Und zwar müssen bei dieser Aufgabenkritik die Struktur, die Personalbestände und vor allem die Anforderungen an die innere Sicherheit gegenübergestellt werden. Dies muss in einem Gesamtkonzept zur Frage des Abbaus innerhalb der sächsischen Verwaltung diskutiert werden. Der vorliegende Einzelplan 03 und die Änderungsanträge der Koalition haben darüber hinaus vor allem bewiesen, dass wir den innenpolitischen Anforderungen im Land gewachsen sind. So konnte einvernehmlich, wie
Kollege Bandmann für die Koalition bereits ausführte, eine Ersatzbeschaffung getätigt werden. Diese Ersatzbeschaffung für den Hubschrauber und auch die Wärmebildkamera in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro ist auch deshalb wichtig, weil Sie alle wissen, dass wir im Jahre 2006 vor einem Großereignis stehen, nämlich vor der Durchführung der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Ich denke, dass für solche Großveranstaltungen der Einsatz solcher Geräte erforderlich ist. Dafür, dass im Ausschuss der Antrag und das Bemühen der Koalition über die Grenzen hinweg unterstützt worden ist, möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.
Ein weiterer Punkt, der aus Sicht der SPD-Fraktion richtig und wichtig war und insofern auch dort ein deutliches Signal zu verzeichnen ist, ist die Frage der Härtefallkommission. Wir konnten erreichen, dass eine Personalstelle für die Geschäftsführung der Härtefallkommission aus dem Bereich des Innenministeriums, also dem Personalbestand des Innenministeriums, zur Verfügung gestellt wird. Damit können wir einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der vorhandenen Möglichkeiten, die das neue Zuwanderungsgesetz gerade auch für Sachsen bietet, leisten.
Nun komme ich noch einmal zum Kollegen Friedrich und vor allem zu den Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, weil ich nicht unerwähnt lassen möchte, dass wir natürlich, auch wenn das nicht unmittelbar und direkt Auswirkungen auf den Doppelhaushalt hat und damit nicht haushaltsrelevant ist, die Frage diskutieren müssen, wie es mit der anstehenden Verwaltungs- und Funktionalreform aussieht.
Vor allem wissen wir, dass gerade im Innenministerium diesbezüglich noch eine große Baustelle zu bewältigen ist. Deshalb sage ich eindeutig und klar hier im Sächsischen Landtag: Grundlage für diese Verwaltungs- und Funktionalreform muss nach Auffassung der SPD die Formulierung des Koalitionsvertrages sein. Danach wird es eine umfangreiche Aufgabenkritik geben und eine Beteiligung der Gewerkschaften an diesem Prozess. Es wird eine Modernisierungsvereinbarung geben, die vor allem sozialverträglich die Regelungen dann auch abschmelzen wird. Das ist uns wichtig und dafür werden wir notfalls auch lange streiten.
Wir sollten alles daransetzen, dass der unausweichliche Schritt einer neuen Verwaltungsstruktur in Sachsen deshalb nicht zur Demotivation und zur inneren Kündigung der Beschäftigten führt. Erfahrungen in ähnlichen Umstrukturierungsprozessen der öffentlichen Verwaltung haben gezeigt, dass nur beteiligungsorientierte Projekte tatsächlich Erfolg gebracht haben, bei denen das Knowhow und vor allem die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Prozess eingeflossen sind.
Insofern werden wir uns bei der anstehenden Debatte für eine neue Verwaltungsstruktur in Sachsen von diesen Erfahrungen leiten lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit es nicht ganz so trocken wird, zum Schluss eine Anmerkung mit einem Schmunzeln. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass wir im Innenausschuss entgegen den Wünschen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem aufopferungsvollen Kampf den Erhalt der Futterkosten für die Reitpferde erreichen konnten.
Damit haben wir in aufopferungsvoller Weise den Fortbestand von 21 prächtigen Reitpferden der sächsischen Reiterstaffel erreicht. Das, denke ich, lohnt einen Applaus.
Meine Damen und Herren, so erheiternd das sicherlich gewesen ist, wir wollen wieder zur Tagesordnung übergehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon grotesk, dass man sich ausgerechnet auf dem Gebiet der ehemaligen DDR den Luxus einer kostspieligen Stasi-West-Behörde gönnt und sich damit fragwürdig traditionsbehaftet gibt, was die Bespitzelung politisch Andersdenkender angeht. Permanent ist festzustellen, dass Ihr Demokratieverständnis ähnlich vergewaltigt erscheint wie jenes der ehemaligen DDR.
Bezogen auf die PDS gestehe ich, dass mich eine derartige Erheiterung nicht so sehr verwundert. Von der Staatsregierung sollte so etwas eigentlich nicht zu erwarten sein.
Verwundert bin ich auch darüber, dass es die FDP unterlässt, gegen die politische Unkultur der Bespitzelung anzugehen, entspricht dies doch ganz und gar nicht liberalen Grundsätzen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz – davon ist die Rede, für jene, die es noch nicht begriffen haben – ist eine Einrichtung, die eigentlich auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft werden müsste. Der Missbrauch, der mit dieser Institution betrieben wird, dient nur der demokratisch verwerflichen Ausgrenzung einer politisch missliebigen Opposition, wie Frau Ernst es eben ansprach – und zwar einzig und allein mit dem Ziel des Machterhalts um jeden Preis! Insofern ist im Zusammenhang mit dem Landesamt für Verfassungsschutz zumindest von einer Art DDR-light zu sprechen. Hierfür je
Es ist bemerkenswert, dass sich die Diskriminierungsarbeit des Verfassungsschutzes in verwerflicher und zuweilen gar krimineller Art und Weise auf die nationale Opposition konzentriert. Der politischen Führung wird das Volk zunehmend suspekt und dies drückt sich in den Investitionen eines Überwachungsstaates aus.
Von dieser Erkenntnis ausgehend kann das Landesamt für Verfassungsschutz aus nationaldemokratischer Sicht einzig und allein als Deckungsmasse für andere Titel sinnvoll Verwendung finden.
Herr Innenminister, wenn Sie es nicht einsehen wollen, dann muss es eben die NPD fordern, dass die weltanschauliche Bekenntnisfreiheit des Grundgesetzes auch erlaubt, in volkstreuen Kategorien zu denken.
Lassen Sie der Demokratie Luft zum Atmen! Geben Sie den Deutschen die Möglichkeit, sich unbeeinträchtigt von staatlicher Gängelung politisch zu betätigen! Gerade in Zeiten einer wirtschaftlich zwar vorhandenen, aber dennoch nicht umsetzbaren Investitionsneigung ist nicht einsehbar, warum beim Verfassungsschutz weitere Unsummen in die Geräteausstattung, den Fuhrpark, Neuerwerb von Dienstfahrzeugen, in Reisekosten, Gebäudebewirtschaftung, Hard- und Software fließen sollen.
Es ist vor allem den Arbeitslosen im Freistaat nicht begründbar, weshalb in den nächsten zwei Jahren fast 18 Millionen Euro an Landesgeldern in einen Bespitzelungsapparat sickern sollen.
Es wird Sie nicht verwundern, wenn unsere Fraktion die unverzügliche Abwicklung des Landesamtes für Verfassungsschutz einfordert. Aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen ist eine gänzliche Abschaffung nicht möglich. Es spricht aber nichts dagegen, das Landesamt auf ein Sachbearbeiterbüro im Innenministerium zu reduzieren.
Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir die Kosten der Unterhaltung einer überflüssigen Großbehörde zugunsten einer stärkeren Wirtschaftsförderung einsparen. So würden immerhin Deckungsmittel von über acht Millionen Euro jährlich freigesetzt. Meine Damen und Herren! Glauben Sie mir, ein System, das diese Gelder in soziale Maßnahmen und zur Förderung des Mittelstandes investiert, ein solches System benötigt keine Gesinnungsschnüffeleinrichtungen, um sich auf Teufel komm raus an der Macht zu halten.
Kommen wir zu einem weiteren Einsparpotenzial im Bereich des Einzelplanes. Mit kaum einem Thema lassen sich derart aufgeregte Emotionen erzeugen wie mit dem Asylrecht und dem damit verbundenen oftmaligen Missbrauch. Bei kaum einem anderen Thema stehen die politischen Willensbekundungen vieler Politiker in einem so krassen Gegensatz zu den realen Handlungsmöglichkeiten. Bei kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so offen gegen geltendes Recht verstoßen, wird sich über die Entscheidung von Behörden offensichtlich mit moralischen Phrasen und ideologischem Sendungsbewusstsein hinweggesetzt. Macht und Einfluss von Lobbygruppen, die sich moralisch oder politisch legitimiert fühlen, den Voll
zug demokratisch zustande gekommener Gesetze zu behindern, zu unterlaufen, werden selten so wie hier deutlich. Bei keinem anderen Thema wird geltendem Recht und entsprechendem Handeln der Verwaltung die Legitimität so deutlich abgesprochen wie beim Ausländer– und Asylrecht.
Natürlich gibt es eine große Mehrheit im Volk, die die Einrichtung des Asyls als Mittel zur massenhaften und ungesteuerten Zuwanderung nach Deutschland ablehnt und deshalb auch einen konsequenten Vollzug von Ausreisepflichten bei unberechtigter Berufung auf das Asylrecht verlangt. Dem stehen jedoch professionell agierende organisierte Lobbygruppen gegenüber, von kirchlichen Gruppierungen bis hin zu linksautonomen Gewalttätern. Ihre Aktivitäten sind im Ergebnis darauf ausgerichtet, das bestehende Recht ad absurdum zu führen und die Handlungsunfähigkeit des Staates vorzuführen. Sie kann auf eine große Resonanz in den Medien bauen und schüchtert damit direkt und indirekt Verwaltung und Politik ein. Dabei bleibt es oftmals nicht nur bei öffentlichen Erklärungen oder Demonstrationen, sondern es wird auch gezielt versucht, den Vollzug des Asylrechtes zu unterlaufen und zu hintertreiben.
Auch wenn Sie, meine Damen und Herren der bürgerlich-antifaschistischen Einheitsfront, noch so viele Lügen verbreiten, darf ich Ihnen mitteilen, dass wir Nationaldemokraten sehr wohl das Asylrecht für wirklich politisch Verfolgte anerkennen.
Dass das Asylrecht vielfach aber als Möglichkeit zur illegalen Zuwanderung in eine Wohlstandsgesellschaft zweckentfremdet wird, zeigen die geringen Anerkennungsquoten.
Nein! Sie sind in Westeuropa, vor allem auch in Deutschland, mit dem starken Anstieg der Antragszahlen in den achtziger und neunziger Jahren erheblich gesunken. Lag die Anerkennungsquote im Jahre 1983 noch bei 42 %, so sank sie kontinuierlich auf die winzigen Anteile, die in Sachsen gerade noch einmal etwas mehr als ein einziges Prozent betragen. Deshalb fordern wir Nationaldemokraten auch stellvertretend für eine noch schweigende Mehrheit des deutschen Volkes endlich die Ausrichtung des Asylrechtes an den Prinzipien der Legalität und der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet konkret, auf den Landeshaushalt bezogen, meine Damen und Herren, dass wir die drastische Streichung bei den Ausgaben für Asylbewerber verlangen.
Im Entwurf der Staatsregierung sind hierfür sage und schreibe 63,07 Millionen Euro für 2005 und 62,95 Millionen Euro für das Jahr 2006 vorgesehen. Meine Fraktion will in diesem Bereich pro Jahr nur noch eine Million Euro ausgeben. Sie orientiert sich dabei an den Angaben des 11. Berichtes des Sächsischen Ausländerbeauftragten Heiner Sandig für das Jahr 2003. Zu dem von diesem ge
nannten Stichtag, dem 31.12.2003, gab es im Freistaat Sachsen sage und schreibe 33 anerkannte Asylbewerber nach Artikel 16a Grundgesetz. Es gab 76 abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebeschutz nach § 51 Ausländergesetz und 58 Bürgerkriegsflüchtlinge nach §§ 32/33 Ausländergesetz. Über diese Asylbewerber, meine Damen und Herren, wollen wir gar nicht streiten, wie Sie das vorhin in den Raum gestellt haben, Frau Dr. Ernst. Aber dem stehen fast 5 000 negative Entscheidungen über Asylanträge gegenüber!
Die Pauschale für die Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge beträgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz pro Jahr 4 500 Euro, womit die Gesamtkosten für die 167 anerkannten bzw. unter Abschiebeschutz stehenden Asylbewerber 751 500 Euro betragen. Zusätzlich fallen Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt an. Daher sollte nach Ansicht der NPD-Fraktion eine Million Euro für die Titelgruppe vorgesehen werden. Die vorgesehenen Ausgaben sollten also jeweils um rund 62 Millionen Euro gekürzt werden. Sie sehen also: Die NPD bekennt sich sehr wohl zur Aufnahme wirklich politisch Verfolgter, für Sozialschmarotzer jedoch, meine Damen und Herren, kann die Folge nur heißen: raus, aber schnell!
(Beifall bei der NPD – Protestrufe von der PDS – Dr. Cornelia Ernst, PDS: Sie wissen nicht, was Sie reden!)
Sollte uns in diesem Punkt übrigens irgendein Redner der Regierungskoalition Ausländerfeindlichkeit vorwerfen, dann erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang doch den Hinweis auf das Positionspapier, über das ja der CDU-Fraktionsvorsitzende, Herr Dr. Hähle, gestern schon gesprochen hat, von der Jungen Union, das sich mit erfrischender Deutlichkeit zum vaterlandsbezogenen Volkstumsbegriff und zum Abstammungsprinzip der Deutschen bekennt.
Natürlich ist das Spiel des christdemokratischen Wählerbetruges hinlänglich bekannt: rechts blinken und anschließend doch wieder links abbiegen. Trotzdem sei anerkannt, dass sich Ihre Jugendorganisation, Herr Dr. Hähle, in einer sensationellen Wendung hin zur authentischen NPD-Position bewegt. Angesichts der tollpatschigen und wenig überzeugenden Antifaphrasen, die Sie hier tagtäglich dreschen – aus Ihrem Mund ist das durchaus ermutigend.
Es ist hinlänglich bekannt, dass sich Ihre Fraktion in ihrem hilflosen Auftreten gegenüber der NPD von Rechtsextremismus-Beratern wie Prof. Jesse schulen und beibringen lassen muss, dass hin und wieder pseudopatriotische Phrasen gedroschen werden müssen, um der NPD eventuell Wählerstimmen streitig zu machen. Doch es scheint so, dass Ihre Jugend die Ratschläge vielleicht doch etwas zu ernst genommen hat und nun politisch eine Dynamik entfaltet, die uns Nationaldemokraten nur recht sein kann. Die Übernahme unserer Thesen durch die Union bestätigt uns im Meinungskampf, und letzt