Protokoll der Sitzung vom 13.07.2005

Damit wollen wir uns aber nicht zufrieden geben.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit kurz auf die weiteren Initiativen der Staatsregierung zum Bürokratieabbau eingehen:

Im Rahmen des Paragrafen-Prangers liegen inzwischen gut 1 800 Vorschläge vor, von denen die Kommission für Vorschriftenabbau bisher 1 372 bewertet hat. Einige Vorschläge konnten bereits umgesetzt werden. Derzeit erarbeitet mein Haus den Entwurf eines Artikel-Gesetzes, das die noch nicht umgesetzten Vorschläge enthalten wird. Ich hoffe, dass wir Ihnen den Entwurf im Herbst dieses Jahres vorlegen können.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich nochmals allen, die Vorschläge unterbreitet haben, danken. Meine Mitarbeiter waren positiv überrascht, sowohl was die Zahl als auch was die Qualität der Vorschläge angeht. Bürger, kommunale Spitzenverbände und Unternehmer haben uns wichtige Hinweise zur Deregulierung gegeben. Es hat sich gelohnt, im Rahmen des Paragrafen-Prangers nicht die Fachleute zu fragen, sondern die von den Vorschriften Betroffenen, die Bürger, Kommunen, Vereine, Unternehmen und Verbände.

Nach Abschluss des Paragrafen-Prangers will ich mich vor allem drei Vorhaben widmen:

1. der Gesetzesfolgenabschätzung,

2. der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren,

3. der systematischen Reduzierung des Landesrechts.

1. Das Kabinett hat gerade seine Regeln zur Kabinettsarbeit geändert. Die Ressorts sind nunmehr gehalten, bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen die Kosten, die bei den Bürgern und den Unternehmern anfallen, zumindest zu beschreiben. Mittelfristig will ich erreichen, dass die Kostenfolgen nicht nur beschrieben, sondern auch grob quantifiziert werden. Wir untersuchen gerade hierfür in Betracht kommende Modelle.

2. Bei den Genehmigungsverfahren prüfen wir, ob die Behörden verpflichtet werden sollen, innerhalb einer bestimmten Frist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu prüfen und zu bestätigen, und ob einheitliche Einreichungsund Ausgabestellen, neudeutsch: one-stop-agencies, geschaffen werden können. Ziel ist es, für ein Vorhaben eine Genehmigung „aus einer Hand“ zu erhalten. Auch hier arbeitet das Justizministerium eng mit dem Innenministerium zusammen.

3. Mittelfristig müssen wir das Landesrecht umfassend auf seine Erforderlichkeit hin prüfen. Wenn wir die selektiven und punktuellen Vorschläge des ParagrafenPrangers bewertet und umgesetzt haben, wollen wir das gesamte Landesrecht, insbesondere aber die Verwaltungsvorschriften, einer systematischen Überprüfung unterziehen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip muss bei der Überprüfung strikt angewandt werden: Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften müssen zur Erreichung ihres Zieles geeignet, erforderlich und angemessen sein – mit den Worten Montesquieus ausgedrückt: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen.“ Sie sehen, wir haben uns viel vorgenommen, um die Bürokratie im Lande einzudämmen. Das Gesetz zur Än

derung des Sächsischen Verwaltungsvorschriftengesetzes wird dazu beitragen, den Dschungel, der sich zum Teil im Garten unserer Rechtsordnung breit gemacht hat, zurückzudrängen. Wir müssen den Garten deutlich auslichten, um nicht die Übersicht zu verlieren. Wir müssen auslichten, um den Pflanzen wieder Luft, Wasser und Licht zum Wachsen zu geben. Bürger und Unternehmen müssen wieder mehr Raum zum Wachsen haben – mehr Raum für Ideen, Unternehmungen und Wagnisse.

Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 14

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung

Drucksache 4/2509, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Herr Minister de Maizière spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich gebe die Einbringungsrede zu Protokoll und empfehle dringend die Lektüre im Nachhinein.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dieses Gesetz an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer folgt diesen Vorschlägen? – Danke schön. Wer folgt diesen Vorschlägen nicht? – Wer ist unentschieden? – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist Tagesordnungspunkt 14 abgearbeitet. Die 1. Lesungen sind beendet.

Erklärung zu Protokoll

Die Staatsregierung bringt hiermit den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur gemeinsamen Nutzung der IT-Technik durch Land und Kommunen. Unser Ziel ist es, das Melderecht zu vereinfachen, die Verwaltungsverfahren in den Meldebehörden zu rationalisieren und dabei vor allem das Meldewesen bürgerfreundlicher zu gestalten.

Auf folgende geplante Änderungen will ich kurz eingehen:

Die landesinterne und länderübergreifende Kommunikation der Meldebehörden auf dem Papier wird durch elektronische Datenübermittlung erfolgen.

Auf die Abmeldung kann weitgehend verzichtet werden.

Die Gemeinden können ihren Bürgern einen vorausgefüllten Meldeschein zur Verfügung stellen und so die Anmeldung erheblich erleichtern.

Folgende für andere Verwaltungsverfahren bedeutsamen Tatsachen werden im Melderegister neu aufgenommen:

Eintragung als Unionsbürger für die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament;

Möglichkeit des Eintritts des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit;

waffenrechtliche und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse;

Identifikationsnummer nach dem § 139a AO für die Mitwirkung in steuerrechtlichen Verfahren. Und

es wird die Möglichkeit der Vertretung bei der Anmeldung für den Fall eröffnet, dass eine Vorsorgevollmacht erteilt ist und der Meldepflichtige wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, die Meldepflicht zu erfüllen.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die wegweisende Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in den meldebehördlichen Verfahren. Aufgrund des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes muss die elektronische Rückmeldung bundesweit zum 01.01.2007 bei jeder Meldebehörde gewährleistet sein.

Weiteres wesentliches Kernelement der Gesetzesnovelle ist deshalb die Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters, das Sachsen als eines der ersten Länder anstrebt. Das Kommunale Kernmelderegister bietet vielfältige Vorteile für Bürger, Wirtschaft und ressortübergreifend für die Verwaltung:

Ein Zugriff auf das zentrale tagesaktuelle Adressverzeichnis durch Gewerbe, Handwerk, Industrie und Freiberufler fördert den Wirtschaftsstandort Sachsen. – Den sächsischen Behörden stehen erstmals die bereinigten Meldedaten aller Bürger des Freistaates Sachsen in einem Pool zur Verfügung. – Die tagesaktuellen Kerndaten aller Einwohner Sachsens sind dann an einer zentralen Stelle 24 Stunden verfügbar, was besonders im Hinblick auf die Gefahrenabwehr wichtig ist. – Landesbehörden werden nur mit einer einzigen zentralen Stelle automatisiert kommunizieren; bisher fand der Datenaustausch mit 323 Meldebehörden im Wege der Briefpost statt. – Sach- und vor allem Personalkosten können eingespart werden, da die Abfragen automatisiert erfolgen. – Die Qualität der Melderegister wird dadurch verbessert. Wichtig ist das zum Beispiel für Wahlen, den Finanzausgleich oder die Justiz. Fehler in den Karteien werden vermieden und eine aktuelle verzögerungsfreie Feststellung der tatsächlichen Einwohnerzahlen ist möglich mit entsprechenden Folgen für die Genauigkeit der Zahlungen nach dem FAG. Die geschätzten Ausgaben für den Staatshaushalt sind im Doppelhaushalt 2005/2006 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2005 in Höhe von 2 810 000, im Jahr 2006 in Höhe von 1 779 500 enthalten. Die weiteren Vorteile können wie folgt stichwortartig zusammengefasst werden: – Größter Nutzer der Gesetzesnovelle ist die Finanzverwaltung. Ohne die zeitnahe flächendeckende elektronische Anbindung aller Meldebehörden kann das Steueränderungsgesetz 2003 nicht umgesetzt werden: Es würde die Vergabe der Identifikations-Nummer durch das

Bundesamt für Finanzen für sächsische Bürger scheitern und die geplante Verbesserung und Erweiterung im Umgang mit der elektronischen Lohnsteuerkarte im Arbeitnehmerbereich nicht stattfinden. – Ebenfalls notwendig sind die konsolidierten Daten des Kernmelderegisters für den Mikrozensus. Der nächste Zensus wird nicht mehr in der Form einer traditionellen Volkszählung, sondern registergestützt auf Basis der Melderegister durchgeführt. – Die verbesserte Qualität der Melderegister führt mittelbar zu einer Kostensenkung in anderen Bereichen; insbesondere kann dem Sozialmissbrauch von Doppel- oder Mehrfachleistungen an eine Person entgegengewirkt werden. – Der Wettbewerbsstandort Sachsen wird erheblich gestärkt. Die Einrichtung eines Kernmelderegisters mit der Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte, insbesondere die aktuelle Adressenauskunft, von einer zentralen Stelle mit Nennung des gegenwärtigen Wohnortes nach Umzügen rund um die Uhr und sofort erhalten zu können, ist eine wesentliche Forderung der Wirtschaft. – Der Betrieb des Kernmelderegisters wird durch die SAKD erfolgen, die ihrerseits die Leistungen ausschreiben wird. Der Betrieb des Kernmelderegisters wird für die SAKD kostendeckend sein. Die Kommunen und das Land Sachsen werden gemeinsam ein sicheres, funktionierendes und nachhaltiges System des Meldewesens in Sachsen schaffen. Dieses anspruchsvolle Ziel möchten wir mit der Gesetzesnovelle verwirklichen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 15

Beschlussempfehlungen und Berichte des Wahlprüfungsausschusses zu Wahleinsprüchen

Drucksache 4/2479

Drucksache 4/2480

Drucksache 4/2481

Es ist wiederum keine allgemeine Aussprache vorgesehen, es sei denn, es meldet sich jemand. – Das ist nicht der Fall. Herr Dr. Hahn ist zweimal Berichterstatter und einmal Herr Schiemann.

Es gibt eine Wortmeldung. Frau Schütz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Einzelabstimmung.

Das ist selbstverständlich. Das geht gar nicht in Summe.

Ich frage die Berichterstatter, ob sie sprechen möchten. Herr Dr. Hahn, bitte.

Ich denke, es steht alles in den Vorlagen. Es braucht keine weitere Wortmeldung.

Ich frage Herrn Schiemann, ob er das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu drei Einzelabstimmungen. Ich rufe die Drucksache 4/2479 auf. Wer der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgen möchte, der melde sich bitte jetzt. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – 2 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – 3 Enthaltungen. Die überwiegende Mehrheit des Hauses folgt der Empfehlung.