Dies ist ganz eindeutig eine Mehrausgabe. Ein Deckungsvorschlag ist nicht ausgewiesen. Ich bitte bei der Abstimmung um Ablehnung.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der NPD-Fraktion in Drucksache 4/1293 zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über Kapitel 15 30 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem Kapitel mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zur letzten Abstimmung beim Einzelplan 15, und zwar zum Kapitel 15 40. Wer diesem Kapitel in der Fassung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem Kapitel 15 40 zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 15 Allgemeine Finanzverwaltung in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Einzelplan 15 – Allgemeine Finanzverwaltung – zugestimmt worden.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/2006) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2005 und 2006
Drucksache 4/1250, Beschlussfassung zu Drucksache 4/0608 (Doppelhaushalt 2005/2006) des Haushalts- und Finanzausschusses
Den Fraktionen wird zu einer allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Es beginnt in der ersten Runde die CDU. Es folgen PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE, Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Aussprache ist eröffnet. Die CDU-Fraktion erhält das Wort.
(Prof. Gunter Bolick, CDU: Herr Präsident, ich wollte als Berichterstatter reden. Sie haben mich vergessen!)
Gut, dann machen wir das so. Das Wort wird dem Berichterstatter eigentlich erst erteilt, wenn es zu den Abstimmungen kommt. Jetzt sind wir bei der allgemeinen Aussprache.
Dann kommen wir jetzt gleich zur Worterteilung an den Berichterstatter, an Herrn Bolick. Ich gehe davon aus, dass die allgemeine Aussprache damit hinfällig geworden ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, als Berichterstatter kurz zu dem Plan Stellung zu nehmen, und zwar aus dem Grunde, weil anhand der Änderungsanträge einige Dinge wieder in ein Licht gerückt worden sind, und ich hier versuchen würde, diese klarzustellen, weil wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss eigentlich sehr intensiv darüber unterhalten haben. Die PDS-Fraktion hatte eine komplette Neufassung des Haushaltsgesetzes beantragt. Seitens der Koalition wurde vor der Annahme dieses Änderungsantrages gewarnt, da dann auf aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse nicht mehr in der notwendigen Flexibilität reagiert werden könne. Somit bestünde zum Beispiel die Gefahr, dass EU-Mittel verfielen, Bürgschaften, die ein wichtiges Instrument der Ansiedlungspolitik sind, nicht mehr in bisheriger Weise ausgereicht werden könnten, die zusätzliche Abnahme von Bundesmitteln erschwert würde und keine Inanspruchnahme von Ausgaberesten mehr möglich sei. Dazu reiche auch das von der PDS zusätzlich in die Diskussion gebrachte Instrument eines
Zu § 12 möchte ich noch etwas anfügen. Zum Abs. 2 empfahl der mitberatende Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss, hinsichtlich der vorgesehenen Ermächtigung eine Unterrichtung des Haushalts- und Finanzausschusses über konkrete Maßnahmen vorzusehen. Ein konkreter Formulierungsvorschlag wurde nicht unterbreitet.
Nach ausführlicher Debatte betrachtet der Haushaltsund Finanzausschuss die Zusage des Staatsministers der Finanzen als ausreichend, dass wie bisher die Bürgschaftsberichte zeitnah vorgelegt werden. Über Kernaussagen des Entwurfs des aktuellen Bürgschaftsberichtes wurde noch in der laufenden Sitzung informiert.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu der allgemeinen Aussprache. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Albrecht, bitte.
– Also, wenn Sie jetzt schon die Protokolle des Haushalts- und Finanzausschusses anzweifeln, Herr Bartl, da wird es natürlich schwierig. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter uns liegen zwei schwierige und anstrengende Beratungstage. Man kann durchaus eine kleine Bilanz ziehen und hier feststellen: Das Zahlenwerk des vorgelegten Haushalts hat in der Diskussion seine Feuertaufe bestanden.
Das ist eine ganz wichtige Aussage. Die zweite ist vielleicht nicht ganz so wichtig, aber genannt werden muss sie trotzdem: Der angekündigte Alternativhaushalt der Kollegen von der PDS hat sich quasi über Nacht in Luft aufgelöst. Deckungsvorschläge habe ich nicht erkennen können und der Begriff der Luftbuchungen ist wohl doch gerechtfertigt.
In der Sache also kein Erfolg. Das ist sicherlich immer ärgerlich, wenn man das in der Politik feststellen muss. Was wiederum für mich ärgerlich ist, ist, dass Sie sich das nicht eingestehen können, sondern an dieser Stelle
kurz vor Toresschluss eine Diskussion beginnen – zumindest entnehme ich das Ihrer Pressemitteilung vom heutigen Tag –, die darin gipfelt, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist.
Da kann ich Ihnen nur sagen: Diesen kühnen Schwung, den Sie jetzt am Ende der Debatte doch noch bekommen, den hätte ich mir an anderer Stelle gewünscht.
In Anbetracht der Zeit würde ich mich auf die Punkte konzentrieren, die auch im Bericht des Berichterstatters eben vorgetragen wurden. Was möchte also die PDS? Die PDS möchte das Haushaltsgesetz zum Mutanten verschlanken. Hintergrund ist nicht etwa der Gedanke der Deregulierung. Der wäre ja durchaus positiv, den könnten wir teilen. Nein, dieser Vorschlag zielt einzig und allein darauf hin, eine weitgehende Handlungsunfähigkeit des Finanzministers und seines Ministeriums zu erreichen. Das ist schlicht und einfach das Ziel.
Ich denke, einer solchen Zielstellung muss man sich erwehren und dazu muss man etwas sagen. Was dabei natürlich noch interessant ist: Der vorgelegte Entwurf ist in seiner Zielstellung deckungsgleich mit den Einzelanträgen der NPD-Fraktion.
Ja, das müssen Sie sich einmal anschauen. Es wird für mich dann sehr interessant, wie Sie das bei der Abstimmung ausjonglieren werden. Das bedarf dann einer gewissen Abstimmungsintelligenz.
Mit dem vorliegenden Haushaltsgesetz §§ 12.2 und 12.3 erhält die Staatsregierung die Möglichkeit – selbstverständlich unter Bedingungen –, Garantien, Bürgschaften und Gewährleistungen auszureichen. Das ist erst einmal die Ausgangslage.
Jetzt sage ich: Natürlich ist es richtig. Das Haushaltsgesetz trifft viele Regelungen, die einen flexiblen und an unseren Politikzielen orientierten Haushaltsvollzug gewährleisten.
Es wäre völliger Quatsch, das zu leugnen. Doch darüber legt die Staatsregierung Jahr für Jahr Rechenschaft ab, und zwar in einem dicken Wälzer, der Haushaltsrechnung. Dieser wird dann – man höre und staune – vom Rechnungshof und nicht vom Landtag umfassend geprüft und diskutiert, und die Rechnungshofberichte bescheinigen allesamt eine ordnungsgemäße und solide Haushaltsführung. Ich betone also: Das Lob kommt nicht von uns, das Lob kommt von außen; und ich denke: Wenn wir jetzt anfangen würden, die Zuarbeiten des Rechnungshofes infrage zu stellen, dann ist es in der Tat so, dass wir den Laden zumachen könnten. Schon aus diesem Grund sehen wir keine Notwendigkeit, von der bewährten Praxis abzuweichen.
Nun geht es weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS. Sie kritisieren die Anzahl der im Gesetz enthaltenen Ermächtigungen. Dazu sage ich als Erstes: Die Anzahl der Ermächtigungen ist noch lange
Das können wir gern sehen, aber ich denke, wir werden es so sehen wie in den letzten Jahren auch: viel, viel Nebel und anschließend kommt nichts. – Die Gesetzgebungskompetenz des Landtages wird durch das Haushaltsgesetz eben nicht unterlaufen. Vielmehr treffen wir als Haushaltsgesetzgeber ganz bewusst politische Entscheidungen, welche Instrumente wir der Staatsregierung bei der Ausübung des Haushalts an die Hand geben – wie viele oder weniger viele.
Für uns steht fest: Wir als Haushaltsgesetzgeber haben die wesentlichen Budgetregelungen selbst getroffen und nicht, wie behauptet wird, die Staatsregierung. Die Ermächtigungen erreichen nicht den Umfang, dass unsere Einnahmen- und Ausgabenkreisläufe außerhalb des Budgets organisiert werden müssten. Das heißt also auch, Schattenhaushalte, die wir durchaus in anderen Landeshaushalten – mit verdeckter Verschuldung – haben, gibt es in Sachsen nicht, und ich verrate kein Geheimnis: Das soll auch so bleiben.
Das Haushaltsgesetz hat auch nicht die Absicht, Nachtragshaushalte zu verhindern und untergräbt somit nicht die Budgethoheit unseres Parlaments. Naturgemäß können Haushaltsansätze nur Schätzungen beinhalten. Die Anpassung an konkrete Bedürfnisse kann in gewissem Umfang ohne eine Gesetzesänderung erfolgen. Das wissen Sie alle, das haben wir in diesem Haus bereits miteinander praktiziert. Nur wenn eine Situation entsteht, in der die tatsächliche oder die rechtliche Weiterentwicklung während der Etatjahre die Schätzgrundlage so weitgehend verändert, dass sich trotz Nutzung aller sich im Haushalt ergebenden Gestaltungsmittel keine Möglichkeit mehr ergibt, das erforderliche Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben aufrechtzuerhalten, dann bedarf es in der Tat eines Nachtragshaushaltes und, meine Damen und Herren, der Haushaltsausgleich konnte in Sachsen bisher immer gewährleistet werden. Einnahmen und Ausgaben wurden konservativ, das heißt wirklichkeitsnah, veranschlagt, und im Haushaltsvollzug hatte Sachsen die Kraft, Steuerausfälle grundsätzlich durch – wenn auch schmerzliche – Bewirtschaftungsmaßnahmen, sprich: Minderausgaben, auszugleichen.
Führen wir uns die Situation auf anderer Ebene noch einmal vor Augen. Der Bund hingegen benötigte doch nur deshalb in den letzten Jahren regelmäßig Nachtragshaushalte, weil sich die veranschlagten Steuereinnahmen als zu rosig, sprich: als zu positiv kalkuliert erwiesen und er die Ausfälle eben nicht durch vorhandene Kreditermächtigung decken kann. Regelmäßig wurde in Berlin eine Schuldennachveranschlagung durchgeführt, und das in zweistelliger Milliardenhöhe. Jedes Mal tat man dann so, als sei dies völlig überraschend. Die Verfassungsrechtlichkeit dieses Haushalts zu hinterfragen würde in der Tat Sinn machen.
Die Jahresabschlüsse unseres Staatshaushaltes dagegen halten sich in aller Regel trotz unvorhergesehener Einnahmenausfälle an den vorgegebenen Kreditrahmen. Kurz: Wer keine zusätzlichen Schulden macht, braucht hierfür auch keine Ermächtigung. Deshalb gab es bisher
auch bei uns keinen Nachtragshaushalt. Sicher erhält das Haushaltsgesetz weitere Ermächtigungen, die jedoch nicht darauf angelegt sind, Nachtragshaushalte zu verhindern. Vielmehr geht es darum, politisch festgelegte Ziele auch tatsächlich umzusetzen.
Wir wollen beispielsweise – und ich hoffe, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt –, dass schwerbehinderte Menschen leichter eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst finden. Deshalb sieht § 7 eine Ermächtigung vor, den Stellenpool für Schwerbehinderte fortzuführen.