Entschuldigung, kein Vertreter Ihrer Fraktion. Wirklich nicht. Bei diesem Thema wirklich nicht. Ich gebe zu, da bin ich jetzt ein bisschen böse. Bei diesem Thema möchte ich nicht mit einem Vertreter der FDP-Fraktion öffentlich kommunizieren. Sie haben gestern gezeigt, dass Ihnen die Sache nicht am Herzen liegt, sondern dass Sie ihren schnellen Presseprofit über alles stellen.
Zurück zur Frage der Zweidrittelmehrheit im Präsidium. Wir halten dies auch deswegen für einen guten Vorschlag, weil wir darin eine Annäherung an das Konsensmodell à la NRW sehen, da von Anfang an alle Fraktio
Nun zu unserem Hauptpunkt. Die Koalition hat in ihrem Punkt 3 zwar den Begriff der Nebentätigkeiten als Gegenstand der Sachverständigenkommission benannt, aber sie entfaltet ihn nicht. Aus unserer Sicht ist das eindeutig zu wenig. Wir alle kennen die Fälle, wo SPD-Abgeordnete früher bei VW gearbeitet haben, oder den der Vertreterin der FDP, die angeblich Übersetzungen in ihrer Freizeit angefertigt hat. Diese Fälle haben das Ansehen der Politiker in der Öffentlichkeit sehr beschädigt. Ich denke, wenn wir eine Sachverständigenkommission einsetzen, dann müssen wir uns vorrangig und hauptsächlich diesem Problem widmen.
(Staatsminister Thomas Jurk: Sie haben leider die „grünen“ Beispiele vergessen, zum Beispiel Herrn Özdemir!)
Herr Staatsminister, erstens ist das drei Jahre her, zweitens war es alles andere als klar und eindeutig. Und, Herr Jurk – – Na gut, lassen wir das. Das war kleinlich, Herr Staatsminister. Das muss ich mal so sagen. Sie entfalten diesen Punkt aber nicht. Wir befürchten, dass diese Teildebatte unter den Tisch fällt. Sie können mit Ihrem Stimmverhalten etwas dafür tun, dass sie nicht unter den Tisch fällt. Deswegen fordern wir in einem Extrapunkt, dass die Nebentätigkeiten besonders berücksichtigt werden. Die Punkte, um die es geht, liegen schon auf dem Tisch. Herr Staatsminister, Sie wissen ja auch, dass Rot-Grün letzte Woche dazu einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, den ich sehr positiv, sehr sinnreich und auch sehr vorbildlich für Sachsen finde, wo unter anderem – das ist ein Punkt, den die Öffentlichkeit mehr wahrnehmen sollte – zum ersten Mal Sanktionen für Abgeordnete festgelegt worden sind, die ihre Nebeneinkünfte nicht korrekt angeben. Die Abgeordneten müssen ihre überzählig vereinnahmten Nebeneinkünfte künftig an den Präsidenten des Bundestags abführen. Das ist ein hoch interessantes Modell.
Es gibt dann eine Gleichstellung mit dem bisherigen Parteienrecht, wo das auch vorgesehen ist. Die CDU leidet ja noch darunter. Ich denke, unser Vorschlag ist ausgewogen, er bringt die Sache voran, und auch die Koalition könnte ihm zustimmen.
Das war die erste Runde der Redebeiträge der Fraktionen. Ich frage, ob es weiteren Redebedarf gibt. – Herr Schiemann für die CDU-Fraktion, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Hahn, Sie können es nie lassen. Sie versuchen es immer mit der halben Wahrheit in der Hoffnung, dass es niemand im Hohen Haus mitbekommt.
Sie haben Recht, Herr Prof. Porsch. Genau das ist die Tour, die Kollege Hahn immer wieder hier versucht. Er ist parlamentarischer Geschäftsführer und kennt die Geschäftsordnung ganz gut. Er weiß, dass in der Geschäftsordnung im § 6 Abs. 1 geregelt ist: „Bei parlamentarischen Angelegenheiten entscheidet das Präsidium grundsätzlich in der Form der Verständigung.“ Das weiß Kollege Hahn. Ich glaube, es ist wichtig, dass man das als Entgegnung für alle Kollegen öffentlich macht. Er hat an der Stelle nur die halbe Wahrheit gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dennoch habe ich den Eindruck, dass sich einige Kollegen nicht die Mühe gemacht haben, das Protokoll der Anhörung durchzulesen. Wir hatten ja eine sehr umfassende Anhörung zu den Abgeordnetengesetzen durchgeführt. 90 % der Experten haben im nordrhein-westfälischen Modell große Probleme gesehen. Auf ein Problem möchte ich deutlich hinweisen. Wir haben als Landesgesetzgeber die Möglichkeit, das Landesgesetz auf den Weg zu bringen. Problematisch ist das, was über Bundesrecht zusätzlich mit landesgesetzlichen Entscheidungen zusammengebracht wird, schlichtweg das Steuerrecht. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat keine Möglichkeit, Einfluss auf das Steuerrecht zu nehmen. Sechs Experten, also 90 %, haben uns deutlich davor gewarnt, im jetzigen Zeitrahmen so glorifizierend über das Modell von Nordrhein-Westfalen zu sprechen, denn der Bundesgesetzgeber legt fest, was im Steuerrecht zu behandeln ist, und nicht der Landesgesetzgeber. Das geht auch in Nordrhein-Westfalen nicht, selbst wenn es eines der größten Länder in Deutschland ist.
Es gibt natürlich auch andere Landesgesetze, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg. Diese Modelle sollten sich die Experten anschauen. Wir sind offen. Es gab auch einen Vorschlag in Schleswig-Holstein. Wir sind nicht ganz so oft an der Küste gewesen, aber auch dieses Modell ist durchaus interessant. Daran haben viele Experten mitgearbeitet. Zum Schluss hat man in der Öffentlichkeit nicht respektiert, was diese unabhängige Kommission erarbeitet hat. Mein Kollege Dulig hat darauf hingewiesen, dass das Ergebnis bewertbar bleibt, wenn unabhängig gearbeitet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht so, dass es hier zu einem Reförmchen gekommen ist. Es ist der erste Schritt, den die Koalitionsfraktionen gestern zur Diskussion gestellt haben. Wir haben die Alterssicherung massiv geändert. Wir haben die Anwartschaftszeit von 60 auf 65 Jahre angehoben. Wir haben den höchstmöglichen Satz von 75 % auf 70 % nach 20 Jahren reduziert. Wir haben das Übergangsgeld in sehr starker Form reduziert und dem Leben angepasst. Ich betone noch einmal: Wer nach dem Verlust des Mandats Einkommen bezieht, muss sich das für das Übergangsgeld anrechnen lassen, denn das Übergangsgeld steht letztlich nur demjenigen
zu, der arbeitslos wird und die Chance haben soll, sich in den Arbeitsprozess wieder einzugliedern. Ich glaube, das sind wichtige Entscheidungen. So wurde zum Beispiel die Anwartschaftszeit von acht auf zehn Jahre angehoben.
Ich möchte dennoch an dieser Stelle die Frage stellen, worauf auch Herr Dulig hingewiesen hat: Welche Entschädigungen soll der Abgeordnete erhalten? Was ist die Demokratie wert? Der Landtag ist die erste Säule der Demokratie. Dann kommt die Verwaltung und dann kommt als dritte Säule die Recht sprechende Gewalt. Was ist diesem Land der Landtag wert? Ich verweise noch einmal darauf: Der Landtagsabgeordnete kostet jeden Sachsen 280 Cent im Jahr. Ich weiß, dass das der FDP-Fraktion weh tut, wenn man die Zahlen offen legt – ich kann mir das vorstellen –, weil Sie dann die Strategie des Populismus nicht mehr in der Öffentlichkeit betreiben können. Das ist Ihr Problem.
Ich sage es noch einmal: 280 Cent kostet der Abgeordnete, neun Euro kostet der gesamte Landtag pro Einwohner im Freistaat Sachsen. 1 000 Euro – 4,3 Milliarden Euro in der Summe – kostet die Staatsverwaltung. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss jeder Rundfunkteilnehmer im Jahr 70 Euro bezahlen. Ich sage das, damit Sie einmal die Dimensionen sehen. 280 Cent sind, glaube ich, der geringste Betrag, den jeder für diesen Landtag ausgeben muss.
Ich frage am Schluss: Ist es für unser Volk nicht von Wert, dass es in diesem Landtag Menschen gibt, die sich für Recht und Gesetz einsetzen, die sich auch für Einzelfälle einsetzen, die manchmal auch die Stirn hinhalten für Sachen, für die sie nichts können und die sie nicht zu verantworten haben, die sich aber entsprechend ihrem Antrag als Abgeordnete dafür einsetzen? Die Frage, was die Demokratie wert ist, sollten sich diejenigen stellen, die immer der Meinung sind, dass man nur mit Populismus beim Volk punkten kann.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns in den Jahren 2004 und 2005 Nullrunden auferlegt haben. Kollege Dulig hat das auch gesagt: In der Öffentlichkeit wird eine Diätenerhöhung von 30 Euro als unverschämt angesehen. Anders als alle Tarifpartner oder als diejenigen, die mit ihren Mitarbeitern Tarife im Unternehmen besprechen können, haben wir zweimal Nullrunden gemacht. Darüber spricht keiner.
Ich weiß, Herr Zastrow, dass Ihnen das ein bisschen weh tut, weil das auch Ihre Strategie ist. Aber ich glaube, das wird beim Volk nicht verfangen.
Die Leute draußen im Land wissen, was an Gutem sie von jedem Einzelnen hier im Landtag haben. Ich glaube, es ist eine richtige Entscheidung gewesen, dass wir die Nullrunden für 2004 und 2005 auch beschlossen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag Ihre Zustimmung zu geben, damit der
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Schlusswort. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben das Schlusswort. – Ist alles gesagt?
Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/0982 in der 2. Neufassung. Dazu gibt es zwei Änderungsanträge. Die Fraktion der GRÜNEN hat ihren Änderungsantrag bereits eingebracht. Es ist der Antrag in der Drucksache 4/2583. Außerdem gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/2584. Ich bitte um Einbringung. Herr Abg. Dr. Hahn.
Frau Präsidentin, damit ich nachher nicht nochmals sprechen muss, will ich zunächst sagen, dass wir dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zustimmen. Wir halten ihn für sachgerecht. Er ist eine Verbesserung des vorliegenden Koalitionsantrages. Unser Antrag enthält die Regelung, wie diese Kommission zustande kommen soll. In Richtung des Kollegen Schiemann möchte ich Folgendes sagen: Wenn ich die halbe Wahrheit gesagt habe, dann haben Sie vielleicht die Viertelwahrheit gesagt. Das Problem besteht nämlich darin, dass in der Geschäftsordnung tatsächlich steht, dass das Präsidium bei Sachen, die das Parlament angeht, zunächst im Wege der Verständigung arbeitet. Wenn die Verständigung aber nicht herbeizuführen ist – und das geschieht immer häufiger –, dann entscheiden CDU und SPD allein. Das ist die Wahrheit. So läuft es im Präsidium. Sie sind da nicht drin. Das aber ist genau das Problem. Die Verständigung kommt in immer weniger Fällen zustande und in immer mehr Fällen und in allen wichtigen Punkten will die Koalition entscheiden und es interessiert sie überhaupt nicht, was die anderen im Präsidium denken.
Ich halte es für den verkehrten Weg, wenn der Präsident mitteilt: Das sind die Experten und alle anderen können aufstehen und hinausgehen. Auch der Präsident wäre gestärkt, wenn er die Mitglieder beruft – in Ihrem Antrag ist ja vorgesehen, dass der Präsident beruft –, nachdem es vorher tatsächlich eine breite Mehrheit im Präsidium gegeben hat. Deshalb bitte ich sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Somit kommen wir zur Abstimmung. Die Reihenfolge wird so sein, dass wir zunächst über den Antrag der Fraktion der GRÜNEN abstimmen. Sie haben den Antrag in der Drucksache 4/2583 vorliegen. Ich frage, wer diesem Antrag zustimmen möchte. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 4/2584. Ich frage, wer diesem Antrag zustimmen kann. – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einer größeren Anzahl Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Dann kommen wir zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 4/0982, 2. Neufassung. Ich frage nach den Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? –
Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist dieser Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen worden.
Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West noch im laufenden Jahrzehnt