Marko Schiemann
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich meinem Vorredner entgegnen, dass es mich wundert, dass er so spät auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit der Justiz im Freistaat Sachsen pocht bzw. hinweist. Es gab eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder anderer Fraktionen, wo ebendiese Form der Rechtsstaatlichkeit von Ihnen, Herr Bartl, nicht eingefordert worden ist. – Das als Vorrede.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob dieses Thema heute ein Thema für eine Aktuelle Debatte ist, kann ich nicht genau beurteilen.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Ich wiederhole: Ob dieses Thema heute ein Thema für eine Aktuelle Debatte ist, kann ich nicht genau beurteilen. Ein aktuelles Thema ist es allemal. Ich bin mir sicher, dass einige Probleme in der sächsischen Justiz, Herr Staatsminister, schnellstens zu klären sind. Aus vielen Gesprächen, besonders aus meiner Fraktion, der CDUFraktion, weiß ich, dass es so nicht weitergehen kann.
Gemeinsam mit vielen engagierten Einwohnern des Freistaates Sachsen – klatschen Sie hier drüben nicht zu früh! – haben wir den Freistaat Sachsen wieder aufgebaut. In diesen Jahren galt neben vielen wichtigen Aufgaben unsere besondere Aufmerksamkeit dem Aufbau der sächsischen Justiz. Es war und bleibt die uns durch die friedliche Revolution des Herbstes 1989 erteilte wichtige Aufgabe, eine starke und unabhängige Justiz zu schaffen und sie als besonderes Anliegen in unsere Arbeit aufzunehmen,
damit nach Zeiten des Einflusses der NSDAP und später der SED, die die Rechtsprechung beeinflussten, die Rechtsprechung im Freistaat Sachsen unabhängig von Einflussnahme arbeiten kann.
Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsmacht auf mehrere Staatsgewalten zum Zwecke der Machtbegrenzung und zur Sicherung von Recht, Freiheit und Demokratie, so wie es die Menschen im Freistaat Sachsen auf den Straßen auch eingefordert haben.
Deshalb darf es, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Anfragen zu Ermittlungen von Staatssekretären an verfahrensleitende Staatsanwälte mehr geben.
In der letzten Debatte hatten wir dies hier im Hohen Hause auch festgestellt. Ich glaube, Staatsminister Mackenroth hat dies auch entsprechend umgesetzt.
Unabhängige Gerichte sind eines der wichtigsten Ergebnisse der friedlichen Revolution. Deshalb sollten Sie nicht so mit diesem Thema umgehen. Dieses Gelächter zeigt mangelnden Respekt vor dem Ergebnis der friedlichen Revolution.
Mein Respekt gilt allen Richtern, Staatsanwälten und weiteren Mitarbeitern der Justiz, die das Erbe der friedlichen Revolution in ihrer Arbeit verinnerlicht haben. Dennoch gibt es immer wieder Anlass, auf die besondere Stellung der drei Staatsgewalten hinzuweisen. Der Respekt zwischen den Staatsgewalten muss immer wieder neu eingefordert werden. Dabei darf nicht vergessen werden:
Quelle aller Staatsgewalt bleibt das Volk des Freistaates Sachsen. Deshalb haben die Staatsgewalten Respekt vor dem Volk zu üben, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen und damit ihren Beitrag zur Demokratie zu leisten. Wer das nicht will, soll sich eine andere Wirkungsstätte suchen.
Wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht, ob im Privaten, in Unternehmen, in Verwaltungen, in der Justiz oder in der Politik. Entscheidend ist, dass man danach auch dazu stehen muss. Wer von uns ist schon fehlerlos?! In der dritten Staatsgewalt gibt es dabei Richter-Dienstgerichte, die das zu klären haben. Auch Abgeordnete sind nicht fehlerlos. Deshalb gibt es Regelungen in der Sächsischen Verfassung, insbesondere mit Artikel 55, deren Einhaltung Sie natürlich zu garantieren haben, Herr Staatsminister.
Es geht weiterhin nicht an, dass Abgeordnete bereits im Zuge von Vorermittlungen öffentlich an den Pranger gestellt werden.
Ich weiß, dass es in den letzten Tagen Gespräche gegeben hat, die die Anwendung sächsischen Rechtes einfordern. Das ist für Sie, Herr Staatsminister, ein Leichtes. Setzen Sie sächsisches Recht in die Praxis um, und wir werden einige Probleme in diesem Land weniger haben. Ich füge einen Punkt hinzu, Herr Staatsminister: Ich erwarte auch Respekt von Staatsanwälten, die dieses Hohe Haus als „Quatschbude“ bezeichnen.
Es geht nicht an, Respekt vom Landtag einzufordern und dann so gegenüber dem Landtag zu reagieren. Das darf es im Freistaat Sachsen nicht geben. Herr Staatsminister der Justiz, sorgen Sie dafür, dass Einzelne aus der Justiz wieder die notwendige Souveränität in ihren Äußerungen zurückgewinnen!
Herr Präsident, ich danke für die Aufmerksamkeit, Ihnen auch, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union und das Europäische Parlament beeinflussen unser Leben als Bürger in dieser Europäischen Union entscheidend. Die EU garantiert Frieden auf diesem Kontinent. Seit sechs Jahrzehnten ist kein Krieg von Staaten der Europäischen Union ausgegangen.
Wir sind überzeugt, dass die Bundesrepublik Deutschland die aktuelle Wirtschaftskrise besser gemeinsam mit den europäischen Staaten überwinden kann. Die EU schafft wirtschaftlichen Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Die Solidarität aller Staaten der EU im Kampf gegen die Weltwirtschaftskrise ist notwendig. Sie steht mit mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten und damit auf globaler Ebene als eine wichtige Stimme auf Augenhöhe mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit China.
Oftmals denkt man gar nicht daran, aber die Europäische Union bietet uns Freizügigkeit, und das ohne Grenzkontrollen. Wichtige gemeinsame Themen sind Verbraucherschutz, globaler Klimaschutz, eine intakte Umwelt und – für uns entscheidend und wichtig – sichere Energieversorgung. Die EU bietet der Jugend Europas Chancen auf Ausbildung, auf Beruf, auf friedliches Zusammenleben. Der Vertrag von Lissabon beinhaltet Neuerungen gegenüber den bisher geltenden Verträgen.
Ich möchte nicht auf alle Punkte eingehen, aber wesentlich ist die Stärkung der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen. So gibt es im LissabonVertrag einen eigenen Artikel zu den nationalen Parlamenten mit der Bestimmung der Aufgaben und Positionen der nationalen Parlamente. Dem Ausschuss der Regionen wird ein Klagerecht eingeräumt.
Entscheidend für unsere Tätigkeit wird die Subsidiaritätskontrolle nach dem Subsidiaritätsprotokoll zum LissabonVertrag sein. Danach wird die Kommission Gesetzgebungsakte den nationalen Parlamenten – also Bundestag und Bundesrat – mitteilen. In der Begründung der Gesetzgebungsakte sind Aussagen zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität erforderlich. Die Parlamente haben die Möglichkeit zur begründeten Stellungnahme, innerhalb von acht Wochen die sogenannte Subsidiaritätsprüfung durchzuführen. Die Kommission ist nach dem Lissabon
Vertrag verpflichtet, die Stellungnahmen der Parlamente entsprechend zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Neuerungen werden Auswirkungen auch auf die sächsische Landespolitik haben. Wir gehen davon aus, dass das nach dem Vertrag von Lissabon vorgesehene Subsidiaritätsfrühwarnsystem frühzeitig Maßnahmen fordert, wie der Sächsische Landtag einbezogen werden soll, und dass der Vertrag durch alle EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wird.
Die CDU-Fraktion ist auch optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassungsverstöße gegen das Grundgesetz feststellt. Wir erwarten die endgültige Ratifizierung des Vertrages.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen vor den bedeutenden Wahlen zum Europaparlament. Die Teilnahme an der Wahl ist ein Bürgerrecht. Wir werben dafür, dass jeder wahlberechtigte Bürger davon Gebrauch macht und seine Stimme zur Europawahl abgibt. So bestimmt er mit, welche politische Richtung im Parlament die Europapolitik maßgeblich beeinflusst. Je höher die Wahlbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland, auch die Wahlbeteiligung im Freistaat Sachsen, desto mehr Rückhalt haben die Abgeordneten, um die Interessen unseres Landes in Straßburg oder Brüssel wahrzunehmen. Insofern können wir auch auf die europäische Politik Einfluss nehmen, denn die ins Europaparlament entsandten Abgeordneten beraten in Fraktionen, Ausschüssen und im Plenum des Parlaments die Gesetzesinitiativen.
Auf solche Zwischenrufe brauchen wir gar nicht hören.
Insoweit haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit Vorschlägen und Eingaben Einfluss auf Europaabgeordnete ihrer Region zu nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europawahl ist ein wichtiger Anlass, auch die Bürger im Freistaat Sachsen zu motivieren, zur Wahl zu gehen. Der Wähler entscheidet mit seiner Stimme, welches Gewicht Sachsen in Europa haben wird. Nach der Wahl wird es wichtige Themen geben. Ich gehe davon aus, dass die wichtigsten Themen der Wahlperiode 2009 bis 2014 der kritische Blick auf den Erweiterungsprozess, die weitere Gestaltung der Nachbarschaftspolitik und die Beherrschung der Wirtschaftskrise in Europa sein werden. Bei der Erweiterung erwarten wir äußerste Zurückhaltung. Kroatien
gehört aber zu den mit dem Freistaat Sachsen vergleichbaren Ländern mit 4,5 Millionen Einwohnern, die sehr gut auf die EU vorbereitet sind. Deshalb sollte Kroatien die Chance eingeräumt werden, bald zum integrativen Bindeglied zu den Ländern bis nach Griechenland zu werden. Das heißt, dass dieser wichtige Prozess Kroatien in die EU führen sollte.
Auch Sie sollten sich nüchtern und korrekt mit der Materie befassen, anstatt irgendwelches dummes Zeug dazwischenzufaseln.
Diesen komplizierten Prozess, meine Damen und Herren, mit einem Projekt der EU-Mitgliedschaft der Türkei zu belasten, ist nicht unbedingt verantwortlich. Der Beitritt der Türkei würde die EU überdehnen und die Türkei selbst wirtschaftlich und politisch eindeutig überfordern.
Dennoch bleibt der Wille zur Zukunft der EU die Hauptbegründung für das Zusammenrücken der europäischen Staaten. Europa muss noch stärker ein Europa der Regionen werden, Regionen mit kultureller und nationaler Identität, Regionen, die sich gegen Krisen stellen, Regionen, die Europa stärken. Wir Sachsen sind deshalb sehr dankbar, dass wir Mitglieder der Europäischen Union geworden sind. Bisher hat die EU den Freistaat Sachsen mit über 20 Milliarden Euro beim Wiederaufbau unterstützt.
Für diese Solidarität danken wir ganz herzlich.
Die Chancen der sächsischen Jugend sind grenzenlos geworden. Es ist immer angenehm, wenn man mit jungen Leuten spricht und die Perspektiven von heute mit den Chancen vergleicht, die wir in unserer Jugend gehabt haben. Die jetzige junge Generation kann ohne Grenzen in Europa unterwegs sein.
Ich denke an die Minderheiten von Europa, die sich treffen können. Natürlich können die jungen Leute auch Erfahrungen austauschen und in anderen Ländern studieren oder berufliche Erfahrungen sammeln.
Noch ein Aspekt zu Europa, der uns ein besonderes Herzensanliegen sein muss. Der Freistaat Sachsen liegt im Herzen von Europa. 566 Kilometer verbinden ihn mit seinen Nachbarn, der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Die beiden Länder sind seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der Freistaat Sachsen unterhält vielfältige Beziehungen zu seinen Nachbarn. So entwickeln sich Sachsen und die Tschechische Republik zu wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und nicht zuletzt kulturellen und touristischen
Partnern. Die CDU-Fraktion war immer bestrebt, diese Beziehungen auszubauen, zu festigen und fortzuentwickeln. Gleiches gilt auch für die Beziehungen zu unserem Nachbarland Republik Polen. Insofern ist es für die Abgeordneten von Bedeutung, zum fünften Jahrestag des Beitritts der Republik Polen und der Tschechischen Republik eine Bilanz zu den aktuellen bilateralen Beziehungen zu ziehen bzw. gemeinsam mit der Staatsregierung zu erhalten.
Gute Nachbarschaft, meine Damen und Herren, ist die Grundlage für die friedliche und vernünftige Zusammenarbeit. Deshalb werden wir diese Zusammenarbeit weiter verbessern und stärken. Europa bietet mehr Chancen als Risiken. Minimieren wir die Risiken und nutzen wir die Chancen! Die soziale Marktwirtschaft, das europäische Lebensmodell, der demokratische Rechtsstaat und seine christlichen Fundamente, der Ausgleich zwischen den Generationen und ökologische Nachhaltigkeit sind gefährdete europäische Errungenschaften, deren Hinüberrettung in ein neues Zeitalter nur gelingen kann, wenn die Europäische Union den richtigen Kurs einschlägt. Wir sind gefordert mitzuhelfen, diesen richtigen Kurs zu finden.
Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für den Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Jahr erinnern wir mit dem 20. Jahrestag an die friedliche Revolution des Herbstes 1989. Getragen aus der Mitte des Volkes hat diese Revolution ihren besonderen Platz in der Geschichte der Deutschen verdient.
Sie stellt die wichtigste Veränderung der Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Die Bürger in Sachsen haben sich mit dem Ruf nach Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bewahrung der Schöpfung für eine Abkehr vom verordneten Sozialismus der SED entschieden. Sie haben damit die Einheit des Vaterlandes vorbereitet, die mit der Wiedervereinigung erreicht wurde. Wir stehen in der Pflicht, dieser mutigen Leistung vieler Frauen und Männer Respekt und Dank zu zollen.
Gerade im 20. Jahr nach der friedlichen Revolution gibt es Anlass, Danke zu sagen. Viele bemühen sich um eine faire Darstellung der erlebten Zeit. Im Herbst 2005 haben wir den sächsischen Landesbeauftragten Michael Beleites in sein Amt wiedergewählt. Ich danke Herrn Michael
Beleites, allen Mitarbeitern und all seinen Mitstreitern für die bisher geleistete Arbeit ganz herzlich.
Herzlichen Dank für das persönliche Engagement, das Sie in jedes einzelne Projekt investieren. Sie sind bekanntlich ein Mann der leisen Töne, der zuhört und hilft, Lösungen zu finden. Der 16. Tätigkeitsbericht ist ein Beleg für diese engagierte Arbeit. Er gibt Einblicke in die Aufgabenvielfalt und die Belastung der kleinen Behörde. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Schwerpunkte in der Erweiterung und im qualifikativen Ausbau der Bildungsangebote gesetzt werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit sind die Unterrichtung der Öffentlichkeit, das Gespräch mit Lehrern und Schülern und andere Aufgaben im Rahmen der politischen Bildung. Dabei halten wir es für wichtig, dass die Kooperation der Landeszentrale für politische Bildung mit der sächsischen Gedenkstättenstiftung und den Opferverbänden weitergeführt wird.
Wir wollen mit diesem Antrag die Tätigkeit des sächsischen Landesbeauftragten besonders bei der Recherche sowie Bildungs- und Beratungsarbeit im Freistaat Sachsen stärken. Dabei sollen noch mehr Impulse für die Schulen gesetzt werden. Die junge Generation hat einen Anspruch zu erfahren, wie Diktaturen wirken, wie sich das Leben tatsächlich gestaltet hat. Die Erlebnisgeneration weiß, dass es kein Schwarz-Weiß-Klischee gab. Neben Vorträgen, Diskussionen und Ausstellungen sind neue Impulse und Ideen auch künftig gefragt.
Im vorigen Monat war ich mit dem Bundestagspräsidenten, Prof. Lammert, in der ehemaligen Stasi-Haftanstalt in Bautzen II. Die Leiterin, Frau Silke Klewin, hat uns
einige Biografien von Opfern vorgestellt. Unter anderem hat sie das Schicksal des ersten Außenministers der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Georg Dertinger (CDU), erläutert.
Es war erschreckend, festzustellen, wie perfide das System der DDR mit Menschen umgegangen ist. Bis kurz vor seinem Tod war Georg Dertinger in Haft. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion sind Polizisten in sein Haus eingedrungen und haben ihn und seine Frau festgenommen. Die beiden älteren minderjährigen Kinder sind festgenommen worden, und der kleine Sohn ist später zu Pflegeeltern verbracht worden, die nichts mit der Familie zu tun hatten. Die Kinder kamen später, ohne zu wissen, was mit den Eltern geschehen ist, in einen Jugendwerkhof bzw. später in Haft. Sie wurden der Mitwisserschaft angeklagt, ohne dass sie sich jemals gegen diesen Vorwurf wehren konnten, der dem Vater angelastet wurde. Die Frau von Georg Dertinger musste ebenfalls Haft verbüßen, ohne dass es von der Staatsführung oder von der SED irgendwelche Begründungen dafür gab.
Ich glaube, das ist moderne Sippenhaft nach der Zeit des Nationalsozialismus gewesen.
Das Ziel war, das Ansehen einer ganzen Familie, ja die gesamten Biografien dieser Familie völlig zu streichen und aus dem Erleben vieler anderer Menschen zu löschen. Es sollten Biografien vernichtet werden.
Die DDR-Justiz hat mit der Stasi zusammengearbeitet, und die Urteile wurden von der SED vorgeschrieben. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus, gilt uns als Mahnung: Justiz und Recht müssen unabhängig bleiben.
Deshalb sage ich auch selbstkritisch zu mir: Weder ein Staatssekretär noch ein Beamter hat das Recht, bei laufenden Verfahren nachzufragen.
Die Schikanen in der DDR gingen bis zum Berufsverbot. Viele Menschen wurden von der Schulbildung ausgeschlossen, weil sie nicht den politischen Grundsätzen der DDR entsprachen. Teilweise wurden Studiengänge auch solchen Menschen verbaut, die die Qualifikation und die nötigen Schulabschlüsse, teilweise mit Note 1,0, hatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesbeauftragte hat die Aufgabe, einen großen Teil dieser Geschichte wieder zu aktivieren und an die nächste Generation weiterzugeben. Ich kann Ihnen nur empfehlen, auch selbst einmal in die Runde Ecke nach Leipzig oder in eine der Gedenkstätten zu gehen, die es gibt und in denen engagierte Menschen versuchen, uns Geschichte zugänglich zu machen.
Herr Dertinger war Mitglied der CDU. Auf Mitglieder der CDU wird stets pauschal eingeprügelt, besonders exemplarisch von einer Person. Ich mache einen Sprung in das Jahr 1989. Im September 1989 gab es den Brief aus Weimar, geschrieben von Mitgliedern der CDU in Sorge
darum, dass dieser Sozialismus die Menschen in den Abgrund führen wird.
In meinem Kreisverband der CDU in Bautzen gab es Herrn Fritz Gerber, der diesen und andere Briefe mit technischen Möglichkeiten vervielfältigt hat, die viele, die im Westen geboren sind, überhaupt nicht verstehen würden. Wir kennen diese Möglichkeiten auch schon nicht mehr. Das Hektografieren ist sehr kompliziert, und ich glaube, es wird heute nur noch in einem Museum zu finden sein.
Fritz Gerber war einer derjenigen, die sehr lange in der CDU waren. Er ist 1947 aus christlichen Motiven in diese Partei eingetreten, um mit zu verhindern, dass der Nationalsozialismus jemals wieder Raum findet. Fritz Gerber hat mir ein Schreiben vom 27. November 1989 gegeben: „Er eröffnet die Beratung, erklärt im Namen der CDU, dass diese mit dem heutigen Tage und ab sofort den Block im Kreis Bautzen nicht mehr als bestehend betrachtet. Dies gilt unabhängig von der gegenwärtigen Haltung der CDU-Parteileitung in Berlin. In gleicher Weise sind heute die Ortsgruppen der CDU verständigt und aufgefordert worden, sich der Haltung der CDU im Landkreis Bautzen und in ihren Gemeinden anzuschließen. Die gleiche Haltung gilt für die Mitarbeit in den Ausschüssen der Nationalen Front. Im Kreistag wird die CDU künftig als eigene Fraktion auftreten.“
Ich sage Ihnen: Das ist auch ein kleiner Baustein, mit dem Menschen Mut und Courage bewiesen haben, auch wenn sie damals Mitglied der CDU gewesen sind.
Die LDPD ist im Übrigen zur gleichen Zeit auch aus diesem Demokratischen Block ausgetreten.
Ich finde, diese Menschen verdienen es nicht, pauschal beschimpft zu werden, nur weil sie in eine Partei eingetreten sind, die sich, fremdgeleitet in ihrer Parteileitung, natürlich politisch an die SED angebiedert hat. Letzteres gilt aber nicht für die einzelnen Mitglieder.
Ich würde – zur politischen Kultur kann es nur einen Beitrag geben, Herr Kollege – diese Differenzierung von jemandem erwarten, der das Glück und die besondere Chance hatte, in einer Demokratie seine Schulbildung zu erfahren, seine Ausbildung zu machen und in der Demokratie aufzuwachsen. Wer den Stab über die Entwicklung in der DDR und die Menschen, die sich hier engagiert haben, bricht, sollte sich detaillierter mit diesen Biografien befassen.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nur ein ganz kleiner Abschnitt der Geschichte. Aber mir ist es wichtig, das in diesem Zusammenhang auch anzuspre
chen. Wir haben hier viel von Menschen gesprochen, die sich in diesen Jahren engagiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gilt deshalb, die Arbeit des Landesbeauftragten weiterzuführen, in Schwerpunkten zu stärken sowie auf neue Erkenntnisse hinzuweisen. Das muss das gemeinsame Ziel des hier zu behandelnden Antrags sein. Damit soll – neben vielen weiteren Initiativen – der Geschichtsverzerrung, der Verklärung und der Umdeutung begegnet werden.
Immer wieder gab es in den letzten 20 Jahren den Versuch der kollektiven Verdrängung, der Verdrängung zum Teil von Schuld, aber überwiegend von Verantwortung. Allen, die immer wieder nach einem Schlussstrich unter diese kollektive Verdrängung rufen, möchte ich im Namen der CDU-Fraktion klar und deutlich sagen: Nutzen Sie Ihre Energie zur Aufarbeitung der Geschichte und nicht zur Führung einer Schlussstrichdebatte, die es mit der CDULandtagsfraktion nicht geben wird!
Geschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann niemand wegwischen. Es ist aberwitzig, etwas wegwischen zu wollen, was stattgefunden hat,
auch wenn es manchmal unbequem ist.
Im Übrigen haben wir im Sächsischen Landtag über Schuld weder zu richten noch zu entscheiden. Aber die Verantwortung für 40 Jahre DDR-Diktatur können wir weiter einfordern, damit die Geschichte nicht umgedeutet wird.
Auf dem alljährlich stattfindenden Bautzen-Forum, organisiert von der Friedrich-Ebert-Stiftung in meiner Heimatstadt Bautzen, haben die Opfer des Kommunismus, unter anderem Benno von Heynitz, Hans Corbath, Harald Möller, der jetzige Vorsitzende des BautzenKomitees, und der leider verstorbene Görlitzer Günter Mühle, immer wieder stellvertretend für die vielen Opfer die Erinnerung an deren Schicksal eingefordert.
Hass habe ich dabei niemals vernommen oder feststellen können. Welch menschlich große Leistung von ehemaligen Haftinsassen, die viele Jahre in Bautzen in Haft gesessen haben, dass sie nicht Hass verspritzt oder versprüht haben gegenüber den Peinigern, sondern nur Gerechtigkeit und Erinnerung für dieses Leiden eingefordert haben!
Deshalb hat die Generation der Nachgeborenen keine Verantwortung für die Fehler und Verfehlungen der DDRDiktatur. Die junge Generation hat aber die entscheidende Verantwortung, dass die Demokratie stark bleibt und
Diktaturen egal welcher Couleur niemals mehr zugelassen werden.
Ich danke noch einmal dem Landesbeauftragten Michael Beleites, der Sächsischen Gedenkstättenstiftung und natürlich auch der Runden Ecke zu Leipzig stellvertretend für die harte Arbeit mit unserer Geschichte, die im Übrigen nicht allein unsere Aufgabe bleibt. Dieser Teil der Geschichte ist eine Aufgabe von gesamtdeutscher Verantwortung und muss auch als solche betrachtet werden.
Die CDU wird die Arbeit des Sächsischen Landesbeauftragten auch nach dem Jahr 2010 weiterhin unterstützen, weil wir der Auffassung sind: Es ist nicht mit einem Schlussstrich getan. Wir müssen für die Opfer die Sachwalter sein, dass sich diese Diktaturen niemals wiederholen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen, dass jeder Schüler, der, aus welchen Gründen auch immer, aus einem sorbischen Bildungsgang abwandert, einer zu viel ist. Wir brauchen natürlich auch aufgrund der geringer gewordenen Schülerzahlen jeden Schüler, der in den Mittelschulgängen oder am Gymnasium seine Schulbildung weiterführen kann.
Dennoch möchte ich zum Antrag Folgendes sagen: Die Diskussion zu den Schulstrukturen im ehemaligen Landkreis Kamenz ist natürlich auch von den entsprechenden Schulträgern geführt worden bzw. man hat sich eben nicht auf ein Schulnetz einigen können. Ich muss dazu sagen, dass das, was die PDS letztendlich in der Diskussion dazu beigetragen hat, nicht glücklich war. Das, was Herr Kosel jetzt hier beklagt hat, ist natürlich auch aus der unsicheren Diskussion entstanden, sich doch auf zwei Schulstandorte zu konzentrieren, die an der Peripherie liegen, die nämlich dann eine Abwanderung aus Panschwitz verhindert hätten.
Nach der Jahrtausendwende gab es eine Diskussion darüber, dass es zwei Schulstandorte geben sollte, die in dem Landkreis Kamenz bestehen bleiben. Dennoch möchte ich für diejenigen, die sich lokal nicht auskennen, Folgendes sagen: Natürlich haben die Abwanderungen, die es in der Grundschule Bautzen oder in Radibor gibt, wenig mit der Situation in Panschwitz-Kuckau zu tun. Das möchte ich deutlich sagen, weil die Orte räumlich weit auseinander liegen.
Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Schule der zweite wichtige Ort, in dem Sprache weiterentwickelt und geformt wird und in dem das Erlernen von Lesen und Schreiben stattfindet. Neben dem Elternhaus bleibt Schule der wichtigste Ort, in dem die Muttersprache eines jeden sächsischen Kindes geformt wird. Wer Deutsch als Muttersprache spricht, kann sich auf einen sehr großen Sprachraum von über 90 Millionen Menschen in Europa stützen. Die wenigsten dieser 90 Millionen werden es als notwendig ansehen, deshalb die deutsche Sprache vor Einflüssen von außen besonders zu schützen.
Bei einem kleinen Volk wie dem der Sorben sieht dies natürlich ganz anders aus. Bei 60 000 Menschen in der Ober- und Niederlausitz mit zwei eigenständigen Sprachen, malträtiert durch den Kohleabbau und mehrfachen Verlust des Siedlungsgebietes, gehört die Schule neben dem Elternhaus und den Kirchen zur wichtigsten tragenden Säule beim Erhalt, der Pflege und Weiterentwicklung der sorbischen Sprache. Ein kleines Volk muss um seiner Existenz willen mehr zum Erhalt der Sprache beitragen als jedes der großen Nachbarvölker. Die Sorben bleiben deshalb weiter auf die Unterstützung der deutschen Mehrheitsbevölkerung angewiesen.
Diese Unterstützung und der Respekt für dieses besondere Anliegen müssen stets von Neuem eingeworben werden und als Brücke zwischen Deutschen und Sorben dienen. Die Vorgaben der Sächsischen Verfassung sind hierbei ohne Wenn und Aber umzusetzen. Dennoch sehe ich die Umsetzung des Antrags der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD auf einem vernünftigen Weg, auch wenn ich einräumen muss, dass uns die Zeit nicht davonlaufen darf.
Ich kann bestätigen, dass sich Mitarbeiter des Staatsministeriums für Kultus und die Bildungsagentur in Bautzen in intensiven Gesprächen mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten, dem Sorbischen Schulverein, der Domowina über das Witaj-Sprachzentrum befindet. Damit wird die Umsetzung der Landtagsdrucksache 4/5514 vorbereitet. Ich glaube, es ist auch anzuerkennen, dass das ein weitaus schwierigerer Prozess ist, als sich das jemand am Anfang vorgestellt hat. Dazu haben das Staatsministerium und die Bildungsagentur auch die Schulen entsprechend einbezogen. Wichtig bleibt der Erhalt der jetzigen Grundschulen und der Mittelschulstandorte.
Dabei kann ich nicht unerwähnt lassen, dass der Landkreis Bautzen mit Unterstützung des Freistaates Sachsen das Gebäude des sorbischen Gymnasiums, der Mittelschule und der Grundschule mit enormer Anstrengung zum Schulzentrum Bautzen ausgebaut hat. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt mein Dank der Staatsregierung des Freistaates Sachsen und dem Schulträger, dem Landkreis Bautzen.
Ich danke aber auch dem Hohen Haus für diese notwendige Unterstützung. Jetzt müssen wir in Bautzen alles dafür tun, dass diese modernen, gut ausgebauten Räumlichkeiten von vielen Schülern genutzt werden.
Entscheidend für das Nutzen des sorbischen Unterrichts ist und bleibt – auch aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft – eine vernünftige, verlässliche Schülerbeförderung für jedes Kind, dem ein Schulbesuch mit Sorbisch als Unterrichtsfach zu garantieren ist. Das sind die Vorgaben der Sächsischen Verfassung, und es geht auch aus der Antwort des Staatsministers Prof. Wöller deutlich hervor; auch mehrere mündliche Anfragen, die hier im Hohen Haus gestellt wurden, sind so klar beantwortet worden: Dies ist nach der Sächsischen Verfassung zu garantieren. Sollte die Schülerbeförderung ein Hindernisgrund für den Besuch einer sorbischen Schule sein, dann müssen die Voraussetzungen für die Schülerbeförderung deutlich geändert bzw. auch verbessert werden, damit dies den betroffenen Kindern garantiert wird.
Ich weiß, dass es die Diskussion in einem Einzelfall gab, den wir beide kennen, Kollege Kosel, in dem es der Schulträger als angemessen angesehen hat, dass ein Kind in der 5. Klasse am Morgen etwa 5 Kilometer bis zum Schulbus zu laufen oder es anderweitig hinzubekommen hat, während alle anderen Kinder aus dem Dorf in die völlig andere Richtung mit dem Bus fahren. Deshalb sage
ich: Solch ein Einzelfall darf nicht dazu beitragen, dass Kinder am Schulunterricht mit sorbischer Sprache gehindert werden.
Wir hatten vor vielen Jahren an der Grundschule in Bautzen auch einen positiven Fall: Dort ist ein Kind aus dem ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau von Oppach nach Bautzen in die sorbische Grundschule gegangen – das sind etwa 20 Kilometer.
Na gut, 15, aber über die Bergkette und im Winter sehr schwierig. Aber zumindest ist das für diese Familie garantiert worden und man hat Lösungen gefunden, sodass es auch in anderen Fällen zu gewährleisten ist.
Gleichzeitig sollten Eltern gerade die großen Chancen der zweisprachigen Schulbildung nutzen; denn es sind immer auch die Entscheidungen der Eltern und es ist nicht anders, als es früher war: Wir müssen es natürlich den Eltern erleichtern, eine Entscheidung für den Sorbischunterricht zu fällen. Es muss vor Ort alles darangesetzt werden, dass sie überzeugt werden, sich für den Unterricht zu entscheiden. Aber die letzte Entscheidung kann man den Eltern nicht abnehmen; die Eltern entscheiden, wo ihre Kinder ausgebildet werden. Ich will damit nur sagen, dass ich wenige Chancen habe, irgendjemandem vorzuschreiben, in welche Schule er seine Kinder weiterführend bringt; das ist die Entscheidung der Eltern. Aber die Voraussetzungen müssen geschaffen werden.
Ich verweise dabei auf die gemeinsamen Bemühungen – auch hier im Hohen Haus angesprochen, von der Staatsregierung mehrfach unterstützt – für das Witaj-Projekt in den Kindergärten. Es ist etwas Hervorragendes, dass es beim Witaj-Projekt gelungen ist, auch mithilfe der Unterstützung eines Austausches von sorbischen Lehrern mit unserer Partnerregion der Bretagne, zu erfahren, was die Bretonen gemacht haben, damit ihre uralte Sprache nicht verloren geht, sondern wieder aktiviert wird. Das haben engagierte Lehrer aus der Lausitz aus der Bretagne mitgebracht und haben hier versucht, mit dem WitajKonzept Kindern, deren Eltern dies wünschen, Sprache spielend zweisprachig beizubringen – ein Konzept, zu dem ich sage: So etwas hat es eben in der Zeit vor 1989 nicht gegeben, und ich bin froh, dass sich Menschen für dieses Witaj-Projekt auch in Diaspora-Regionen, in denen es überhaupt keine jungen Sorbisch sprechenden Menschen mehr gibt, engagieren, damit diese Sprache wieder belebt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Eltern bemühen sich, gemeinsam mit dem Sorbischen Schulverein Feriencamps und eine Vielzahl von Projekten zum Spracherhalt zu organisieren. Ich freue mich, dass Sie, Herr Staatsminister Prof. Wöller, bei Ihrem Besuch am 26. Februar die Schüler des sorbischen Gymnasiums ermutigt haben, sich für ein Lehrerstudium zu entscheiden; denn wir werden auch das Problem der sprachkundigen Sorbischlehrer zu lösen haben. Aber dazu muss man
auch jemanden finden, der bereit ist, das als Lehramtsstudent auf sich zu nehmen. Herzlichen Dank dafür, dass Sie, Herr Staatsminister, die jungen Leute motiviert haben, doch die Entscheidung pro Lehrer zu treffen.
Dennoch möchte ich einen Tropfen Wasser in den Wein gießen: Es bleibt ein ungelöstes, für mich sehr ärgerliches Problem, dessen Lösung ich von der Staatsregierung deutlich einfordere: Die Probleme bei der Lehrerausbildung an der Universität zu Leipzig müssen endlich geklärt werden.
Es ist einfach nicht mehr hinnehmbar oder es ist nicht zu akzeptieren, dass der Personalmangel zu Schwierigkeiten bei der Lehrerausbildung im Fach Sorbisch bzw. in den begleitenden Fächern führt.
Das können wir uns nicht leisten. Die Universität zu Leipzig bleibt unabhängig in Forschung und Lehre; sie hat aber die Verpflichtung, die ihr übertragene Lehrerausbildung zu garantieren. Das müssen wir einfordern. Ansonsten werden alle unsere Bemühungen, etwas für das sorbische Schulwesen zu tun und sich für das WitajProjekt zu engagieren, fehlschlagen, wenn es uns nicht gelingt, auch an der Universität Leipzig die entsprechenden personellen Entscheidungen zu treffen, damit Sorbischlehrer ausgebildet werden können.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das, was Herr Bartl hier vorgetragen hat, der Gegenstand der Befassung im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss war.
Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern, dass Sie in dieser detaillierten Form die Chance genutzt haben, die wir im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss am 24.11. bei der Befassung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten – erste Feststellung.
Nein, ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justiz als dritte Staatsgewalt hat eine besondere Stellung in der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Gewaltenteilung. Sie hat damit auch eine besondere Verantwortung für ihr Handeln. Das trifft natürlich auch für die Träger der zweiten Staatsgewalt, die Verwaltung, zu. Es darf nicht – das betone ich ausdrücklich – zur Vermischung von privaten Anliegen handelnder Personen kommen.
Das muss ich hier deutlich sagen. Egal, ob es Beamte, Richter oder Staatsanwälte sind. Dies wäre in jedem Fall verfassungswidrig und strafbar.
Dabei müssen Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Handeln der Justiz – und das trifft für jede Justiz zu – erkennbar bleiben. Der Bürger hat ein Recht, darauf zu vertrauen. Bisher ist deutlich gewesen, dass die Bürger vielerorts ein Vertrauen in die sächsische Justiz hatten, und das muss auch so bleiben.
1989 sind die Menschen auf die Straße gegangen, weil sie eben gerade diese rechtsstaatliche, unabhängige Justiz eingefordert haben. Viele haben sich noch an das Brüllen, an das Schimpfen einer Hilde Benjamin erinnern können. Herr Dr. Krone, ein Kollege von uns, hat dies einmal sehr deutlich in einer Rede hier vorgetragen. Wir haben im Zuge der Verfassungsgebung gesagt: Wir wollen nie wieder, dass solche Typen von Menschen innerhalb der Justiz einen Platz finden.
Der Bürger hat ein Recht auf Vertrauen in die Justiz. Wir als Abgeordnete stehen in Verantwortung, dieses Vertrauen einzufordern oder zu prüfen. Sollte es den Anschein geben, dass es dabei Probleme gibt, ist es im Interesse der CDU-Fraktion, dies entsprechend aufzuklären.
Dennoch frage ich den Einreicher, ob das Thema heute Anlass für eine Aktuelle Debatte sein kann. Sie fragen natürlich: Warum?
Derzeit sind wir doch im parlamentarischen Verfahren. Wir behandeln zurzeit den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hat seine Mitberatung bereits durchgeführt. Am 24. November 2008 hat der Staatsminister der Justiz, Herr Mackenroth, seinen Bericht im Ausschuss, wie von der einreichenden Fraktion und von uns allen gewünscht, gegeben. Im Anschluss wurde Frau Hauser befragt. Sie hat erklärt, dass sie den damaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Bautzen telefonisch über die ihr bekannten Vorwürfe gegen einen Staatsanwalt informiert und ihn gebeten hat, für ein ordnungsgemäßes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bautzen ohne Ansehen der Person des Beschuldigten Sorge zu tragen und zur Deeskalation beizutragen.
Sie hat auch angegeben, in einem zweiten Telefonat beim gleichen Behördenleiter nachgefragt zu haben, ob er sich in diesem Sinne der Sache angenommen habe, und dieser habe dies bejaht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Sachstand. Es gab danach im Ausschuss durchaus kritische Fragen an das Staatsministerium der Justiz, die vom Staatsminister Mackenroth sowie von Frau Hauser entsprechend beantwortet wurden. Ich gehe davon aus, dass alle die Möglichkeit hatten, diese kritischen Fragen im Ausschussverfahren nochmals entsprechend nachzufragen. Wir haben uns dann im Rechtsausschuss darauf verständigt, dass das Verfahren im Innenausschuss, der federführend ist, weitergeführt und erst danach eine abschließende Entscheidung getroffen wird. Deshalb verwundert mich, dass Sie heute hier eine Aktuelle Debatte auf den Weg gebracht haben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es dennoch untauglich ist, eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema zu machen. Wir haben das parlamentarische Verfahren und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Antrag eingebracht. Ich hätte mir gewünscht – und das gehört zur Ehrlichkeit und zur Wahrheit dazu –, dass die Energie, die hier vorn am Rednerpult von einigen versprüht wurde, durchaus bei der harten Arbeit im Ausschuss hätte genutzt werden können.
Sicherlich, das ist nicht öffentlich, Herr Kollege Hahn. Das steht schon immer in der Geschäftsordnung, wenn Sie sich erinnern können. Sie brauchen sich gar nicht so zu ereifern. Die Energie, die hier einige versprüht haben, haben Sie im Ausschuss eben nicht versprüht.
Jetzt frage ich mich: Gehört es nicht zur Redlichkeit, die Arbeit auch dort zu machen, wo wir letztlich fachlich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besprochen haben?
– Nein, ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es steht mir zu zu entscheiden, ob ich eine Zwischenfrage zulasse oder nicht. Herr Bartl hatte genügend Redezeit und konnte seine Position hier darlegen.
Ich gehe davon aus, Sie, Herr Staatsminister Mackenroth, haben uns im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss einen Bericht zur entstandenen Situation gegeben. Frau Hauser hat sich dann als Betroffene selbst dazu geäußert, wie wir es beschlossen haben. Ich gehe davon aus, dass das, was sie vorgetragen hat, für uns abschließend ist und dass es umfassend war. Darauf können wir uns als Mitglieder des Rechtsausschusses auch verlassen.
Wir gehen davon aus, dass der Verfassungs- und Rechtsausschuss umfassend und auch abschließend Gelegenheit hatte, sich diesem Thema zu widmen. Wir können natürlich nur das bewerten, was Staatsminister Mackenroth und
Frau Hauser dargestellt haben. Nach bisherigem Stand sind natürlich die Vorwürfe auch noch im federführenden Innenausschuss am 27. Februar 2009, so wie von der Fraktion GRÜNE erwünscht, zu bewerten.
Weiterhin gehe ich davon aus, Herr Staatsminister Mackenroth, dass Sie heute im Parlament die Gelegenheit nutzen sollten, uns darüber zu informieren, wie das Justizministerium Personalverfahren durchführt, insbesondere wie entsprechende Entscheidungen getroffen werden. Aus unserer Sicht kann es immer nur – das betone ich – nach Leistung und Befähigung gehen und um den freien Zugang zum erfindlichen Amt.
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen – das gehört auch ein wenig zur Redlichkeit –, dass man sich nur auf anonyme Briefe stützt.
Ich will das hier zur Redlichkeit sagen. Ich lehne es für die CDU-Fraktion deutlich ab, dass wir uns mit anonymen Briefen befassen und sie zur Grundlage von Parlamentsdebatten machen.
Ich weiß zwar nicht, warum Sie jetzt so aufgeregt sind.
Ich gehe davon aus, dass es zur Redlichkeit gehört, dass man auch Briefe, wenn es Probleme gibt, offen darlegen kann. Die Verbände nutzen diese Chance. Ich hätte mir gewünscht, dass die Gespräche mit den Verbänden zumindest schon im letzten Jahr geführt worden wären, damit nicht etwas, was im Raum steht, weiterhin schwelen kann. Man kann auch durch bessere Kommunikation viele Probleme vermeiden, die dann lange Zeit in der Öffentlichkeit schweben.
Ich appelliere aber dennoch an alle, die versuchen, nun auf Kosten der sächsischen Justiz politisches Kapital herauszuholen, dies nicht zu tun. Diese Form der Arbeit ist nicht zu akzeptieren und von uns abzulehnen.
Ich appelliere an die sächsische Justiz, sich deutlich an die verfassungsmäßigen Aufträge zu erinnern.
Unabhängigkeit in den Entscheidungen, aber auch Unabhängigkeit vor Einflussnahme sind ein wichtiges Rechtsgut, ein wichtiges Verfassungsgut, das zu schützen im Interesse der zweiten Staatsgewalt sein muss und das das Ansehen der sächsischen Justiz wieder ins Lot bringen sollte. Dies würde ich mir wünschen.
Ich freue mich auf das weitere Verfahren im Innenausschuss und bedanke mich, Herr Präsident, für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sollte sich nie zu früh freuen. Ich habe selten so viel Zynismus erlebt wie bei der Rede meines Vorredners.
Die Diskussion zur deutschen Sprache auf Bundesebene muss erlaubt sein. Es geht um Fragen des Grundgesetzes, um Fragen der Integration. Es geht auch um die Rolle der deutschen Sprache als gleichberechtigte Amtssprache in der Europäischen Union neben dem Französischen und dem Englischen.
Sprache, meine Damen und Herren, ist mehr, als Informationen zwischen Menschen auszutauschen. Sie ist Mittel der Verständigung, die Möglichkeit, Emotionen, Gefühle, Sehnsüchte, Beschwerden und vieles mehr mit anderen Menschen zu teilen und in der eigenen Muttersprache, vielleicht auch in der Fremdsprache zu teilen.
Damit prägt Sprache die Seele des Menschen und hat Anteil an der Entwicklung der Kultur eines jeden Volkes.
Sprache bildet mit der Kultur eine wichtige Brücke zu anderen Völkern; denn nur wer seine eigene Muttersprache achtet, wird die Sprache des Nachbarn respektieren.
Das gilt natürlich auch für das Deutsche. Deshalb haben auch die Deutschen Verantwortung für ihre Muttersprache. Als fehlendes Selbstverständnis, etwas für die eigene Muttersprache zu tun, laufen Verantwortliche in Wirtschaft, Medien und Politik der Globalisierung ohne nachzudenken hinterher. Sie, die Globalisierung, galt als ein unaufhaltsamer Selbstläufer, der sich jeder gestalterischen Einflussnahme und Kritik entzieht. Sein geschichtliches Pendant, die Individualisierung, würde immer weiter voranschreiten und jede Art überindividueller und gemeinschaftsstiftender Identität, was eine Sprache ist, entwerten. Eine andere Sprache als Englisch hätte künftig allenfalls noch im Familienleben Bedeutung.
Bitte.
Es ist ein sehr gutes Beispiel, wenn ein deutsches Unternehmen das macht.
Dennoch sage ich an meine Worte anknüpfend: Diesen Irrweg müssen wir beenden. Sprache gehört nicht nur den Ökonomen. Deutsch ist die Sprache von Goethe, Schiller
und Emanuel Kant. Gotthold Ephraim Lessing mit seinem „Nathan der Weise“ gehört natürlich dazu. In Sachsen gehören Anton Günther und Lene Voigt unverwechselbar zu unserer sächsischen Muttersprache.
Sprache darf nie wieder – und das richtet sich auch in Richtung meines Vorredners – in die Hände von Diktatoren fallen. Der Nationalsozialismus hat neben dem vielfachen Völkermord
großen Schaden an der eigenen deutschen Sprache hinterlassen.
An der eigenen deutschen Sprache und am eigenen Volk haben die Nationalsozialisten ohne Ende gesündigt.
Ich möchte weiter fortfahren.
Dabei wurde die Sprache verlottert, missbraucht für Denunziationen, für Marschbefehle, in Gaskammern – für Marschbefehle bis zum bitteren Ende des deutschen Volkes; selbst dafür wurde die deutsche Sprache missbraucht.
Von Frau Roth meinetwegen.
Ich kann jedem das Buch von Victor Klemperer empfehlen. Victor Klemperer hat zumindest in „LTI“ deutlich gemacht, wie diese Diktatur die Sprache missbraucht hat. Ich glaube, es lohnt sich, das zumindest nachzulesen.
Nein, ich gestatte keine Frage.
Ich gehe einmal davon aus, dass vielen nicht bekannt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren: Im Jahre 1936 wurde in Sachsen alles Schrifttum sächsischer Sprache vom nationalsozialistischen Reichsstatthalter verboten. Deshalb sage ich, es ist Zynismus, hier davon zu sprechen, die deutsche Sprache wiederzubeleben, so wie es die NPD-Fraktion getan hat.
Für uns gilt natürlich: Jeder soll sich seiner Muttersprache so widmen, dass sie auch in Zukunft für die nächste Generation verständlich ist. Es lohnt, sich immer um die eigene Sprache zu bemühen. Dann wird auch jeder der anderen Sprache mit Respekt begegnen. Wir wollen das tun.
Dieser Antrag ist dazu nicht geeignet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Neues habe ich jetzt nicht erfahren, muss ich der FDP-Fraktion sagen. Wir hatten das Thema wiederholt auf dem Tisch. Mich hat es nicht vom Stuhl gerissen. Ich muss dazu sagen: Es sind nicht 2 000 Regelungen, die die Finanzverwaltung auf Bundesebene für sich in Anspruch nimmt, sondern es sind 17 000 Regelungen.
Das ist genau der Adressat, den wir uns letztendlich vornehmen müssen. Was das „Brimborium“ angeht: Wir haben dies hier lange genug ausdiskutiert. Die Vorschläge, die von Ihnen als beantragende Fraktion gemacht worden sind, gehen in der Qualität auch nicht über das hinaus, was bisher diskutiert worden ist. Dennoch bin ich sehr froh, Herr Fraktionsvorsitzender Zastrow, dass Sie es heute in Ihrer Rede vermieden haben, die Frösche im Freistaat Sachsen zu beschimpfen, wie es das letzte Mal Ihr Kollege in sehr schroffer Art und Weise getan hat. Deshalb kann ich dem etwas Positives abgewinnen.
Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass wir im Freistaat Sachsen sehr zeitig mit einer Selbstbindung des Gesetzgebers daran gearbeitet haben, möglichst wenige Gesetze auf den Weg zu bringen. Wir sind nach wie vor das Land, das mit zwei anderen deutschen Ländern die wenigsten Landesgesetze auf den Weg gebracht hat.
Das ist unser Beitrag dazu, dass es nicht zu einer Bürokratie kommt, die nicht mehr händelbar ist. Klar und deutlich sage ich, dass die CDU-Fraktion für die Reduzierung von Bürokratie als einer – ich betone – ständigen Herausforderung in jeder Legislaturperiode ist. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Unternehmen und Verwaltungen, die sich um sächsische Bürger bemühen, auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren können. Bei allen Überlegungen muss die Sinnfälligkeit an erster Stelle stehen.
Populismus hilft weder Unternehmen noch den Verwaltungen. Wer sich aber nur ums Waschverbot, das Reiten und die Bestattung kümmert, muss sich fragen lassen, ob diese Provinzposse einen Platz im Parlament finden darf. Die CDU-Fraktion hat sich stets für die Reduzierung überflüssiger und unnötiger Verwaltungsvorschriften eingesetzt. Bisher hat die Staatsregierung die Zahl der Verwaltungsvorschriften im Freistaat Sachsen von 4 000 auf 2 000 reduziert. Damit wurde die Zahl halbiert. Welch mutiger Schritt! Ich glaube, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist ein Ansatz, der weiter verfolgt werden muss. Es ist zu begrüßen, dass Ministerpräsident Stanislaw Tillich angekündigt hat, die Verringerung von Bürokratie als Schwerpunkt des täglichen Regierungshandelns zu betrachten.
Wir wollen eine rechtskonforme Vereinfachung von Förderanträgen.
Die Antragsteller wollen den Aufwand reduzieren. Dies trifft für Förderrichtlinien und Vorschriften im Förderbereich zu. Aber es geht nur mit einer rechtskonformen Vereinfachung.
Die Staatsregierung soll prüfen, ob die Berichtspflichten, die statistischen Erhebungen für kleine und mittelständische Unternehmen weiter reduziert werden können. Doppelerhebungen sollen auf jeden Fall vermieden werden.
Auch das aktuelle Verwaltungshandeln muss sich dieser Aufgabe stellen. Die weitere Technisierung von Verwaltungsabläufen muss vor Einführung neuer Computerprogramme kritisch bewertet werden. Aktuelle Gutachten der Wirtschaft belegen, dass nicht allein durch gesetzlich formulierte Informations- und Berichtspflichten eine Belastung entsteht. Vielmehr sind es aufwendige Prozesse zur Informationsgewinnung, Archivierung und der umfassenden Dokumentation, die zu einer Belastung von Verwaltung und Unternehmen führen.
Die Koalition wird diese Schritte aktiv begleiten. Wir wollen, dass Bürger, Unternehmen und Verwaltung weiter entlastet werden. Sachsen muss als moderner Staat mit Tradition, mit dem Blick auf den kulturellen Schatz, der von unseren Vorfahren geschaffen worden ist, mit einer starken Verwaltung und modernen Unternehmen die Zukunft gestalten. Der Freistaat muss den Weg zur Zukunftsregion in der Mitte Europas weiter ausbauen. Dazu brauchen die Sachsen und ihre Unternehmen Rechtssicherheit, schnelle Verwaltungsentscheidungen, ein gutes Investitionsklima und die nötigen Veränderungen für diesen Marathonlauf auch für die Zukunft.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, ich habe zu früh gelobt. Ich kann nur eins sagen: Wer immer auf den Fröschen herumhaut, der sollte selbst einmal schauen, was er alles nicht richtig gemacht hat.
Ich glaube, der Freistaat Sachsen hat nicht nur Wahlkampfreden vernommen. Der Freistaat Sachsen hat sich seit den Neunzigerjahren sehr deutlich und engagiert mit vielen Menschen in diesem Land um weniger bürokratische Entscheidungen bemüht. Schnelle Investitionsentscheidungen in diesem Freistaat Sachsen sind nur möglich gewesen, weil die bürokratischen Hürden hier niedriger waren.
Wir haben den Investoren Hilfe gegeben, damit die Flächen sehr schnell genutzt werden konnten, damit Vermessungen sehr schnell durchgeführt werden konnten und die Flächenübergänge einen Vorrang im Grundbuchamt hatten. Das sind alles Elemente, die mit der Unterstützung der Finanzkraft für die Investitionen ausschlaggebend waren.
Herr Zastrow, Sie haben kein Recht, diese Arbeit vieler Menschen im Freistaat kleinzureden. Das Recht spreche ich Ihnen schlichtweg ab!
Es hat schnelle Entscheidungen gegeben. Der Wiederaufbau des Freistaates wäre unter den Voraussetzungen, die in anderen deutschen Ländern westlich der Elbe existieren, nie möglich gewesen. Das will ich deutlich sagen.
Hinzu kommt das besondere Engagement der Sachsen und der Menschen, die hier im Freistaat investiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber reden wir eigentlich?
Das muss man Sie fragen. Sie bringen nie etwas Neues. Das ist immer wieder die gleiche Mühle.
Im Endeffekt sollten Sie diese Maßstäbe auch bei sich anlegen.
98 % aller Entscheidungen gesetzgeberischer oder verwaltungsrechtlicher Art sind von EU- bzw. Bundesebene vorgegeben. Wir haben also nur einen Spielraum von diesen 2 %. Der Freistaat Sachsen zählt zu den drei Bundesländern, die die wenigsten Gesetze haben. Auch bei den Rechtsverordnungen sind wir auf einem Spitzenplatz. Verglichen mit anderen westlichen Ländern ist das überhaupt keine Belastung.
Der Staat wird durch Gesetze und Verordnungen zum Handeln aufgefordert. Das heißt, dass eine Selbstbeschränkung des Gesetzgebers an erster Stelle stehen muss. Sie haben es in der Hand, mit Ihren Gesetzentwürfen dazu beizutragen, Selbstbindung und klare Normensetzung für dieses Land zu erreichen.
Wenn man sich die Gesetze anschaut, die dieses Parlament passieren, glaube ich nicht, dass sich eine Fraktion damit hervortun kann, besonders wenig Probleme und Fehler bei der Gesetzgebung gemacht zu haben.
Wir brauchen einen starken Staat, der natürlich dafür sorgt, dass die Verwaltung, die Unternehmerschaft, aber auch die Bürger im Freistaat Sachsen weniger belastet werden. Aber wir brauchen eine klare Rechtssetzung. Wir brauchen Rechtsklarheit für alle Menschen, die hier wohnen oder sich in Unternehmen engagieren. Die Bundesebene hat sich in den letzten drei Jahren engagiert zur Frage der Überprüfung von Vorschriften. Eine Fülle von Statistikzwängen, Berichtspflichten, aber auch gesetzliche Grundlagen sind auf den Prüfstand gestellt und Änderungen herbeigeführt worden.
Ich gehe davon aus, dass es ein ständiger Prozess bleibt, dem wir uns stellen müssen.
Das Reichsgericht Leipzig hat sich um das Jahr 1900 aufgrund der starken Flut der Veränderungen in der Geschäftsordnung einen Grundsatz auferlegt. Dieser Grundsatz sollte sowohl für uns als auch für die handelnden Personen in Verbänden, aber auch in der Staatsverwaltung und in der Kommunalverwaltung gelten. In § 18 der Geschäftsordnung des Reichsgerichts hieß es damals: „Die Entscheidungsgründe sind in bündiger Kürze, unter strenger Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung und unter tunlichster Vermeidung fremdsprachlicher und nicht allgemeinverständlicher Ausdrücke abzufassen.“ – Das ist eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kurzer Vorsatz: Auf Pressemitteilungen und -äußerungen, Herr Bartl, werde ich hier nicht reagieren. Sie haben die Presse und den Generalstaatsanwalt zitiert. Ich weiß nicht, ob er das alles so gesagt hat, ob er sich in den europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung begeben möchte. Ich denke, der richtige Ort, diesen Antrag zu behandeln, wäre der Rechtsausschuss gewesen. Diese Möglichkeit haben Sie verpasst; denn dort hätten Sie auch Gelegenheit, nochmals den Wahrheitsgehalt dieser Äußerungen, die in der Zeitung gestanden haben, nachzuprüfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich sächsische Staatsanwälte im europäischen Rechtsraum, in Andorra oder Italien bewegen werden.
Ich gestatte jetzt keine Frage, tut mir leid.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist eine verpasste Chance, die Sie hier im Plenum nutzen. Im Ausschuss wäre das sicher ganz gut aufgehoben gewesen.
Wir brauchen eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, gut ausgebildete Staatsanwälte, Polizisten und natürlich auch Fachpersonal, das sich im Steuerrecht, aber auch in vielen anderen schwierigen Sachbereichen zurechtfindet. Erfahrungen bei der Bekämpfung in den Deliktbereichen Korruption und Wirtschaftskriminalität gehören natürlich ebenfalls dazu. Die Komplexität und Vielschichtigkeit der wirtschaftlichen Zusammenhänge stellen deshalb immense Anforderungen an die mit der Strafverfolgung betrauten Personen.
Neues Tatverhalten und ein nicht zu unterschätzender Erfindungsreichtum der Straftäter unter Ausnutzung der modernen Medien wie Internet und Computertechnik erfordern einen ständigen Fortentwicklungsprozess und eine kontinuierliche Neuorientierung der Ermittler sowie einen länderübergreifenden Erfahrungsaustausch. Dies hat natürlich nichts mit einer Wirkung in Andorra oder Italien zu tun. In der Praxis bewähren sich der regelmäßige Informationsaustausch, der im europäischen Rechtsraum gilt, und die enge Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden in Europa.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon mehrmals in diesem Hohen Hause deutlich dazu positioniert, dass man Korruption nicht verniedlichen und nicht unterschätzen darf, auch nicht durch Zeitungsäußerungen. Jede Form von Korruption ist zu bekämpfen, weil sie Entwicklung und Innovation der Menschen blockiert und zu einem erheblichen Verlust des Vertrauens der Menschen in die Integrität und Rechtmäßigkeit staatlichen Verwaltungshandelns führt.
Nein, ich gestatte jetzt keine.
Es geht um volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe. Korruption ist deshalb nicht hinnehmbar.
Die Frage, ob – und gegebenenfalls wie – das Handeln von Wirtschaftsunternehmen jenseits des strafwürdigen Verhaltens einzelner Mitarbeiter selbst zum Gegenstand strafrechtlicher Ahndung werden kann, wird bekanntlich in Deutschland immer wieder und mit wechselnder Intensität kontrovers diskutiert. Die Strafbarkeit von Unternehmen – ich betone: Unternehmen – gilt hier offensichtlich immer noch als Kuriosum. Anders in den angloamerikanischen Rechtsordnungen. Es ist jedoch nicht mehr zu übersehen, dass sich die Unternehmens- oder Verbandsstrafe weltweit auf dem Vormarsch befindet, auch wenn das auf Bundesebene in Deutschland
derzeit überhaupt kein diskutierbares Thema ist, bei dem Mehrheiten zu finden sind.
Mir geht es darum, dass nicht die handelnden Personen in den Konzernen als individuelle Straftäter behandelt werden, sondern dass sich der Konzern strafbar gemacht hat, wenn seine Mitarbeiter im Auftrag des Konzerns strafbare Handlungen vollführen.
Unzufrieden und kritisch möchte ich auf Folgendes hinweisen: Jenseits der deutschen Debatte – ich betone: der deutschen Debatte – über rechtliche Tatbestandsfragen ist überall in der Welt schon lange klar geworden: Auch im europäischen Rechtsrahmen, in vielen europäischen Ländern gibt es eine andere Entwicklung. Dort geht es nämlich schon in Richtung Unternehmensstrafrecht und nicht mehr nur um Strafrecht der einzelnen handelnden Personen.
Korruption gefährdet Arbeit und Erfolg, sie stört die Balance zwischen Leistung und Gegenleistung, schließt fairen Wettbewerb aus, gefährdet gesellschaftliche Stabilität und zersetzt die demokratische Ordnung. Korruption und Wirtschaftskriminalität vernichten Arbeitsplätze und Unternehmerexistenzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Quantität und Qualität der korruptiven Praktiken international operierender Unternehmen sind mit dem individuellen Zurechnungskonzept des überkommenen deutschen Strafrechts nicht mehr zu bewältigen. Das ist ein deutliches Problem auch für die Strafverfolgungsbehörden. Manche Unternehmen haben sich in Hochburgen krimineller Machenschaften verwandelt, in denen die Handlungsmuster der Organisierten Kriminalität alltägliche Geschäftspraxis geworden sind.
Im Wettbewerb um lukrative Aufträge haben sich Mitarbeiter und Führungskräfte ganzer Konzerne auf allen Hierarchieebenen so weit korruptiv verstrickt, dass eine Systemkriminalität entstanden ist, an der das konventionelle deutsche Verständnis des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes und des Schuldgrundsatzes scheitern muss. Das deutsche Strafrecht ist auf die Herausforderungen moderner Unternehmensdelinquenz wegen einer Mischung mehrerer Faktoren nicht vorbereitet. Die Bundesebene muss dies erkennen und endlich handeln. Natürlich ist auch der Freistaat gefordert, seine Hausaufgaben zu machen.
Meine Damen und Herren! Es muss im Freistaat Sachsen erlaubt sein, darüber zu diskutieren und Wege aufzuzeigen, wie Korruption und Wirtschaftskriminalität wirkungsvoll zurückgedrängt und bekämpft werden. Wie Sie wissen, hat sich die CDU-Fraktion mehrfach für ein Korruptionsregister als wirksames Abschreckungsinstrument gegen Korruption ausgesprochen.
Unser Ziel ist ein bundesweites Korruptionsregister, da Korruption nicht an Landesgrenzen stehen bleibt. Das
Korruptionsregister wäre ein erster deutlicher Schritt, dem weitere abschreckende Sanktionen folgen können. Dazu gehören neben Haftstrafen und Geldsanktionen zum Beispiel der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen, vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur richterlichen Aufsicht.
Für die CDU-Fraktion gehört die Diskussion um eine effiziente Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten und Korruption durch die sächsische Justiz ebenso dazu. Die Integrierte Ermittlungseinheit INES, die aus einer Abteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und einem Dezernat des Landeskriminalamtes Sachsen bestand, war ja für die Verfolgung struktureller Korruption und schwerer Fälle von situativer Korruption im Freistaat zuständig. Wo ist eigentlich die Kapazität von INES?
Eben! – Aufgrund der Brisanz und des Umfanges der Verfahren bei Wirtschaftsstrafsachen und anderen Sonderfällen sollte es erlaubt sein, über eine Fortentwicklung von INES mit allen Vor- und Nachteilen zu diskutieren. Ich denke, das wird sicher auch von anderen Rednern hier im Parlament – –
Nutzen Sie doch Ihre Chance im Rechtsausschuss; dort kann sich auch der Generalstaatsanwalt dazu äußern.
Es liegen durch das Wirken von INES entsprechende Erkenntnisse vor. Wir können nur bewerten, was der Antrag der einreichenden Fraktion, der mit der Antwort der Staatsregierung verbunden ist, als Ergebnis gebracht hat.
Natürlich darf man dabei den Blick auf die bereits bestehenden Strukturen der sächsischen Justiz, etwa die bestehenden Schwerpunktabteilungen der sächsischen Staatsanwaltschaft, nicht vergessen. Wir haben seit Mitte der Neunzigerjahre, bereits seit einem sehr langen Zeitraum, Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen gehabt. Sicherlich kann der Justizminister auch dazu noch einmal etwas sagen. Es kann ja keine Neuerfindung sein, wenn diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften – hoffentlich – bis zum heutigen Tage auch wirksam sind.
Allerdings kann man erst bei Vorliegen eines ausgereiften Konzeptes – das man, Herr Staatsminister, sicherlich erst im Parlament beraten sollte, bevor man darüber in der Zeitung spricht –