Meine Damen und Herren! Einen unausgegorenen und an einigen Stellen regelrecht fehlerhaften Gesetzentwurf zu beschließen, nur weil die Staatsregierung erst wertvolle Zeit versäumt, um nicht zu sagen verschläft, und jetzt aus Sorge um die Weiterexistenz der sie tragenden Koalition in Hektik gerät und dabei augenzwinkernd auf die Evaluierung in zwei Jahren verweist,
halten wir von der Linken der Bedeutung des einheitlichen Ansprechpartners für den Dienstleistungssektor in Sachsen für absolut unangemessen. Wir werden den Gesetzentwurf der Staatsregierung deshalb ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu dem letzten Wortbeitrag etwas sagen. Von Hektik zu sprechen, wenn wir uns über ein Jahr mit diesem Vorhaben beschäftigen
und klar ist, dass die EU-Staaten aufgefordert sind, bis Ende des Jahres eine solche Regelung umzusetzen, zeugt von einem seltsamen Politikverständnis. Wir haben zügig verhandelt. Wir haben uns mit unterschiedlichen Interessengruppen getroffen. Wir haben das, was Kollege Petzold schon ausgeführt hat, getan: Wir haben abgewogen, welche unterschiedlichen Modelle es geben könnte, um diesen einheitlichen Ansprechpartner umzusetzen.
Wir haben vor allen Dingen – das ist, glaube ich, wichtig – geprüft, welche dieser Regelungen die sinnvollste ist, und am Ende ist ein Kompromiss herausgekommen. Ich denke, dass sich dieser Kompromiss sehen lassen kann, wobei ich nicht verschweigen möchte, dass grundsätzlich zu hinterfragen ist, ob es Sinn macht, dass wir im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten mehrere Ansprechpartner haben werden.
Andere europäische Mitgliedsstaaten haben einen Ansprechpartner für ihr Land. Ich hätte mir für Deutschland auch gewünscht, dass wir diesen Weg gegangen wären. Aber das war nicht möglich, sodass wir in Sachsen zu diesem Kompromiss gekommen sind, der gut und richtig ist.
Ab dem 01.01.2010 haben wir einen einheitlichen Ansprechpartner, der dann die notwendigen Behördengänge für all diejenigen erledigen kann, die Interesse haben, sich in Sachsen zu engagieren. Das ist richtig und sinnvoll.
Was mich in der Debatte gestört hat – das überrascht, glaube ich, niemanden –, war die ablehnende Haltung der FDP-Fraktion in dieser Frage. Im federführenden Wirtschaftsausschuss gab es Kritik an dem Modell der Mittelbehörde. Dabei macht es Sinn, dass man sich die anderen Bundesländer anschaut, in denen die FDP mitregiert. Das ist immer gut, denn das Sein bestimmt das Bewusstsein. Der Standpunkt ist manchmal auch geprägt von der Linie, die andere Kolleginnen und Kollegen der FDP in anderen Bundesländern fahren.
In Hessen ist es so, dass auf Vorschlag des FDP-Wirtschaftsministers Dieter Posch diese Aufgabe nicht an die Kammern, sondern an die Regierungspräsidien gegeben worden ist. Die Regierungspräsidien sind vergleichbar mit der Mittelbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass nicht die Kammern diese Regelung bekommen haben, wie es die FDP gern gehabt hätte, sondern dort sind die Kommunen die Ansprechpartner. In BadenWürttemberg ist es so, dass man versucht hat, teilweise der Forderung nachzukommen. Dort gibt es zum einen Kammern, bei denen einheitliche Ansprechpartner angesiedelt sind, und es gibt die Land- und Stadtkreise, die diese Ansprechpartner bekommen haben. Es gibt über 60 einheitliche Ansprechpartner in diesem Bundesland. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine überzeugende
Insofern ist das, was wir in Sachsen durch die Staatsregierung vorgeschlagen bekommen haben, ein guter Weg. Ich möchte mich deshalb bei allen Akteuren bedanken, mit denen wir diskutiert, die sich konstruktiv in die Debatte eingebracht und damit beigetragen haben, dass es eine bestmögliche Umsetzung dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie gibt.
Ich glaube auch, dass mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein wichtiger Paradigmenwechsel stattfinden wird, mit der auch die Verwaltung zur Vereinfachung von elektronischen zeitnahen Abläufen und zur Schaffung von Transparenz gezwungen wird. Das ist ein guter Ansatz. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union, die heimische Betriebe und ihre Beschäftigten der Billigkonkurrenz aus Osteuropa aussetzt und daher wirtschaftlich und sozial nur Schaden anrichtet, gäbe es auch diesen Gesetzentwurf über den einheitlichen Ansprechpartner nicht. Der sogenannte einheitliche Ansprechpartner ist für die Verfahrens- und Formalitätenabwicklung laut Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlich.
Gemäß Artikel 249 des EG-Vertrages sind wir Deutschen verpflichtet, dieses Richtliniendiktat aus Brüssel umzusetzen. Damit wird – jenseits irgendwelcher kosmetischer Korrekturen ist das für uns als NPD klar – der deutsche Dienstleistungsmarkt vorbehaltlos geöffnet und ein ruinöser Unterbietungswettlauf durch osteuropäische Billiganbieter in Gang gesetzt, die ihre sächsischen Konkurrenzunternehmen durch die volle Ausnutzung ihres heimischen Lohn-, Sozial- und Steuerdumpings ausstechen können.
Die NPD hat deswegen als einzige Landtagspartei von vornherein die Europäische Dienstleistungsrichtlinie konsequent abgelehnt. Die etablierten Kompetenzabtretungsparteien sind auch dafür verantwortlich, dass mittlerweile 80 % aller in Deutschland in Kraft tretenden Wirtschaftsgesetze Vorgaben des Brüsseler Fremdbestimmungsregimes sind.
In diesem fatalen Licht einer Fremdbestimmung zulasten heimischer Betriebe und Beschäftigter sehen wir auch den
vorliegenden Gesetzentwurf. Folglich ist es für uns nicht entscheidend, dass Haftungs- und Kostenfragen noch unklar sind. Für uns ist nicht entscheidend, ob die Mitarbeiter des einheitlichen Ansprechpartners aus dem mittleren oder höheren Dienst kommen sollen. Für uns ist auch nicht entscheidend, ob der einheitliche Ansprechpartner nun in Chemnitz, in Dresden oder in Leipzig angesiedelt wird. Selbst ein unzureichender Datenschutz, das Fehlen eines Evaluierungszeitraumes sowie fehlende Angaben zu Sanktionen bei vernachlässigter Informationspflicht der Dienstleistungserbringer sind für uns nur Teilgründe der Ablehnung des Gesetzentwurfes.
Die NPD-Fraktion lehnt das Gesetz zu den einheitlichen Ansprechpartnern ab, weil es ein bloßes Begleitgesetz der arbeitnehmerfeindlichen Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union ist. Damit ist für uns schon alles gesagt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Gansel, für die FDPFraktion ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Ansprechpartners kein Diktat aus Brüssel,
sondern ein wichtiger Beitrag für mehr Wettbewerb in der Europäischen Union, für einen Wettbewerb, von dem gerade wir als Bundesrepublik Deutschland sehr stark profitieren. Denn Sie dürfen nicht außer Acht lassen, dass die Dienstleistungsfreiheit nicht, wie Sie immer nur meinen, für die anderen Unternehmen in Deutschland gilt, sondern sie gilt insbesondere auch für die deutschen Unternehmen im Ausland. Das blenden Sie immer aus.
Sie blenden auch aus, welche Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden, weil eben deutsche Dienstleister im Ausland tätig sind. Wir begrüßen das, wir sind für Wettbewerb, und wir wissen auch, dass unsere deutschen Unternehmen im Großen und Ganzen in der Lage sind, den Wettbewerb zu bestehen. Deshalb wollen wir uns dem Wettbewerb in Europa stellen.
Es ist bereits angesprochen worden: Die Dienstleistungsrichtlinie soll bürokratische Hemmnisse beseitigen, die bei der Aufnahme von Dienstleistungen in einem anderen Land entstehen. Die Regularien des jeweiligen Landes kennt man eben nicht so gut wie die des Landes, aus dem man kommt. Deshalb soll durch die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners, einer einheitlichen Stelle, dafür gesorgt werden, dass der Dienstleister aus dem Ausland nur an einer Stelle die entsprechenden Informati
onen bekommt und dort Anträge stellen kann und dass er nicht an einer Vielzahl von Stellen sich erfragen muss, was in dem Land, in dem man tätig werden möchte, tatsächlich gilt.
Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass es diesen einheitlichen Ansprechpartner nicht nur für die ausländischen Unternehmen gibt, sondern auch für die Unternehmen aus Deutschland.
Die Koalition – das ist bereits angesprochen worden – möchte den einheitlichen Ansprechpartner bei der Landesdirektion in Leipzig einrichten. Das lehnen wir ab. Die Anhörung hat unsere ablehnende Haltung ganz klar bestätigt.
Der einheitliche Ansprechpartner soll Informationen über die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit in Deutschland geben. Die Mittelbehörde, die Landesdirektion, ist nicht in der Lage, diese Kapazitäten bereitzustellen. Informationen darüber sind viel eher und genauer in den jeweiligen Kammern vorhanden. Deshalb haben wir als FDP uns ganz klar für das Allkammermodell ausgesprochen. Dieses Modell wäre geeignet gewesen, den einheitlichen Ansprechpartner praxisnah und kostengünstig umzusetzen.
Nach wie vor ist vollkommen unklar, welche Kosten letztendlich auf uns zukommen werden. Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung. Dort heißt es: „Die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners wird Kosten verursachen, die zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise konkret beziffert werden können.“
Wir machen ein Gesetz und wissen nicht, was es kostet. Wenn man sich die Kalkulation der Anfragen anschaut, wie sie von der Staatsregierung in dem Gesetz vorgenommen wird, heißt es: Man geht eigentlich von 6 500 Verfahren aus. Darüber hinaus möchte man – das kann ich verstehen – Gebühren für die Inanspruchnahme des einheitlichen Ansprechpartners erheben. Im Gesetz heißt es aber: „Es ist beabsichtigt, für die Tätigkeit des EA Gebühren zu erheben. Daher“ – das ist das Entscheidende – „ist mit einer eher zurückhaltenden Inanspruchnahme durch Dienstleister zu rechnen.“ Wenn man sagt, man erhebt eine Gebühr und hält sich damit die Anfragen vom Leibe, dann wird damit das Ziel des Gesetzes konterkariert.