Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, diese Unterrichtung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Unterrichtung des Petitionsausschusses, Drucksache 4/15326, zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Meine Damen und Herren! Für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses und seiner Geschäftsstelle darf ich mich hiermit auch im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtages herzlich bedanken.
Petitionen sind ein wichtiges Herzstück einer funktionierenden Demokratie. Durch die Möglichkeit, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden – so Artikel 35 Satz 1 der Sächsischen Verfassung – werden Lücken in gesetzlichen Regelungen aufgetan, die Nöte und Anliegen der Menschen hier im Land werden deutlich und es findet eine effektivere Kontrolle der Arbeit der drei Gewalten statt.
Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses – im Übrigen auch der letzte in dieser Legislaturperiode – gibt eindrucksvoll darüber Auskunft. So wurden in den vergangenen Jahren bis 926 Petitionen jährlich bearbeitet, mit dem Anspruch, stets eine sachgerechte und auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Prüfung zu gewährleisten. Für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist dies ein hoher Anspruch und verpflichtet sie bei jedem Anliegen aufs Neue, dieses mit Sorgfalt zu prüfen und eine umfassende Aufklärung zu ermöglichen, um so im Ergebnis einen Bericht vorzulegen, welcher den Erwartungen einer sachgerechten Prüfung standhält. Und ich glaube, meine Damen und Herren, ich kann hier für alle Mitglieder des Petitionsausschusses sprechen, dass dieser Anspruch bei jedem Anliegen des oder der Petenten angestrebt und umgesetzt wurde.
Gestatten Sie mir, auch zum vorliegenden Bericht einige Worte zu verlieren. Wie bereits in den vergangenen Jahren, betrafen viele Anliegen der Bürgerinnen und Bürger behördliche Handlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Weitere Schwerpunkte waren die Themen Sozialversicherungsrecht und Altershilfe sowie Rundfunk und Medien und das Verkehrswesen.
Im Ergebnis lässt sich zum vorliegenden Bericht Folgendes sagen: 160 Petitionen konnten als erledigt erklärt, weitere 123 an die Staatsregierung überwiesen werden. In fast 39 % waren die Petitionen damit ganz oder teilweise erfolgreich. Der vorliegende Bericht zeigt aber auch erneut, dass vielen Petitionen – nämlich 421 – nicht abgeholfen werden konnte. Hier sollte aber auch darauf hingewiesen werden, dass dem Bürger insoweit trotzdem ein Stück weit geholfen ist, wenn er mit dem ihm zugesandten Bericht nachvollziehen kann, dass eine umfangreiche Sachprüfung stattgefunden hat und dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen wird.
Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit zum Dank nutzen. Dieser gilt in erster Linie den Mitgliedern des Petitionsausschusses, welche sich intensiv und teilweise auch sehr kämpferisch den Anliegen der Petenten angenommen haben, mit dem Ziel, eine Lösung zu finden.
Danke möchte ich ferner allen, welche einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Dies gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes, welche dem Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Mein Dank gilt auch der Sächsischen Ausländerbeauftragten, Frau Frederike de Haas, sowie der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit.
Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen; es handelt sich hierbei um eine sehr interessante Lektüre.
Stärkung der Europafähigkeit des Landtages – Zusammenwirken zwischen Staatsregierung und Landtag in EU-Angelegenheiten regeln!
Die Reihenfolge ist wie folgt: Es beginnt die CDU, anschließend die SPD und die Linksfraktion und danach der gewohnte Rhythmus. Für die CDU spricht Herr Kollege Schiemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union und das Europäische Parlament beeinflussen unser Leben als Bürger in dieser Europäischen Union entscheidend. Die EU garantiert Frieden auf diesem Kontinent. Seit sechs Jahrzehnten ist kein Krieg von Staaten der Europäischen Union ausgegangen.
Wir sind überzeugt, dass die Bundesrepublik Deutschland die aktuelle Wirtschaftskrise besser gemeinsam mit den europäischen Staaten überwinden kann. Die EU schafft wirtschaftlichen Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Die Solidarität aller Staaten der EU im Kampf gegen die Weltwirtschaftskrise ist notwendig. Sie steht mit mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten und damit auf globaler Ebene als eine wichtige Stimme auf Augenhöhe mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit China.
Oftmals denkt man gar nicht daran, aber die Europäische Union bietet uns Freizügigkeit, und das ohne Grenzkontrollen. Wichtige gemeinsame Themen sind Verbraucherschutz, globaler Klimaschutz, eine intakte Umwelt und – für uns entscheidend und wichtig – sichere Energieversorgung. Die EU bietet der Jugend Europas Chancen auf Ausbildung, auf Beruf, auf friedliches Zusammenleben. Der Vertrag von Lissabon beinhaltet Neuerungen gegenüber den bisher geltenden Verträgen.
Ich möchte nicht auf alle Punkte eingehen, aber wesentlich ist die Stärkung der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen. So gibt es im LissabonVertrag einen eigenen Artikel zu den nationalen Parlamenten mit der Bestimmung der Aufgaben und Positionen der nationalen Parlamente. Dem Ausschuss der Regionen wird ein Klagerecht eingeräumt.
Entscheidend für unsere Tätigkeit wird die Subsidiaritätskontrolle nach dem Subsidiaritätsprotokoll zum LissabonVertrag sein. Danach wird die Kommission Gesetzgebungsakte den nationalen Parlamenten – also Bundestag und Bundesrat – mitteilen. In der Begründung der Gesetzgebungsakte sind Aussagen zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität erforderlich. Die Parlamente haben die Möglichkeit zur begründeten Stellungnahme, innerhalb von acht Wochen die sogenannte Subsidiaritätsprüfung durchzuführen. Die Kommission ist nach dem Lissabon
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Neuerungen werden Auswirkungen auch auf die sächsische Landespolitik haben. Wir gehen davon aus, dass das nach dem Vertrag von Lissabon vorgesehene Subsidiaritätsfrühwarnsystem frühzeitig Maßnahmen fordert, wie der Sächsische Landtag einbezogen werden soll, und dass der Vertrag durch alle EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wird.
Die CDU-Fraktion ist auch optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassungsverstöße gegen das Grundgesetz feststellt. Wir erwarten die endgültige Ratifizierung des Vertrages.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen vor den bedeutenden Wahlen zum Europaparlament. Die Teilnahme an der Wahl ist ein Bürgerrecht. Wir werben dafür, dass jeder wahlberechtigte Bürger davon Gebrauch macht und seine Stimme zur Europawahl abgibt. So bestimmt er mit, welche politische Richtung im Parlament die Europapolitik maßgeblich beeinflusst. Je höher die Wahlbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland, auch die Wahlbeteiligung im Freistaat Sachsen, desto mehr Rückhalt haben die Abgeordneten, um die Interessen unseres Landes in Straßburg oder Brüssel wahrzunehmen. Insofern können wir auch auf die europäische Politik Einfluss nehmen, denn die ins Europaparlament entsandten Abgeordneten beraten in Fraktionen, Ausschüssen und im Plenum des Parlaments die Gesetzesinitiativen.
Insoweit haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit Vorschlägen und Eingaben Einfluss auf Europaabgeordnete ihrer Region zu nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europawahl ist ein wichtiger Anlass, auch die Bürger im Freistaat Sachsen zu motivieren, zur Wahl zu gehen. Der Wähler entscheidet mit seiner Stimme, welches Gewicht Sachsen in Europa haben wird. Nach der Wahl wird es wichtige Themen geben. Ich gehe davon aus, dass die wichtigsten Themen der Wahlperiode 2009 bis 2014 der kritische Blick auf den Erweiterungsprozess, die weitere Gestaltung der Nachbarschaftspolitik und die Beherrschung der Wirtschaftskrise in Europa sein werden. Bei der Erweiterung erwarten wir äußerste Zurückhaltung. Kroatien
gehört aber zu den mit dem Freistaat Sachsen vergleichbaren Ländern mit 4,5 Millionen Einwohnern, die sehr gut auf die EU vorbereitet sind. Deshalb sollte Kroatien die Chance eingeräumt werden, bald zum integrativen Bindeglied zu den Ländern bis nach Griechenland zu werden. Das heißt, dass dieser wichtige Prozess Kroatien in die EU führen sollte.
Auch Sie sollten sich nüchtern und korrekt mit der Materie befassen, anstatt irgendwelches dummes Zeug dazwischenzufaseln.
Diesen komplizierten Prozess, meine Damen und Herren, mit einem Projekt der EU-Mitgliedschaft der Türkei zu belasten, ist nicht unbedingt verantwortlich. Der Beitritt der Türkei würde die EU überdehnen und die Türkei selbst wirtschaftlich und politisch eindeutig überfordern.
Dennoch bleibt der Wille zur Zukunft der EU die Hauptbegründung für das Zusammenrücken der europäischen Staaten. Europa muss noch stärker ein Europa der Regionen werden, Regionen mit kultureller und nationaler Identität, Regionen, die sich gegen Krisen stellen, Regionen, die Europa stärken. Wir Sachsen sind deshalb sehr dankbar, dass wir Mitglieder der Europäischen Union geworden sind. Bisher hat die EU den Freistaat Sachsen mit über 20 Milliarden Euro beim Wiederaufbau unterstützt.
Die Chancen der sächsischen Jugend sind grenzenlos geworden. Es ist immer angenehm, wenn man mit jungen Leuten spricht und die Perspektiven von heute mit den Chancen vergleicht, die wir in unserer Jugend gehabt haben. Die jetzige junge Generation kann ohne Grenzen in Europa unterwegs sein.
Ich denke an die Minderheiten von Europa, die sich treffen können. Natürlich können die jungen Leute auch Erfahrungen austauschen und in anderen Ländern studieren oder berufliche Erfahrungen sammeln.
Noch ein Aspekt zu Europa, der uns ein besonderes Herzensanliegen sein muss. Der Freistaat Sachsen liegt im Herzen von Europa. 566 Kilometer verbinden ihn mit seinen Nachbarn, der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Die beiden Länder sind seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der Freistaat Sachsen unterhält vielfältige Beziehungen zu seinen Nachbarn. So entwickeln sich Sachsen und die Tschechische Republik zu wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und nicht zuletzt kulturellen und touristischen
Partnern. Die CDU-Fraktion war immer bestrebt, diese Beziehungen auszubauen, zu festigen und fortzuentwickeln. Gleiches gilt auch für die Beziehungen zu unserem Nachbarland Republik Polen. Insofern ist es für die Abgeordneten von Bedeutung, zum fünften Jahrestag des Beitritts der Republik Polen und der Tschechischen Republik eine Bilanz zu den aktuellen bilateralen Beziehungen zu ziehen bzw. gemeinsam mit der Staatsregierung zu erhalten.
Gute Nachbarschaft, meine Damen und Herren, ist die Grundlage für die friedliche und vernünftige Zusammenarbeit. Deshalb werden wir diese Zusammenarbeit weiter verbessern und stärken. Europa bietet mehr Chancen als Risiken. Minimieren wir die Risiken und nutzen wir die Chancen! Die soziale Marktwirtschaft, das europäische Lebensmodell, der demokratische Rechtsstaat und seine christlichen Fundamente, der Ausgleich zwischen den Generationen und ökologische Nachhaltigkeit sind gefährdete europäische Errungenschaften, deren Hinüberrettung in ein neues Zeitalter nur gelingen kann, wenn die Europäische Union den richtigen Kurs einschlägt. Wir sind gefordert mitzuhelfen, diesen richtigen Kurs zu finden.