Ich lasse abstimmen über Artikel 6 – Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –. Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu Artikel 7 – Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2005. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag. Er ist bereits eingebracht worden. Herr Friedrich, wird zu diesem Änderungsantrag das Wort gewünscht? – Dann, bitte, Herr Albrecht.
Über diesen Antrag haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen. Interessant ist, dass als Deckungsvorschlag Mittel aus dem Einzelplan 15 vorgeschlagen werden, die zum größeren Teil bereits in kommunale Investitionen fließen werden. Bei realistischer Betrachtung ist das ein Deckungsvorschlag aus sich selbst heraus. Wie das dem Ansinnen einer soliden Finanzierung der Kommunen helfen soll, ist mir schleierhaft. Wenn man dann noch die Vorgaben aus dem Redebeitrag des Kollegen Friedrich hört – dauerhafter Rechtsanspruch bzw.: Wir wollen es so machen wie im FAG –, frage ich mich, warum wir es dann nicht so machen. Im FAG ist der Rechtsanspruch für die festgelegten Dinge eindeutig formuliert. Der Regelmechanis
Wird des Weiteren das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich analog dem Änderungsantrag 4/1361 abstimmen. Es geht um die Nr. 1. In der Überschrift des Gesetzes wird die Formulierung „im Jahre 2005“ gestrichen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Nr. 1 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über die Nr. 2 des Änderungsantrags der Fraktion der PDS. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten, damit Ablehnung.
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Nr. 3. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, ich lasse abstimmen über Artikel 7 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem Artikel 7 in der Fassung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 7 zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 8 – Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 8 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 9 – Änderung des Sächsischen Krankenhausgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Artikel 9 zugestimmt worden.
Ich lasse über Artikel 10 – Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz – abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 10 zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 11 – Neufassung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 11 zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 12 – In-Kraft-Treten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Artikel 12 mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte
2005 und 2006 im Freistaat Sachsen in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem Ent
Mit dem Doppelhaushalt 2005/2006 wird erstmals im Freistaat ein Haushalt von einer Koalitionsregierung eingebracht. Trotz dieser für uns alle neuen Situation ist uns gelungen, einen seriösen, aufbauorientierten und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Haushalt für die Jahre 2005 und 2006 zur abschließenden Debatte vorzulegen. Aber auch die äußeren Rahmenbedingungen haben sich geändert. Zum 1. Januar 2005 ist der Solidarpakt II in Kraft getreten. Damit sind die Zuweisungen des Bundes an den Freistaat im Rahmen des Korbes I bis zum Jahr 2020 gesetzlich festgeschrieben. Aufgrund der Degression der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden wir in diesem Zeitraum auch unsere Ausgaben auf das Niveau der finanzschwachen Flächenländer West senken müssen. Das heißt, wir müssen relative Überausstattungen bei staatlichen Leistungsangeboten, aber auch beim Personal reduzieren.
Um die Annäherung an die finanzschwachen Westflächenländer – und zwar nicht nur in der Haushalts-, sondern auch in der Wirtschaftsstruktur – realisieren zu können, ist bereits jetzt konsequentes Handeln notwendig: Die laufenden Ausgaben – insbesondere die Personalausgaben – müssen reduziert werden. Die Koalition strebt daher eine Reduzierung der Stellen im Personalsoll A auf 80 000 Stellen bis 2010 an.
Der notwendigen Konzentration des Mitteleinsatzes dient auch der Änderungsantrag zum Operationellen Programm bei der EU-Kommission. Hiermit erreichen wir, dass mehr Investitionen von Betrieben gefördert werden können und damit echte Arbeitsplätze entstehen.
Das Haushaltsvolumen bleibt gegenüber dem im Februar vorgestellten Regierungsentwurf mit 16,61 Milliarden Euro in 2005 und 15,78 Milliarden Euro praktisch unverändert (plus 364 000 Euro in 2005; minus 1,5 Millionen Euro in 2006). Insbesondere ist es gelungen, die Nettokreditaufnahme auf 350 Millionen Euro in 2005 und 250 Millionen Euro in 2006 festzuschreiben. Es ist außerdem gelungen, mit 21,9 % in 2005 und 22,5 % in 2006 (hochwasserbereinigt) die höchste Investitionsquote aller Bundesländer auszuweisen; eine Tatsache, die für Sachsen beinahe schon zur Tradition geworden ist.
Bedenkt man, unter welch schwierigen Rahmenbedingungen dieser Haushalt aufzustellen war, so betrachte ich es als großen Erfolg, dass wir wieder einen seriösen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Haushaltsentwurf präsentieren können.
Mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2005/2006 gekoppelt steht ein Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zur Entscheidung.
Gegenstand ist zunächst (Artikel 1) die Einführung eines kapitalgedeckten Finanzierungsfonds für die Versorgung und Beihilfen künftiger Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen, deren Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen nach dem 31. Dezember 2004 begründet worden ist. Meine Damen und Herren, auf diesen Gesetzentwurf aus meinem Hause bin ich sehr stolz, stellt er doch einen weiteren Beweis einer verantwortungsvollen und zukunftsgerichteten Finanzpolitik in Sachsen dar. Bei der Einführung eines kapitalgedeckten Finanzierungsfonds handelt es sich um einen echten Systemwechsel für die Beamtenversorgung. Anstatt die Versorgungslasten weiter in die Zukunft zu verschieben – eine Art verdeckte Staatsverschuldung –, wird in dem Moment, in dem der Beamte aktiv Dienst tut, angespart. Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir erhöhen die Personalausgaben für unsere Beamten nicht. Nein, wir treffen nur für bereits heute begründete Verbindlichkeiten in der Zukunft Vorsorge. Und wir Sachsen sind – neben Rheinland-Pfalz – Vorreiter in Deutschland. Der Bund und weitere Bundesländer wollen folgen. Einen zweiten Schwerpunkt des Haushaltsbegleitgesetzes bilden die Regelungen im Zusammenhang mit der Gründung des Staatsbetriebes Sachsenforst ab 2006 (Artikel 2 bis 6). Künftig wird die Staatliche Forstverwaltung als Staatsbetrieb stärker nach betriebswirtschaftlichen Regeln geführt. So wird es möglich sein, den Zuschuss um die im Haushaltsplan festgelegten 10 Millionen Euro zu senken. Dabei wird der künftige Staatsbetrieb insgesamt die gleichen Aufgaben wie die heutige Staatliche Forstverwaltung erfüllen. Weiterhin wollen wir (Artikel 7) die Investitionskraft der sächsischen Kommunen erhöhen. Dazu erhalten die Kommunen in 2005 eine Investitionspauschale in Höhe von 50 Millionen Euro. Die Mittel sollen für eigene Investitionen der Kommunen sowie zur Komplementärfinanzierung von Investitionsprogrammen in den Bereichen der infrastrukturellen Grundversorgung eingesetzt werden. Diese Mittel kommen den Gemeinden in Höhe von 16,7 Millionen Euro, den Landkreisen in Höhe von 12,1 Millionen Euro und den Kreisfreien Städten in Höhe von 21,2 Millionen Euro zugute. Einen letzten Punkt möchte ich hervorheben: die vorgesehene Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2005. Mit der Steigerung der Pauschale von 1 664 Euro auf 1 800 Euro erhöht sich der Landesanteil an der Finanzierung der Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen. Den Gemeinden soll damit größerer Spielraum für den bedarfsgerechten Ausbau der Angebote und für die Sicherung der erforderlichen pädagogischen Qualität der
Arbeit in den Einrichtungen gegeben werden. Durch die Erhöhung entstehen im Jahr 2005 und jeweils auch in den Folgejahren zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 21 Millionen Euro.
Diese Mittel kommen der kommunalen Ebene zugute. Damit erhöht sich der entsprechende Ausgabenansatz auf ein Volumen von 276,6 Millionen Euro in 2005 bis 283,7 Millionen Euro in 2008.
So viel in aller Kürze zu den mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes verfolgten Anliegen. Ich bitte Sie dazu ausdrücklich um Ihre Unterstützung. Ich wünsche darüber hinaus den weiteren Debatten zu den Einzelplänen des Doppelhaushaltes 2005/2006 einen sachlichen und konstruktiven Verlauf.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/2006) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2005 und 2006 (S. 7 bis S. 29 Gesetzestext und Begründung, S. 77 ff. Allgemeine Erläuterungen)
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Behandlung des Haushaltsgesetzes in seinen Einzelplänen. Die sich jeweils anschließenden Abstimmungen hierzu werden stets über die Haushaltsjahre 2005 und 2006 ins
In der Aussprache erhält der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Prof. Dr. Milbradt, das Wort. Danach sprechen die Fraktionen in der ersten Runde in folgender Reihenfolge: PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor rund zwei Wochen hat der Bundesfinanzminister sich in einer Weise geäußert, die eigentlich mehr Aufmerksamkeit verdient hätte. Aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates seines Ministeriums, das ihm Anfang April übergeben wurde, zog Hans Eichel den Schluss: „Wenn ein Land nachhaltig nicht auf die Beine kommt, stellt sich die Frage nach seiner Existenzberechtigung.“ Meine Damen und Herren! Das ist ein deutliches Alarmsignal. Wenn ein Minister des Bundes die Existenzberechtigung einzelner Länder infrage stellt, dann ist das ein bemerkenswerter Vorgang, zumal die Bundesrepublik Deutschland bekanntlich von den Ländern getragen wird. Der Kern der Kritik des Bundesfinanzministers weist in die richtige Richtung. Länder, die dauerhaft am finanziellen Tropf des Bundes hängen, gefährden ihre Existenzberechtigung. Hans Eichel bezog sich namentlich auf Bremen und das Saarland, um dann aber schnell zu den neuen Bundesländern zu kommen. Zitat: „Es kann nicht so weitergehen, dass die Mittel, die für den Aufbau Ost vorgesehen sind, für das Stopfen von Haushaltslöchern verwandt werden“, so der Bundesfinanzminister. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates äußerte sich besorgt, dass „sich alle Länder in Ostdeutschland in
Richtung einer Haushaltsnotlage bewegen mit Ausnahme Sachsens.“ Alle Länder Ostdeutschlands mit Ausnahme Sachsens!
Meine Damen und Herren! Sachsen ist anders. Wir sind anders als die anderen Länder in Ostdeutschland und auch anders als so manches Land in Westdeutschland. Aber Anderssein reicht nicht aus. Wir müssen besser sein. Wie wir es in den nächsten zwei Jahren schaffen wollen, besser zu sein als andere, steht in diesem Haushaltsentwurf. Dafür setzen die Zahlen, über die wir heute und in den nächsten Tagen sprechen werden, die Landmarken.
Dass wir über einen Zeitraum von zwei Jahren sprechen, ist bereits eine Verbesserung gegenüber den üblichen jährlichen Etatverhandlungen anderswo. Einige Bundesländer sind unserem Beispiel mittlerweile gefolgt und stellen ebenfalls Doppelhaushalte auf. Aber zwei Jahre sind noch kein ausreichender Horizont. Auch eine Legislaturperiode von fünf Jahren ist nicht der Rahmen, in dem wir uns bewegen können. Wir müssen uns bei allem, was wir heute planen und diskutieren, immer wieder fragen, wo unser Land, wo der Freistaat Sachsen 2020 stehen soll und was wir bis dahin erreichen können. 2020 ist vor allem deshalb für uns ein realistischer Horizont, weil bis dahin wichtige Rahmenbedingungen klar sind. Der Solidarpakt tritt in die zweite Halbzeit. Wie es auf diesem Spielfeld bis 2019 weitergeht, das wissen wir – im Gegensatz zum Fußball.
Wir haben die Solidarpaktmittel schon bisher und als einziges Land im Osten konsequent zum Aufbau genutzt und sie nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern miss
braucht. Dort, wo der Staat direkt Verantwortung trägt und tätig werden konnte, ist der Aufbau Ost bei uns sehr erfolgreich. Wir haben im Gesundheitssystem, bei den Krankenhäusern, in der Altenpflege, bei den Kitas, beim Umweltschutz, in der Telekommunikation und in einigen Bereichen der Infrastruktur ein gleiches, teilweise sogar ein höheres Niveau als in Westdeutschland erreicht.
Sachsen hat in den vergangenen Jahren eine außerordentliche Haushaltspolitik betrieben und ich bin sehr froh, dass wir diese Politik auch in der Koalitionsregierung fortsetzen können.
Wir wollen Sachsen nicht nur verwalten, sondern wir wollen die Zukunft gestalten. Wir wollen nicht nur Probleme abarbeiten, sondern Chancen nutzen. Es reicht nicht aus, nur Steine aus dem Weg zu räumen, man muss auch wissen, welche Ziele man am Ende des Weges erreichen will.
Über die Ziele für unseren Freistaat bis 2020 haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen verständigt. Diese Ziele bilden die Grundlage für diesen Doppelhaushalt. Der Haushalt ist deshalb Ausdruck des gemeinsamen Gestaltungswillens der Koalitionsregierung. Dafür ist der Prozess der Aufstellung des Doppelhaushaltes der beste Beweis. Der Haushaltsprozess ist reibungslos verlaufen. Die Koalitionspartner haben gelernt, aufeinander zuzugehen, sich zusammenzusetzen und ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen. Dabei hat es natürlich ein Geben und Nehmen und am Ende auch Kompromisse gegeben. Das ist nicht unüblich. Am Ende ist ein Haushalt entstanden, der im besten Sinne Geist und Buchstaben der Koalitionsvereinbarung in Finanztitel umgesetzt hat. Hinter diesem Haushalt steht der politische Wille der Koalition. Ich möchte allen Beteiligten in den Fraktionen und in der Regierung für die außerordentlich gute Zusammenarbeit danken. Das Klima der Verhandlungen war von gegenseitigem Vertrauen, von Offenheit und Ernsthaftigkeit geprägt. Das ist eine gute Basis für die Aufgaben, die wir uns gemeinsam vorgenommen haben.