Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man über die Frage der Entscheidung spricht, dann muss man natürlich auch wissen, dass einige Mitgliedsstaaten der EU beabsichtigen, den einheitlichen Ansprechpartner leider nur in Form einer rein elektronischen Lösung im Sinne quasi einer virtuellen Einrichtung einzurichten.
Dieses Begehren halte ich nicht für sinnvoll. Um nämlich umfassend auf die Bedürfnisse der Dienstleister und Dienstleistungsempfänger eingehen zu können, wird im Freistaat Sachsen – und das ist besonders wichtig – auch eine persönliche und individuelle Beratung erfolgen.
Lassen Sie mich noch einige Worte zur Ansiedlungsentscheidung sagen. Die Sächsische Staatsregierung hat sich für die Übertragung der Aufgaben auf die Landesdirektion Leipzig entschieden; wir haben es ja von den Abgeordneten mehrfach gehört. Wie Sie sicher wissen, waren an der Übernahme dieser Aufgaben auch andere Institutionen interessiert. Die Wirtschafts- und Berufskammern haben hier ebenso wie die Kommunen ihr Interesse bekundet. Diese Einrichtungen wurden daher vergangenes Jahr umfassend in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Nach Ansicht der Sächsischen Staatsregierung stellt die Ansiedlung des einheitlichen Ansprechpartners bei einer Landesdirektion die sachgerechteste Lösung dar. Die Hauptaufgabe des einheitlichen Ansprechpartners ist die Koordinierung von Genehmigungsverfahren. Diese Bündelungsfunktion wird von den Mittelbehörden bereits heute wahrgenommen.
Es kann zudem eine bestehende Behördenstruktur genutzt werden. Das Mittelbehördenmodell mit einer einzigen Stelle ist schlank und schafft keine überzogenen Strukturen; denn wir dürfen nicht vergessen: Der zukünftige Arbeitsanfall ist derzeit bei Weitem noch nicht absehbar. Das Modell kann zudem schnell installiert und arbeitsfähig gemacht werden. Die Mittelbehörden haben aufgrund ihres breiten Aufgabenspektrums die Möglichkeit, verschiedenste fachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Durch die Bündelung auf eine Stelle kann eine qualitativ gleichwertige Beratung aller garantiert werden.
Außerdem können wir hier, im Gegensatz zu anderen Modellen, sämtliche Dienstleister ohne Differenzierung bedienen. Es müssen keine Auffangtatbestände und komplizierten Zuständigkeitsregeln geschaffen werden. Die Landesdirektion Leipzig ist aufgrund der geografischen Lage von Leipzig, der Verkehrsanbindung und der langjährigen Tradition als Handels- und Messestadt in der Gesamtschau sehr gut für diese Aufgabe geeignet.
Auch die Anhörung der Sachverständigen Anfang Mai hat gezeigt, dass der Vorschlag der Staatsregierung das optimale Modell für unseren Freistaat darstellt. Die Europäische Kommission hat im April eine Umfrage in allen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. Dabei erklärten 19 Staaten, dass es bei ihnen nur eine einzige Einrichtung als Ansprechpartner geben wird. Die Errichtung einer einzigen Stelle ist bei 16 Bundesländern zwar nicht möglich; dennoch trägt die Verordnung bei nur einer Mittelbehörde dazu bei, dass die Aufgabe zumindest in Sachsen bewusst konzentriert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den einheitlichen Ansprechpartner wird es natürlich nicht nur in Sachsen und in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geben – auch unsere Nachbarstaaten richten derzeit einheitliche Ansprechpartner ein. Sofern nämlich sächsische Dienstleister grenzüberschreitend tätig werden, können diese ab 2010 beispielsweise die einheitlichen Ansprechpartner in Polen und Tschechien zur Informationsbeschaffung und für die Verfahrensabwicklung nutzen.
Sie sehen, es gibt hier keine Einbahnstraße. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das System der europaweiten einheitlichen Ansprechpartner dazu führen wird, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr nachhaltig zu fördern.
Danke schön. – Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, nach § 44 unserer Geschäftsordnung paragrafenweise abzustimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Es ist aufgerufen das Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen, Drucksache 4/14874, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 4/15790.
Ich rufe die Überschrift und die Fußnote auf. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Enthaltungen und einer Reihe von Ablehnungen ist dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt.
§ 1 trägt die Überschrift „Zuständigkeit“. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Im Prinzip gleiches Abstimmungsverhalten und damit Zustimmung.
§ 2 hat die Überschrift „Informationspflicht der Dienstleistungserbringer“. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten und damit Zustimmung.
§ 3 hat die Überschrift „Gebühren und Auslagen“. Wer stimmt zu? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Zustimmung bei gleichem Abstimmungsverhalten.
§ 4 hat die Überschrift „Datenschutz“. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten und Zustimmung.
§ 6 hat die Überschrift „Inkrafttreten“. Wer stimmt dem Inkrafttreten zu? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.
Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich nach § 46 unserer Geschäftsordnung die 3. Beratung.
Das Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 4/14874, steht in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung zur Abstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstleistungsrichtliniengesetz – SächsDRG)
Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge ihrer Größe. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, die Herrn Rasch ins Rennen schickt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allem Frust über europäische Regulierungswut, bei aller Lust, Brüssel hin und wieder zum Buhmann für Sachverhalte zu machen, die man selbst politisch nicht in den Griff bekommt, geht von Brüssel gelegentlich auch ein heilsamer Zwang aus. Ich sehe das zum Beispiel beim Beihilferegime, einer – sieht man von unseren industriepolitischen Erwartungen für die Mikroelektronik ab – alles in allem sinnvollen Subventionssteuerung.
Als ähnlich heilsam sehe ich den Zwang durch die Dienstleistungsrichtlinie an, Dienstleistern „elektronisch und aus der Ferne“ – so ist es formuliert – Anzeige- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Bei aller Schwerfälligkeit, mit der wir seit Jahren zum Beispiel um die Einführung einer elektronischen Vorgangsbearbeitung kämpfen, die Rede von einer One-Stop-Agency haben wir schon fast wieder vergessen, ist das ein heilsamer Zwang.
Nachdem das SMJus seinen Paragrafenpranger abgemeldet hat, lässt sich plötzlich aus einer Genehmigungspflicht eine Anzeigepflicht machen, gibt es Genehmigungsfiktionen nach Fristablauf, wird gar ein Gesetz ersatzlos gestrichen – das alles mit kurzen, knackigen Begründungen.
Die Dienstleistungsrichtlinie hat den Abbau von bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen zum Ziel. Es geht um die durch nationale Grenzen unbehinderte Erbringung von Dienstleistungen in Europa. Hier sind alle Staaten auf eine unbedingte Gegenseitigkeit verpflichtet. Das ist die Pflicht.
Die deutschen Länder haben das zum Anlass genommen, dieses unbedingte Gegenseitigkeitsprinzip auch für den Dienstleistungsverkehr innerhalb Deutschlands zu fixieren. Das ist dann sozusagen die „Kür“.
Nun gehört allerdings eine kräftige Portion Zutrauen dazu, dass alle Bundesländer diese Kür auch wirklich
unverändert umsetzen. Bezüglich der Änderungen an der Bauordnung ist diese Skepsis nicht ganz unbegründet. Seit Jahrzehnten wird die jeweils einheitliche Musterbauordnung in den Ländern munter modifiziert.
Bei der Bauvorlageberechtigung, geregelt über Listungen bei den Ingenieurkammern der Länder, wird diese Sache dann so richtig heiß. In Sachsen sind wohl um die 2,3 % Ausländer tätig. Relevant sind aber vor allem die 30 % Planer aus anderen Bundesländern. Insofern, meine Damen und Herren, war es eine nachvollziehbare Forderung der Sächsischen Ingenieurkammer, hier eine konditionierte Gegenseitigkeitsregelung zu formulieren.
Die Innenpolitiker wiederum haben ein berechtigtes Interesse daran, nicht diejenigen in Deutschland zu sein, die als Erste am Text der Bauministerkonferenz „verschlimmbessern“. Nun gab es dazu mehrere Verhandlungsrunden, die letzte heute früh um 8 Uhr. Folgende einvernehmliche Lösung wurde erzielt:
Zweitens. Wir stellen aber hier fest, dass die Gegenseitigkeit der Anerkennung der Bauvorlageberechtigung Grundvoraussetzung der in Artikel 2 zu vollziehenden Novelle der Bauordnung ist.
Drittens. Sollte ein anderes Bundesland ausscheren, werden wir die schon zu Beginn der nächsten Legislaturperiode anstehende Bauordnungsnovelle zum Anlass nehmen, eine Gegenseitigkeitsvoraussetzung zu normieren.
Viertens. Staatsminister Buttolo wird seine Amtskollegen und die jeweiligen Ingenieurkammern entsprechend informieren.
Fünftens. Ich verpflichte Kollegen Bandmann – wo ist er? –, a) sich in Görlitz erneut in den Landtag wählen zu lassen und b) in der nächsten Legislaturperiode den Vorgang unter seine persönliche Kontrolle zu nehmen.
Apropos nächste Legislaturperiode: Vermutlich dürfte dies mein letzter Auftritt hier im Plenum sein. Ich bewerbe mich nicht erneut um ein Mandat. Insofern verabschiede ich mich mit dem Wunsch, dass es der Politik auch künftig wirkungsvoll gelingen möge, den Freistaat voranzubringen und den Menschen in angemessener Weise zu dienen.