Herr Eggert, so wie mit dem Rasenmäher in Schulen, in Hochschulen, überall bei Lehrern drüber gegangen worden ist, um sich zugleich die Kündigung sparen zu können, die ordentliche nach der Sozialauswahl, haben Sie – nebenbei bemerkt unter Belügen des Parlaments – jeden gehalten, den Sie als Personenschutz brauchten; vier aus der Arbeitsgruppe des Ministers für Staatssicherheit.
Dazu hat jeder gesagt: Dagegen habe ich nichts. Aber messen Sie nicht mit zehnerlei unterschiedlichem Maß, je nachdem, ob die Menschen gebraucht werden oder ob es besser ist, sie abzuwickeln, weil wir eh die Mittel kürzen müssen. So ist MfS-Aufarbeitung von Anfang an in diesem Haus gelaufen.
So viel zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion in 1994. Mein Gott, ich habe sie zigmal in Verfahren vorlegen müssen. Ich habe zigmal den Beweis angetreten, wie die Verwaltungspraxis im SMI wirklich ist. Sie haben es fertig gebracht, Ratsvorsitzende zu verbeamten, die Mit
Nun kommen wir zu der Frage Täter – Opfer. Das Problem ist letzten Endes: Wir sind doch kein Frühstücksdirektorium, meine Damen und Herren. Wir sind hier als Parlament. Jeder, der hier sitzt, ist hier, weil er durch den Souverän gewählt worden ist. Wir haben eine Demokratie, eine Vertreterdemokratie mit der Maßgabe, dass der Souverän alle fünf Jahre an die Urne tritt und wählt. Dann verleiht er ein Mandat. Der Betreffende hat das Mandat inne mit der Aufgabe, dass er niemandem weisungsgebunden ist, dass er von niemandem abberufen werden darf laut Kommentierung zum entsprechenden Artikel 38 im Grundgesetz und zur Kommentierung des Artikels 39 unserer Sächsischen Verfassung; nicht einmal durch den Wähler selbst während der Legislatur. Das darf er nicht laut Rechtsprechung.
Darin liegt das Alleinstellungsmerkmal des Artikels 118 der Sächsischen Verfassung von vornherein. Wir sind das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland und, ich behaupte, das einzige Land, das einzige Parlament in Europa, das für Verhalten, das außerhalb des Mandates liegt und Jahre, Jahrzehnte vom Mandat zurückliegt, ein durch Wählerwillen verliehenes Mandat aberkennt durch Mehrheit der im Hause sitzenden auf gleicher Ebene gleich gewählten Abgeordneten. Das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt. Das ist doch das, was von der Ebene in den Kopf muss.
Das kann ich doch nicht damit rechtfertigen, Herr Eggert, dass ich sage, ich habe meine 1 500 Seiten Stasi-Akten gelesen und bin wieder verbittert; was ich begreife. Ich muss mir erst einmal die Dimension vor Augen führen, dass wir etwas tun, was es nirgendwo sonst gibt und was überall dort, wo es versucht worden ist – in vier Fällen im Parlament –, gnadenlos in die Hose ging. In drei von vier Fällen a limine, wie es heißt: in Gänze, durch Stuhlurteil des Verfassungsgerichtes, des eigenen Verfassungsgerichtshofes abgewiesen. Sie müssen doch noch irgendeine Instanz über sich akzeptieren außer dem blauen Himmel.
Jetzt kommt das nächste Problem. Hier war bei meinem Kollegen Hahn die Rede davon, wie dieser Artikel 118 in die Verfassung kam. Ich saß dabei, wie Herr Kollege Schiemann auch. Natürlich ist es so gewesen, Kollege Schiemann. Natürlich hat weder Dr. Rühmann noch irgendein anderer in dem Protokoll etwas Falsches aufgeschrieben. Das ist doch genau das gewesen, worum die Debatte ging.
Überfallartig kam der Artikel 118 hinein und ist kraft der Mehrheit der CDU in der Verfassungsklausur hineingepumpt worden. Dann wurde es politisch festgeklopft, wie es immer gemacht worden ist, wenn es um die Aufarbeitung ging.
Jetzt haben wir den § 118, jetzt haben wir ihn seit 1992 – begreife ich –, seit 13 Jahren. Jetzt kommt aber das nächste Problem.
(Zuruf von Linksfraktion.PDS: Eine Arbeitsthese! – Heinz Eggert, CDU: Die Feststellung brauche ich nicht!)
Arbeitsthese? Weiß ich nicht. Gut, der Mensch kann sich irren. – Sie werden doch nicht bestreiten, dass es zu den vornehmen Grundsätzen des Rechtsstaates gehört, dass man jedem Menschen irgendwo zutraut, es auch akzeptiert, dass er sich neu bedenken kann, dass er sich im Laufe der Jahre von einem Fehlverhalten distanzieren kann etc. pp.
Moment! – Deshalb, meine Damen und Herren, gibt es im Strafrecht zum Beispiel die Verjährung. Wir sprechen heute über Sachverhalte, die minimal 20 Jahre zurückliegen. Sie wissen alle selbst, dass jemand, der 1983 einen Totschlag begangen hat, heute nicht nur nicht mehr verfolgt werden darf, sondern es darf ihm nicht einmal mehr vorgeworfen werden. Dem, der eine Bank überfallen hat, darf es nicht einmal mehr vorgeworfen werden.
Wir haben mit diesem Artikel 118 bis dato nur Sachverhalte verfolgt, die mit dem MfS zusammenhängen, die 15, 20, 30, 35 Jahre – wie in meinem Fall – zurückliegen.
35 Jahre zurückliegen! – Bei jedem Täter, der sich nicht stellt, wird es auch mit Lügen gedeckt und trotzdem tritt die Verjährung ein. Was soll denn das, Herr Eggert? –
Das ist eine Frage des – – Herr Eggert, ich nehme die Aussage „intelligent“ zurück. Ich nehme sie absolut zurück, es war wirklich nur eine Arbeitsthese,
weil es nämlich ganz eindeutig von Ihnen nirgendwo auch nur im Ansatz begriffen worden ist, was zum Beispiel in Artikel 20 des Grundgesetzes zu Rechtsstaatsgrundsätzen, zum Verhältnismäßigkeitsprinzip, zum Übermaßverbot, zum Willkürprinzip steht.
Herr de Maizière, ich bitte Sie jetzt einfach, mit Ihrer Westkarriere, Ihrer Westbiografie wirklich nicht hineinzureden.
Gerade weil Sie Volljurist sind: Wenn Sie mir allen Ernstes bestreiten wollen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Grundsatz des Übermaßverbots, der Grundsatz des Willkürverbots auch auf das Verfahren nach § 118 Anwendung finden muss, wenn Sie mir das allen Ernstes bestreiten wollen, dann bitte ich Sie einfach, dass Sie nach mir nach vorn treten und mir vor der Öffentlichkeit erläutern, wie Sie das als Volljurist meinen, wie das gehen soll. Denn es gibt Verfassungsrichter unseres eigenen Verfassungsgerichtshofs, die in den von Ihnen seinerzeit als Justizminister mit herausgegebenen Sächsischen Verwaltungsblättern einen Artikel über die Anwendbarkeit der §§ 118 und 119 geschrieben haben, und zwar unter dem Aspekt des temporären Moments, unter dem Aspekt, von welchem Zeitpunkt an Verhalten, das im Kontext mit DDR und Staatssicherheit steht, nicht mehr verfolgbar ist – im Jahr 2003, nebenbei bemerkt von Experten, wo exakt klar gemacht worden ist: Wer in drei Wahlperioden vom Souverän in Kenntnis des Sachverhalts gewählt worden ist, kann nicht – – Jetzt kommen wir zur Krux: in Verwaltungsblättern von einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.
Was Sie jetzt veranstalten, ist aus folgendem Grund das pure Theater, das pure Schauspiel, von allen anderen Rechtswidrigkeiten abgesehen:
Sie alle wissen ganz genau, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof in mehreren Urteilen eines klar gezogen hat – das passt Herrn Dr. Rühmann nicht, es ist ein sehr streitbarer Standpunkt, aber es ist in mehreren Urteilen vom Verfassungsgerichtshof betont worden –: dass der Sachverhalt den Abgeordneten nicht erst bekannt ist, wenn die Birthler-Behörde ihr Aktenwissen versandt hat, sprich die MfS-Akten, sondern dass der Sachverhalt mit Rechtsfolgen den Abgeordneten des Hauses bekannt ist, wenn zum Zeitpunkt des Zusammentretens des Landtages, sprich 19.10.2004, der Sachverhalt bereits in anderen Zusammenhängen der Öffentlichkeit und damit jedem Abgeordneten zugänglich war.
Zu dem, was Prof. Porsch angelastet wird, sagen Sie: „nach der Aktenlage schuldig“; wozu bisher die Gerichte sagen: „aus der Aktenlage Schuld nicht nachgewiesen“, wozu bisher in mehr als einem halben Dutzend Prozesse die Gerichte sagen: „Schuld nicht nachgewiesen“, Sie sagen aber: „schuldig“. Über die Kompetenz, das zu bewerten, will ich jetzt nicht streiten. Aber der Sachverhalt ist in all seinen Verästelungen, in all seinen Details in mindestens sieben oder acht Medien mit dem vollen Packen dessen, was dem Bewertungsausschuss vorlag – – Mit Ausnahme der letzten acht Seiten – zu denen komme
ich nachher noch einmal –, in denen es um die OPK gegen Prof. Porsch ging, was vornehmlich vom Bewertungsausschuss gestern verschwiegen worden ist, als gegen ihn, als er sich in Tschechien mit einer Freundin traf, mit allem Drum und Dran bis zum KGB ermittelt worden ist, was bei jedem anderen in der Bundesrepublik Deutschland, ob es um Frau Wollenberger – oder wie heißt sie jetzt? –,
Frau Lengsfeld ging, immer akzeptiert worden ist. Man machte einen OPK-Vorgang: Wieder gutgemacht und Ende.
Dass Porsch vorher auch „ausgespitzelt“ worden ist, einen OPK-Vorgang bezüglich Prag hatte, ist überhaupt nicht erwähnt worden, war nicht notwendig. Die acht Seiten wurden nicht dargelegt.
(Heinz Eggert, CDU: Wie können Sie aus Unterlagen des Bewertungsausschusses zitieren – öffentlich? Das ist ein Skandal!)
Jetzt noch einmal definitiv: Das alles, was bekannt gewesen ist, was im Bewertungsausschuss lag, all das hat genauso den acht oder neun Medien, mit denen jetzt Prozesse geführt werden, vorgelegen. Das ist in einer Breite im Zusammenhang mit der Wahl zum Sächsischen Landtag, im Zusammenhang mit der Entfernung von Prof. Porsch aus der Universität als Hochschulprofessor, im Zusammenhang mit der Debatte über den Vergleich etc. pp. reflektiert worden, sodass es jeder in diesem Haus, der es wollte, am 19.10.2004 mit Sicherheit kannte.
Deshalb wissen Sie ganz genau, dass am 19.10.2005 die Frist abgelaufen ist. Wenn die Abgeordnetenanklage am 19.10.2005 nicht beim Verfassungsgerichtshof eingegangen ist, ist wieder die Verfristung, sprich ein „Stuhlurteil“, sicher. Sie wissen auch ganz genau, dass Sie nach dem Prozedere, das unsere Richtlinien jetzt vorschreiben, unter keiner Voraussetzung die Chance haben, bis zum 19.10. diese Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof zu haben, weil das nämlich, wenn Sie heute so entscheiden, zunächst an den Immunitätsausschuss gehen muss. Dann muss der Immunitätsausschuss mit Ladungsfrist wieder Porsch einladen, muss ihn und seinen Anwalt anhören. Der muss die Möglichkeit haben, entsprechende Anträge zu Beweiserhebungen zu stellen. Es muss den Beweiserhebungen nachgegangen werden. Es muss danach eine Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses gemacht werden. Diese muss in den Landtag, sie muss entsprechend mit zwei Lesungen behandelt werden. Dann