Für den Hörfunk sollte ursprünglich ebenfalls dieser Termin gelten. Da jedoch die technische Entwicklung eine zeitnahe ausschließlich digitale Hörfunk-Versorgung noch nicht erlaubt, ist die Digitalisierungsfrist schon einmal bis 31. Dezember 2014 verlängert worden. Statt des von der FDP suggerierten „Schweinsgalopps“ hat der Gesetzgeber also für eine ausreichende Übergangsfrist gesorgt.
Im Übrigen ist § 4 Abs. 6 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes nicht als starre Frist gedacht, sondern eine gesetzgeberische Willenserklärung, mit der die Bürger im Lande und Rundfunkveranstalter, Sendernetzbetreiber, Endgeräteindustrie u. a. rechtzeitig Klarheit erhalten sollen.
Es spricht nichts dagegen, zu gegebener Zeit eine weitere Verlängerung zu beschließen, wenn sich weitere technische Verzögerungen abzeichnen sollten.
Warum dies schon über fünf Jahre vor Fristablauf geschehen soll, ist unverständlich, zumal dann auch im § 63 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes des Bundes die Widerrufsfrist für UKW-Frequenzzuteilungen bis 2015 gestrichen werden müsste, was – wenn überhaupt – kaum noch in der laufenden Legislaturperiode geschehen dürfte.
Es gibt also keinerlei Grund für die von der FDP inszenierte Aufregung. Vielmehr gibt es gute Gründe, den für das kommende Jahr vorgesehenen Neustart des Digitalradios im DAB+ Standard zu unterstützen; denn die UKWFrequenzen sind komplett vergeben. Neue Programme und Zusatzdienste sind nur durch den Übergang zu digitaler Verbreitung möglich.
Wie die Erfahrung zeigt, sind die Bürger unseres Landes viel innovationsfreundlicher, als dies die FDP und andere sehen. Es scheint paradox, dass gerade das „gute alte Küchenradio“ unter „Denkmalschutz“ gestellt werden sollte. Für hochwertige UKW-Empfänger und Autoradios wird es Digital-Nachrüstungsmöglichkeiten geben.
Wir betrachten den Gesetzentwurf der FDP als aktionistisches Wahlkampfmanöver und lehnen ihn deshalb ab.
Der Gesetzentwurf, den die FDP-Fraktion diesem Hohen Hause vorlegt, trägt die Überschrift „Gesetz zum Übergang von analogem zu digitalem Hörfunk“. Gegenstand Ihres Gesetzentwurfs, verehrte Abgeordnete der FDP-Fraktion, ist einzig und allein die ersatzlose
Streichung derjenigen Regelung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes, die einen Übergang von analoger zu digitaler Rundfunkverbreitung zum Gegenstand hat.
Sie haben offensichtlich keine Vorstellungen davon, wie der Prozess der Digitalisierung der Rundfunkübertragung zu befördern ist. Sie zementieren mit Ihrem Gesetz vielmehr gesetzlich die analoge Rundfunkwelt. Wir sind in einem bundesweiten Geleitzug.
Mit dem Gesetz, das den Übergangszeitraum bis Ende 2014 festlegt, gibt Sachsen ein wichtiges Signal für die Zukunft der Digitalen Medienwelt.
Frequenzen werden frei für andere und neue technologische Entwicklungen – vom Mobilfunk bis zur staatlichen Kommunikation. Ihr Gesetz gilt nicht nur für den Hörfunk, sondern Sie schütten gleich das gesamte „digitale Kind“ mit dem Bade aus.
Ihnen ist vermutlich bei der oberflächlichen Lektüre des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes entgangen, dass Sie mit der Streichung des § 4 Abs. 6 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes nicht nur für den Hörfunk die analoge Welt zementieren, sondern dies auch gleich für das Fernsehen mit besorgen.
Wer sich auch nur ein klein wenig mit den Realitäten der medientechnischen Entwicklung und der Medienregulierung befasst, der stellt fest, dass die von der FDP-Fraktion zur Streichung vorgesehene Passage des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes eben nicht nur den Hörfunkbereich, sondern die gesamte Rundfunkübertragung und damit auch den Fernsehbereich betrifft. Für den Fernsehbereich aber ist die Umstellung von analoger terrestrischer Verbreitung auf digitale terrestrische Verbreitung bundesweit bereits zum Ende dieses Jahres abgeschlossen. Der gesetzgeberischen Intention ist also beim Fernsehen vollständig Genüge getan.
Auch dies aber streichen Sie mal eben – quasi als Kolateralschaden – mit aus dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz.
Ihr Gesetzentwurf, verehrte Kollegen der FDP-Fraktion, zementiert damit in der gesamten Rundfunkübertragung eine analoge Welt, die es so schon heute gar nicht mehr gibt.
Fassen wir zusammen: Der Gesetzentwurf ist kurzsichtig, innovationsfeindlich und perspektivlos für einen sich dynamisch entwickelnden Bereich. Ich bitte das Hohe Haus daher um Ablehnung des Gesetzentwurfes.
Meine Damen und Herren, damit erübrigt sich eine weitere Abstimmung und wir beenden den Tagesordnungspunkt 18.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung sächsischer Gesetze infolge der Neufassung des Sächsischen Hochschulgesetzes
Drucksache 4/15323, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Demzufolge rufe ich auf das Gesetz zur Änderung sächsischer Gesetze infolge der Neufassung des Sächsischen Hochschulgesetzes, Drucksache 4/14859, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 4/15323.
Ich rufe die Überschrift auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist die Überschrift mit Mehrheit bestätigt.
Ich rufe Artikel 1, Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule der sächsischen Verwaltung Meißen, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 1 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 2, Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mit Mehrheit beschlossen.
Ich rufe Artikel 3, Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 3 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 4, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten. Artikel 4 ist beschlossen.
Ich rufe Artikel 5, Änderung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes, auf. Wer seine Zustimmung geben
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 5 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 6, Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 6 beschlossen.
Ich rufe Artikel 7 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten. Artikel 7 ist mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 8, Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 8 beschlossen.
Ich rufe auf Artikel 9, Änderung des Universitätsklinikagesetzes. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten. Artikel 9 ist bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe auf Artikel 10, Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 10 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe auf Artikel 11, Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Diplomsozialarbeitern, Diplomsozialpädagogen und Diplomheilpädagogen im Freistaat Sachsen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 11 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe auf Artikel 12, Inkrafttreten. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 12 beschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in der 2. Lesung keine Änderungen beschlossen. Demzufolge können wir in die 3. Lesung eintreten. Diese erfolgt ohne Aussprache. Ich stelle den Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zur Änderung sächsischer Gesetze infolge der Neufassung
des Sächsischen Hochschulgesetzes in seiner Gesamtheit zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dieser Entwurf zum Gesetz erhoben worden.
1. Lesung des Entwurfs Sächsisches Gesetz zur Enteignung von Werks- und Produktionsanlagen der „Enka International GmbH & Co. KG“ in Elsterberg/Vogtland (SächsEnteignungsG-Enka)
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher die einreichende Fraktion. Für die NPD Herr Gansel, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der NPD-Fraktion zur Enteignung der Werks- und Produktionsanlagen der Enka GmbH & Co. KG in Elsterberg vor. Die Enteignung ist der gravierendste Eingriff in das Eigentumsrecht, den unser Rechtssystem kennt. Seine Anwendung ist daher nur dann erlaubt, wenn gegen den Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grob verstoßen wird und aus reinen Profitgründen verheerende sozioökonomische Folgen für eine Region drohen.