(Widerspruch bei der CDU – Rita Henke, CDU: Sie müssen neutral sein! – Beifall bei der Linksfraktion.PDS)
Sie müssen die Wahl der Worte und des Inhalts mir überlassen, auch wenn es für Sie, Frau Präsidentin, vielleicht außerordentlich unbequem sein mag.
Ich nehme das alles zur Kenntnis, Herr Kollege Eggert, aber die Frau Präsidentin wird mir gewiss Recht geben, denn ich versuche meine Rede weiterzuführen.
Ich sage es noch einmal: Hat denn die in den Namen Linkspartei gehäutete PDS sich mit Herrn Lafontaine nicht jemanden an Land gezogen,
der mit seinen Versuchen, das dortige Pressegesetz nach seinen persönlichen Bedürfnissen zurechtzubiegen, vor den Schranken der Justiz nicht nachhaltig gescheitert ist? Das ist der Punkt. Wenn Sie am heutigen Tag mit Ihrem Antrag in einer Sondersitzung die Pressefreiheit als Gralshüterin in Augenschein nehmen,
(Zurufe der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie werden nicht entscheiden, worüber wir sprechen! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion.PDS – Zurufe von der CDU – Zuruf des Abg. Heinz Eggert, CDU – Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)
Meine Damen und Herren! Ein dritter Punkt. Die PDS versucht den Eindruck zu erwecken, Staatsanwälte könnten im Freistaat Sachsen den ihnen übertragenen Aufgaben nicht nachkommen, würden sogar in ihrer politischen Opportunität behindert. Ich sage Ihnen, genau das Gegenteil ist der Fall. Die Staatsanwälte im Freistaat Sachsen tun ihre Arbeit in strikter Befolgung des Legalitätsprinzips korrekt und erfolgreich. Mit der Behauptung der politischen Einflussnahme, wie sie in Ihrem Antrag ihren Ausdruck findet
und in dem Redebeitrag von Herrn Bartl, beleidigt die PDS in Wahrheit die Arbeit unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Sie sind beeinflusst worden! Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion.PDS)
und nicht beeinflussbar sind. Sie diskreditieren mit Ihrer infamen Unterstellung allerdings in unverantwortlicher Weise das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.
(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Ja, ja! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das haben Sie gemacht, nicht wir!)
Meine Damen und Herren, im Ergebnis veranstaltet die PDS mit ihrem Antrag nichts anderes als Klamauk zu Wahlkampfzwecken, allerdings mit einem außerordentlich gefährlichen Beigeschmack.
Sie nehmen in Kauf und Herr Bartl nimmt offensichtlich in Kauf, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern.
Ich rate Ihnen: Nach nunmehr fast 16 Jahren sollten Sie sich damit abfinden, dass Staatsanwaltschaften nicht nach politischer Opportunität agieren und mit vorgegebenen politischen Ergebnissen handeln,
sondern dass sie vielmehr Teil einer gut funktionsfähigen sächsischen Justiz sind und damit Bestandteil der rechtsstaatlichen Ordnung.
Ich sage Ihnen: Dies hat der Staatsminister, dies hat die sächsische Justiz beachtet – Sie von der PDS allerdings nicht. Was bleibt, ist allenfalls – und das ist das Produkt aus unserer Sicht für den heutigen Tag – eine Rechtslage, die unbefriedigend ist. Man mag – ich sage es noch einmal – mit guten Gründen die Verärgerung der Presse nachvollziehen. Man mag auch diese Verärgerung für richtig halten. Verärgerung ist auch angezeigt, allerdings nicht gegen die Justiz, nicht gegen den Justizminister, sondern wegen des Fehlens einer geeigneten gesetzlichen Regelung im Verhältnis zwischen Zeugnisverweigerungsrechten der Journalisten hier und dann Erstreckung des Journalisten auf das Thema Beweisverwertungsgebot. Das bedeutet: Die Botschaft ist nicht an dieses Hohe Haus zu richten, sondern allenfalls an den Bundesgesetzgeber. Meine Damen und Herren! Maßgebend ist im Übrigen, soweit es um die sächsische Justiz geht,
nur eins: Die Justiz hat dem Gebot des Richtervorbehalts Rechnung getragen. Das wird von den Meisten hier im Hause überhaupt nicht gesehen. Wir haben Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz. Es gibt eine Entscheidung des Amtsgerichts Chemnitz, die die konkrete Beschlagnahmung von Telekommunikationsverbindungsdaten zugelassen hat. Dies heben Sie mit keinem Wort hervor. Sie tragen allenfalls dazu billigen Klamauk vor – und ich sage es noch einmal – auf dem Rücken der sächsischen Justiz. Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Fraktionen haben noch Redezeit. Ich frage, ob es noch den Wunsch nach weiterer Aussprache gibt. – Für die Links-Fraktion Herr Abg. Hilker – 3:55 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Überschrift unseres Antrages steht: Pressefreiheit schützen. Ich glaube, das sollte der Kern der jetzigen Debatte sein. Die Pressefreiheit, die Journalisten, die von den entsprechenden Maßnahmen betroffen waren, stehen nicht im Zentrum dieser Debatte. Herr Prof. Schneider hat es ausgeführt: Es gibt den so genannten Informantenschutz, der aus Artikel 5 Grundgesetz abgeleitet wird. Ein Journalist muss niemandem darüber Auskunft erteilen, woher er seine Informationen hat. Wenn ich allerdings laut Strafprozessordnung erlaube, dass die Kontaktdaten abgefragt werden, dann wird genau dies ausgehebelt. Genau dies verstößt dann auch gegen den Geist des Grundgesetzes. Man muss fragen: Muss alles gemacht werden, was erlaubt ist? Muss man die Grenze des Erlaubten ausreizen? Ja. Die andere Frage ist: Muss gemacht werden, was notwendig ist oder war das, was gemacht wurde, notwendig? Aus den Akten ergibt sich – so wurde es dargestellt –, dass das entsprechende Telefonat mit dem Journalisten vermerkt war. Herr Mackenroth, warum mussten Sie dann zusätzlich diese Daten einholen? Warum mussten die Richter die Genehmigung erteilen? Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gab es damit? Zu fragen ist auch: Was war geplant? Was haben Sie abgezeichnet? Wenn es richtig dargestellt ist, sollte es um 19 Mitarbeiter von INES gehen, um 29 Mitarbeiter des Landeskriminalamtes, um einen Journalisten. Was wäre passiert, wenn weitere Daten erhoben worden wären und festgestellt worden wäre, dass der Journalist oder andere Mitarbeiter des LKA mit weiteren Journalisten, zum Beispiel der Landespressekonferenz, geredet hätten? Hätten Sie auch dann abgezeichnet, dass alle diese Daten erfasst werden dürfen? Dies muss ich ja zumindest annehmen, weil Sie es im ersten Fall ja auch getan haben. Die Wirkung, egal ob absichtlich oder unabsichtlich, ist klar: Es geht und ging um Einschüchterung. Zumindest müssen diejenigen in diesen Bereichen glauben, dass auf sie Druck ausgeübt wird – sowohl im Bereich der Justiz als auch im Bereich der Presse.
Herr Minister Mackenroth, Sie haben gesagt, Herr Bartl wäre ein Anwalt ohne Mandat. Ich sage Ihnen: Unser Anwalt, unser Mandat ist die Pressefreiheit. Unser Mandat ist die Unabhängigkeit der Justiz. Unser Mandat ist das Grundgesetz.
Herr Minister Mackenroth, ich muss feststellen: Sie sind ein Justizminister ohne Format, sonst hätten Sie sich, so wie es der Fraktionschef der SPDFraktion gefordert hat, spätestens hier und heute öffentlich entschuldigt.
Damit hätten Sie gezeigt, dass es Ihnen eben nicht darum ging, die Presse und die Justiz einzuschüchtern. Ich sage Ihnen: Diese Entschuldigung ist überfällig.
Ich kann keinen weiteren Redebedarf erkennen. – Doch, die Fraktion der GRÜNEN. Frau Hermenau, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht werden die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion denken, die Debatte sei gut für sie gelaufen.
Das muss man sich noch einmal kritisch anschauen. – Das Krisenmanagement, das Sie von der Fraktion der CDU in diesem Landtag im Vorfeld der heutigen Debatte betrieben haben, hat dazu geführt, dass heute so ein alt gestandener SED-Genosse – inzwischen PDS- und LinksparteiMitglied – wie Herr Klaus Bartl hier stehen konnte, um die Pressefreiheit zu verteidigen.
Ich denke, es ist wichtig, dass man sich klar macht, in welcher sensiblen Phase der Vertiefung von Demokratie wir uns im Freistaat Sachsen befinden. Rechts von Ihnen sitzen auch welche, die die Demokratie von innen angreifen. Es wäre wichtig gewesen, Transparenz herzustellen. Ich finde, Herr Mackenroth hat sich in der Frage mehr bemüht – ich drücke Ihnen meinen Respekt aus, Herr Minister, Sie haben sich in der heutigen Debatte mehr bemüht, auch wenn es am Anfang der Krise geholpert hat –, als es die Fraktion der CDU bzw. Sie, Herr Hähle, mit Ihren Auslassungen getan haben. Das ist einfach so.