Wir werden den Bürgern, die im Freistaat Sachsen ihrer Arbeit nachgehen und das Land nach vorn bringen wollen, ganz klar sagen: Wir bleiben dabei, der Ruf „ Keine Gewalt!“ ist für unsere Koalition eine ganz klare Vorgabe.
Deswegen brauche ich auch an dieser Stelle keine Belehrung. Herr Hahn, Sie sind doch einer, der das im Grunde genommen hier ins Feld geführt hat.
Wir werden nicht hinnehmen, dass Sie entsprechende Veranstaltungen anmelden und dann aus diesen Veranstaltungen heraus genau diese Aktionen gestartet werden!
Wir werden uns auch nicht von Ihnen das Wort verbieten lassen, Herr Hahn, von Ihnen nicht! Dafür fehlt Ihnen die moralische Qualifikation. Das wollte ich Ihnen noch einmal ganz deutlich sagen.
Wird von der SPD-Fraktion noch das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Somit hat nun die Linksfraktion das Wort; Herr Bartl, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bandmann, da hat Ihnen Ihre Fraktion – besser gesagt, wohl die Koalition – wieder einen Spielplatz gelassen, der so richtig zu Ihnen passt.
(Beifall bei der Linksfraktion – Heiterkeit des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Er hat doch sonst nichts zu bieten!)
Da konnten Sie sich wieder mit gewohnter Schneidigkeit – und auch mit gewohnter Einfalt – hübsch ausleben. Das wäre doch etwas, um sich für die nächste Legislatur als
„klatschpolitischer“ Sprecher zu bewerben. Dann können Sie jeden zensieren, der klatscht und der nicht klatscht;
und Sie können weiter im Ausschuss Strichlisten führen, wer bei welchen Bemerkungen als Abgeordneter welche Auffassungen vertritt, und den dürfen Sie nachher klassifizieren.
(Caren Lay, Linksfraktion: Aber so, wie er das gern haben möchte! – Zuruf von der Linksfraktion: Richtig!)
Herr Bandmann, Sie gehören zu den CDU-Barden, die meinen, sie seien das demokratische Gewissen der Nation selbst. Sie sagen immer „wir“, aber Sie meinen, Sie seien quasi der personifizierte Experte für die Bewertung, wer in diesem Land als Extremist zu gelten hat und wer nicht, und zu welchen Preisen und Morgengaben man aus dieser Klassifizierung entlassen werden kann. Das ist es, was Sie sich selbst zumuten. Woher Sie das nehmen und sich das anmaßen – ich bin fest überzeugt, als andere „Keine Gewalt!“ riefen, standen Sie noch in Görlitz hinter der Gardine,
In ebendiesem Ansatz, Herr Bandmann, in ebendiesem schlichten Hass auf alles, was sich links von der CDU und deren zeitweiligen Koalitionspartnern regt und artikuliert, merken Sie nicht, dass Sie es sind, der sukzessive Grundwerte der freiheitlichdemokratischen Grundordnung aufkündigt.
Sie sind es! Herr Bandmann, wenn Sie sich auf dieses Bündnis aller Couragierten gegen den Neonaziaufmarsch am 23. Februar in Dresden eingelassen hätten, – –
Warum sind Sie denn nie dabei, wenn es darum geht, sich gegen Neonazismus zu artikulieren? Wo sind Sie denn da – weil man Sie nie dort sieht, weil Sie nie dort sind, wo Frau Bonk oder Frau Köditz sind? Dort sind Sie nicht.
(Beifall bei der Linksfraktion – Volker Bandmann, CDU: Das bedeutet doch gar nichts! – Weiterer Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)
Sie belauern, ob Sie wieder irgendjemanden finden können, den Sie des Linksextremismus zeihen können. Das ist Ihr Problem.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Artikel 8 unserer Verfassung besagt ganz eindeutig: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ – Dafür sind wir. Punkt. Wir wollen auf Demonstrationen keine Gewalt, und wir wollen, dass der Staat mit Demonstrationen so umgeht, dass behördliches und polizeiliches Agieren der Entstehung von Gewalt entgegenwirkt. Beides wollen wir.
Sie können doch aber nicht, wenn Einzelne das Prinzip der Friedlichkeit verlassen, vielleicht den ersten Teil des Grundrechtes mit abschaffen wollen, das Versammlungsrecht beschränken bzw. entscheiden, wem Sie es zugestehen und wem nicht.
Herr Bandmann, das geht so nicht; und es geht auch nicht dadurch, indem ich als Freistaat Sachsen erneut mit einer Initiative im Bundesrat vorpresche, mit der ich de facto will, dass der entsprechende § 113 einen Wortlaut bekommt, der dem § 212 des StGB der DDR nahezu gleich ist. Was Sie hier machen, ist die Wiederherstellung des Tatbestandes „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Es geht nicht mehr um den Schutz des einzelnen Vollstreckungsbeamten, sondern Sie wollen im Grunde genommen, dass sich überhaupt nichts mehr regt, was die Staatsgewalt angreift.
Das ist es, was den Gedanken bei Ihnen trägt, und das ist das Problem. Da halten wir es mit Heribert Prantl, dem Chef der Innenpolitik der „Süddeutschen Zeitung“, der nach dem Berliner und Hamburger 1. Mai in einem Beitrag mahnte: „Ordnung ist gut, Freiheit ist schlecht. Das klingt noch heute in den politischen Debatten durch, mit denen neue Sicherheitsgesetze begründet werden. Die Beschränkung der Freiheitsrechte soll mehr Sicherheit bringen. Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, Unruhe eine Pflichtverletzung. Ich warne alle davor, die sinnlosen und brutalen Krawalle vom 1. Mai zum Vorwand zu nehmen, um die Menschen einzuschüchtern.“
Das, Herr Bandmann, hat er fast personifiziert für Sie geschrieben, für Sie als das „demokratische Gewissen