine Herren, der Platz zwischen Ihnen ist leer, Sie können sich zueinander beugen und einmal kurz mitein