Mit dem gegenwärtigen Wirrwarr an kaum mehr überschaubaren und oftmals sehr kleinteiligen kommunalen Förderprogrammen, die zudem noch einen immensen Verwaltungsaufwand sowohl in der Ministerialbürokratie als auch in den Kommunen verursachen, wird das mit Sicherheit nicht gelingen.
Die in der Koalitionsvereinbarung ausgehandelten 50 Millionen Euro Investitionspauschale sind ohne Zweifel ein gut gemeinter Anfang. Niemand wird dagegen polemisieren. Aber wir müssen auch der Wahrheit in die Augen sehen. Diese 50 Millionen Euro sind nur ein Almosen, weil partnerschaftliches Verhalten zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen anders aussieht. Bei einer wirklichen Partnerschaft dürfen die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes in Höhe von zirka 900 Millionen Euro nicht willkürlich aus dem Steuerverbund des Finanzausgleichsgesetzes herausgerechnet
werden. Vielmehr müssen diese Mittel dem berühmten und vom Ministerpräsidenten zu Recht gelobten Gleichmäßigkeitsgrundsatz zwischen dem Freistaat und der kommunalen Familie unterliegen. Mein Kollege Dr. Friedrich hat dazu vorhin ausführlich gesprochen.
Wir haben in unserem Ansatz diese faire Aufteilung vorgenommen. Wir möchten den Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 245 Millionen Euro Investitionspauschale zur Verfügung stellen. Damit bleiben diese Mittel im Investitionstopf und werden entgegen anders lautenden Unterstellungen seitens der Koalitionsfraktionen eben nicht für laufende Ausgaben verfrühstückt. Im Gegensatz zur Staatsregierung vertrauen wir der kommunalen Vernunft, diese Mittel entsprechend der realen Situation vor Ort für die richtigen Dinge mit den notwendigen Prioritäten einzusetzen. Ein solches Verfahren würde die kommunale Kofinanzierungsfähigkeit ganz entschieden verbessern.
Mit unserem Vorschlag müsste auf keine einzige kommunale Investition verzichtet werden. Ganz im Gegenteil, es würden dadurch zweistellige Millionenbeträge frei und der immense Verwaltungsaufwand für die Förderprogramme reduziert. Allerdings hat unser Vorschlag auch einen Preis. Dieser Preis ist – anders als Kollege Albrecht von der CDU in seiner Presseerklärung vom 31. März 2005 unterstellte – keine versteckte Neuverschuldung, wohl aber ein politischer Preis: Die Staatsregierung muss endlich bereit sein, die kleinkarierten und voller Misstrauen gebrauchten „goldenen Zügel“, an die sie die Kommunen mit ihrer Förderbürokratie gelegt hat, entscheidend zu lockern.
Das will die PDS-Fraktion. Hierin unterscheiden wir uns ganz offensichtlich von der Politik der Staatsregierung zum Schaden der Kommunen und nicht ihrem Nutzen. Von Luftbuchungen, Herr Ministerpräsident, ist nirgends die Rede.
Natürlich muss und wird es neben der Investitionspauschale kommunale Förderprogramme geben. Es ist eine Mär des finanzpolitischen Sprechers der CDU, Herrn Albrecht, der uns wider besseres Wissen unterstellt, wir wollten diese Programme abschaffen oder stark kürzen.
Ein Blick auf das Gesamtkompendium unserer Änderungsanträge beweist, dass wir korrekt gerechnet haben und keine Deckungslücke klafft. Allerdings wollen wir schon Veränderungen. Vor allem wollen wir den Anteil der Programme mit pauschaler Mittelausreichung deutlich erhöhen. Außerdem fordern wir die Staatsregierung auf, den kommunalen Kofinanzierungsanteil deutlich – zum Beispiel um 20 % – abzusenken, sofern er im Einzelfall nach geltendem Recht nicht ohnehin schon geringer ausfällt. Es gibt ohnehin immer mehr Kommunen, die eine höhere Kofinanzierung nicht mehr bewältigen können.
Aus unserer Sicht wäre es völlig ausreichend, diese pauschale Förderung auf einige wenige, aber wichtige Infra
strukturblöcke zu konzentrieren. So könnte es zum Beispiel ein soziales Infrastrukturprogramm für Schulen, für Kindertagesstätten und für Jugendstätten geben, ein Programm für die Verkehrsinfrastruktur und ein Programm für Ver- und Entsorgungsaufgaben, wie Wasser, Abwasser und Abfall.
Herr Bandmann, Sie wissen doch selbst, dass es Scharlatanerie ist, wenn Sie uns unterstellen, wir würden überhaupt keine Straßen mehr bauen. Ich habe es schon oft gesagt und wiederhole es: Man muss nicht jeden Waldweg asphaltieren, weil dafür Geld vorhanden ist, und bei den Kindertagesstätten blättert der Putz von der Decke.
Würde man nach unseren Vorschlägen verfahren, dann könnten in den kommenden zwei Jahren kommunale Investitionen auf einem ausreichenden Niveau gesichert werden, denn nur sie sichern letztlich den Arbeitsmarkt und fördern die wirtschaftliche Stärkung der Region.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir aus aktuellem Anlass bei den Kommunen noch eine Bemerkung zu den Tarifverhandlungen bzw. zur Tarifproblematik im öffentlichen Dienst des Landes. Der unlängst zwischen dem Bund und den Kommunen einerseits sowie der Gewerkschaft ver.di andererseits abgeschlossene Tarifabschluss ist durch die Einführung leistungsbezogener Elemente ein mutiger Schritt zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Die längst überfällige Ost-West-Angleichung beim Lohn und der Arbeitszeit käme einen großen Schritt voran. Damit wird einer zentralen Forderung der PDS Rechnung getragen, die seit Jahren einen Zeitkorridor für diese überfällige Angleichung anmahnt.
Gleichzeitig übersehen wir nicht, dass dieser Tarifabschluss mit der Einführung einer angeblich konkurrenzfähigen Leichtlohngruppe und der Meistbegünstigungsklausel einige problematische Kompromisse enthält, welche die Gefahr einer schleichenden Deregulierung und Niveauabsenkung in der Bezahlung in sich bergen.
Ihnen, Herr Ministerpräsident, gehen diese Öffnungsklauseln aber offenbar noch immer nicht weit genug. Statt sich darüber zu freuen, dass dieser Tarifabschluss hinsichtlich seiner linearen Steigerungsraten äußerst moderat ausfällt, de facto einer fast dreijährigen Nullrunde gleichkommt und damit den Landeshaushalt schont, zeigen Sie ängstlich auf die Mehrbelastungen mit der vereinbarten Ost-West-Angleichung. Statt anzuerkennen, dass der Einstieg in die leistungsbezogene Bezahlung mit zunächst 1 % des Gehalts immerhin ein Anfang ist, will Ihr Finanzminister Metz Leistung gleich richtig belohnen. Er verschweigt aber, woher er dafür das Geld nehmen will.
Die PDS-Fraktion lehnt diese Art von Inkonsequenz ab. Wir fordern die Staatsregierung auf, auf weitergehende Öffnungsklauseln für das Land zu verzichten und sich in der Tarifgemeinschaft der Länder dafür stark zu ma
Dies würde in den nächsten beiden Jahren jeweils zirka 35 Millionen Euro kosten. Wenn Sie wissen wollen, woher wir diese 35 Millionen Euro nehmen, dann schauen Sie in unseren alternativen Haushaltsentwurf. Dort sind diese Mittel eingestellt. Trotzdem ist das Haushaltsvolumen nicht höher als in Ihrem Haushaltsentwurf.
Man könnte noch endlos über diesen Haushaltsentwurf reden und wir werden das auch noch wenigstens zwei Tage lang tun. Wie es scheint, werden wir am 22. April 2005 in 3. Lesung einen Doppelhaushalt beschließen, der möglicherweise keine vier Wochen Bestand haben wird. Am 12. Mai 2005 liegen die Ergebnisse der so genannten Mai-Steuerschätzung vor. Der Haushalt des Bundes sowie der Haushalt des Freistaates Sachsen stecken voller Haushaltsrisiken, die im Ergebnis der Steuerschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Ende Mai zu einer Haushaltssperre im Freistaat Sachsen führen werden.
(Heiterkeit bei der Staatsregierung – Volker Bandmann, CDU: Sie sollten Ihre Finanzierungsprobleme anders regeln!)
Es gibt viele Haushaltsrisiken, die wir nicht verschweigen wollen, Herr Ministerpräsident. Ich nenne ein paar Beispiele. Die Korrekturen der Prognosen des Wirtschaftswachstums mit vorprogrammierten Milliarden an Steuereinnahmenverlusten – –
Aber, mein lieber Herr Ministerpräsident, wenn man einen Haushalt aufstellt und um die Risiken weiß, dann muss man schon bei der Aufstellung des Haushaltes überlegen, wie man mit diesen Risiken klarkommt. Man kann nicht einfach mit einer globalen Haushaltssperre und der Feststellung irgendwelcher globaler Mindereinnahmen, von denen man noch gar nicht weiß, wo man sie herausholt, agieren.
Das geht nur über Schwerpunktsetzungen, die man ernsthaft betreibt und nicht nur propagiert. Man muss
Sagen Sie mir, wie Sie agieren werden, wenn die globalen Minderausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt noch nicht untersetzt sind und höchstwahrscheinlich Kürzungen bei den Zuweisungen des Bundes an die neuen Länder beim Bund-Länder-Gemeinschaftsprogramm vorgenommen werden.
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden erst im Juni 2005 abgeschlossen. Wir haben übrigens den Ver.di-Tarifvertrag in unseren Haushalt hineingerechnet – weil Sie immer so fragen. Er ist berücksichtigt.
Lieber Herr Staatsminister Metz, wir würden ja sofort den Tarifvertrag von Ver.di übernehmen und insofern wissen wir, worüber wir sprechen, im Gegensatz zu Ihnen, denn wir wissen genau, wie hoch die Belastungen sind. Ich habe sie genannt, es sind 35 Millionen Euro im Jahr. Sie wissen ja noch gar nicht, was auf Sie zukommt, weil Sie nicht wissen, wohin Sie verhandeln.
Das Gleiche gilt für die Tarifverhandlungen zwischen Staatsregierung und GEW für die Lehrer. Auch das kommt erst nach dem Haushaltsabschluss.
Solche windigen Dinge wie den Änderungsantrag der Staatsregierung finden Sie bei uns im alternativen Haushalt nicht. Der Änderungsantrag bei der EU-Kommission zur Umwidmung von ESF-Mitteln in EFRE-Mittel im Umfang von 156 Millionen Euro liegt noch gar nicht vor. Sie wissen doch noch gar nicht, was Sie da riskieren. Die Verhandlungen der ostdeutschen Länder zur Übernahme von Finanzlasten bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen beim Bund sind ebenfalls ergebnisoffen. Wir haben uns darauf nicht zu verlassen.
Aber – jetzt kommt das Entscheidende – Risiken gibt es immer. Darüber sind wir wohl nicht im Streit. Aber Ihr Entwurf – das ist das Gefährlichste – ist durch die Anzahl und die Höhe der Ermächtigungen verfassungsrechtlich mehr als bedenklich, weil damit die Gesetzgebungskompetenz und Haushaltshoheit des Landtags massiv unterlaufen werden. Wo verfassungsrechtlich eigentlich Nachtragshaushalte nötig werden, stehen in Sachsen immer wieder Ermächtigungen. Deshalb werden wir auch hier den Antrag stellen, die überdehnten Ermächtigungen zu streichen. Ich sage es Ihnen gleich: Natürlich kann eine Mehrheit das ablehnen, das ist okay. Sie dürfen sich aber dann nicht wundern, wenn wir möglicherweise den Klageweg gegen diese Ermächtigungen gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir, die PDS-Fraktion, haben einen alternativen Haushaltsansatz gesucht, gefunden und daraus unsere Änderungsanträge abgeleitet. Bisweilen hörte ich, diese Anträge seien eine Provokation. Wissen Sie was? Das stimmt.