Angesichts dieser Entwicklung wäre es allerdings völlig verfehlt, den Systemwechsel hin zu „Geld folgt Studierenden“ aus dem Blick zu verlieren oder ihn gar ganz aufzugeben. Deshalb wollen wir die Staatsregierung nicht aus der Verantwortung entlassen, sondern auffordern, endlich einen ernsthaften und hartnäckigen Anlauf zum Hochschullastenausgleich zu nehmen und sich nicht von ihm zu verabschieden. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass bei der Umsetzung eines solchen gerechten und solidarischen Hochschulfinanzierungssystems Sachsen erheblich gewinnen würde.
Der damalige rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner, jetzt Berlin, ging in seinen Berechnungen von 90 Millionen Euro jährlich aus, die Sachsen allein jetzt schon bekommen würde, weil es bei uns mehr Studienanfänger als Abiturienten gibt. Sie können sich vorstellen, wie diese Summe aussähe, wenn es den sächsischen Hochschulen gelänge, bis zu 50 % der Studienanfänger aus anderen Bundesländern oder dem Ausland anzuziehen.
Wer einen solchen Systemwechsel wagen will, der muss allerdings auch dafür sorgen, dass die sächsischen Hochschulen attraktiv für auswärtige Studierende werden. Damit sind wir mittendrin in der Umsetzung des derzeitigen Hochschulpaktes in Sachsen und der künftigen Finanzierung der sächsischen Hochschulen.
Ich kann mich noch schmerzhaft daran erinnern, wie der damalige Wissenschaftsminister Rößler in den Jahren 2002 und 2003 den Hochschulen einen Sparkurs und massiven Stellenabbau verordnete. Von 2003 bis heute mussten die Hochschulen 1 200 von 19 500 Stellen abbauen, darunter über 400 von 2 600 Professorenstellen, also ein Sechstel ihrer wissenschaftlichen Ressourcen. Die damalige Begründung für diesen Aderlass an der sächsischen Wissenschaft war, dass rückläufige Studierendenzahlen drohen. Wir alle wissen, dass die Studierendenzahlen nach oben und nicht nach unten gegangen sind. Genützt hat es den Hochschulen nichts. Stattdessen werden sie froh sein, wenn jetzt ein geplanter Stellenabbau um 300 Stellen nicht eintritt, weil sie die wesentlich höheren Studierendenzahlen halten.
Die Diskussion zwischen Finanz- und Wissenschaftsministerium um ebendiese 300 Stellen ist ein Vorgeschmack darauf, welches Streichkonzert den Hochschulen droht, wenn die Studierendenzahlen tatsächlich einmal zurückgehen sollten. Den Prognosen zufolge müssen wir mit einem Einbruch von derzeit 20 000 auf 14 000 Studienanfänger in der Mitte des kommenden Jahrzehnts rechnen, genügend Grund also für Sparkommissare im Finanzmi
nisterium, um vielleicht nicht gleich 40 %, aber doch 30, 20 oder auch nur 10 % der Mittel für Wissenschaft und Hochschule zu kürzen. Das ist keine Schwarzmalerei. Wir kennen die Beispiele aus dem Schulbereich zur Genüge.
Trotz der Brisanz dieser Frage ist weder aus der Staatskanzlei noch aus dem Wissenschaftsministerium auch nur die klitzekleinste Verlautbarung zu hören, wie es nach 2010 weitergehen soll. Offenbar wollen weder CDU noch SPD für sie zur Unzeit, das heißt vor den Wahlen, eine öffentliche Diskussion über Stellenabbau an den Hochschulen. Aber wir werden Ihnen diesen Gefallen nicht tun. Die Hochschulen und erst recht die Wähler – da meine ich eben nicht nur die Studierenden und die Hochschullehrer – haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es nach 2010 weitergehen soll. Sie wollen zu Recht wissen, ob möglicherweise sinkende Studierendenzahlen auch zu weniger Stellen an den Hochschulen führen. Sie wollen wissen, ob die simple alte CDU-Logik nach dem Motto „Weniger Menschen, weniger Geld“, die bei den Schulen zu solch tiefen Einschnitten geführt hat, auch für die Hochschulen gilt.
Wir ermöglichen dem Landtag mit unserem Antrag eine klare Antwort. Der Gesamtumfang der Finanzierung und die Stellenausstattungen der Hochschulen sollen auch nach 2010 mindestens im jetzigen Umfang erhalten werden. Nach dem Haushaltssoll von 2010 sind das 868 Millionen Euro nur für Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen ohne die Ausgaben für Klinika, Bibliotheken, Ausbildungsförderung und außeruniversitäre Forschung, die ohnehin kaum kürzungsfähig sind. Es geht um über 18 000 Stellen und um 2 200 Professoren, deren Umfang mindestens erhalten bleiben muss.
Dieses Versprechen ist weder billiger Populismus noch ein leichtsinniger Wechsel auf die zukünftigen Staatsfinanzen, sondern eine klare Prioritätensetzung für Lehre und Forschung – für den Bereich, der die Grundlagen für die weitere gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung Sachsens legt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung ist die Schlüsselfrage, wenn es um die Zukunft der sächsischen Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen geht. Wer diesem Antrag seine Zustimmung verweigert, der sät Zweifel an den Perspektiven der sächsischen Hochschulen. Wir werden es Ihnen in den kommenden Wochen und Monaten nicht durchgehen lassen, wenn Sie hier und heute nicht klar Stellung beziehen.
Ministerpräsident Tillich hat dieser Tage völlig zu Recht darauf verwiesen, dass gerade in der Krise Investitionen in Hochschule und Wissenschaft notwendiger denn je sind. Wir wollen jetzt wissen, ob das nur Wortgeklingel war oder ob er es ernst gemeint hat. Dieser Antrag ist der Lackmustest dafür.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einem für meine Begriffe völlig verunglückten Einstieg in eine Diskussion, die an Ernsthaftigkeit in der Tat nicht zu überbieten ist, möchte ich zunächst einmal eine Einleitung zu dem eigentlichen Antrag geben.
Schon seit mehreren Jahren wird die Idee eines Hochschullastenausgleiches diskutiert, dessen Grundintention die Überlegung ist, dass Studienanfänger quasi mit einer finanziellen Gutschrift des Herkunftslandes ausgestattet werden, wenn sie in einem anderen Bundesland die Hochschule ihrer Wahl gefunden haben. Studentenex- und -import ist ja insbesondere durch die doppelten Abiturjahrgänge in den westdeutschen Flächenländern angekurbelt worden und hat letztlich zu dem ersten Hochschulpakt geführt.
Nun sind in der Vergangenheit verschiedene Modelle erörtert worden, die sowohl Gerechtigkeit als auch Finanzierungsmöglichkeiten für die einzelnen Länder abwägen wollten. Eines davon war das bereits beschriebene Prinzip „Geld folgt den Studenten“ – was durchaus die Grundsituation der Finanzierung von Hochschulen verbessern kann.
Damit waren zugleich Ansätze zu einem Hochschullastenausgleich verbunden, der aber nicht weiter verfolgt wurde, weil der Grundsatz „Geld folgt den Studenten“ zu stark politisch motiviert war – als eindeutige Abwehrreaktion auf allgemeine Studiengebühren. Übrigens, zu Ende gedacht, wären gerade Studiengebühren der effektivste Weg des Grundsatzes „Geld folgt den Studenten“.
Aber das ist hier nicht unser Thema, und andererseits ist ein solches Finanzierungssystem, wie sich gezeigt hat – Stichwort Föderaler Hochschulfonds –, wenig praktikabel, und der gesamte Ansatz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat mit Bildungsföderalismus auch nichts zu tun.
Es musste also noch andere Möglichkeiten geben, und diese sind vor wenigen Wochen von der KMK mit der Verabschiedung von Eckpunkten zu einem neuen Hochschulpakt bis 2015 gefunden und in der GWK, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, am 22. April bestätigt worden. Man darf davon ausgehen, nachdem die Chefs der Staatskanzlei die Vorlage gemacht haben, dass auch die in Kürze tagende MPK dem Fachministervorschlag folgt.
Statt eines Modells „Geld folgt den Studenten“ hat die KMK pauschale Zuweisungen vereinbart. Kollege Gerstenberg, Ihre anrührende Passage in der Antragsbegründung, man müsse insbesondere auf die CDUgeführten Länder achten und einwirken, mag ja in gewisser Weise richtig sein; aber es war wohl, wie man hören konnte, insbesondere das Land Rheinland-Pfalz, das die Entscheidung in diese Richtung gelenkt hat. Das Ergebnis der pauschalierten Zuweisung ist für Sachsen ausgezeichnet, denn es kann bis zu 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln geben; allerdings unter der Voraussetzung, dass wir zumindest die Zahl der Studienanfänger aus der
Diese positive Situation bleibt aber an zwei weitere Vorbedingungen geknüpft, die ich mit erwähnen möchte: Erstens muss der Freistaat Sachsen seinen Eigenanteil leisten und hinsichtlich seiner Stellenpolitik die sich aus der Vereinbarung ergebende Situation berücksichtigen. Zweitens muss es uns gelingen, mithilfe der zusätzlichen Mittel die Attraktivität der Hochschulen nicht nur zu halten, sondern noch weiter zu steigern, um auf diese Weise zunehmend Studierwillige aus anderen Bundesländern anzulocken.
Wie man ein solches Ergebnis hier, ohne zu differenzieren, als „unzureichend“, „wenig ambitioniert“ und „ein schlechtes Signal für Sachsen“ verkaufen kann, ist mir persönlich ein Rätsel; denn die genannten 90 Millionen Euro sind durch die jetzige Vereinbarung ja wohl deutlich übertroffen. Wenn man kritisiert, dass man von dem Antrag vom 16. November 2006 jahrelang nichts gehört hat, dann frage ich mich, warum man nicht mal eine der rund 30 Ausschusssitzungen dieses Landtages zu einer Nachfrage an die Ministerin genutzt hat; aber sie zu kritisieren, dass nichts erfolgt ist, fällt offensichtlich leicht.
Zudem haben Sie, Kollege Dr. Gerstenberg, sich bemüßigt gesehen zu sagen – ich hoffe, ich zitiere es richtig –, dass der Ministerpräsident die Fachministerin mit der Position Hochschullastenausgleich und der Pauschalierung quasi verraten habe. Es liest sich nur in der Realität etwas anders, wenn ich eine Zeitung hernehme. Darin sagte die Staatsministerin: „Der Kompromiss mit pauschalen Zuweisungen für die Studentenzahlen ist ein hervorragendes Ergebnis für Sachsen.“ Diese Aussage, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich als Fazit über die Debatte zu diesem Antrag gestellt sehen.
Was heißt das nun in Bezug auf den vorgelegten Antrag: Die Ziffer 1a ist nicht zustimmungsfähig, weil durch die Ländervereinbarung jetzt für mehrere Jahre etwas anderes beschlossen wurde; und ob Aspekte der Ziffer 1b in den kommenden Jahren – einmal abgesehen von der anderen Grundsatzentscheidung – zu einem fächerspezifischen Länderausgleich führen können, kann heute noch niemand mit Gewissheit beurteilen, zumal im Hintergrund eines solchen Szenarios eine zusätzliche Bürokratie lauert, die wir eigentlich als Anlass nehmen sollten, so etwas nicht zu fordern.
Die in den Ziffern 2a und 2b erhobenen Forderungen sind vom Grundsatz her alle nachvollziehbar. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der einbringenden Fraktion, sie sind dem Motto „Hase und Igel“ geschuldet. Die Hochschulen befinden sich auf der Basis des neuen Gesetzes im Stadium der Erarbeitung neuer Zielvereinba
rungen mit dem SMWK und das Gesetz garantiert die angesprochene Gebührenfreiheit bis zum Abschluss des Masterstudiums.
Kollege Gerstenberg, Sie haben zwar die Bekräftigung dieser Gesetzeslage durch die CDU kürzlich – man könnte auch sagen zynisch – als Wahlkampfgag bezeichnet; aber Sie haben Pech: Wenn wir so etwas verlauten lassen, dann halten wir es auch. Auch dieser Punkt des Antrages ist demnach gegenstandslos.
An den gewünschten Anreizen für höhere Studierendenzahlen aus anderen Bundesländern lässt es der Freistaat meines Erachtens auch nicht fehlen. Ich darf nur an das Stichwort der Aktion „Pack dein Studium – am besten in Sachsen“ erinnern. Deswegen bedarf es keines Landtagsbeschlusses, in dieser Frage nicht nachzulassen. Hier wird emsig, kontinuierlich und kompetent gearbeitet.
Kurzum: Der Zeitpunkt des Antrages ist schlecht gewählt, weil zu den aufgeworfenen Fragen bereits bundesweit vereinbarte Regelungen vorliegen, und wir sollten den Universitäten und Hochschulen sowie der Staatsregierung jetzt Gelegenheit zur Umsetzung geben.
Ich will es gern wiederholen, dass die von mir genannten Unterstützungen und Rahmensetzungen durch die Staatsregierung bei diesem Prozess nicht aus dem Auge zu verlieren sind. Das ist eine unumstößliche Tatsache; diese aber macht mir Mut, dass mit dem jetzt erreichten Ergebnis für die Hochschulen in Sachsen und damit auch für die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wesentlich bessere Ausgangssituation geschaffen ist. Aber dass wir unseren eigenen Beitrag zum Gelingen dieser Möglichkeiten leisten müssen, ist unbestritten.
Insofern sollte man die eine oder andere vor mir an diesem Pult geäußerte Passage, wie „unzureichend“ und „ergebnisarm“ das Ganze sei, schnell wieder vergessen; denn wir wollen die Öffentlichkeit in Sachsen objektiv informieren, und nicht durch Schwarzmalerei.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Der Antrag spricht eine der wichtigsten Aufgaben an, die kurz- und langfristig hier zu erledigen sind. Die Aufgabenbeschreibung ist deshalb sehr vielfältig, vielleicht auch etwas plakativ, aber dadurch eröffnet sich die Chance für die Koalition, den Punkten zuzustimmen. Für mich ist das Thema fast zu schade, um es hier zu später Stunde zu diskutieren. Ich werde deswegen nur auf einzelne Teile eingehen. Ich hätte es lieber im Ausschuss mit der nötigen Zeit und Genauigkeit diskutiert. Wir hatten in den letzten Wochen sehr viele Anhörungen im Wissenschaftsausschuss, die auch den Letzten davon überzeugt haben müssten, wie prekär die Situation an den Hochschulen in Sachsen ist.
Um den Kritikern gleich zuvorzukommen: Im Hause wird gern, vor allem von der CDU-Fraktion betont, dass es auch andere Motivationen als Geld gebe, die zu wissenschaftlichen Höchstleistungen oder zu einer offenen Atmosphäre an den Hochschulen beitragen könnten; aber, und das haben die Anhörungen deutlich gemacht, wenn durch die Überlast in der Lehre und der wegen zunehmender Abhängigkeit von Drittmitteln drohenden Stellenkürzungen die Unzufriedenheit bei den Beteiligten steigt, dann hat das Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Hochschule und den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ich denke, dass die Unzufriedenheit nicht unangemessen ist.
Viele Dozenten führen zusätzlich Veranstaltungen ohne Budget durch, um dem Ansturm und den Problemen gerecht zu werden, und es gibt auch eine unglaublich große Menge an Lehrbeauftragten, die ganz unentgeltlich Lehraufträge übernommen haben. Eine Anfrage, die kürzlich beantwortet wurde, zeigt zum Beispiel, dass an der Universität 64 Lehrbeauftragte unbezahlt Lehre leisten; an der Technischen Universität Dresden sind es 192 Lehrbeauftragte. Deswegen ist es schon heute gerade für die Hochschulen ein Problem, dass sie den gut ausgebildeten wissenschaftlichen Nachwuchs an die Wirtschaft verlieren.
Durch die Studienreform und die Umstellung auf Bachelor und Master hat sich die Situation auch für die Studierenden als verheerend gezeigt. Die Modularisierung führt derzeit zu einer Verschulung des Studiums, verbunden mit erhöhtem Prüfungsaufwand. Das Studium wird also verschulter, Wissen nur noch abfragbar, und leider haben sich die Abbruchzahlen nicht verringert, wie erhofft, sondern sie scheinen sich zum Teil erhöht zu haben. Andere Studierende sind wiederum nicht in der Lage, in der Regelstudienzeit ihr Studium abzuschließen, da nicht genügend Module an den Hochschulen angeboten werden können. Es ist aber nicht nur entscheidend, wie viele Menschen ein Studium beginnen, sondern wie viele es auch abschließen können.
Herausgreifen möchte ich die prekäre Situation bei den Sozial- und Geisteswissenschaften. Auch dazu hatten wir eine Anhörung. Im Nachgang schlug die Ministerin vor, dass bei den überquellenden Studiengängen die Hochschulen zunächst mit NCs agieren könnten. Da fängt aber das Problem an, denn die Hochschulen müssen die Studienanfängerzahlen halten bzw. ausbauen, um die Mittel für den Hochschulpakt zu halten. Da zeigt sich das Dilemma, das an den Hochschulen nicht auflösbar ist. Wenn wir über die weiterzuführende Hochschulvereinbarung reden, gilt es vor allem, die Personal- und Finanzsituation zu verbessern, denn nur dann sind Hochschulen in der Lage, die gestellten Aufgaben zu erfüllen. Wir können also nur über die Senkung der Studienabbrüche reden, wenn an den Hochschulen Menschen sind, die Studierende betreuen können, wenn Seminare annehmbare Größen haben, überhaupt, wenn in der Regelstudienzeit ein Studium beendet werden kann. Dann können auch die Studierendenzahlen gesichert werden, denn gute Qualität
Im Moment sieht es allerdings nicht so gut aus. Das ist aber auch keine neue Situation. Deshalb fordert DIE LINKE seit Jahren die Rücknahme der Stellenkürzungen. Das war nicht nur unsere Forderung, sondern schon der Vorsitzende der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission, Prof. Weiler, überlegte damals im Angesicht der angekündigten massenhaften Stellenkürzungen für den Hochschulbereich, seine Arbeit niederzulegen. Seine Meinung war, Hochschulentwicklung ist unter dem Druck von Stellenkürzungen nicht möglich.
Deswegen noch ein Wort zur Historie der Hochschulvereinbarung. Schon die Sächsische Hochschulentwicklungskommission gab im März 2001 die Empfehlung, dass zwar bestimmte Konzentrationen oder Profilierungen möglich und auch nötig sind, dass aber im Gegenzug in bestimmte Bereiche der Hochschulen verstärkt investiert werden muss. Sie riet damals der CDU-Fraktion ausdrücklich von den beschlossenen Stellenkürzungen ab. Dem wurde aber nicht entsprochen. Stattdessen wurde eine Hochschulvereinbarung mit umfangreichen Stellenkürzungen aufgesetzt, bei der die Hochschulen nur die Möglichkeit hatten zu unterschreiben oder nicht. Nachbesserungen werde es in gar keinem Fall geben, so hatte es der damalige neue Wissenschaftsminister Rößler ausgedrückt. Unter diesem Druck haben die Hochschulen unterschrieben. Offiziell wurde gesagt: wegen der angekündigten Herausnahme der Hochschulen von weiterem Stellenabbau und von Haushaltskürzungen. Aber dass das angesichts der kommenden Entwicklungen absolut unzureichend war, ist nun selbst für die CDU-Fraktion nicht mehr zu übersehen.
Im Gutachten, das nun durch das SMWK zur Evaluation der sächsischen Hochschulvereinbarung beauftragt und herausgegeben wurde, sind ähnliche Empfehlungen zu finden. Zum einen wird dort gesagt, dass ein Mehrbedarf an wissenschaftlichem Personal durch die Umstellung auf die neue Studienstruktur zu berücksichtigen ist, und zum anderen, dass Studienplätze für Studierende aus den alten Bundesländern zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt vorgehalten werden müssen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Hochschulen aufgrund der 2004 eingefrorenen Zuschüsse ihre Ausbildungslast verringern mussten.
Wir haben alle gesehen, dass die Hochschulen in ihrer Not zunehmend mit Zulassungsbeschränkungen agiert haben. Anders hätten sie die Studienreform gar nicht schultern können. Die Forderung, den Stellenabbau seit 2006 rückgängig zu machen, wird im Gutachten zumindest als diskutierenswert aufgezählt. Deswegen bezieht sich der Antrag der Fraktion GRÜNE ausdrücklich auf quantitative Rahmenbedingungen und ist notwendig.
Noch einige Worte zum Hochschullastenausgleich. Wir begrüßten diese Idee auch schon damals außerordentlich, denn DIE LINKE, damals PDS, hat bereits in den Neunzigerjahren in Berlin sowie auf Bundesebene einen
entsprechenden Hochschulfinanzausgleich vorgeschlagen. Angesichts des unzureichenden Hochschulpaktes – das wurde schon von Herrn Gerstenberg ausgeführt – und aufgrund der schmalen Finanzen wird das Thema drängender denn je. Im Hochschulbereich sollte es einen Hochschulfinanzausgleich geben.
Das heißt, dass die Herkunfts- oder Abnehmerländer stärker an den Studienkosten beteiligt werden müssen. Nur dann kommt es zu einem Interessenausgleich zwischen den Bundesländern mit einem stärkeren oder weniger stark ausgebauten Hochschulsystem, und der Ausbau wird nicht durch andere Länderinteressen verhindert. Ich denke, das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Es wäre künftig unattraktiv, um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Das Trittbrettfahren zulasten der Länder, die in die Hochschulen investieren, würde sich nicht mehr lohnen. Deswegen ist absolut nicht nachvollziehbar, warum hier nicht weiter gearbeitet wurde und Herr Tillich so rückgratlos agierte, und zwar entgegen den Interessen Sachsens.
Insofern finde ich, dass der Zeitpunkt für diesen Antrag sehr gut gewählt ist. So zeigt sich zumindest vor den kommenden Wahlen, dass es hochschulpolitisch eine recht gute Alternative für die neue Legislaturperiode gibt. Deswegen wird DIE LINKE diesem Antrag zustimmen.