Sie gestehen ja zu, dass die Weihnachtsmärkte im Erzgebirge öffnen sollten. Was sagen Sie denn zur Stadt Plauen? Trifft für die Stadt Plauen nicht genau das Gleiche zu wie für die Stadt Annaberg?
Zum Weihnachtsmarkt Sächsische Schweiz. Es gibt den Striezelmarkt in Dresden, in Leipzig – sachsenweit wunderschöne Weihnachtsmärkte. In diesen Städten sollten die Einzelhändler das gleiche Recht haben wie im Erzgebirge.
Sie sehen in meiner Argumentation – dort habe ich es angeführt –, was das Traditionelle im Erzgebirge ausmacht. Um diese Ausnahmegenehmigung geht es. Wir wollen es über den § 23 Abs. 1 zumindest versuchen und werden es noch begründen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich sehe auch die Gefahr – Sie sagen jetzt: Plauen. Ich finde auch in Nordsachsen einen Weihnachtsmarkt, der sehr schön ist. Die spannende Frage ist wirklich, ob man für die Tradition, für die Marke in der Tourismusbranche Erzgebirgsweihnacht etwas tun will. Dazu gehört diese Öffnungszeit. Aber ich sehe es nicht, indem man es in die Breite bringt und sagt, andere Weihnachtsmärkte gehören dazu. – Das ist meine Meinung.
Was die Flexibilisierung, wie sie die FDP machen will, im Handel so verschärfen würde: Durch immer längere Ladenöffnungszeiten im Handel – wenn man sie allgemein fasst, wie Sie sagen –, fallen wegen erhöhter Betriebskosten zunehmend Vollzeitarbeitsplätze weg. Das ist jetzt schon Fakt. Teilzeitarbeitsplätze werden abgebaut. Die Wettbewerbsbedingungen für Einzelhändler gegenüber den großen Einkaufszentren auf der Wiese werden noch weiter verschlechtert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linksfraktion wendet sich deshalb gegen eine generelle Öffnung des Ladenschlusses. Dem berechtigten Anliegen der Händler der Erzgebirgsregion können wir jedoch zustimmen. Das heißt, wir werden den Antrag der Koalition unterstützen. Er geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung.
Wir möchten noch einmal die Staatsregierung darauf hinweisen, dass eine Lösung für das Jahr 2005 nur mit der von uns mit vorgeschlagenen Ausnahmegenehmigung nach § 23 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes möglich wäre, und fordern Sie auf, unseren Vorschlag ernsthaft zu prüfen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man als fünfter Redner ans Pult tritt, ist eigentlich das Meiste schon gesagt.
Ich möchte zunächst sagen: Meine Fraktion wird den Antrag der Koalitionsfraktionen unterstützen. Mit dem Antrag der FDP-Fraktion habe ich Schwierigkeiten. Ich werde das noch näher begründen – einfach deshalb, damit sich das der Dame und den Herren der FDP einprägt, obwohl das Meiste bereits gesagt wurde, unter anderem durch Herrn Brangs. Das, was die FDP hier betreibt, könnte man unter die Rubrik stellen: Alle Jahre wieder... Es wird mit einer Salami-Taktik versucht, scheibchenweise das Ladenschlussgesetz zu unterlaufen, möglichst perspektivisch ganz abzuschaffen.
Meine Dame, meine Herren von der FDP, damit werden Sie die Wirtschaft nicht ankurbeln. Das ist hier auch schon gesagt worden. Durch längere Öffnungszeiten wird nicht mehr Konsum entstehen. Den Leuten fehlt schlicht und ergreifend das Geld. Solange dem Konsumenten die finanziellen Mittel fehlen, werden Sie den Einzelhandel nicht ankurbeln können. Mit der Abschaffung des Ladenschlussgesetzes würden Sie lediglich den großen Discountmärkten neue Chancen eröffnen. Die kleinen Einzelhändler, die vor Ort noch existieren, werden dann endgültig ins Gras beißen. Genau deswegen sind wir dagegen. Außerdem achten wir natürlich den Schutz von Sonntagsruhe und Feiertagen noch als ein hohes Gut, und wir möchten dies nicht abgeschafft wissen.
Meine Damen und Herren, insgesamt – denke ich – ist der wirtschaftliche Effekt, der durch diese Ausnahmeregelung eintritt, sicherlich gering. Ich denke, für die Tourismusregion – gerade im Erzgebirge, wo die Wirtschaft massiv am Boden liegt – ist es wichtig, diese Ausnahmeregelung für den Advent zu schaffen.
Eine dauerhafte Regelung kann es wirklich nicht sein. Ich denke, Sie müssen doch wahrgenommen haben, dass diesbezüglich ein großer Konsens im Plenum besteht. Wie gesagt: Wir werden dem Koalitionsantrag zustimmen. Mit Ihrem Antrag haben wir Schwierigkeiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sonntagsruhe ist in Deutschland die Regel. Es ist eigentlich egal, ob ich mir das aus der Bibel herleite oder von der Gewerkschaft ins Stammbuch schreiben lasse.
Es ist zumindest seit vielen Jahrhunderten Bestandteil unserer Kultur, und ich glaube, das ist gut so. Es ist weiterhin im Ladenschlussgesetz geregelt – es ist ein Bundesgesetz –, und das sollte auch, wenn es geändert wird, an der Stelle geändert werden. Wir sollten und können das hier nicht leisten. Es macht auch keinen Sinn, ständig davon zu reden, dass Deutschland familienfreundlicher werden soll, und dann diesen Sonntag, diesen Familientag, abzuschaffen. Viele von Ihnen wissen, dass ich viele Jahre meines Lebens in der Gastronomie zugebracht habe.
Ich weiß, wovon ich rede, wenn ich Ihnen sage: Die Sonntagsarbeit ist eine Belastung für die Familie. Bitte nehmen Sie dieses Argument mit zur Agenda.
Das heißt ja nicht, dass es keine Ausnahmen gibt. Diese sind im Ladenschlussgesetz geregelt. Ich weiß aus Leipzig, dass es dort möglich ist, die Einzelhandelsgeschäfte aus bestimmten Gründen an Sonntagen aufzumachen, und ich bin sehr dafür – meine Fraktion genauso –, dass wir diese Ausnahmeregelungen auch auf das Erzgebirge, auf die Weihnachtsmärkte im Erzgebirge, ausweiten. Aus diesem Grund werden wir dem FDP-Antrag nicht zustimmen, aber dem Antrag der Koalition.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wortbeiträge, die wir soeben gehört haben, sind allesamt sehr entlarvend gewesen.
Wir haben gehört, dass es in Annaberg die Ladenöffnungszeiten an den Adventssonntagen bereits seit 1924 gibt. Wir haben auch in der Diskussion gehört, wie wichtig die Sonntagsruhe ist, wie schädlich es für Arbeitnehmer und wie unsozial es wäre, an Wochenenden Geschäfte zu öffnen, dass der Sonntag heilig ist, dass dies schon in der Bibel drin steht. Ich frage Sie: Sind die Menschen in Annaberg weniger christlich?
Ist die Situation in Annaberg weniger sozial? Werden die Menschen in Annaberg mehr ausgebeutet als im Rest von Sachsen? Das wohl eher nicht. Das zeigt, wie verlogen die Diskussion in dieser Sache ist, weil man das, womit Sie hier argumentieren, genauso gut für ganz Sachsen anwenden kann.
Herr Brangs, ich habe gehört, dass nach Ihrer Auffassung durch die Flexibilisierung des Ladenschlusses Vollbeschäftigteneinheiten – ich nenne es so wie Sie – verloren
gehen. Durch die Ausweitung gehen also Vollbeschäftigteneinheiten verloren. Wenn dies richtig ist, müssten wir doch durch die Einschränkung der Ladenschlusszeiten Vollbeschäftigteneinheiten gewinnen. Das heißt, durch die Rechtsprechung im Erzgebirge müsste eigentlich, wenn man an den Adventssonntagen nicht öffnen darf, die Beschäftigung im Erzgebirge zunehmen. Herr Brangs, das ist doch Ihre Argumentation. Das zeigt, wie wenig Ahnung Sie von diesem Thema haben.
Sie haben sich selbst entlarvt, weil Sie ja – zu Ihrer Aussage von vorher – vor dem Wettbewerb schützen wollen. Sie wollen vor dem Wettbewerb schützen. Weil Sie diese Auffassung haben, agieren Sie so. Wir sind der Auffassung, dass uns der Wettbewerb voranbringt. Hatten wir nicht vorhin über Wettbewerb auf dem Energiemarkt gesprochen – bei den Gaspreisen, bei den Strompreisen, auch vonseiten der SPD? Das haben Sie wohl vergessen?
Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, wie wenig sachdienlich Ihre Argumente in diesem Punkt sind.
Herr Morlok, nehmen Sie zur Kenntnis – Sie können es auch gern im Protokoll nachlesen –, dass ich von ruinösem Wettbewerb gesprochen habe und dass eine Schutzfunktion des Ladenschlusses auch darin liegt. Ich habe nicht umsonst von ruinösem Wettbewerb gesprochen.
Ich nehme dies zur Kenntnis. Es ist bei mir so nicht angekommen. Ich kann es im Protokoll nachlesen.
Wir haben gehört, dass wir diese besondere Öffnungszeit in besonders strukturschwachen, wirtschaftlich schwachen Regionen benötigen wie im Erzgebirge. Wo haben wir denn in Sachsen die höchsten Arbeitslosenzahlen? In Leipzig! Gilt das Argument, das Sie gerade für das Erzgebirge angeführt haben, denn nicht auch für Leipzig als besonders strukturschwache und wirtschaftsschwache Region? Sie sprachen von traditionellen Weihnachtsmärkten. Gibt es nicht vielleicht auch in Dresden den Striezelmarkt? Ist das kein Weihnachtsmarkt? Gelten die Argumente denn nicht genauso für diesen Striezelmarkt? Auch von der NPD ist angeführt worden, dass das Problem der Menschen in Sachsen wäre, dass sie kein Geld zum Einkaufen hätten.
Die Kaufkraft fehlt. Wenn ich dieses Argument zu Ende denke, müsste man in den wirtschaftlich starken Regionen