Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

schon vorher, wenn wir noch gar nicht wissen, wie es vielleicht einmal aussehen könnte?

(Beifall bei der Linksfraktion)

Nein, da gebe ich Ihnen nicht recht. Sie können nachvollziehen, wie das bei den anderen Bundesgesetzen ist. Wir bauen doch hier nicht das Fahrrad neu zusammen, sondern man bezieht sich auf das, was vorliegt. Sie haben seit Januar Zeit gehabt, sich mit dem Gesetzentwurf ausführlich zu beschäftigen, zum Beispiel bei der Anhörung.

Herr Dr. Müller hat dann eingeführt, dass der Landtag das Gesetz verschieben soll, wie es andere Oppositionsabgeordnete gemacht haben.

Liebe Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Landtag sind nicht dazu da, Gesetze zu verschieben, sondern zu verabschieden.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich habe von der FDP und der NPD gehört, wie schlecht das Gesetz ist. Aber liebe Kollegen von der FDP und NPD, einen Änderungsantrag von Ihnen, wie man es besser macht, habe ich nicht gesehen.

Frau Schütz sagt dann, es geht um Überwachung. Entschuldigung, wir haben doch ganz deutlich dargelegt, dass es nicht um die Überwachung von Familien geht, sondern um Familienhilfsangebote zu unterbreiten. Das ist der Ansatz des Gesetzes.

Frau Herrmann, wenn Sie sagen, die Bedenken zu dem Gesetz hätten sich erst mit dem Gutachten der Landtagsverwaltung ergeben, dann muss ich sagen, dass der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht im Januar eine ausführliche Stellungnahme gegeben hat. Dort hat er schon dargelegt, was ihm nicht passt, nämlich ähnliche Punkte, die die Landtagsverwaltung aufgegriffen hat. Das war ja der Auslöser für die Koalitionsfraktionen, einen Änderungsantrag einzureichen, in dem wir auf diese Bedenken eingegangen sind.

Frau Herrmann hat noch die Verletzung des ArztPatienten-Verhältnisses angesprochen. Wenn ich unser Gesetz sehe, wird das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht verletzt. Wenn man jemandem sagt, der nicht zum Arzt geht, er möge bitte schön hingehen, da gibt es noch gar kein Arzt-Patienten-Verhältnis. Was Sie sicherlich gemeint haben, ist das Bundeskinderschutzgesetz, das auf den Weg gebracht werden soll. In dem soll die Schweigepflicht des Arztes gelockert werden. Ich frage Sie: Was steht höher? Soll ein Arzt, der weiß, dass ein Kind vernachlässigt wird, schweigen oder hat er die verdammte Pflicht und Verantwortung, dagegen vorzugehen und zu sagen, hier wird ein Kind vernachlässigt? Hier muss das Kindeswohl doch höher stehen als irgendwelche Datenschutzgründe.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben widerlegen können, was Sie vorgetragen haben.

Deswegen bitten wir Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Müller von der NPD-Fraktion hat noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Kleinigkeiten noch zur Richtigstellung. Herr Krauß, die Frage zu langsam oder zu schnell: Wir hatten 2006 einen Antrag dazu eingebracht. Ob ein Antrag einer Oppositionsfraktion angenommen wird, ist unwahrscheinlich. Bei uns ist es ausgeschlossen. Allerdings hat ein Antrag natürlich auch einen anderen Effekt. Er ist eine gewisse Arbeitsanregung für die regierenden Fraktionen. Sie hätten seit 2006 Zeit gehabt, sich um dieses Problem zu kümmern. Also sind Sie auch zu langsam.

Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken: Es wäre sicherlich eine Sache, die auf Bundesebene zu klären wäre. Sie haben auf Bundesebene Fraktionen, die auch dort die Mehrheit stellen.

Dass das Kindeswohl den höchsten Stellenwert hat, ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch hier muss man darüber nachdenken, ob man für Minderjährige bestimmte Grundrechtsfragen anders regelt als bisher, nämlich dass dort bei konkretem Verdacht auch die Möglichkeit des Eingriffs in die Familienstruktur gegeben ist, damit das Jugendamt tätig werden kann. Das sollte jetzt eine Arbeitsanregung sein, dass Ihre Fraktionen im Deutschen Bundestag das in Angriff nehmen.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Gibt es noch weitere Aussprachewünsche? Das kann ich nicht sehen.

Frau Herrmann hat im Namen ihrer Fraktion mündlich beantragt, dass die weitere Lesung jetzt ausgesetzt wird und das gesamte Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend und den Rechts- und Verfassungsausschuss rücküberwiesen wird. Darüber müssen wir jetzt abstimmen.

Wer diesem Antrag folgen möchte, der melde sich jetzt. – Danke. Wer folgt diesem Antrag nicht? – Danke. Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass diesem Begehren nicht gefolgt wurde.

Meine Damen und Herren! Somit kommen wir zur Abstimmung über das eigentliche Gesetz. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Familie, Frauen und Jugend, Drucksache 4/15418, ab. Wir beginnen mit der Überschrift. Diese lautet: Gesetz zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen. Wer dieser Überschrift zustimmt, der melde sich jetzt. – Danke. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Ablehnungen ist mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Wir kommen zum Artikel 1. Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz. Hier gibt es einige Änderungsanträge. Zu den §§ 1 bis 3 gibt es keine Änderungsanträge. Deswegen stelle ich sie jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt den §§ 1 bis 3 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Es wurde mit etwa gleichem Abstimmungsverhältnis zugestimmt.

Zu § 4 gibt es einen Änderungsantrag mit der Drucksache 4/15507, eine Änderung zu I Punkt 1, vorgetragen von Herrn Gerlach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich beide Anträge einbringen. Es handelt sich bei beiden Punkten – einmal im § 4 und dann im § 6 – jeweils um eine redaktionelle Klarstellung. Im § 4 geht es darum, dass klar ist, was mit Absatz und was mit Paragraph gemeint ist. Im § 6 geht es um die Änderung, was die Kosten an die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung betrifft.

Vielen Dank.

Möchte jemand dazu sprechen? – Das kann ich nicht erkennen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt über den § 4 in der eben geänderten Fassung ab, wie sie von Herrn Gerlach vorgetragen wurde. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Ich stelle im Prinzip gleiches Abstimmungsverhalten fest.

Zum § 5 gibt es keine Änderungen. Wer stimmt § 5 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Es wurde mit gleichem Abstimmungsverhalten zugestimmt.

Wir kommen zum § 6. Dort gibt es die zweite Änderung von Herrn Gerlach, wie gerade vorgetragen. Wer stimmt dem zu? – Danke. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Auch hier wurde mit gleichem Abstimmungsverhalten zugestimmt.

Jetzt kommen die §§ 7 und 8 ohne Änderung. Wer stimmt den beiden Paragrafen zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Es gibt wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt noch einmal insgesamt über den Artikel 1 Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz in der geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem Artikel 1 zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Auch hier stelle ich gleiches Abstimmungsverhalten fest.

Wir stimmen jetzt über den Artikel 2 Änderung des Landesjugendhilfegesetzes ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Es wurde mit gleichem Abstimmungsverhalten zugestimmt.

Wir kommen zum Artikel 3 Änderung der Sächsischen Meldeverordnung. Zum Einleitungssatz wird hierzu noch ein Änderungsantrag vorgetragen. Das ist der Einleitungssatz II, Änderungsantrag der CDU- und der SPDFraktion. Herr Gerlach, Sie sagen noch etwas dazu.

Ich hatte vorhin vergessen zu sagen, dass das ebenfalls nur eine redaktionelle Änderung ist.

Danke schön. – Das war der dritte Änderungsantrag.

Meine Damen und Herren! Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Es gab wiederum ein gleiches Abstimmungsverhalten.

Jetzt lasse ich über Artikel 3, Änderung der Sächsischen Meldeverordnung, in der geänderten Fassung abstimmen.

Wer stimmt zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Danke. Gleiches Abstimmungsverhalten.

Artikel 4 regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer stimmt zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Enthaltungen? – Danke.

Damit ist allen Artikeln zugestimmt. Aber da wir Änderungen angenommen haben, erübrigt sich für heute eine 3. Lesung; sie wird am Freitag stattfinden.

Für heute ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/14410, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/15419, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend

Wir beginnen mit der Aussprache in der gewohnten Reihenfolge. Die CDU-Fraktion beginnt. Herr Krauß, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der 2. und 3. Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes auf Landesebene umgesetzt. Dieses Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass jeder Verbraucher Anspruch auf Informationen über Produkte wie Lebensmittel, Futtermittel, Wein oder Kosmetika hat, die den Behörden vorliegen. Das betrifft zum Beispiel Informationen über Gefahren und Risiken. Die Behörden haben ihrerseits das Recht erhalten, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren. Zuständige Ansprechpartner für die Verbraucher sind nach diesem Gesetzentwurf zukünftig die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen.

Mit diesem Gesetz wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Verbraucherpolitik gegangen. Wir bitten Sie um Zustimmung.