Protokoll der Sitzung vom 26.06.2009

(Zuruf von der CDU)

Das kann auch Frau Schlottmann nicht mehr anders zum Ende des Sachsensumpfes deuten.

Gestatten Sie jetzt die Zwischenfrage?

Ich gestatte die Zwischenfrage.

Bitte, Herr Schimpff.

Herr Bartl, ich habe zwei Zwischenfragen. Gestatten Sie auch das?

Wenn sie zur Sache sind, ja.

Erstens. Sie sagten, es sei bekannt, wer dieser vorgebliche Polizist wäre. Welche Vernehmung von Herrn W. haben Sie denn eigentlich eingesehen? Herrn W. wurden Tonproben vorgespielt bzw. von ihm gehört. Haben Sie gelesen, ob darin Hörproben vorgespielt wurden? Er hörte Telefonate mit und ihm wurden Fotos vorgelegt, zu denen er jeweils sagte, dass es diese Personen nicht wären.

Zweitens. Woher kommt Ihre Kenntnis?

Herr Kollege, Sie wissen, was ich meine. Zunächst wurden Bilder hingelegt. Aber ob es Wehling war, weiß man nicht. In der Vernehmung wurde immer gefragt: War es vielleicht der Herr Wehling, der dabei gewesen ist?

Zum Schluss, als Letztes wurde Wehlings Bild vorgelegt.

Nein, Moment! Es wurde die Frage gestellt, ob es denn vielleicht der Herr Wehling war, der dort ist. Dann wurde Wehling ihm gezeigt. Und daraufhin sagte er: Nein. Wehling passte also nicht, wie wir es gern gehabt hätten, Herr Vernehmer. Wehling war es nicht.

Am Ende fällt der Name M. Es wird gefragt: War es ein Herr M.? – Warum an der Stelle im Protokoll zum ersten Mal „Herr M.“ steht und nicht der Klarname, das hätte ich auch gern gewusst.

(Heinz Eggert, CDU: „M.“ oder „N.“?)

„M.“ wie Martin.

(Heinz Eggert, CDU: Ich dachte, Nolle!)

Wer nun die Protokolle liest und weiß, wer der Hauptvernehmer in der Sache beim LKA war, der weiß, wer gemeint ist. Es wäre überhaupt nicht schwer gewesen, das herauszubekommen. Man hätte dem Vorsitzenden Richter am Landgericht einfach mal die Bilder der LKAMitarbeiter zeigen und ihn dann fragen können: Wer von denen war es? – Schon wäre die Sache geklärt gewesen. – Mehr zu der Frage nicht. Weiter geht’s.

Herr Bartl, allerdings müssten Sie zur Kenntnis nehmen, dass Herr W. einen Anruf mithörte, den der vernehmende Staatsanwalt mit diesem Polizeibeamten M. machte, und Herr W. sagte: „Nein, der ist es nicht, anderer Dialekt!“

Meine zweite Frage – –

Das war die zweite.

Nein, das war die Überleitung zur zweiten Frage.

Klaus Bartl, Linksfraktion (an die amtierende Vize- präsidentin gewandt): Ich würde jetzt gern weiterreden.

Darf ich trotzdem noch?

Nein.

Wir werden nicht mehr oft das Vergnügen haben. Tun Sie mir den Gefallen!

Dann tue ich Ihnen den Gefallen. Das geht mir so zu Herzen!

(Heiterkeit – Beifall des Abg. Dr. Volker Külow, Linksfraktion)

Herr Bartl, Sie wiesen darauf hin, dass Herrn W. drei Namen auf dieser vorgeblichen Liste erinnerlich gewesen seien, darunter der eines Staatsanwaltes, den er später aus seiner eigenen Stadt kannte. Mehr sagen wir darüber mal lieber nicht. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich habe überprüfen lassen, ob dieser Staatsanwalt in Leipzig irgendwann irgendein Grundstück erworben hat, und dass diese Überprüfung negativ verlaufen ist?

Ich war von Anfang an der Auffassung, dass die Staatsregierung Sie eigentlich als Hauptermittler hätte einsetzen müssen.

(Heiterkeit und Beifall bei der Linksfraktion, der SPD, der NPD, der FDP und den GRÜNEN)

Als was, bitte? Ich bin Ihres erzgebirgischen Dialektes immer noch nicht voll mächtig. Als was einsetzen?

Würden Sie es bitte übersetzen?

Das ist auch eine Frage der Bildung. Fragen Sie mal Prof. Porsch! Auch Dialekte muss man verstehen.

Dessen Dialekt verstehe ich sehr gut.

Ich habe mich dafür in der Heimatgruppe angeboten in der JVA Regis-Breitingen, wenn es darum geht, zur Heimatliebe zu erziehen.

(Heinz Eggert, CDU: Die Linken sind doch alle Dialektiker!)

Ich fahre in meinem Gedankengang fort, werde es aber nicht weiter mit Zitaten tun.

Kollege Piwarz, mein Problem ist einfach das: Ich fand, dass ich, wenn ich das nicht falsch deute, im Abschlussbericht der Koalition einen gewissen prinzipiellen Standpunkt schon nachlesen konnte, der da hieß: Alles, was wir aufschreiben, ist die Erkenntnis dessen, was wir jetzt haben, geht also von dem aus, was wir bis 9. Juni 2009 zusammengetragen haben.

Das fand ich eine faire Erklärung und eine faire Stellungnahme. Unter dem Aspekt, wie Sie es dort sagen, unterscheiden wir uns nur in einem: Ich sage, es ist mitnichten bewiesen, dass es einen „Sachsensumpf“ gibt, gleich gar keinen flächendeckenden; es ist aber auch mitnichten berechtigt, auszuschließen, dass es zumindest flächenbezogen bestimmte Netzwerke gab, die in einer nicht legalen Art und Weise funktionierten und in sachfremder Art und Weise auf bestimmte Verfahrensgänge, Entscheidungen und Ähnliches mehr Einfluss nahmen. Das weiter aufzuklären ist meiner Auffassung nach Sache des Parlaments.

Jetzt bin ich gleich am Ende meiner Ausführungen. – Ich habe die ganze Zeit über als Vorsitzender versucht, mich dagegen zu wehren, dass es uns, dem Ausschuss, aufgegeben sei, nur den Sachverhalt X, Y, Z aufzuklären und zu fragen, ob Staatsanwalt A oder B tatsächlich im Bordell war, ja oder nein. Das war nicht Sache unseres Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Unsere Aufgabe war es festzustellen, ob es solche Netzwerke gibt, und, wenn ja, ob es eine politische Verantwortung der Staatsregierung gibt, oder ob es sonstige strukturelle Gründe gibt, die dafür sprechen, dass es mehr oder weniger zu solchen Entwicklungen kommen konnte, die dann aber mindes

tens diesen bösen Verdacht in die Welt gebracht haben, der Sachsen überzogen hat.

Wenn wir ehrlich sind, haben wir in Hülle und Fülle, querbeet über die Fraktionen, Sachverhalte festgestellt, die darauf hindeuten, dass das, was mit Fach- und Dienstaufsicht zu tun hat; dass das, was mit konkreter Information gegenüber der PKK zu tun hat; dass das, was mit sachgerechter Einbeziehung der Parlamentarischen Kontrollkommission in maßgebliche Entscheidungen über die Weiterbeobachtung zu tun hat, hier völlig ausgefallen ist. Das begann bei der Führungsspitze der Häuser. Der Datenschutzbeauftragte hat es in seiner Vernehmung mit einem Satz treffend gesagt: Fach- und Dienstaufsicht fand nicht statt. – Ende.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich sage: Dafür hat der Ausschuss allemal eine ganz prägnante und bemerkenswerte Aussage, zu ermitteln. Die jeweiligen Staatsminister, die Dr. Albrecht Buttolo und vorher Dr. de Maizière hießen, haben in eindeutiger Weise unter Verletzung ihrer Rechtspflichten Anteil an diesen Ereignissen, wie sie sich entwickelt haben.

(Beifall bei der Linksfraktion und der NPD sowie der Abg. Karl Nolle, SPD, und Johannes Lichdi, GRÜNE)

Es gibt weiteren Redebedarf. Herr Prof. Schneider für die CDU-Fraktion, bitte.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Nun haben Sie keine Argumente mehr!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es? Es geht um das Prinzip der Gewaltenteilung im demokratischen Staat. Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Und weiter:

„Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe“ – der drei Gewalten – „der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Die Rechtsprechung ist damit sozusagen eine der maßgebenden Säulen im gewaltengeteilten Staat. Ohne eine funktionsfähige Justiz ist eine freiheitliche-demokratische Grundordnung nicht zu leisten.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, sage ich in aller Deutlichkeit und aller Entschiedenheit: Wir haben eine solche unabhängige, wir haben eine selbstbewusste, und wir haben vor allem auch eine integre Justiz im Freistaat Sachsen.