Protokoll der Sitzung vom 24.06.2005

Zurück zum Antrag.

(Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Bitte, Herr Zastrow? Sie ziehen den Antrag zurück?

(Holger Zastrow, FDP: Wir ziehen den Antrag nicht zurück! Wir ziehen das Ding durch! – Heiterkeit)

Entschuldigung! Das war nicht zu verstehen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag mit der Drucksachennummer 4/2217. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Ich frage nach Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Für-Stimmen ist dieser Antrag mehrheitlich – –

(Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Bitte?

(Holger Zastrow, FDP: Stimmenthaltung bei der PDS!)

Das habe ich übersehen.

Noch einmal: Bei Für-Stimmen und Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Es gibt noch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Herr Dr. Gillo, bitte.

Ich möchte einerseits klarstellen, dass ich der Meinung der Mehrheit bin: Es ist nicht angebracht, dass der Sächsische Landtag dem Bundestag eine Empfehlung zur Länge der Wahlperiode gibt. Auf der anderen Seite halte ich es für wichtig, dass wir in Deutschland darüber nachdenken, wie wir unsere Demokratie dadurch handlungsfähiger machen können, dass wir nicht alle sechs Monate eine Wahl haben, in der die Entscheidungen der Bundesregierung auf Landesebene übertragen werden.

Das Thema ist wichtig. Um mich nicht nur auf die CDU zu beziehen: Auch Herr Müntefering hat sich Gedanken gemacht und diese veröffentlicht, dass eine fünfjährige Wahlperiode und damit eine Harmonisierung der Wahltermine in Deutschland die Demokratie handlungsfähiger mache. Ich weiß, dass die GRÜNEN nicht an der Handlungsfähigkeit der Demokratie interessiert sind. Deswegen überrascht mich der Beitrag von Herrn Lichdi nicht. Ich meine, wir sollten dieses Thema nicht fallen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärung zu Protokoll

Die FDPFraktion dieses Hohen Hauses möchte, dass sich der Bundestag Gedanken über seine Wahlperiode macht. Das kann man vertreten. Aber Sie möchten dies über den Bundesrat erreichen – die Sächsische Staatsregierung soll dazu eine Bundesratsinitiative erarbeiten. Das jedenfalls ist nicht der richtige Weg. Rechtlich habe ich gegen eine solche Initiative keine Bedenken. Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist im Artikel 39 Grundgesetz festgeschrieben. Eine Änderung bedarf der Zweidrittelmehrheit und kann – wie jede Gesetzesänderung – auch vom Bundesrat eingebracht werden. Inhaltlich hätte ich gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ebenfalls keine Bedenken. Wir haben im Freistaat Sachsen mit unserer fünfjährigen Legislaturperiode gute Erfahrungen gemacht. Eine längere Wahlperiode gibt dem Parlament mehr Zeit, politisch schwierige Entscheidungen vorzubereiten, in der nötigen Tiefe zu diskutieren und einen Konsens zu finden. Aber Bedenken habe ich gegen die von der FDP beantragte Vorgehensweise. Die Dauer der Wahlperiode ist Angelegenheit des Bundesparlaments. Das Parlament muss entscheiden: Möchte es eine lange Wahlperiode mit mehr Zeit für seine politischen Entscheidungen? Oder möchte es in kürzeren Abständen von den Wählern bewertet und neu legitimiert werden? Mit ihrem Antrag möchte die FDP den Bundesrat für ein Anliegen nutzen, das nicht zu seinem verfassungsmäßigen Aufgabenbereich gehört. „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes mit“ – auch das steht im Grundgesetz. Es ist also Aufgabe des Bundesrates, die Interessen der Länder gegenüber dem Bundestag zu vertreten. Das ist eine wichtige Aufgabe, und darauf sollte sich der Bundesrat mit ganzer Kraft konzentrieren.

Die Dauer der Legislaturperiode des Bundestages berührt die Interessen der Länder nur am Rande.

Sicher erschwert ein „Dauerwahlkampf“ auf Bundesebene die Arbeit des Bundesrates. Kurze Wahlperioden können wichtige Gesetzgebungsverfahren verzögern oder gar zunichte machen. Aber zwingend ist das nicht. Die Länder haben es selbst mit in der Hand, Gesetzentwürfe im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss nicht nur gründlich, sondern auch schnell zu beraten, wenn sie ihren Interessen dienen.

Ich denke, die FDP-Fraktion sollte für ihr Anliegen den direkten, den nahe liegenden Weg nutzen. Sie sollte sich mit ihren sächsischen Abgeordneten im Bundestag zusammensetzen und diese von ihrem Anliegen überzeugen. Die FDP-Bundestagsfraktion könnte dann einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes einbringen. Wenn sich dafür im Bundestag eine Mehrheit findet, werden wir das Gesetz im Bundesrat nicht behindern.

Aber ich halte es nicht für angezeigt, dass sich die Sächsische Staatsregierung und der Bundesrat in ureigenste Angelegenheiten des Bundestages einmischen.

Die Tagesordnung der 22. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet.

Das Präsidium hat den Termin für die 23. Sitzung auf Mittwoch, den 13. Juli 2005, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen rechtzeitig zu.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende! Die 22. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags ist geschlossen.