Protokoll der Sitzung vom 14.07.2005

Zu den in diesem Verfahren konkret aufgelaufenen Kosten kann die Staatsregierung keine Aussage treffen, da es ganz und gar in der Hand des Antragstellers liegt, von wem und in welchem finanziellen Rahmen er die im Gesetz und der Verordnung geforderten Gutachten und Untersuchungen erstellen lässt.

Zu 2.: Der Landesbeirat für Kur- und Erholungsorte ist in Sachsen das gesetzlich festgelegte Gremium, in dem alle für die Prüfung und Bewertung im Rahmen des Prädikatisierungsverfahrens erforderlichen Partner der Staatsregierung zusammenarbeiten. Dort werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen die Antragsunterlagen eingehend geprüft und nach Ortsterminen über die Anträge entschieden.

In einer Vorabeinschätzung ist der Landesbeirat im Falle von Löbau zu dem Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Prädikatisierung als Staatlich anerkannter Erholungsort, besonderes aufgrund erheblicher immissionsschutzrechtlicher Bedenken, insgesamt eher gering sind.

Ausschlaggebend für diese Bewertung sind die im Prädikatisierungsgebiet vergleichsweise sehr hohen Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr. Dabei fanden Einflüsse aus dem Schienenverkehr sowie durch Sport- und Freizeiteinrichtungen noch keinen Eingang in die Bewertung.

Der Landesbeirat hat das der Stadt Löbau mit Schreiben vom 22. Juni 2005 mitgeteilt, um dem Antragsteller die Möglichkeit zur Entscheidung über eine mögliche Weiterverfolgung des Antrages zu geben oder aber den Antrag zurückzuziehen.

Frage Nr. 5 Baugenehmigungen für Windkraftanlagen Um die Erfüllung einer mit der Baugenehmigung verbundenen Rückbauverpflichtung zu gewährleisten, kann gemäß § 72 Abs. 3 SächsBO eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der für die Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich anfallenden Kosten verlangt werden. Fragen an die Staatsregierung: 1. In welcher Weise wird die Ermessensentscheidung des § 72 Abs. 3 SächsBO bei der Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen ausgeübt? 2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der bisher genehmigten Windkraftanlagen, für die eine Sicherheitsleistung entsprechend § 72 Abs. 3 SächsBO verlangt wurde?

Zu den aufgeworfenen Fragestellungen gibt es derzeit keine gesicherten Datengrundlagen. Im Rahmen einer dazu durchgeführten „Blitzumfrage“ bei den unteren Bauaufsichtsbehörden ergab sich, dass in den Regierungsbezirken Dresden und Leipzig seit In-Kraft-Treten des § 72 Abs. 3 SächsBO am 01.10.2004 keine Baugenehmigungen für Windkraftanlagen erteilt wurden und damit auch keine Sicherheitsleistung verlangt wurde. Im Regierungsbezirk Chemnitz wurden seit Einführung der Möglichkeit der Festsetzung einer Sicherheitsleistung acht Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen erteilt. Eine Sicherheitsleistung wurde in drei Fällen festgesetzt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 37,5 %. Welche Motive die unteren Bauaufsichtsbehörden dazu bewogen haben, in den übrigen fünf Fällen von der Festsetzung einer entsprechenden Sicherheitsleistung abzusehen, konnte in der gesetzten Frist nicht ermittelt werden.

Frage Nr. 9 Naturschutzprojekt „Lausitzer Seenland“ Nach der Haushaltsinformation vom 01.07.2005 ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verpflichtet, im Haushaltsvollzug des Doppelhaushalts 2005/2006 insgesamt 25 358 Euro einzusparen. Frage: Ist von den Einsparungen auch die Kofinanzierung des Freistaates für das Naturschutzprojekt „Lausitzer Seenland“ betroffen, oder kann die für die Jahre 2005 und 2006 vorgesehene und zur Kofinanzierung erforderliche Summe ungekürzt abfließen, um den Flächenerwerb und Projektphase 2 ungeschmälert abzuwickeln?

Ihre Frage lässt sich kurz und eindeutig beantworten: Die Kofinanzierung des Freistaates für das Naturschutzgroßprojekt „Lausitzer Seenland“ ist – wie alle von der EU oder dem Bund kofinanzierten Projekte – von der bestehenden Haushaltssperre nicht betroffen. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt des SMUL vorgehalten.

Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung fort mit

Tagesordnungspunkt 3

Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Neuregelung des Gesetzes über Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages

Drucksache 4/0982 (Neufassung), Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde wird sein: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin das Wort, Herrn Abg. Dulig für die Koalitionsfraktionen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau wie das berühmte Ungeheuer von Loch Ness, beschäftigt das Thema Abgeordnetendiäten die Öffentlichkeit in ständiger Regelmäßigkeit, insbesondere dann, wenn der Bundestag oder unser Landtag – wie es dann beschrieben wird: in eigener Sache – über die Erhöhung von Diäten abstimmen muss. Ich bin noch nicht so lange im Landtag, dass ich schon selbst über Diäten hätte abstimmen müssen, aber eines ist mir klar: Vergnügungssteuerpflichtig ist diese Angelegenheit sicherlich nicht. Wir sind aber trotzdem durch das Bundesverfassungsgericht gehalten, über unsere Bezüge selbst abzustimmen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 48 lapidar vor: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Es stellt sich sofort die Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung eines Abgeordneten, die zugleich seine Unabhängigkeit sichert?

Diese Festlegung in unserem Grundgesetz macht erst die Wahrnehmung des passiven Wahlrechts durch jedermann und jede Frau möglich. Diese Festlegung im Grundgesetz ist eine demokratische Errungenschaft, die in unserem demokratischen System nicht weggedacht werden kann.

Ich will daran erinnern, dass das Besitzbürgertum im 19. und im ersten Teil des 20. Jahrhunderts krampfhaft bemüht war, die Teilhabe der Arbeiterschaft an demokratischen Entscheidungen zu verhindern. Neben dem DreiKlassen-Wahlrecht war ein geeignetes Mittel das Verbot von Entschädigungen für Abgeordnete. Man kann es sich nicht mehr so gut vorstellen, aber vom Volk trotz des Drei-Klassen-Wahlrechts gewählte Reichstagsabgeordnete – wie zum Beispiel August Bebel – konnten an Beratungen des Reichstages nicht teilnehmen, da sie nicht in der Lage waren, die Reisekosten nach Berlin zu tragen. Es war das erklärte Ziel des Eisernen Kanzlers und der ihn tragenden politischen Kräfte, durch das Vorenthalten von Entschädigungen einen Schutzmechanismus gegen das Eindringen radikaler Kräfte in die Volksvertretung zu errichten.

Erst 1906 und dann auch in der Weimarer Republik wurden Entschädigungen für Abgeordnete für deren Mehraufwand gesetzlich festgelegt. In den Gründerjahren der Bundesrepublik wurde diese Regelung ebenfalls festgelegt, wandelte sich aber später. 1958 wurde die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten an das Ministergehalt gekoppelt. Spätestens das so genannte Schneider

Urteil – weil es von einem Abgeordneten namens Schneider erstritten wurde – aus dem Jahre 1975 hat die Grundlage für die heutige Regelung gelegt und die Wahrnehmung des passiven Wahlrechts durch jede und jeden erst ermöglicht. Der Grundsatz dieses Urteils lautet: „Jedermann muss ohne Rücksicht auf soziale Unterschiede, insbesondere auf seine Abstammung, seine Herkunft, seine Ausbildung oder sein Vermögen, die gleiche Chance haben, Mitglied des Parlamentes zu werden.“

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die eingangs erwähnte Festlegung in Artikel 48 Grundgesetz bilden die eigentliche Grundlage der zahlreichen öffentlichen Diskussionen, die häufig auf hohem Niveau, aber noch häufiger auf dem Niveau des bekannten Stammtisches geführt werden.

Ich glaube, dass wir uns alle darin einig sind, dass die Grundzüge der Abgeordnetenentschädigungen eben aus dem Grund, dass sie die Wahrnehmung von Abgeordnetentätigkeiten für jede und jeden sichern, nicht mehr strittig sind.

Strittig ist die Höhe der Abgeordnetendiäten, die Angemessenheit. Soll sie sich orientieren an dem Gehalt eines Landesrichters? Soll sie sich orientieren an dem Gehalt eines Ministerialbeamten? Soll sie sich orientieren am Gehalt des Leiters einer Schule? Soll sie sich orientieren an Gehältern im öffentlichen Dienst? Soll sie sich orientieren an Gehältern in der privaten Wirtschaft?

Strittig ist die Frage: Welcher Betrag sichert die Unabhängigkeit der Abgeordneten? Strittig ist die Frage: Welcher Betrag sichert Abgeordneten eine ihrer Tätigkeit angemessene Lebensführung – wie es ebenfalls das Bundesverfassungsgericht verlangt. Strittig ist die Frage: Soll es weiterhin steuerfreie Aufwandsentschädigungen geben? Dafür spricht die Tatsache, dass Abgeordnete im Rahmen ihrer Tätigkeit vielfach Ausgaben tätigen müssen, die einer gewissen Vertraulichkeit unterliegen. Dagegen spricht der Anspruch der Steuerzahler auf möglichst viel Transparenz.

Strittig ist die Frage: Wie wird die Altersversorgung geregelt? Für die jetzige Regelung sprechen historische Erfahrungen wie bei der Beamtenversorgung. Dagegen spricht, dass sich wohl die historischen Überlegungen überlebt haben und die private Vorsorge immer mehr in den Vordergrund rückt.

Strittig ist die Frage der Nebentätigkeiten. Einig sind wir uns wohl darin, dass Auswüchse, wie sie in den letzten Monaten bekannt wurden, nicht hinnehmbar sind,

(Beifall bei der CDU)

verhindert und notfalls auch unter Strafe gestellt werden müssen. Wobei ich hinzufüge: Es wird uns wohl nie gelingen, alles so transparent und ordentlich zu gestalten, wie sich dies die rechtschaffenen und ehrlichen Abge

ordneten aller Parteien vorstellen. Daher ist es umso schmerzlicher für diese Abgeordneten aller Parteien, dass sie durch einige schwarze Schafe ständig in ihrem Rufe beschädigt werden.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Richtig ist, dass wohl niemand im Parlament arbeiten kann, der seine berufliche Tätigkeit im Landesdienst hat. Aber ist es auch sinnvoll und mit dem Grundgesetz vereinbar, den Bäckermeister an der Ausübung seines Berufes zu hindern? Ist es sinnvoll, dem Arzt die Behandlung von Patienten zu untersagen?

Zu all diesen Fragen und darüber hinaus wollen die Fraktionen von SPD und CDU Antworten von unabhängigen Menschen.

Es liegt Ihnen ein Antrag vor, der sich mit der Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Neuregelung des Gesetzes über Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages befasst. Wir wollen nichts anderes als Rat einholen. Wir wollen Rat einholen, wie wir unsere zukünftige Rechtsposition als Abgeordnete bestimmen wollen. Ratgeber sollen dabei sein ein Vertreter der Arbeitnehmerund Arbeitgeberverbände, ein Präsident oder ehemaliger Präsident eines deutschen Rechnungshofes, ein Richter oder ehemaliger Richter eines deutschen Verfassungsgerichtes oder ein Universitätsprofessor für Rechtswissenschaften und ein Universitätsprofessor für Volkswirtschaft.

Den Rat, den wir bis zum nächsten Jahr erbitten, müssen wir dann abwägen und in Gesetzesform gießen.

Eine Bitte geht heute aber auch an alle, die unsere Arbeit im Parlament kritisch begleiten; das Schicksal einiger Sachverständigenkommissionen gibt mir Anlass, diese Bitte auszusprechen. Es kann nicht sinnvoll sein, dass von der interessierten Öffentlichkeit, von den Journalisten in den Rundfunk- und Fernsehstuben und den Redaktionen der Zeitungen vehement ein neutraler Vorschlag zur Gestaltung der Abgeordnetenrechte verlangt wird und dann, wenn ein neutraler Vorschlag vorliegt, dieser zerrissen und eine Umsetzung unmöglich gemacht wird.

Wir kennen die Probleme: Erhöhen die Abgeordneten ihre Diäten, gibt es Proteste mit dem Tenor: Die kriegen den Hals nicht voll! Erhöhen die Abgeordneten ihre Diäten nicht, werden sie nicht etwa gelobt, sondern der Kommentar geht regelmäßig in die Richtung: Die haben sowieso genug!

Wir erhoffen uns von den Ergebnissen der Sachverständigenkommission eine Versachlichung der oft emotional geführten und leider gelegentlich durch schwarze Schafe ermunterten Diskussion. Wir erhoffen uns Vorschläge, die zu einer dauerhaften Regelung der Abgeordnetendiäten führen. Wir erhoffen uns anschließend eine Diätenregelung, die auf Akzeptanz stößt und nicht weiterhin zu ständigen emotionalen Diskussionen Anlass gibt.

Ich als neuer und junger Abgeordneter hätte gern eine Regelung, die mich nicht immer zwingt, in emotionale Diskussionen zu gehen, die mir einen Großteil der Zeit nehmen, die ich gern nutzen würde, um mehr für die

Menschen im Land tätig zu sein. Ich bin mir sicher, dass ich mit diesem Wunsch im Hohen Hause nicht allein stehe.

Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf eingehen, warum es eine zweite Neufassung des Antrags gibt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung und dem Präsidenten des Hauses haben wir die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu berücksichtigen. Was ist in der Ferienzeit und vor dem Hintergrund der eventuell bevorstehenden Bundestagswahl leistbar? Im Ergebnis haben wir uns auf andere Fristen verständigt. Der Präsident wird gebeten, die Kommission so schnell wie möglich einzusetzen. Sie hat dann bis zum Herbst nächsten Jahres Zeit, uns Ergebnisse vorzulegen. Das ist im Sinne der Arbeitsfähigkeit sowohl des Hohen Hauses als auch der Kommission.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich rufe die PDSFraktion auf. Herr Abg. Dr. Hahn.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die Entstehungsgeschichte dieses Antrags, der heute vermutlich in einem Beschluss enden wird, anbelangt, so kann man von einer ziemlich schwierigen Geburt sprechen. Am gestrigen Tage hat man alle möglichen Verrenkungen gemacht, um einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion abzulehnen, in dem genau diese Expertenkommission gefordert worden ist. CDU und SPD haben gestern dagegen gestimmt. Heute bringen CDU und SPD einen Antrag ein, der im Kern genau das enthält. Die Bürgerinnen und Bürger können darüber nur die Köpfe schütteln. Mittlerweile liegt eine zweite Neufassung vor; Herr Dulig hat soeben dazu gesprochen. Die von ihm genannten Gründe sind für mich nachvollziehbar; das will ich gleich vorab sagen. Den Antrag der Koalition gab es Ende letzten Jahres aber nur, nachdem die PDS ihren Gesetzentwurf eingereicht hatte. Dann haben Sie selbst gemerkt, dass Ihr Antrag so oberflächlich und halbherzig war, dass Sie mit Datum vom 30. Juni 2005 eine Neufassung vorgelegt haben. Nachdem Sie dann gemerkt hatten, dass der Antrag wieder nicht sinnvoll und vernünftig war, haben Sie am 14. Juli eine zweite Neufassung vorgelegt. Meine Damen und Herren, so wie Sie bei diesem Antrag agieren, handeln Sie auch in der Regierung: langsam, unentschlossen und ohne klare Ergebnisse für das Land.

(Staatsminister Thomas Jurk: Das ist doch Quatsch! – Zuruf von der CDU: Manche Menschen sind lernfähig!)

Dass Sie lernfähig wären, wünschte ich mir bei anderen Fragen sehr wohl. Das habe ich bloß noch nicht erkennen können.

Zum Sachgehalt des Antrags! Wir wollen eine Expertenkommission. Wenn die Bezeichnung „Sachverständigenkommission“ Ausdruck Ihrer besonderen Kreativität ist, dann werden wir damit leben können. Ich muss aber

auch darauf hinweisen, dass der Antrag dem widerspricht, was Sie, Kollege Dulig, eben gesagt haben. Sie haben hier vorgetragen – im Protokoll werden Sie das feststellen können –, dass ein Vertreter des Landesrechnungshofes teilnehmen soll. In Ihrem Antrag findet sich davon nichts, weder in der Ursprungsfassung noch in der ersten Neufassung noch in der zweiten Neufassung. Sie müssen schon überlegen, was Sie tatsächlich wollen. In Ihrem Antrag steht nichts von dem, was Sie soeben vom Pult aus verkündet haben.

Auch wir sind der Auffassung, dass es zu kurz gesprungen wäre, bis September die Kommission einsetzen zu wollen und im März 2006 ein Ergebnis zu erwarten. Wir wollen tragfähige Ergebnisse und keine übereilten Schnellschüsse. Die Fristverlängerung bedrückt uns also nicht.

Uns bedrückt aber die Frage, wer benennt und wer entscheidet.