das heißt welcher politischen Richtung? Meine Fragen zielten darauf, den Personenkreis darzustellen, welcher politischen Richtung der jeweilige Personenkreis – zum einen der Verletzte, zum anderen der Angreifer – zuzuordnen ist.
Die Straftaten richten sich nicht nach der politischen Orientierung der Betroffenen, sondern es ging hier um Landfriedensbruch. Ich will Ihnen gerne bestätigen, dass dieser Landfriedensbruch, um den es hier ging, sich gegen die Gruppe gewandt hat, die Sie eingangs genannt haben.
Ob es eine Gruppe war, welche Rolle der Abg. Menzel dabei gespielt hat, wird in der Öffentlichkeit diskutiert, wie Sie wissen. Wenn Sie die Gruppe so bezeichnen wollen, dann trifft es zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte, an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt zu unterbrechen. Herr Bundesminister Otto Schily hat alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, aus Solidarität zur britischen Bevölkerung der Opfer der Terroranschläge in London heute 13:00 Uhr unserer Zeit mit zwei Schweigeminuten zu gedenken. Ich bitte Sie herzlich, sich diesem Aufruf anzuschließen und sich von den Plätzen zu erheben.
Wir setzen den unterbrochenen Tagesordnungspunkt fort. Ich rufe den Abg. Kosel auf, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 13.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Gebrauch der sorbischen Sprache in der Öffentlichkeit.
Das neue Postleitzahlenbuch verzichtet für Orte des Siedlungsgebietes des sorbischen Volkes auf die sorbische Ortsbezeichnung. Damit wird nach den Fahrplänen der Deutschen Bahn für das deutsch-sorbische Gebiet nun eine weitere in der DDR praktizierte Regelung der Zweisprachigkeit zurückgenommen.
1. Welche Haltung hat die Staatsregierung zur schleichenden Zurücknahme der Zweisprachigkeit in öffentlichen Verlautbarungen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für eine Korrektur im Sinne der Sächsischen Verfassung und des Sorbengesetzes?
Herr Abgeordneter, ich vertrete die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst. Da ich aber als Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit auch für Belange der Post und der Bahn zuständig bin – Sie wissen ja auch, dass ich in der Region, die die Sorben beheimatet, ansässig bin –, möchte ich gern auf Ihre Frage antworten. Im zutreffenden Sächsischen Gesetz über die Rechte des sorbischen Volkes sind Regelungen zur sorbischen Sprache vor Gerichten und Behörden sowie zur zweisprachigen Beschilderung im öffentlichen Raum aufgenommen. Spezielle Regelungen zur Zweisprachigkeit in öffentlichen Verlautbarungen gibt es dort nicht. Insofern ist die im Postleitzahlenbuch bzw. in den Fahrplänen der Deutschen Bahn praktizierte Zweisprachigkeit eine Freiwilligkeitsleistung, wobei es sich in beiden Fällen um Einrichtungen des Privatrechts handelt. Die Staatsregierung begrüßt jede Art dieser Freiwilligkeitsleistungen, sie kann jedoch Einrichtungen des privaten Rechts nicht dazu zwingen.
Wenn nun die Einrichtungen des Privatrechts unter Gesichtspunkten, die der Staatsregierung nicht bekannt sind, die Zweisprachigkeit in öffentlichen Verlautbarungen nicht mehr aufnehmen, so ist dies bedauerlich, da dadurch die sorbische Sprache hinsichtlich ihres Gebrauchs weiter geschwächt wird.
Zu Ihrer zweiten Frage, zu den Möglichkeiten der Staatsregierung: Die Angelegenheit, die Sie beschrieben haben, wird zunächst im beratenden Ausschuss für Fragen des sorbischen Volkes beim Bundesministerium des Innern thematisiert. Erforderlichenfalls wird sich die Staatsregierung schriftlich bei den entsprechenden Stellen für eine Beibehaltung der Zweisprachigkeit einsetzen.
Vielen Dank Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine nächste Frage bezieht sich auf die Schließung sorbischer Schulen. Unter den in der vergangenen Woche vom Widerruf der Bescheide des Kultusministeriums zur eingeschränkten Klassenbildung betroffenen Schulen befindet sich nicht die sorbische Mittelschule Radibor. Der Bundesvorstand der Domowina stellte am 21. Juni in einem Schreiben an den für ethnische Minderheiten zuständigen Bundesinnenminister fest, dass „mit der Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom Mai dieses Jahres, weitere sorbische Schulstandorte zu schließen, mittlerweile die Hälfte der sorbischen Mittelschulen in ihrer Existenz bedroht“ ist.
1. Welche Gründe gab es ungeachtet der neuen Möglichkeiten nach der Novelle des Sächsischen Schulgesetzes
für das Beharren auf der Schließung der sorbischen Mittelschule Radibor? 2. Welchen Wert hat für das Kultusministerium die Empfehlung des Rates für sorbische Angelegenheiten, die in Übereinkunft mit der Domowina und dem Sorbischen Schulverein getroffen wurde?
Herr Abgeordneter! Nach dem Widerruf der Mitwirkung des Freistaates Sachsen an der Führung der Klassenstufe 5 an der sorbischen Mittelschule Radibor am 27. Mai 2005 ist das öffentliche Bedürfnis für die Einrichtung dieser Klassenstufe 5 weiterhin nicht gegeben. Bereits im Vorfeld der Bescheiderstellung gab es eine Beratung mit den Vorsitzenden des Rates für sorbische Angelegenheiten, des Domowina e. V. und des Sorbischen Schulvereins. Im Ergebnis wurde auch unter Beachtung der in dieser Beratung vorgetragenen Argumente auf den Widerruf der Mitwirkung des Freistaates Sachsen an der Klassenstufe 5 der Mittelschule Schleife verzichtet, da deren Schülern in zumutbarer Entfernung eben an keiner Mittelschule ein vergleichbares Angebot unterbreitet werden konnte. Bezüglich der sorbischen Mittelschulen PanschwitzKuckau und Radibor stehen jeweils in der Nachbargemeinde sorbische Mittelschulen zur Verfügung. Sie können problemlos die geringe Zahl der an den beiden genannten sorbischen Mittelschulen angemeldeten Schüler aufnehmen. In Panschwitz-Kuckau betrifft das sieben Schülerinnen und Schüler und in Radibor nunmehr 20. Zur zweiten Frage. Den Empfehlungen des Rates für sorbische Angelegenheiten wird im Rahmen der gegebenen Rechtslage selbstverständlich so weit wie möglich gefolgt. Bei fehlendem öffentlichem Bedürfnis für die Klassenstufe 5 der Mittelschule Radibor vermag auch eine Stellungnahme des Rates für sorbische Angelegenheiten keine andere Folge als den Widerruf der Mitwirkung auszulösen.
Zum Ersten. Nachdem Eltern im Bereich der sorbischen Mittelschule Radibor ihre Kinder vom Gymnasium wieder zurückgenommen haben, ist ja nunmehr die Schülerzahl von 20 erreicht. Warum hat das keine Auswirkung auf die Entscheidung gehabt?
Von den 20 Meldungen für die Mittelschule Radibor verfügen sechs Schülerinnen und Schüler über die Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass einige dieser Schüler nach der 5. Klasse auch tatsächlich ihre Ausbildung an einem Gymnasium fortsetzen. Insofern hat sich zwar die konkrete Zahl etwas verändert, nicht aber die tatsächliche Situation.
Die zweite Nachfrage bezieht sich auf den Stellenwert der Entscheidung des Rates für sorbische Angelegenheiten. Wenn dem so ist, Herr Staatsminister, wie Sie vorgetragen haben, wie werten Sie dann den Umstand, dass in Bescheiden des Kultusministeriums an die Gemeinden, die Schulträger der entsprechenden sorbischen Mittelschulen sind, auf die Empfehlung des Rates für sorbische Angelegenheiten mit einem einzigen Satz Bezug genommen wird?
Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage liegt eine Sachverhaltsschilderung, die ich so nicht bestätigen kann. Ich möchte daher, da ich auch hier nur in Vertretung von Herrn Staatsminister Flath antworte, die Beantwortung dieser Nachfrage an das zuständige Kultusministerium weiterleiten. Von dort wird die Nachfrage dann beantwortet.
Meine Damen und Herren! Die Frageliste für den heutigen Tag zum Tagesordnungspunkt 2 ist abgearbeitet. Damit beende ich diesen Tagesordnungspunkt und unterbreche die Sitzung bis 14:05 Uhr. Dann treffen wir uns wieder zum Tagesordnungspunkt 3.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hatte im Jahre 2001 beschlossen, einen Antrag auf die Erlangung des Titels „Erholungsort“ bzw. „Kurort“ zu stellen.
1. Welche Schritte mit welchem Kostenvolumen hat die Stadt Löbau unternommen bzw. hat sie noch zu unternehmen, um dieses Vorhaben zu realisieren?
2. In welcher Art und Weise haben sich die Staatsregierung bzw. die dafür zuständigen Gremien zu diesem Vorhaben positioniert?
Die Stadt Löbau hat im Jahre 2003 Unterlagen für das Prädikatisierungsverfahren zum „Staatlich anerkannten Erholungsort“ beim Landesbeirat für Kurund Erholungsorte eingereicht. Allerdings fehlten die Abgrenzung des zu prädikatisierenden Bereiches im Stadtgebiet und die damit verbundenen Gutachten zur Schallimmission zu diesem Zeitpunkt. Darauf wurde die Stadt Löbau vom Landesbeirat mit Schreiben vom 7. Oktober 2003 hingewiesen und um Ergänzung der Unterlagen gebeten.
Die Prüfung und Bewertung der Schallimmission im zu prädikatisierenden Gebiet ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens.
Die rechtliche Grundlage ist der Leitfaden zur Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten in der Fassung vom 21. Januar 2001.
Das Gesamtverfahren wird durch die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 24. April 1995 geregelt. Grundlage für die Verordnung ist das Sächsische Kurortegesetz vom 9. Juni 1994.
Der Landesbeirat hat die Stadt Löbau weiterhin gebeten, die Unterlagen hinsichtlich der Festlegung des Bewertungsgebietes unter Berücksichtigung der darin vorhandenen Übernachtungsmöglichkeiten, Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungs- und Freizeitangebote sowie Bereiche mit längerem Freiluftaufenthalt in der Kartierung zu ergänzen.
Auch diese Angaben sind wesentliche Voraussetzung für die Prüfung und Entscheidung des zu prädikatisierenden Gebietes im Landesbeirat.
Um im vorliegenden Fall das Verfahren im Sinne des Antragstellers zu beschleunigen, hat der Landesbeirat nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen unmittelbar auf die zuständigen Stellen im Freistaat hingewiesen und direkte Abstimmung empfohlen. Im Einzelnen sind dies das Staatliche Umweltfachamt Bautzen und die Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheitsund Veterinärwesen Sachsen.