Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schlussapplaus hat jetzt doch bestätigt, was ich eigentlich bezweifelt hatte, nämlich dass Herr Schimpff für die CDU-Fraktion spricht. Vielleicht ist das auch schon ein kleines interessantes Teilergebnis dieser Debatte.
Meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen als Fraktion DIE LINKE und als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag zu diesem Themenbereich vor, der eigentlich unstrittig sein sollte. Die Feststellung Nr. I ist schlicht und ergreifend die Feststellung dessen, was der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden hat. Das sollte eigentlich über jede Debatte erhaben sein. Den Punkt II, dass nämlich der Bericht nicht abschließend ist, haben auch die Redner der Koalition betont. Von daher sollte es auch keine Schwierigkeit sein, dem zuzustimmen. Der Punkt III wird natürlich umstritten sein. Wir gehen tatsächlich davon aus, dass zwar die Netzwerke nicht bewiesen sind, dass aber Anhaltspunkte vorliegen, die es uns aufgeben, weiterzuforschen.
Wir haben uns auch Gedanken gemacht, welche verfahrensmäßigen Vorkehrungen dafür zu treffen sind, falls der 5. Sächsische Landtag wieder einen Untersuchungsausschuss in dieser Sache einsetzen wird. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die beim Landtag befindlichen Akten, die mit dem Ablauf der Legislaturperiode an die Staatsregierung zurückzugeben sind, dort so verwahrt werden, dass sie ohne weiteren Zeitverzug einem eventuellen 5. Sächsischen Landtag übersandt werden können. Um der Kritik gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, stelle ich fest, dass es uns natürlich völlig klar ist, dass der 4. Sächsische Landtag dem 5. Sächsischen Landtag aber auch gar nichts aufgeben und ihn zu nichts auffordern oder um etwas bitten kann. Das liegt in der souveränen Entscheidung des 5. Sächsischen Landtages.
Möchte die Linksfraktion zur Einbringung noch etwas beitragen? – Nichts. Gibt es Diskussionsbedarf? – Bitte, Herr Piwarz, CDUFraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion halten diesen Entschließungsantrag für überflüssig. Ganz offenbar geht es den Linken und den GRÜNEN darum, den klaren Tenor im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses durch diesen Entschließungsantrag zu unterwandern. Das Ergebnis wurde – wie gesagt – klar festgestellt. Wir haben hier ausführlich über diesen Abschlussbericht diskutiert. Die Oppositionsfraktionen haben die Möglichkeit genutzt, Minderheitenvoten abzugeben, die zur Kenntnis genommen werden können.
Es ist schon bemerkenswert, dass Linke und GRÜNE offenbar nicht von der Skandalisierung des sogenannten Sachsensumpfes lassen können. Wenn man sich den Punkt I.3 ansieht, dann ist dort immer noch die Rede davon, dass es kriminelle und korruptive Personennetzwerke gegeben haben könnte. Man will offensichtlich die gesamte Angelegenheit am Köcheln halten. Dazu sind wir aber nicht bereit.
Der Punkt III ist bereits vom Untersuchungsausschuss einstimmig als Bitte an die Staatsregierung formuliert worden, sodass es dieses Entschließungsantrages nicht bedarf. Wir werden ihn deshalb ablehnen.
ich jetzt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Ich frage jetzt noch einmal: Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Die Fragen sind Ihnen übermittelt worden. Ich beginne in der Reihenfolge mit Nr. 1, in der Drucksache die lfd. Nr. 12. Herr Petzold hat seine Anfrage zurückgezogen. Die Nr. 14 von Frau Bonk wird schriftlich beantwortet. Die Nr. 3 ist von Herrn Abg. Brangs; in der Drucksache Frage Nr. 1.
Das wird auch weiterhin so schnell gehen, weil viele eine schriftliche Beantwortung befürworten würden. Vielleicht schließen Sie sich ja an? – Bitte, Herr Brangs.
Ich muss doch dieses spontane Spiel der Mündlichen Anfrage, die man zwei Wochen vorher einreichen muss, auch einmal spielen. Es geht um die Erhebung landtagswahlrelevanter Daten im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei.
Am 2. Juni 2009 forderte das Landratsamt Bautzen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden per E-Mail zur Erhebung „landtagswahlrelevanter“ Daten auf.
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister, die Sächsische Staatskanzlei bittet in Vorbereitung der Landtagswahl am 30. August 2009 um Mitteilung, welche großen Volksfeste bis Ende August...“
Ich dachte schon, weil ich das Wort „Staatskanzlei“ erwähnt habe, dass mir sofort das Mikrofon abgeschaltet wird. Ich wiederhole es deshalb noch einmal. Der Halbsatz lautete:
„Die Sächsische Staatskanzlei bittet in Vorbereitung der Landtagswahl am 30. August 2009 um Mitteilung, welche großen Volksfeste bis Ende August in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt werden. Die Angaben werden bis zum 04.06.2009 benötigt. Bitte senden Sie diese per E-Mail an XYZ.“
2. Verstößt es gegen das Neutralitätsgebot der Staatsregierung, wenn die Sächsische Staatskanzlei die Landkreisverwaltungen auffordert, bei den Kommunen „für die Vorbereitung der Landtagswahl notwendige Informationen“ über bis Ende August stattfindende große Volksfeste abzufragen und ihr zukommen zu lassen?
Zur 1. Frage: Die Frage unterstellt, dass es eine der Mail entsprechende Abfrage durch die Staatskanzlei gegeben hat. Nach Mitteilung des Landratsamtes Bautzen vom 22. Juni 2009 hat Herr Landrat Harig mündlich den
Arbeitsauftrag erteilt, die Termine aller bis zum Jahresende im Landkreis stattfindenden Volksfeste zusammenzustellen.
Auf die 2. Frage antworte ich: Auch diese Frage enthält die Unterstellung, dass die Staatskanzlei eine Abfrage mit dem Ziel der Vorbereitung der Landtagswahl in Auftrag gegeben habe. Richtig ist hingegen, dass es zahlreiche Anfragen aus den Landkreisen nach der Teilnahme des Ministerpräsidenten an Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen gegeben hat. Die Landräte wurden darauf hingewiesen, dass der Ministerpräsident nicht alle gewünschten Termine wahrnehmen kann. Es wurde angeregt, eine Vorauswahl vor Ort zu treffen.
Herr Staatsminister, ich habe die Originalmail vorliegen und daraus zitiert. Im Nachgang ist mir von der Pressestelle des Landratsamtes mitgeteilt worden, dass es sich hierbei um ein Versehen handle. Man wolle nicht die Daten für die Volksfeste für die Staatskanzlei nachfragen, sondern die Daten für Konjunkturpaketmittel, die geflossen seien. Deshalb stelle ich die Frage: Warum werden denn diese Angaben für die Staatsregierung gebraucht?
Ich bitte darum, da ich in Vertretung von Herrn Dr. Beermann hier stehe, dass diese Anfrage schriftlich beantwortet wird.
Die Frage Nr. 4 von Herrn Petzold soll schriftlich beantwortet werden, ebenso die Nr. 3 von Herrn Morlok. Die Frage Nr. 11, Herr Weichert? – Er ist nicht im Raum; ich schlage deshalb vor, dass auch diese Anfrage schriftlich beantwortet wird. Die Frage Nr. 13 wurde von Herrn Heidan zurückgezogen. Herr Kosel, bitte; Frage Nr. 15.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Wahlbenachrichtigung in Sorbisch. In der Gemeinde Neschwitz, im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet gelegen, erfolgte zu den Kommunalwahlen keine Wahlbenachrichtigung in Sorbisch.