Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? – Das kann ich nicht erkennen.
Auch hier schlage ich Ihnen vor, artikelweise abzustimmen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit der Drucksache 4/15363.
Ich nenne noch einmal die Überschrift, über die wir als Erstes abstimmen: Gesetz zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes. Wer dieser Überschrift zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und ohne Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.
Artikel 1 hat den Titel: Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ich stelle das gleiche Abstimmungsverhalten wie soeben und Zustimmung fest.
Artikel 2 lautet: Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten und Zustimmung.
Ich rufe Artikel 3 auf: Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachen. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten und Zustimmung.
Artikel 4 lautet: Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten und Zustimmung.
Artikel 5 lautet: Neufassung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten und Zustimmung.
Artikel 5a lautet: Änderung des Sächsischen Justizgesetzes. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.
Artikel 6 regelt das Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ich stelle das gleiche Abstimmungsverhalten fest.
Meine Damen und Herren, da in dieser 2. Lesung keine Änderungen angenommen wurden, rufe ich gleich die 3. Lesung auf. Es ist kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vorgebracht worden.
Meine Damen und Herren, wer dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes, Gesetzentwurf der Staatsregierung, als Ganzes zustimmt, den bitte ich jetzt um seine Stimme. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Wiederum das gleiche Abstimmungsverhalten wie bei den einzelnen Abstimmungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Sächsische Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte oder den Sächsischen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten und die Änderung des Landesjugendhilfegesetzes (Sächsisches Kinder- und Jugendrechtsbeauftragtengesetz – SächsKJRB)
Drucksache 4/15417, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Die Fraktion GRÜNE hat als einreichende Fraktion natürlich das erste und entscheidende Wort. Es spricht Frau Abg. Herrmann. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Das erste und entscheidende Wort“ – mal sehen, ob es so kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sachsen ist familienfreundlich. Das meint zumindest die Staatsregierung. Was aber bedeutet das? Meint die Staatsregierung damit, dass es tatsächlich bedarfsgerechte Betreuungsplätze für Kinder gibt und damit deren Eltern schnell in den Beruf zurückkehren können? Oder meint die Staatsregierung, dass es mit dem Landeserziehungsgeld eine zusätzliche Transferleistung für Eltern gibt, wie Herr Staatsminister Jurk heute früh gesagt hat? Nur können Kinder in dem Fall nicht in die Kita, und das hat der Staatsminister nicht gesagt. Oder meint die Staatsregierung mit „familienfreundlich“, dass das Sozialministerium inzwischen als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert ist? Und was, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen Kinder zu solchen Wünschen und Vorstellungen von Erwachsenen?
Wir wollen, dass Sachsen kinderfreundlich wird. Familienfreundlichkeit ist ohne Zweifel wichtig, aber regelmäßig wird einseitig auf Eltern und manchmal noch Wirtschaft geblickt. Die Begründung für diese Einseitigkeit: Mehr Geld und mehr Zeit für Eltern sollen auch mehr Geld und mehr Zeit für Kinder bedeuten. Das ist auch nicht immer falsch, aber es ist uns einfach zu wenig. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Personen mit eigenen Wünschen an die Gesellschaft und natürlich auch an die Eltern.
Die UN-Konvention gibt uns nicht nur auf, Kinder zu schützen, sondern auch, sie zu fördern und zu beteiligen. Genau dafür müssen wir geeignete Formen schaffen. Wie können Kinder in die politische Meinungsbildung einbezogen werden? Unsere Fraktion sagt ausdrücklich nicht: über die Eltern. Kinder können und wollen sich selbst äußern, auch gegenüber Politik und Verwaltung.
Wir, unsere Fraktion, haben dazu einige mögliche Wege geprüft. Der Bundestag zum Beispiel macht es Kindern möglich, Petitionen zu schreiben. Das ist im Prinzip in Sachsen auch möglich, aber wenn Sie das Prozedere und die Sprache bei Petitionen kennen, dann wissen Sie, dass
das für Kinder nicht gerade einladend ist. Außerdem hat der Petitionsausschuss den Nachteil, dass er nicht selbst initiativ werden kann.
Eine Kinderkommission als Unterausschuss des Sozialausschusses, wie von der FDP vorgeschlagen, ist auch keine ausreichende Lösung. Der Unterausschuss sollte allein die Beschlüsse des Landtages auf die Folgen für Kinder überprüfen. Kinder und Jugendliche könnten dabei nicht aktiv mitwirken und ihre Ideen einbringen.
Unser Vorschlag lautet deshalb: Wir wollen einen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten ähnlich der Ausländerbeauftragten oder dem Datenschutzbeauftragten, an den sich Kinder und Jugendliche mit ihren Anliegen und Beschwerden wenden können. Er oder sie soll am Landtag angebunden sein und von ihm auch gewählt werden. Der Landesjugendhilfeausschuss erhält das Recht, eine geeignete Person vorzuschlagen. Damit wird sichergestellt, dass der oder die Beauftragte über die nötige Qualifikation verfügt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum einen wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen, dass Kinder und Jugendliche in allen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mit entscheiden können, und zum anderen hat ein Kinder- und Jugendrechtsbeauftragter oder eine -beauftragte die klar festgelegte Aufgabe, die Kinderrechte, wie sie in der UN-Konvention beschrieben sind, umzusetzen. Damit ist er oder sie Partner der Landesebene für das von der UN geforderte Monitoring. Das heißt, er ist zuständig für den Bericht über die Umsetzung der UN-Kinderrechte auf Landesebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch etwas zur Argumentation der CDU im Ausschuss sagen. Dort wurde behauptet, wir bräuchten keine neuen Beauftragten, das Parlament bestehe ja aus 112 Kinderrechtsbeauftragten. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie professionell und engagiert erledigen Sie denn Ihre Aufgaben? Was wissen Sie über Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder? Welche Kinderrechte des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen sind Ihnen hier sofort präsent? Wann haben Sie das letzte Mal mit Kindern und Jugendlichen diskutiert? Ich befürchte, die Antworten von einigen Kollegen – die im Übrigen nicht zuhören – wären blamabel. Sie haben nicht verstanden, dass man nicht automatisch Kinderpolitik machen kann, nur weil man Kinder oder Enkel hat. Niemand macht ja auch automatisch Finanzpolitik, weil er Geld in der Hosentasche hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Kinderpolitik gehören Fachwissen und Methodenkenntnisse. Daher wollen wir eine Expertin oder einen Experten, dessen Hauptaufgabe es ist, sich für die Kinderrechte in Sachsen starkzumachen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche haben Rechte, die in der Verfassung verankert sind, die wir aber auch in verschiedenen Gesetzen verankert haben.
Die Einhaltung dieser Gesetze wollen wir in der Tat nicht nur auf einen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten abwälzen. Der Landtag, Frau Kollegin Herrmann, braucht nicht einen einzigen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten, sondern – was wir im Ausschuss auch gesagt haben – wir brauchen 123. Nämlich jeder Abgeordnete, der im Landtag sitzt,
Wir haben ein Ministerium, das SMS, das zuständig ist, das dafür auch die Aufgaben wahrzunehmen hat. Wir haben eine Ministerin, die zuständig ist. Wir haben eine Kinder- und Jugendministerin, die die Aufgaben wahrzunehmen hat.
Ich habe Ihr Beispiel nicht so richtig verstanden, dass sich nicht alle mit Kinderfragen beschäftigen können. Entschuldigung, wir beschäftigen uns natürlich alle mit Kinderfragen im Parlament und werden zum Beispiel über Ihren Gesetzentwurf entscheiden. Wir beschäftigen uns alle auch mit Futtermittelrecht und mit Finanzen. Auch dort muss man ein Grundwissen aufbringen und es einsetzen. Erst recht bei Kindern kann man von jedem erwarten, dass er sich mit diesem Thema beschäftigt.
Uns wäre es lieber, wir würden einmal inhaltlich über Kinderschutz diskutieren. Das werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt machen. Denn das Erste, was Ihr Kinderrechtsbeauftragter ja fordern würde, wäre ein Kinderschutzgesetz. Beim nächsten Tagesordnungspunkt, wenn es um Kinderschutz geht, bin ich gespannt, ob die GRÜNEN dann dem Gesetz zustimmen und ihre Meinung gegenüber der im Ausschuss ändern. Dort, wo es konkret wird, wo sie gefragt werden, was sie für den Kinderschutz tun,
wird bei den GRÜNEN nicht viel passieren. Sie werden wieder sagen, dass Ihnen der Datenschutz deutlich wichtiger ist als das Kindeswohl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann darüber nachdenken, für welche Bereiche man Beauftragte an sich braucht. Wir haben Behindertenbeauftragte, eine sinnvolle Sache. Wir haben Frauenbeauftragte, eine sinnvolle Sache. Aber man muss sich überlegen, ob man die Zahl der Beauftragten steigern will, ob wir wirklich für alles Beauftragte brauchen. Das sollte man dann wohlweislich abwägen.
Die Stadt Dresden hat bis vor zwei Jahren eine Kinderbeauftragte gehabt. Sie hat dann ihre Arbeit eingestellt. Jetzt sage ich Ihnen einmal, was die Kinderbeauftragte von Dresden, damals Steffi Heinze, dazu gesagt hat, warum sie ihre Arbeit eingestellt hat: „Es gibt in Dresden eine Vielzahl von Institutionen, deren Mitarbeiter mit höchstem Engagement die Interessen von Kindern in der Verwaltung und in der Politik vertreten und durchsetzen. Dies wirft die Frage auf, was eine Kinderbeauftragte darüber hinaus eigentlich bewirken kann.“
Das war das, was die Kinderbeauftragte gesagt hat. Sie hat diese Frage für sich beantwortet: Man kann relativ wenig bewegen. Man muss etwas in den Entscheidungsgremien, in den Ministerien tun. Und wir müssen es in der Politik, im Landtag tun. Hier haben wir auch wahnsinnig viele – –