Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

man das KAG bzw. die Sächsische Gemeindeordnung nur in diesem einen Punkt ändert. Ich glaube, es ist angemessen, dass dies von der Staatsregierung entsprechend vorbereitet und dann komplex vorgelegt wird. Deshalb könnten wir nur den Punkten 1 bis 4 zustimmen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die NPDFraktion, Herr Dr. Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Prinzipiell ist das Anliegen, das die FDP vorträgt, auch von uns zu befürworten. Den Titel finden wir sogar beachtlich: „Flexibilisierung bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“.

Dürftig wird es dann allerdings, wenn man den Inhalt betrachtet. So, wie ich die Politprofis von der FDP kenne, hätten sie das Ganze natürlich in ein paar Dutzend Anfragen verpacken können, also zu jeder Kommune einzeln, wie es ja auch bei den Landkreisen diverse Anfragen gibt. Mehr ist zumindest aus dem Punkt 1 dieses Antrages nicht ersichtlich.

Insgesamt ist dies nur ein Berichtsantrag. Das Grundanliegen, dass eine Flexibilisierung vorgenommen werden müsste, teilen wir. Ich wage zu bezweifeln, ob sich die Angehörigen des 1. Sächsischen Landtags überhaupt über die Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes klar gewesen sind.

In den neuen Ländern spielt eine besondere Rolle, welche Abgaben in Kumulation auf die Bürger zukommen. Es sind ja nicht nur die Straßenausbaubeiträge, sondern gleichzeitig Abwasseranschlussgebühren und viele andere Dinge, die plötzlich innerhalb eines kurzen Zeitraumes auf die Leute hereinstürzen.

Wir sehen auch die Rückwirkungsproblematik, die sich ergibt. Dazu kann ich Ihnen ein Beispiel aus meinem Sebnitzer Stadtrat geben. Hinterhermsdorf war eine Gemeinde, die bis 1998 selbstständig war. In dieser Zeit hat sie die Straße gebaut und den Bürgern gesagt, dass definitiv keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden; weil die Kommune es sich leisten konnte, diese Straße zu bauen. 1998 erfolgte der Beitritt zur Stadt Sebnitz. Doch es bestand bereits die Satzung. Kurz vor der Verjährungsfrist wird eben beschlossen, dass die Hinterhermsdorfer, die sich jahrelang sicher glaubten, keine Beiträge entrichten zu müssen, plötzlich zur Kasse gebeten werden. Mit dieser Rückwirkungsproblematik haben wir erhebliche Bauchschmerzen.

Weiterhin sind auch andere Unklarheiten in der Gesetzgebung enthalten. Wenn ein Grundstück erschlossen ist, ist es erschlossen. Es besteht natürlich ein Problem, wenn mehrere Straßen angrenzen. Es gibt in meiner Heimatkommune Grundstücke, an die teilweise bis zu vier Straßen angrenzen. Das heißt, die Leute müssen für vier Straßen Ausbaubeiträge bezahlen. Wir haben extra noch einmal nachgefragt. Je nachdem, welche Straße gebaut wird, werden die Beiträge fällig. Das ist schon unsozial,

denn erschlossen ist erschlossen. Es reicht im Grunde genommen eine Straße.

Gleiches gilt für Sanierungsgebiete: keine Beiträge; das flache Land der Kommunen: mit Beiträgen. Es sind so viele Ungereimtheiten enthalten, die generell in diesen Regelungen zu ändern wären.

Es würde dem 4. Sächsischen Landtag wirklich gut zu Gesicht stehen, wenn es vielleicht parteiübergreifend zu einer Novellierung des Kommunalabgabengesetzes käme, in der die Dinge, die sich in praxi als Problem herausgestellt haben, beseitigt würden.

Insgesamt ist bei diesen Anträgen davon auszugehen, dass sie keinen Schaden anrichten und Informationen bringen werden. Wir werden dem Antrag der FDP-Fraktion mit der Änderung der CDU-Fraktion zustimmen. Ich denke aber, es muss weit mehr passieren als eine Information an den Sächsischen Landtag. Es bedarf Aktionen, um den Bürgern vor Ort diese Probleme vom Hals zu schaffen.

(Beifall bei der NPD)

Ich rufe die Fraktion der GRÜNEN auf. Herr Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht meine Art, die FDP-Fraktion in Schutz zu nehmen, aber nach dem Redebeitrag von Herrn Schowtka muss ich das doch tun. Ich glaube, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Es ist die Aufgabe und sogar die Pflicht der Opposition, die Regierung vor sich herzutreiben und zu kritisieren.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wenn die Koalition in meinen Augen sehr vollmundige Versprechungen gemacht hat, dann halte ich es durchaus für legitim, wenn die Opposition diese Frage aufgreift und nachprüfen lässt, was bis jetzt geworden ist. Immerhin ist schon ein Jahr vergangen.

(Beifall bei der FDP)

Die Koalition hat bisher nicht geliefert; allerdings verwundert die Tatenlosigkeit bei näherer Betrachtung überhaupt nicht, weil die Koalition mehr versprochen hat, als sie wohl halten kann und will.

Es geht um die Modifizierung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze mit dem Ziel, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu ermöglichen. Insbesondere soll eine rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entfallen. Die Einnahmebeschaffungsgrundsätze sind im § 73 der Gemeindeordnung geregelt. Frau Weihnert ist als Einzige darauf eingegangen. Vielen Dank! Ich hatte gedacht, dass wir etwas mehr eine Fachdebatte führen würden. Insbesondere sieht § 73 Abs. 2 Nr. 1 den Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit vor. Das bedeutet, dass die Gemeinde zuerst Gebühren und Beiträge erheben muss, bevor sie

allgemeine Steuermittel einsetzen darf. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz des Gemeindewirtschaftsrechts.

Die Verwaltungsvorschrift Haushaltswirtschaft interpretiert den Grundsatz als Einschränkung des gemeindlichen Ermessens im Rahmen von § 28 Kommunalabgabengesetz: „Es werden deshalb in der Regel weder ein gänzlicher Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen noch eine Aushöhlung des Einnahmebeschaffungsgrundsatzes durch eine unangemessene Erhöhung der Anteile des öffentlichen Interesses in Betracht kommen.“ Die Erhöhung des öffentlichen Interesses, also der Anteil, der von der öffentlichen Hand und nicht von den Anliegern zu tragen ist, wird daher beschränkt, und zwar bei Anliegerstraßen auf 50 %, bei Straßen des innerörtlichen Durchgangsverkehrs auf 66 % und bei Straßen des überörtlichen Durchgangsverkehrs auf 83 %. Ich meine, das ist eine durchaus großzügige Erweiterung des öffentlichen Interesses.

Allerdings kommt eine Abweichung von diesen gesetzlich festgelegten Mindestsätzen des öffentlichen Interesses „in der Regel nur für solche Kommunen in Betracht, die in der mittelfristigen Finanzplanung positive Nettoinvestitionsraten ausweisen“. Die erhöhten Sätze sind also nur Kommunen erlaubt, die mehr investieren, als sie sich verschulden. Dies dürfte den Kreis der möglichen Kommunen erheblich einschränken.

Der Berichtsantrag der FDP-Fraktion in Nr. 3 begehrt Auskunft und ist daher durchaus sinnvoll. Die FDPFraktion hält allerdings die von mir zitierte Verwaltungsvorschrift für einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann dies in rechtlicher Hinsicht nur als vollkommen abwegig bezeichnen. Beabsichtigt und möglich erscheint jedoch eine Änderung der Verwaltungsvorschrift. Dann muss man sich aber klar machen, was das bedeutet: Dann müsste auch verschuldeten Kommunen die Möglichkeit einer Festsetzung des öffentlichen Interesses in weit höherem Maße eingeräumt werden. Zudem müsste überhaupt eine Festsetzung ermöglicht werden, und diese müsste noch erhöht werden.

Ich kann nicht erkennen, wie das noch mit dem Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit vereinbar sein soll. Dann müsste konsequenterweise der § 73 Abs. 2 der Gemeindeordnung geändert und mit dem alten Grundsatz der kommunalen Haushaltswirtschaft überhaupt gebrochen werden. Dies hätte nicht nur Folgen für die Straßenausbaubeiträge, sondern für alle Gebühren und Beiträge.

Ich weiß nicht, ob die Koalition dies wirklich zu Ende gedacht hat. Vielleicht kann mir der Herr Staatsminister dazu nachher Auskunft geben. Letztlich läuft die Absicht der Koalition und der FDP-Fraktion auf eine Verlagerung der Kosten auf den allgemeinen Steuerzahler hinaus, obwohl dieser keinen Vorteil von den eigentlich beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen hat. Ich glaube wirklich nicht, dass das gerechter wäre.

Koalition und FDP-Fraktion wollen auch eine rückwirkende Erhebung von Ausbaubeiträgen abschaffen. Was ist

damit gemeint? Nach § 30 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes entstehen Beiträge mit der Fertigstellung des Ausbaues und dem In-Kraft-Treten einer formell und materiell rechtsgültigen Satzung. Eine so genannte rückwirkende Erhebung entsteht dann, wenn eine Satzung zunächst als rechtswidrig von einem Gericht festgestellt worden ist, dann der Fehler in einer neuen Satzung geheilt wurde und die neue Satzung eine Beitragspflicht schon vor ihrem eigenen In-Kraft-Treten vorsieht. Allerdings – und das muss man auch ganz klar sagen – ist diese Art der Rückwirkung im Beitragsrecht absolut üblich und noch einmal 2004 vom OVG Bautzen ausdrücklich bestätigt worden. Ich bin wirklich gespannt, ob die Koalition mit diesem allgemeinen Grundsatz brechen möchte. Wichtig zu sagen wäre noch, dass eine rückwirkende Erhebung jetzt schon durch die Gemeinden vermeidbar ist. Dazu brauchen wir keine Gesetzesänderung. Insoweit ist es wissenswert, inwieweit die Gemeinden durch die Rechtsaufsichtsbehörde gezwungen werden, rückwirkende Beitragserhebungen vorzunehmen. Insoweit ist auch der FDP-Antrag darauf gerichtet.

Wo liegt nun das Kernproblem bei den Straßenausbaubeiträgen? Ich bin hier ganz offen und klar und auch nicht sehr populär.

Erstens: Manche Bürgerinnen und Bürger halten den Straßenausbau für ein Grundrecht, das sie nicht zu bezahlen brauchen. Dem muss man widersprechen und an den Einnahmebeschaffungsgrundsätzen festhalten.

Zweitens: Andere Bürgerinnen und Bürger können den Vorteil, den ihnen der Ausbau bietet, nicht erkennen. Dies ist insbesondere bei den überörtlichen Durchgangsstraßen sehr nachvollziehbar. Herr Morlok hatte das Beispiel schon angesprochen. Der Durchgangsverkehr verschafft dem Anlieger durchaus keinen Vorteil, sondern erhebliche Lärm- und Schadstoffbelastungen. Hier wäre aus unserer Sicht eine Änderung zu prüfen.

Drittens: Die Bürger erkennen oft keinen Vorteil, weil sie keinen Ausbau oder aber nicht diesen bestimmten hohen Ausbaustandard wollen. Hier kann es nur darum gehen, die Bürgerbeteiligung vor einem Ausbau zu stärken.

Bei dieser Frage, Frau Weihnert, ist Sachsen wie gewohnt blind. Daran hat Ihre Koalitionsteilnahme seither auch nichts geändert. Frau Weihnert, es kommt nicht darauf an, ob manche Kommunen jetzt eine Anhörung durchführen. Mir ist durchaus bekannt, dass das beispielsweise in Dresden oder Chemnitz, aber sicher auch in Leipzig so stattfindet. Aus unserer Sicht kommt es darauf an, dass die Bürger einen verbindlichen Anspruch auf vorherige Information und Anhörung haben. Eigentlich wünschen wir uns auch, dass wir eine Regelung wie im Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt bekommen. Dort ist eine Ermächtigung des Landesgesetzgebers an die Gemeinden vorgesehen, dass der Ausbau tatsächlich von der Zustimmung der Anwohner abhängig gemacht wird, und zwar in der Entscheidung. Das wäre die sauberste und bürgernaheste Lösung, die wir uns auch für Sachsen wünschen würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN wird dazu Änderungsvorschläge einreichen, wenn die Koalition endlich ihre Gesetzgebungsvorschläge vorlegt.

Einstweilen werden wir dem FDP-Antrag zustimmen. Die Koalition möchte mit ihrem Änderungsantrag nur den Zeitdruck auflösen, den sie selbst durch ihren Koalitionsvertrag ausgelöst hat. Da machen wir natürlich nicht mit.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister de Maizière, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem wirklich schwierigen Thema zu tun. Wer wollte das bestreiten? Es gibt hier überhaupt keine einfachen Lösungen. Der Beitrag belastet denjenigen, der am meisten begünstigt ist, wenn auch oft sehr hoch. Das ist meist der Eigentümer. Die Gebühr belastet alle anderen, meist die Mieter. Schulden belasten unsere Kinder und Enkel. Es gibt in fast allen Bundesländern, bis auf Niedersachsen, das gerade dabei ist, das zu ändern, den Grundsatz: Beitrag vor Gebühr.

Was ist das Motiv? Das Motiv ist, dass – anders als in allen anderen Politikfragen gesagt wird – die Generation, für die etwas geschaffen wird, die wesentliche Last dafür während ihrer Lebenszeit übernehmen soll, selbst wenn der Nutzen dieser Infrastruktur viel länger hält, 50 oder 100 Jahre. In der Regel machen wir es anders. Wir sagen: Jetzt sofort den Nutzen, bezahlen sollen es über die Schulden alle später! Deswegen ist Vorsicht an der Bahnsteigkante geboten, wenn man diesen Grundsatz – da bin ich mit Herrn Lichdi ausnahmsweise einmal einig – vorschnell aufgibt, dass man nämlich diejenigen, die ganz überwiegend Nutznießer sind, während ihrer Lebenszeit an den Kosten beteiligt und nicht die Kosten in die Zukunft verschiebt.

Insofern, Herr Abg. Müller von der NPD-Fraktion, gibt es überhaupt nicht die Möglichkeit, den Bürgern das Problem vom Hals zu halten. Und, Herr Abg. Scheel, es geht auch nicht, zu sagen, das darf nicht auf den Rücken der Bürger abgeladen werden. Die Frage ist immer nur, welcher Bürger es ist. Es gibt niemanden außer den Bürgern, der irgendetwas bezahlt. Es ist nur die Frage, ob es der Bürger als Anlieger ist, der Bürger als Eigentümer, der Bürger als Steuerzahler, der Bürger als Gebührenzahler. Sie werden das Problem nicht lösen, und Sie täuschen die Öffentlichkeit, wenn Sie sagen: Sie sollen das Problem nicht auf den Rücken der Bürger abwälzen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Natürlich gibt es Härten. Es gibt vor allen Dingen dann Härten, wenn, was wiederum vernünftig ist, eine Gemeinde sagt: Ich mache jetzt nicht nur die Straße, sondern lege

in die Straße, wenn sie einmal aufgewühlt ist, auch gleich die Abwasserleitung. – Denn dann habe ich das Thema der Abwasserbeiträge und –gebühren. Dann entsteht in der Kumulation ein besonderes Problem für die Betroffenen. Das ist wahr und das ist der eigentliche Kern des Problems.

Deswegen – Frau Weihnert hat absolut Recht mit ihrer Bemerkung – ist es mit einer einfachen Veränderung oder Flexibilisierung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze in der Gemeindeordnung gar nicht gemacht, sondern es bedarf schon einer etwas tieferen Überlegung.

Ich möchte aber für die Rechtsaufsichtsbehörden in Anspruch nehmen, dass sie bislang alles in allem maßvoll und unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips – Herr Lichdi, ich stimme Ihnen sogar zu –, unter weitgehender Anwendung dieser Verwaltungsvorschrift und einer großherzigen Auslegung nach dem, was gerade noch ohne Gesetz geht, im Interesse der Bürger versucht haben, Härten von den Betroffenen abzuwenden. Natürlich steht immer auch die Interessenlage und die Haushaltslage der Kommunen und der jeweils Betroffenen im Mittelpunkt. Das darf nicht vergessen werden.

Was nun den Punkt der Änderung angeht, so ist es keineswegs so, dass der Vorschlag, der in der Koalitionsvereinbarung steht, bei allen Gemeinden auf großen Jubel gestoßen ist. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Bürgermeistern, die Beiträge erhoben haben. Sie sagen: Ihr seid mir ja schöne Pappenheimer! Erst haben wir die Last, bei den Bürgern für Beiträge zu sorgen, und kaum haben wir das gemacht – und bei anderen war es schwieriger und die Kommune hat aus anderen Gründen eine hohe Verschuldung –, sagt ihr: Das ist doch nicht so schlimm, macht es doch mit Gebühren oder sonst wie.

Also auch das – wie wir gegenüber denen, die Beiträge gezahlt haben, und gegenüber den Bürgermeistern, die das durchgesetzt haben, eine Regelung finden können, die vernünftig ist – ist ein Punkt, den wir zu beachten haben.

(Beifall bei der CDU)