Da hat er wieder Recht, der Mann. Das wollen wir ja auch. De Maizière soll Recht behalten mit INES. Schon seinerzeit gab es allerdings Zweifler, ob mit dieser regierungsnahen Anbindung von INES, unter dem Dach der Staatsanwaltschaft Dresden, in Wohnnähe zum Generalstaatsanwalt und nur einen Steinwurf weg vom Justizministerium und vom Innenministerium, tatsächlich eine wirksame Korruptionsbekämpfung möglich ist.
Und die das bekämpfen, haben jeden Tag mit Leuten zu tun, die von Macht umgeben sind, regelmäßig, und die alles tun, ihre Macht zu erhalten und möglichst nicht einblicken zu lassen, wie die Stränge laufen.
Das war früher so, ist heute genauso – haben Sie völlig Recht. C’est la vie! Ich kenne ein schönes Sprichwort von dem Trog, der da bloß gewechselt hat.
Eben! Dass diese Zweifel nicht unberechtigt gewesen sind, beweisen eben gerade die Ereignisse der letzten drei Monate, die jetzt ruchbar geworden sind. Und exakt von der Seite muss man es doch einmal bedenken. Sie haben ja so getan, als ob der 24. Mai vom Himmel fiel. Kaum, dass sich die inzwischen 47 Mitarbeiter von INES – darunter acht Staatsanwälte und rund 30 Polizeibeamte – sowie weitere Experten der Bautechnologie, des Vergabe-, des Steuerrechts nach einjähriger Einlaufzeit halbwegs emanzipiert hatten und begannen, tatsächlich ohne Ansehen der Person auch nach oben zu ermitteln, da begannen die selbsternannten Väter von INES durch die Zähne zu pfeifen und die Zuchtpeitsche zu schwingen. Kaum, dass INES-Beamte Anfang Mai dieses Jahres Räume des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit durchsuchten, um Beweise in einem gegen 16 Beschuldigte, darunter zwei Ministeriumsmitarbeiter, laufenden Strafverfahren wegen Verdachts des Subventionsbetrugs in Millionenhöhe sicherzustellen, erschallte lautstarkes Murren aus den sächsischen CDUFührungsetagen, die Rückverfolgung der Vergabe von Fördermitteln würde „Investoren abschrecken“. Es ging nur um 26 Millionen, die verteilt worden sind.
beitern des langjährig von Schommer geführten Wirtschaftsministeriums unberechtigt 26 Millionen Euro Fördergelder an teils in Sachsen ansässige Firmen ausgezahlt wurden, darunter allein 21 Millionen Euro an die Dresdener Firma ZMD.
Braun wurde die Butter dann, als die Antikorruptionseinheit – in persona der besagte Staatsanwalt Andreas Ball, der Ermittlungsführer nach oben – ein Ermittlungsverfahren gegen just den früheren Wirtschaftsminister Kajo Schommer selbst einleitete, zugleich auch gegen den ehemaligen Chef des Dualen Systems Deutschland (DSD) Wolfgang Brück, wegen Verdachts der Untreue. Immerhin 600 000 Euro, in deutschem Geld 1,2 Millionen Mark – davon muss manches Dorf mit 333 Euro pro Kopf ein halbes Jahr leben – soll Kajo Schommer just nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt aus einem Vertrag als selbstständiger Berater mit dem Dualen System bezogen haben,
da eben der Staatsminister Schommer es war, der 2000 und 2001 in der heißen Phase der Dosenpfand-Debatte die Bundesregierung heftig als wirtschafts- und verbraucherfeindlich schalt und die Bepfandung von Einweg-Getränken zugunsten des Dualen Systems wesentlich und vehement bekämpfte, wo immer das ging. Und als an dem schönen Morgen des 24. Mai der INES-Staatsanwalt Andreas Ball mit weiteren Kriminalisten vor dem schommerschen Anwesen in Kipsdorf auftauchte und unser in der Runde des Landtags allseits ja eigentlich als locker und geschmeidig bekannter Kajo im Morgenmantel die Tür öffnete – schau mal, da war schon, das ist richtig, der Polizeireporter Ronny Klein vor Ort, hatte schnell den Schnappschuss und – –
Das bestreite ich überhaupt nicht! – damit in die Persönlichkeitsrechte von Kajo Schommer eingegriffen. Das ist, nebenbei bemerkt, im Falle meines Fraktionsvorsitzenden Peter Porsch hundertfach geschehen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Und zusätzlich in die meiner Frau und meines Sohnes, die damit nichts zu tun hatten!)
Ich habe als Rechtsanwalt von Regine Thüm, jetzt Porsch, im November 2004 „Focus“ und auch der Birthler-Behörde untersagt, irgendein Bild, irgendeinen Namen, irgendein Datum zu meiner Mandantin Regine Porsch zu verbreiten. Die Zeitungen waren monatelang von Regine Porsch voll. Der Bewertungsausschuss – das sage ich jetzt nicht …
Ja, die war laufend drin. Wo ist denn der Aufschrei gewesen wegen Persönlichkeitsrechten in der so rechtsstaatlichen CDU-Fraktion? Oder beim Koalitionspartner?
Heftig mit rein in die Kerbe! Es konnten nicht genug Bilder verbreitet werden – bis auf eine Ausnahme. So. Machen wir weiter! Ich hätte ja gar nichts dagegen gehabt, wenn just von dem 24. Mai an, als der Fall Schommer natürlich dann in die Breite kam, mit derselben Vehemenz in Richtung Aufdeckung der Vorwürfe gegenüber Kajo Schommer ermittelt worden wäre, wie gegenüber der Aufdeckung der undichten Stelle ermittelt wird. Die Akte hat inzwischen 400 und noch ein paar Seiten. Nun gehe ich jeden Tag bei Gericht aus und ein; ich weiß ungefähr, wie lange es normalerweise dauert in den Gängen der Rechtspflege, bevor 400 Seiten erstellt sind.
Ach, wenn Sie wüssten, wie viel Zeit ich am Ende für mein Mandat verwende! Da würden Sie 24 Stunden des Tages noch einmal durchrechnen. Problem ist letzten Endes, dass exakt, nachdem das passiert ist, eben Sie, Herr Hähle, Sie, Herr Zwischenrufer, sofort über INES herfallen und mit dem martialischen Begriff da sind, dass es hier um eine „skandalträchtige politische Hexenjagd“ geht. So viel zur fehlenden Einflussnahme auf Justiz und Staatsanwaltschaft aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden der CDU, einer Koalitionsfraktion. Was wiederum Geert Mackenroth veranlasst – und das habe ich ihm schon ein klein wenig verübelt, dass es an dem Punkt war –, von der Notwendigkeit der Neujustierung von INES zu sprechen. Dort hätten Sie es aussprechen sollen, so wie Sie dann später – ganz berechtigt – nichts angewiesen haben – dazu komme ich noch – in Sachen Ball. Das ist nicht mein Punkt. Sie werden nirgendwo gefunden haben, dass von Bartl oder von unserer Fraktion die Rücktrittsfrage stand. Das waren ganz andere Schreier von Ihrem Koalitionspartner, die im Bundestagswahlkampf standen, nicht die Linkspartei, nicht die PDS-Fraktion. Michael Sturm hat den Rücktritt gefordert, wir mitnichten! Das sage ich jetzt unisono. Eine Rechtsverletzung sage ich dem Minister in keiner Weise nach.
Recht wurde verletzt, dazu komme ich auch noch. Hier setzt ein Mechanismus ein, dessen Lauf und dessen Wirkung es sehr wohl verdienen, heute hier in einer Sondersitzung des Sächsischen Landtages erörtert zu werden, weil dieser Mechanismus Preschen schlägt – sowohl in die Unabhängigkeit der Justiz und die Wirksamkeit der Bekämpfung und Vorbeugung von Prävention im
Lande, wie vor allem auch in das für die Demokratie in dieser Republik konstitutive Rechtsgut der Pressefreiheit. Ich habe vorhin meine Läuterung als Unrechtsstaatstäter bereits vorbemerkt damit Sie, Herr Eggert, zu Zwischenrufen kommen.
Nun ganz kurz zu den bislang wohl ziemlich verlässlich von der Presse recherchierten Fakten, die auch veröffentlicht sind, weil wir nicht allein hier drin sitzen. Die Öffentlichkeit darf ja wohl an diesem Fall teilnehmen und auch die Fakten noch einmal referiert bekommen. Schon im Vorfeld der Hausdurchsuchung des ExWirtschaftsministers Kajo Schommer unterrichtet der Generalstaatsanwalt den Justizminister sowie weitere Mitarbeiter des Justizministeriums am 23. Mai über die Durchsuchungspläne. Schon hier drängt sich für mich die Frage auf, welche Spielräume von INES von vornherein beeinflusst werden, wenn es derart knappe, harte Informations- und Berichtspflichten zwischen INES – formell unterstellt dem Leitenden Oberstaatsanwalt –, der Staatsanwaltschaft Dresden, dem Generalstaatsanwalt und der Staatsregierung gibt. Sie requirieren, dass wir als Parlament nicht in die Unabhängigkeit der Justiz hineinregieren, aber die Exekutive darf es. Die darf sich kurzerhand vor der Hausdurchsuchung schon die Vorstellung zur Hausdurchsuchung vorlegen lassen, nur weil es einen ehemaligen Minister betrifft.
Das ist ja mein Problem. Eigentlich hätte demzufolge auch gegen Herrn Staatsminister Mackenroth als Mitwisser ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen eingeleitet werden müssen, er wusste es ja auch schon am 23. Mai abends. Am 25. Mai nach der Hausdurchsuchung verfügt INES-Chef Klaus Bogner angesichts des dem „Morgenpost“-Reporter Ronny Klein gelungenen Schnappschusses, um das Informationsleck aus der Ermittlungseinheit zu verifizieren, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verrats von Dienstgeheimnissen nach § 353b StGB gegen Unbekannt – übrigens völlig korrekt, Legalitätsprinzip, das muss er, kein Thema. Am 27. Mai unterrichtet die Generalstaatsanwaltschaft das Justizministerium über mögliche Ermittlungsansätze zur Aufdeckung der undichten Stelle, und Staatsminister Mackenroth wird, so habe ich es der Pressekonferenz auch entnommen, zwei Tage später informiert, auch das ist noch okay. Ich bin auch kein Traumtänzer. Wenn die Linkspartei mit in der Regierung wäre, würde sie unter Umständen bei solchen Fällen als Justizminister oder Staatssekretär auch informiert sein wollen. Am 30. Mai beauftragt der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Chemnitz, das Ermittlungsverfahren wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu übernehmen. Das mag auch noch passend sein, weil generell eben eine Staatsanwaltschaft eines anderen Landgerichts ermitteln muss, wenn es um Beamtendelikte geht. Das greife ich auch nicht an.
Am 2. Juni unterrichtet, so die Tatsachenbehauptung der „SZ“ in der Ausgabe vom 31.08.2005, die Staatsanwaltschaft Chemnitz das Justizministerium in Dresden von ihren Überlegungen im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, eine Telefondatenabfrage nach § 100g Strafprozessordnung durchzuführen. Nun sage ich – weil Sie vorhin requiriert haben, ich soll doch auf das Selbstbewusstsein, das Rückgrat usw. der Staatsanwälte und Richter stolz sein; kein Problem –; dennoch sage ich, ich setze doch nicht die Brille mit dem Hammer auf. Was meinen Sie denn, was in dem Kopf eines Leitenden Oberstaatsanwaltes in Chemnitz oder gar des beauftragten Mitarbeiters der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft bei der Bearbeitung dieses Falles vorgeht, wenn er genau weiß, dass er direkt beim Justizministerium seine Vorstellungen zur Aufdeckung dieser undichten Stelle vorlegen muss? Das sind doch alles nur Menschen – in diesem Fall ein 35-jähriger Staatsanwalt, der irgendwo ganz automatisch auch noch an Karriere oder berufliche Entwicklung denken muss, und wenn er noch so souverän und noch so clever ist. Er denkt mit, weil wir alle nur Menschen sind. Alle 124 Abgeordneten hier haben dieselben Fehler, Schwächen usw. wie das Volk allgemein, wir sind nur der Durchschnitt, auch die Staatsanwälte.
Sie können es bestreiten, Herr Jurk; herausgehoben kann sein. Das ist das Problem, und meine erste Frage ist schlicht und ergreifend, woher sich dieser Durchgriff vom Ministerium zur Staatsanwaltschaft Chemnitz legitimiert. Dann, bitte, schon über den Generalstaatsanwalt, eigentlich über den LOStA Dresden. Aber am 6. Juni – denn es passiert ja nachher, gestützt auf das am 24.12.2001 verkündete Änderungsgesetz, diesen § 100d, den der Herr Staatsminister vorhin schon darlegte, ich komme nachher noch einmal darauf zurück – schickt die Generalstaatsanwaltschaft dem Justizministerium die in der Staatsanwaltschaft Chemnitz erarbeiteten Entwürfe der Anträge bzw. Beschlussentwürfe für geplante Telefondatenabfragen des Journalisten sowie einer Vielzahl von INES-Mitarbeitern des Landeskriminalamtes. Und dann schlägt die Staatsanwaltschaft Chemnitz in diesen Vorlagen, die direkt zur Bestätigung und Beratung ins Justizministerium gehen, vor – Sie requirieren, dass wir uns als Landtag in die Rechtsprechung, in die Rechtspflege nicht einmischen sollen –; hier legt die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium die Entwürfe von Antrag und Beschluss – die stehen ja schon in der Formulierung des Amtsgerichts, die brauchen ja nur noch einen Stempel draufmachen und unterschreiben, ich kenne es ja aus der Akte – zur Beratung und Bestätigung vor. Sie schlagen dort vor, dass bei insgesamt 19 Mitarbeitern von INES, Staatsanwälten und Kriminalisten sowie 29 Kriminalisten des Landeskriminalamtes und selbstverständlich bei dem „Morgenpost“-Redakteur die vertraulichen Telefonverbindungsdaten zu erheben sind, um den möglichen Tippgeber gegenüber der „Morgenpost“ zu ermitteln.
Die entsprechenden Entwürfe der Anträge, die schon vorbereiteten, dem Richter vorzulegenden Beschlussentwürfe wurden am 6. Juni gefaxt, und wenn die „Morgenpost“ mit ihren Tatsachenbehauptungen in der Ausgabe vom 31.08. Recht hat, sind dann diese Entwürfe mit der Ankündigung versehen gewesen, dass, wenn bis zum 8. Juni keine entgegengesetzte Reaktion erfolgt, die Staatsanwaltschaft Chemnitz die entsprechenden Anträge beim Amtsgericht einreicht. Und dann sind Sie schon in der konkludenten Mitwirkung, Herr Staatsminister, oder Ihr Staatssekretär oder Ihr Hauptabteilungsleiter. Dann sind Sie schon in der konkludenten Mitwirkung! Dann ist auch Stillschweigen Bestätigung. – Positiv entschieden, nehme ich zur Kenntnis. Das Justizministerium hatte offensichtlich keine Einwände, ebenso wenig der Generalstaatsanwalt. Selbst wenn die höheren Instanzen der Exekutive von der Mitwirkung an der Strafverfolgung in der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Reichweite der Pressefreiheit keine rechte Vorstellung haben oder wenn auch das durch Artikel 10 des Grundgesetzes bzw. Artikel 20 der Sächsischen Verfassung als grundsätzlich unverletzbar geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis nicht so richtig eingeordnet ist, auch in der politischen Wirkung – aber aus reiner Fürsorge als Dienstherr hätte doch mal überlegt werden müssen: vom LOStA Dresden, vom Generalstaatsanwalt, gegebenenfalls auch dann im Ministerium, ob es denn wirklich opportun ist, wegen des morgenbemantelten Ministers einen solchen Eingriff vorzunehmen, 29 LKA-Mitarbeiter und 19 INES-Mitarbeiter hinsichtlich ihrer verortbaren Telefondaten rückwirkend einen Monat zu überprüfen. Sie haben doch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Kriminalisten und gegenüber den Staatsanwälten und Ähnlichen mehr. Verhältnismäßigkeitsproblematik, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz! Der § 100g – das wissen Sie sehr genau, Herr Staatsminister – beginnt in der Kommentierung mit dem dringenden Hinweis auf beide Alternativen bezogen, dass das immer im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist. Das hebt die Kommentierung ausdrücklich hervor. Sie wissen auch, dass dann quasi die entsprechenden Entscheidungen – das hat der Herr Staatsminister gesagt – keinen Bestand vor dem zuständigen Richter hatten. Es wird also durch den Richter „nur“ genehmigt die Erfassung der Telefondaten des Journalisten, abgelehnt die Erfassung der Telefondaten der Staatsanwälte und der Mitarbeiter vom Landeskriminalamt. Die 1. Strafkammer des Landesgerichtes lehnt die Beschwerde ab. Obgleich deutlich ist, dass selbst, als der Ermittlungsrichter unten ablehnt und sich auf Verhältnismäßigkeit beruft, geben die hohen Instanzen der Justiz keine Ruhe: Sie wollen es wissen, Sie wollen 29 Kriminalisten und 19 INESMitarbeiter, darunter sechs Staatsanwälte, weiter nackt machen per Telefondaten.
Dann darf Ronny Klein über sich ergehen lassen als Journalist, dass rückwirkend über einen Monat – vom 15. April bis zum 24. Mai – alle seine Telefonate über sein Handy, ja sogar geplant über seine gesamten Dienstnummern, nach Datum, Dauer, Uhrzeit erfasst werden, wobei mit der Beauskunftung, wie medial gemeldet, auch bei freundlicher Unterstützung durch Deutsche Telekom und Vodafone, auch Namen von Personen mit vorgelegt werden, mit denen telefoniert worden ist. In dieser Zeit haben zum Beispiel unter Umständen mit jenem Journalisten auch nicht wenige Leute aus diesem Hause telefoniert. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Kollege Nolle oder der Kollege Hahn
nicht wahr – mit ihm telefoniert haben. Die werden kurzerhand mal mit herausgeholt aus den Auslesedaten, die Abgeordneten dieses Hauses. Wer sonst auch immer?! Nur die Erfassung der Gespräche auf Ronny Kleins Dienstnummer wird also für die Telekom zum Problem, weil auf der Dienstnummer Kleins Apparat nicht getrennt abgefragt werden kann, sondern der gesamte Knotenpunkt. Ich rechne es erst einmal hoch an, dass dort wenigstens der verfassungsmäßige Verstand einsetzt und man nicht darauf besteht, dass sämtliche Journalisten der „Morgenpost“ und der „SZ“ tatsächlich auch noch bezüglich Ihrer Dienstdaten beauskunftet werden. Nach Auswertung dieser Telefondaten des Journalisten wird dann ein weiteres Telefonat zwischen ihm und INES-Staatsanwalt Andreas Ball bekannt, wobei ja auch aus der Presse hervorgeht – das ist hier nicht beantwortet worden –, dass Staatsanwalt Ball noch vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens deutlich seinen Dienstvorgesetzten informiert hat, dass es dieses Telefonat gab mit dem Reporter Klein. Und da frage ich schon: Wo war denn der Grund für die Telefondatenerhebung, wenn der Grund, der gewissermaßen eruiert werden sollte, schon vorher bekannt gegeben ist, dass es das Telefonat gab? Der nächste Punkt. Am 8. Juni jedenfalls teilt dann der Leitende Oberstaatsanwalt von Dresden, Drecoll, dem Justizministerium mit, dass nun das EV gegen Staatsanwalt Ball läuft, und es ist auch bekannt, dass selbiger dann im Verlaufe des letzten Monats gegen seinen Willen aus der Antikorruptionseinheit abgezogen und durch den Dresdner Leitenden Oberstaatsanwalt Drecoll – wie er es gegenüber der Presse formuliert – mit neuen Aufgaben in eine andere Einheit, in eine andere Struktur versetzt worden ist. Das hat überhaupt nichts zu tun mit Einschüchterung bei INES, logisch! Dass man diesen Effekt vorsätzlich wollte, das behaupte ich nicht, aber man hat den Effekt billigend in Kauf genommen.
Was gehen die Vorgänge den Landtag an?, frage ich. Abgesehen davon, dass der, der am tiefsten drin ist in diesen ganzen großen Wirtschaftsvorgängen, der Bescheid weiß mit ZMD, der Bescheid weiß mit anderen Verfahren – –