Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich zu diesem Thema nicht sprechen, aber das, was wir von den beiden ersten Rednern heute hier gehört haben – vor allem an falschen Aussagen über das Ergebnis der Anhörung, an der ich selbst teilgenommen habe –, zwingt mich dazu, ein paar Dinge inhaltlich geradezurücken, und zwar einfach deswegen, weil die Themen, die heute angesprochen wurden – nämlich die Gefährdungssituation für die Bevölkerung und die Frage der Vertragswidrigkeit des Handelns –, auch mein Anliegen waren und ich zu diesen beiden Punkten in der Anhörung intensiv nachgefragt habe.
Zum Thema Rechtswidrigkeit: Es bestand in der Anhörung weitgehende Einigkeit darüber, dass die Truppentransporte auf keinen Fall gegen den Zwei-plus-VierVertrag verstoßen können, weil der Zwei-plus-VierVertrag nur die vertragsschließenden Seiten bindet und keine Drittwirkung entfaltet. Deswegen kein Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Es gab unterschiedliche Bewertungen, ob die Truppentransporte unter Umständen deswegen rechtswidrig sein können, weil sie gegen das Verbot eines Angriffskrieges verstoßen. Hier wurde deutlich differenziert zwischen der Situation während des Irak-Krieges durch die USA und den Truppentransporten, die jetzt durchgeführt werden, weil sie nämlich jetzt auf einer vertraglichen Grundlage mit dem Irak beruhen. Man war sich im Ausschuss einig, dass die jetzt durchgeführten Truppentransporte in keinem Fall rechtswidrig sind.
Noch etwas zum Thema Landeskriminalamt. Ich habe hier intensiv nachgefragt, ob durch die Tatsache, dass die Amerikaner Truppentransporte über den Flughafen Leipzig durchführen, eine höhere Gefährdung für die Leipziger Bevölkerung besteht. Das ist mir natürlich ein Anliegen, weil ich selbst in Leipzig wohne. Dies wurde durch den Leiter des Landeskriminalamtes ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Thema wirtschaftlicher Nutzen des Leipziger Flughafens erlauben Sie mir auch noch eine Bemerkung. An den Truppentransporten der USA hängen mehrere Hundert Arbeitsplätze. Ich denke, dass das auch ein Argument sein sollte. Angesichts der Tatsache, dass keine höhere Gefährdungssituation für Leipzig entsteht, sollten wir dankbar sein, dass wir diese Arbeitsplätze in Leipzig haben.
Ein Wort zum Schluss. Herr Külow, wenn ein Militärtransport über eine Autobahn fährt, wird daraus noch keine Kriegsautobahn.
Wird von der Fraktion GRÜNE das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die NPD. – Herr Gansel, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Drehbuch, die Rollenverteilung und die Sprechtexte für diese NPD-Debatte standen natürlich schon vorher fest. Dazu gehört auch der geradezu wollüstig vorgetragene NS-Fetischismus des Abg. Külow, der von dem NS-Thema einfach nicht lassen kann und nicht imstande ist, auch nur einmal sach- und gegenwartspolitisch zu einem NPD-Antrag zu sprechen. Wir finden es schade, dass Herr Külow in dieser wichtigen friedenspolitischen Frage nicht einmal seinen ideologischen Schützengraben verlassen kann. Ich kann allerdings feststellen, dass ich seinen inhaltlichen Aussagen zu 90 % zustimme.
Weil Herr Külow meinte, die friedenspolitischen Positionen der NPD „analysieren“ zu müssen, gebe ich bei dieser Gelegenheit noch einmal zu Protokoll, dass wir sowohl national-pazifistisch als auch national-neutralistisch denken und es entschieden ablehnen, dass Deutschland in die amerikanischen Globalisierungskriege hineingezogen wird und damit sein internationales Ansehen und auch die innere Sicherheit verspielt.
Die deutsche Unterstützung amerikanischer Angriffskriege – neben der Agenda 2010 und der Überfremdungspolitik eine der politischen Todsünden der früheren rot-grünen Bundesregierung – ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 26 des Grundgesetzes und ein Verbrechen nach § 80 des Strafgesetzbuches. Um genau ein solches Verbrechen geht es bei der Bereitstellung des Flughafens Leipzig-Halle für die amerikanische Kriegslogistik. Da beißt die Maus einfach keinen Faden ab, und zwar unbeschadet der haarspalterischen Frage, ob der Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach § 80 Strafgesetzbuch auch durch die Unterstützung eines bereits laufenden Angriffskrieges gegeben ist oder eben nicht. Ja, Sie hören richtig, denn so hat eine deutsche Staatsanwaltschaft ihre Weigerung begründet, Anklage nach § 80 des Strafgesetzbuches gegen einen Regierungspolitiker zu erheben. Aber es ist immerhin beruhigend zu wissen, dass solche Straftaten nicht verjähren und die Geschichte bekanntlich immer für Systemwechsel offen ist.
Ich möchte abschließend auf die Sachverständigenanhörung vom 27. April zurückkommen und noch einige Aspekte streifen.
Die NPD-Fraktion hatte als Sachverständigen den letzten geschäftsführenden Außenminister der DDR-Regierung unter Lothar de Maizière, Dr. Kersten Radzimanowski, geladen, der den Verhandlungen über den Zwei-plus-VierVertrag direkt beiwohnte. Radzimanowski stellte in dieser Sachverständigenanhörung am 27. April fest: „Aus meinen Ausführungen dürfte ersichtlich sein, dass die Nutzung des Leipziger Flughafens durch US-Streitkräfte unvereinbar ist mit Geist wie auch Buchstaben des Zwei
plus-Vier-Vertrages. Es wäre eine verantwortungsvolle Politik, wenn die Landesregierung dies mit allem Nachdruck gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck bringen und einen sofortigen Stopp der Vertragsverletzungen einfordern würde. Das müsste doch umso leichter fallen,“ – so der Zitierte – „als die heutige Bundeskanzlerin, Dr. Merkel, in der DDR-Regierungsdelegation als stellvertretende Regierungssprecherin der Unterzeichnung des Vertrages persönlich beiwohnte.“ Dann erklärte Radzimanowski zur Flughafennutzung für die schmutzigen Kriege Amerikas noch: „Doch neben dem rechtlichen Aspekt sehe ich noch einen moralischen. Leipzig ist im Bewusstsein des deutschen Volkes eine Heldenstadt. Vor bald 200 Jahren fand hier eine der entscheidenden Schlachten für die Befreiung unserer Heimat und Europas statt. Vor 20 Jahren waren es die Bürger Leipzigs, sächsische Patrioten, die mit ihren Montagsdemonstrationen den Weg für ein freies, demokratischen, geeintes Deutschland bereiteten.“ – So der letzte geschäftsführende DDRAußenminister.
Ja, er hat sich für die richtige politische Bewegung entschieden und belässt es nicht bei friedenspolitischen Phrasen wie die SPD.
Abschließend sagte er noch: „Die zentralen Losungen lauteten ‚Wir sind das Volk’ und ‚Keine Gewalt’. Möge dieses Hohe Haus diesem Land und allen Bürgern der ehemaligen DDR mit einem klaren Votum gegen die Nutzung Leipzigs durch US-Militärs den Respekt zollen, der dem Mut und der Entschlossenheit der deutschen Freiheitskämpfer von 1989 würdig ist.“
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Nein. Die Staatsregierung? – Auch nicht. Dann das Schlusswort von der NPD-Fraktion. – Das hat sich erledigt.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der NPD-Fraktion „Flughafen Leipzig als zentraler Umschlagpunkt für USTruppentransporte“, Drucksache 4/14651. Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt und damit der Tagesordnungspunkt 8 beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern ermahnte uns der Abg. Dr. Fritz Hähle zu Seriosität. Das habe ich mir zu Herzen genommen und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass es wahrscheinlich das Seriöseste wäre, wenn in der Politik Wort und Tat möglichst dicht beieinander liegen würden. Wenn das allerdings so ist, dann steht es um die Seriosität unserer Landesregierung nicht allzu gut, meine Damen und Herren; denn mindestens in der Frage der Regelungen zu den Ministerpensionen in Sachsen liegen Wort und Tat sehr weit auseinander.
Bereits am 8. Juli 2007 haben wir hier auf Antrag der FDP zum ersten Mal über das Thema Ministerpensionen gesprochen. Ich hätte nicht gedacht, dass ich meine Rede von damals heute eigentlich noch einmal ganz genauso halten könnte. Es ist seither in dieser Frage nichts passiert, obwohl sich der damalige Finanzminister Dr. Horst Metz in warmen Worten bei der Debatte zu unserem Antrag übte, in der Diskussion zu der Vorlage – ich zitiere – „ein sachgerechtes Gesamtkonzept“ ankündigte und sich am Ende damit aus der Affäre zog, dass der gesamte Regelungskomplex versorgungsrechtlicher Bestimmungen noch geprüft werden müsse.
In zehn Sekunden wäre er zu Ende gewesen. Aber jetzt haben Sie mich sowieso aus dem Konzept gebracht. Vielleicht schafft es Herr Dr. Hahn, mich wieder hineinzubringen. – Bitte schön.
Mal sehen. Herr Kollege Zastrow – da Sie eben von Wort und Tat gesprochen haben, möchte ich Sie gern fragen, ob Sie uns die Bundesländer nennen können, in denen die FDP mitregiert und wo Sie die Rente ab 67 für Minister eingeführt haben.
(Heiterkeit bei den Fraktionen – Karl-Friedrich Zais, Linksfraktion: Hol doch mal eine Kamera rein!)
Nein, Spaß beiseite. Herr Hahn, ich kann Ihnen schlichtweg nicht sagen, wie es die anderen Bundesländer bisher geregelt haben. Ich würde erwarten, dass es auch die anderen Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung selbstverständlich so einführen. Ich verweise nur darauf, dass es der Bund getan hat. Das halten wir für richtig, und es sollte auch Vorbild dafür sein, was wir uns in Sachsen vorgenommen haben, meine Damen und Herren.
Aber vielleicht der Reihe nach. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde ja in den letzten Jahren einiges zugemutet. Sie erinnern sich: Die Mehrwertsteuer kletterte auf 19 %. Zumindest die SPD-Wähler wird das etwas überrascht haben.
Die Krankenkassenbeiträge sind in Deutschland und gerade in Sachsen auf Rekordniveau gestiegen, und soeben hat die OECD wieder einmal festgestellt, dass besonders Berufstätige mit mittlerem und niedrigem Einkommen in Deutschland wie kaum sonst irgendwo auf der Welt vom Staat zur Kasse gebeten werden. Nicht zuletzt beschloss die CDU/CSU/SPD-Regierung im März 2007 die Erhöhung des Renteneintrittsalters in Deutschland von 65 auf 67 Jahre.