Margit Weihnert

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Leiharbeit in den Ministerien 2009 (Frage Nr. 2)
In den letzten Jahren war zu beobachten, dass die Sächsische Staatsregierung vermehrt Leiharbeiter zur Aufgabenerledigung eingesetzt hat. Gleichzeitig betonte sie, dass durch die Funktional- und Verwaltungsreform die Arbeitsgebiete überprüft werden sollten und zukünftig keine – oder nur in sehr geringem Umfang – Leiharbeiter eingesetzt werden sollten.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Leiharbeitnehmer sind bzw. wurden seit dem 1. Januar 2009 in den Staatsministerien und deren nachgeordneten Behörden im Freistaat Sachsen beschäftigt?
2. Welche konkreten Aufgaben und Tätigkeitsfelder beinhalten die Leistungsbeschreibungen, die die Staatsregierung und deren nachgeordnete Behörden seit 1. Januar 2009 erstellt haben und die auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern gerichtet sind?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die demokratischen Mitglieder dieses Hauses, lassen es nicht zu,
dass vom heutigen letzten Plenartag der 4. Legislaturperiode pauschale Hasstiraden der NPD – Herr Gansel, hören Sie einmal ein bisschen zu, vielleicht können Sie das auch verstehen, was ich sage – gegen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Sachsen ausgehen.
Gemeinsam haben wir gestern den Bericht der Ausländerbeauftragten Frau de Haas zustimmend zur Kenntnis genommen – mit Recht. Für uns demokratische Abgeordnete ist es ein gemeinsames Anliegen, eine Willkommenskultur für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln.
Es soll ein Willkommen sein, das auch wir spüren, wenn wir in andere Länder – sei es dienstlich oder privat – reisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf den 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik und in den auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen vom Juli 2008 eingehen. Dort heißt es unter Punkt 1.5.1 zu Religionsfreiheit und interreligiösem Dialog in Deutschland: „In Deutschland sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses in Artikel 4 des Grundgesetzes als Grundrecht geschützt.“
Auch in der Sächsischen Verfassung wird in Artikel 19 unmissverständlich festgehalten: Erstens, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Zweitens: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Religionsfreiheit, die individuelle und kollektive Wahrnehmung der daraus folgenden Rechte, stehen den Angehörigen aller Religionen zu. Ebenso genießen alle Religionsgemeinschaften ohne Unterschiede und unabhängig von ihrer Mitgliederanzahl die kooperative Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht. Sowohl das Grundgesetz als auch die Sächsische Verfassung begründen für den Staat die Pflicht zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger.
Der Staat hat unsere vollste Unterstützung, wenn er konsequent und entschieden gegen jede Form religiöser Intoleranz eintritt und ein gesellschaftliches Klima fördert, welches ein friedliches Zusammenleben verschiedener Religionen auf der Basis gegenseitigen Verständnisses und Respekts ermöglicht.
Wir begrüßen daher auch ausdrücklich die Zwischenergebnisse der deutschen Islamkonferenz, welche gerade
ihre 4. Sitzung beendete. Die Konferenz setzt ein deutliches Zeichen, dass Muslime in Deutschland angekommen, aufgenommen und Teil Deutschlands geworden sind – so der Bundesinnenminister. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Dialog dieser Konferenz fortgesetzt wird.
Nun kurz einige Worte zum Islamismus: Ein einfacher Blick in den sächsischen Verfassungsschutzbericht hätte genügt, um festzustellen, dass „im Gegensatz zur Religion des Islam es sich beim Islamismus um eine extremistische politische Ideologie auf der Grundlage islamischreligiöser Überzeugungen handelt“. In Abgrenzung dazu wird unter islamistischem Terrorismus der nachhaltig geführte Kampf für islamistische Ziele mithilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und das Eigentum anderer Menschen verstanden. Wir, die Koalition, und alle anderen demokratischen Fraktionen setzen sich unmissverständlich für die Strafverfolgung und richterliche Verurteilung aller – ich betone: aller – ein, ob sie ausländischer oder deutscher Nationalität sind.
Mein Fazit ist: Menschenrechte und Islam sind kein Widerspruch, wie Sie es darstellen wollen. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind uns in Sachsen jederzeit herzlich willkommen. Wir lassen sie nicht von Ihnen stigmatisieren.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser soeben vorgestellte Gesetzentwurf der Linksfraktion wurde in 1. Lesung am 13. Mai 2009 im Plenum eingebracht und zur nächstmöglichen Ausschusssitzung am 8. Juni erstmals im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss inhaltlich beraten. Da zu diesem Termin gleichzeitig die letzte reguläre Ausschusssitzung in dieser Legislaturperiode war, musste der Gesetzentwurf auch abschließend beraten werden.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass in einer Vielzahl von Artikeln der Sächsischen Verfassung, nämlich in den Artikeln 1, 7, 14, 18, 31, 32, 38 und 94, inhaltliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Ja, Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren, in nicht weniger als acht – ich wiederhole: acht – Artikeln will die Linksfraktion die Sächsische Verfassung ändern.
Eine der wichtigsten Aufgaben des sich am 27. Oktober 1990 konstituierenden Landtages war die Ausarbeitung einer Verfassung. Am 20. November trat der Verfassungs- und Rechtsausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammen und beriet über die Verfahrensweise bei der Beratung einer Sächsischen Verfassung. Nach neun Klausurtagungen dieses Ausschusses empfahl er in seiner Sitzung am 13. Mai 1992 dem Sächsischen Landtag einen Entwurf der Sächsischen Verfassung zur Annahme, und in der Plenarsitzung am 27. Mai 1992 – nach intensiver 18-monatiger Beratung, an der auch Sie, Herr Bartl, damals noch unter dem Parteinamen „Linke Liste.PDS“ teilgenommen haben – wurde unsere Sächsische Verfassung verabschiedet.
17 Jahre später wollen Sie handstreichartig
ich wiederhole das: handstreichartig – in acht Artikeln unsere Verfassung ändern.
Ein solches Verfahren ist mit uns als Koalition nicht zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Herr Bartl, ich komme gleich noch auf das zurück, was Sie hier selbst geäußert haben. – Die Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument eines jeden Staates.
Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Das bedeutet insbesondere, dass in der Verfassung Grundaussagen getroffen werden, die die langfristige Grundlage für alle darauf basierenden Gesetze und die
Grundlage allen staatlichen Handelns sind. Das haben Sie offensichtlich nach wie vor nicht realisiert.
Die in unserer Sächsischen Verfassung vermittelten Werte sind in den unterschiedlichsten Bereichen für viele Menschen zu Leitbildern des sozialen Zusammenlebens und umweltgerechten Handelns geworden. Die Sächsische Verfassung beinhaltet eine gemeinsame Werteordnung und grundlegende Rechte wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen oder die Wissens- und Religionsfreiheit. Diese Sächsische Verfassung, meine Damen und Herren der Linksfraktion, und deren Grundaussagen können daher mit Recht nur mit Bedacht und unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände geändert werden. Dass unsere Verfassung nicht mal eben auf die Schnelle geändert werden kann und soll, zeigt auch die in Artikel 74 Abs. 2 vorgeschriebene und somit notwendige Zweidrittelmehrheit bei Abstimmungen.
Sie selbst, Herr Bartl, haben es mit Ihrer Fraktion überhaupt nicht darauf angelegt, zu diesem Gesetz eine faire inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen,
damit wir uns tatsächlich mit den Dingen, die Sie für acht Artikel vorgeschlagen haben, auseinandersetzen können. Keine Anhörung, keine Diskussion mit Experten, sondern mal eben schnell noch vorgelegt, um den Menschen in unserem Land Sand in die Augen zu streuen.
(Beifall bei der SPD und der CDU – Zurufe der Abg. Klaus Bartl und Dr. Monika Runge, Linksfraktion Durch die Änderungen, die Sie bezüglich dieses Gesetzes vorhaben, wird sich in der Folge die Lebenswirklichkeit nicht verändern, sondern daraus ergeben sich weitere notwendige gesetzliche Änderungen, die Sie nicht vorge- schlagen haben. Nur mittelbare Auswirkungen hat dieses Vorhaben auf das Leben unserer Menschen im Freistaat. (Caren Lay, Linksfraktion: „Unserer Menschen“, wenn ich das schon höre!)
Richtiger und wichtiger ist es für unsere Menschen, greifbare und gesetzliche Regelungen mit konkreten Auswirkungen auf den Lebensalltag zu verabschieden.
Dann schauen Sie sich mal den Haushalt an, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben! Das sind konkrete Maßnahmen für die Menschen. Schauen Sie sich das Konjunkturpaket an! Das sind konkrete Maßnahmen, die für die Menschen gemacht wurden, um tatsächlich Arbeitsplätze, die Sie angesprochen haben, zu erhalten oder auch neue zu schaffen.
Lassen Sie mich nicht zuletzt, da Sie ja bestimmte soziale Momente herausgegriffen haben, auf das kostenfreie Vorschuljahr verweisen, welches seit dem 1. März die
konkrete Situation vieler Familien in diesem Freistaat verbessert. Das nenne ich konkretes Handeln.
Das sind Gesetze, die man einbringen kann, aber nicht auf die Schnelle im vorletzten Plenum eine solche Änderung der Verfassung. Das ist unwürdig und einer Verfassung nicht angemessen. Sie wollen nur schöne Worte machen,
ohne dass Sie dies tatsächlich inhaltlich
umsetzen wollen. Wenn Sie, liebe Frau Lay, tatsächlich eine inhaltliche Auseinandersetzung wollten, dann hätte man diesen Gesetzentwurf vor einem Jahr einbringen können und hätte ihn in das normale parlamentarische Verfahren einbringen können.
Ich bin überhaupt nicht bereit, mich auf eine inhaltliche Diskussion einzulassen. Dazu haben Sie uns nämlich überhaupt keine Zeit und Gelegenheit gegeben – niemanden in diesem Haus, keiner anderen Fraktion. Aufgrund der späten Einbringung Ihres Gesetzentwurfs konnte man sich nicht angemessen mit diesem Anliegen auseinandersetzen.
Selbstverständlich.
Liebe Kollegin Lay, wenn Sie mal die Gesetzentwürfe angeschaut hätten, die die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, sind die Dinge im Wesentlichen und viel besser umgesetzt worden als mit dem, was Sie als Unterlage eingebracht haben.
Siehe Kleingartengesetz, bei dem wir Ihnen das auch heute wieder sagen müssen.
Weil dem so ist, Frau Lay, glauben Sie, dass Sie mit Links einfach eine Verfassungsänderung machen können?
Es geht hierbei nicht um einen Antrag, es geht nicht um eine Gesetzesänderung, sondern es geht um die Verfassungsänderung.
Ich habe noch einmal ganz deutlich hervorgehoben, dass diese Verfassung nach der friedlichen Revolution sehr lange und sehr ausführlich diskutiert worden ist. Es ist unfair und unwürdig, diesem Haus einen solchen Gesetzentwurf überhaupt vorzulegen und zur Abstimmung zu geben.
Ja, eine letzte. Ich würde dann nämlich gern zum Schluss kommen. Bitte schön, Herr Bartl.
Also, Herr Kollege, ich kann mich jetzt nicht an 13 Fälle Koalitionsgesetze erinnern.
Bleiben wir doch einmal bei der Wahrheit, Herr Bartl,
dann sind wir doch schon wieder auf der sauberen Seite. Sie wissen, Wahrheit und Klarheit, Herr Bartl, würden auch Ihrer Fraktion mal wirklich gut zu Gesicht stehen.
Diesem Gesetzentwurf kann man nicht zustimmen. Wir lassen es nicht zu, mal links und ganz nebenbei die Verfassung zu ändern. Wir sind zu jeder Diskussion bereit, aber nicht so und nicht auf diesem Weg.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Zais, was Sie eben dargelegt haben, ist wieder einmal typisch für die linke Europapolitik: Auf der einen Seite wollen wir Europa, aber auf der anderen Seite wollen wir es wieder nicht. Wir stellen Kandidaten dafür auf, aber eigentlich sind wir gegen Europa. Es ist in sich einfach nicht schlüssig. Ich habe das des Öfteren auch schon Frau Ernst gesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung der im Jahr 2000 durch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union verabschiedeten Lissabon-Strategie. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Dienstleistungsrichtlinie am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten. Deshalb haben wir nunmehr bis Ende dieses Jahres – Herr Scheel, das sind drei Jahre – Zeit, um diese EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Ich glaube, dass gerade Deutschland sich massiv – das zu Recht – in die Diskussion der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eingebracht hat.
Grundsätzlich hat diese Richtlinie zum Ziel, Dienstleistungen zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen. Rechtliche Hemmnisse sollen im Rahmen eines Normen-Screenings beseitigt werden. Es geht darum, Marktstrukturen und insbesondere die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedsstaaten durch umfangreiche Reformen auf mehr Bürgernähe und Wettbewerb auszurichten. Diese Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Überprüfung ihres Rechts auf Konformität mit der Dienstleistungsrichtlinie hat dazu geführt, dass in allen Bundesländern ein ausführliches Normprüfungsverfahren stattfindet.
Im heute vorliegenden Artikelgesetz werden insgesamt 20 sächsische Landesgesetze aus acht Ministerien angepasst wie beispielsweise das Pressegesetz, die Bauordnung – Kollege Rasch hat insbesondere die Diffizilität in diesem Bereich dargelegt –, das Wasser- und Waldgesetz und viele andere mehr. Mit den Anpassungen werden
unzulässige Beschränkungen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit abgebaut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie dazu beitragen wird, die wirtschaftliche Integration Europas weiter voranzutreiben. Gerade das Potenzial des Dienstleistungssektors konnte bisher für Wachstum und Beschäftigung nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Fest steht, dass EU-weit die Dienstleistungsbranche ein Jobmotor ist und innerhalb der EU pro Jahr mehr als die Hälfte zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt. Trotz dieses hohen Anteils machen Dienstleistungen nur 20 % des Ex- und Imports innerhalb der EU aus.
Gleichzeitig fand in Deutschland eine umfangreiche Diskussion zur Dienstleistungsrichtlinie statt. Nun bin ich wieder bei Ihnen, Herr Kollege Zais: Es ist durchaus richtig, dass sich die Gewerkschaften dort sehr massiv eingemischt und große Diskussionen auch mit Berufsverbänden stattgefunden haben. Nur demzufolge war es machbar, dass in dieser Dienstleistungsrichtlinie ein Absatz vorhanden ist, in dem steht, dass bestimmte Dienstleistungsbereiche umgesetzt werden müssen und andere Teile umgesetzt werden können. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht und zum Beispiel in dieser ersten Phase die Leiharbeitsfirmen ausgenommen. Diese Entscheidung hat etwas mit Lohndumping und mit vorhandenen nationalen Arbeitsbedingungen zu tun, zum Beispiel auch die Sicherheitsfirmen oder auch den ganzen Komplex der Gesundheitsberufe. Das ist gut so.
Ziel war es, Missbrauch und Lohnniveausenkungen zu vermeiden. Bemerkenswert für Deutschland insgesamt ist, dass in den letzten Jahren fast 60 % des Dienstleistungshandelns der Bundesrepublik mit den europäischen Mitgliedsstaaten abgewickelt wurden. Mit anderen Worten: Deutschland hat bisher schon deutlich vom EUweiten Export seiner Dienstleistungen profitieren können. Gerade Deutschaland hat also grundsätzlich ein Interesse daran, dass die mit dieser Dienstleistungsrichtlinie verbundenen Chancen genutzt werden. Deshalb ist die Zielstellung der Richtlinie, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und bestehende Hemmnisse abzubauen, zu unterstützen, allerdings mit entsprechenden sozialen Rahmenbedingungen. Somit wird die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern innerhalb der EU künftig durch diese Richtlinie bestimmt. Nationale Genehmigungsvorbehalte müssen umfassend begründet werden und treten hinter EU-Recht zurück.
Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, ihre jeweiligen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Dabei sieht die Richtlinie neben vielen anderen Details ganz besondere Verfahrensvereinfachungen vor. Ich möchte nur eine benennen. Die sogenannte Genehmigungsfiktion gemäß Artikel 13 Abs. 4 dieser Dienstleistungsrichtlinie bestimmt, dass nach Ablauf einer Frist nach dem neuen Verwaltungsverfahrensgesetz nach
drei Monaten eine Genehmigung als erteilt gilt, sofern sämtliche für eine Genehmigung erheblichen Unterlagen vorgelegen haben. Diese Genehmigungsfiktion wird für die öffentliche Verwaltung zu einem wahren Modernisierungsschub führen müssen und führt auch zu einem Paradigmenwechsel in der Verwaltung, denn dieses Vorhaben beinhaltet unter anderem, dass den niederlassungswilligen europäischen Dienstleistern ein einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung gestellt wird, der auch in der Lage ist, behördenübergreifend alle Anfragen, Anträge, Erklärungen und Auskünfte zu erteilen. Wir haben diesen Tagesordnungspunkt gerade ausführlich besprochen.
Ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir ein Novum in diesem Haus. Wir haben erstmals eine europäische Richtlinie zeitgerecht und in einem vernünftigen Fristablauf behandelt und verabschiedet. Wir hätten tatsächlich noch Zeit bis Dezember, aber bis sich der neue Landtag konstituiert, weiß man nicht, was alles noch kommt. Dann sofort ein wichtiges Gesetz zu besprechen ist auch schwierig. Deshalb ist es gut, dass wir dies heute tun und das mit einem entsprechenden vernünftigen Vorlauf für die Betroffenen in unserem Freistaat geregelt haben.
Von der neuen Lösung eines einheitlichen Ansprechpartners profitieren aber nicht nur unsere europäischen Dienstleister, sondern vor allem auch die deutschen. Auch für sie werden sich die Rahmenbedingungen erheblich verbessern, besonders durch die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und die neue Transparenz. Ganz im Geheimen habe ich schon etwas gelächelt und mir gesagt: Da muss uns schon die EU dazu drängen, damit wir im Freistaat entbürokratisieren. Aber wenn das hilft: warum auch nicht?
Die Bündelung der Verfahren und Formalitäten bei einer Anlaufstelle wird zu einer neuen Qualität in der Verwaltung auch hier in Sachsen führen. Schließlich führt die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu einer rein ergebnisorientierten Arbeitsweise, die sich von der fachbezogenen Abwicklung grundlegend unterscheidet. Deshalb war auch eine Veränderung des Verwaltungsrechts erforderlich. Ich weiß, dass gerade die Kommunen auf vielen Schulungen in engem Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium sind, um die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die Umsetzung so exakt und reibungslos wie nur möglich ab Januar zu gewährleisten.
Aber auch die Verfahren selbst für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen einschließlich der notwendigen Prüfungsvorgänge sollen und müssen künftig vereinfacht und vor allem elektronisch abgewickelt werden. Dies ist wieder eine Herausforderung, die unsere Kommunen gemeinsam mit dem Innenministerium momentan leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden zwar erst ab 2010 und in den Jahren danach sehen, wie groß der Einfluss der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in der Praxis sein wird, wie viele neue Dienstleistungen auch in
Sachsen angeboten werden, doch wir können davon ausgehen, dass Deutschland und auch Sachsen insgesamt zu den Profiteuren dieses EU-Reformwerks gehören werden. Ich bitte Sie daher wie auch mein Koalitionspartner schon vorher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ist Ihnen in Erinnerung, dass dieser Erlass als Grundlegendes aussagt: „Bundesrecht gilt!“? Es wird nämlich auf das Bundeskleingartengesetz verwiesen. Bundesrecht bricht Landesrecht. Es sind also grundsätzlich noch einmal alle darauf hingewiesen worden, dass die Regelungen so, wie sie im Bundeskleingartengesetz stehen, auch von der kommunalen Ebene, die ja eine Selbstverwaltung hat, zu der wir nur bedingt gesetzliche Regelungen treffen können, einzuhalten sind. Ist Ihnen das so erinnerlich?
Herr Bartl, würden Sie bitte Folgendes zur Kenntnis nehmen: Ich habe gesagt, dass dieser Erlass noch einmal auf das Bundeskleingartengesetz hinweist.
Unser KAG ist mitnichten in Konfrontation mit dem Bundeskleingartengesetz. Das habe ich soeben auch nicht gesagt. Ich bitte darum, richtig zuzuhören und das klarstellend noch einmal aufzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Runde vor mir schließe ich mich natürlich an. Ich möchte nur sagen, dass wir den Antrag ablehnen.
Wiederholt haben wir uns in diesem Haus mit den gleichen Problemen befasst, welche die Linksfraktion mit diesem Antrag aufgreift: Schulbauförderung und Klassenrichtwert. Eigentlich würde es reichen, auf unsere Redebeiträge zu verweisen, die wir in der 103., 107., 126., und 132. Sitzung des Landtages gehalten haben.
Ja, auch wir sind der Meinung, dass es längst Zeit ist, die Klassenrichtwerte entweder anzupassen oder aber nicht mehr als Fördergrundlage heranzuziehen. Ja, auch wir sind der Meinung, dass der über die Schulnetzplanung festgestellte dauerhafte Bestand einer Schule auch unterhalb der Klassenrichtwerte natürlich zur Förderfähigkeit der Schule führen muss. Ja, wir haben uns dafür eingesetzt, dass gerade die Mittel des Konjunkturpaketes nicht einfach auf den Klassenrichtwert abstellen. Wir haben vom Kultusminister hier auch die Zusage erhalten, es so zu machen.
Auch wir wissen nicht, um welche konkreten Schulen es sich bei den 4 % der abgelehnten Anträge handelt. Aber wir wissen eines: Es sind bei Weitem nicht alle Anträge abgelehnt worden, bei denen der Klassenrichtwert nicht erreicht wird. Das wären dann deutlich mehr als 4 % geworden. Wir können zurzeit nicht einschätzen, um welche konkreten Schulen mit welchen konkreten Problemen es sich hierbei handelt.
Aber das konnte der Antragsteller auch nicht und es scheint uns, dass er von einer sehr viel größeren Zahl von Anträgen ausgegangen ist, die negativ beschieden wurden. Wir sehen von daher nicht den dringenden Handlungsbedarf, der im Antrag unterstellt ist.
Es gibt auch ein anderes Problem, weshalb dem Antrag in der vorliegenden Form trotz Übereinstimmung mit dem grundsätzlichen Anliegen nicht zugestimmt werden kann: Mit der im Freistaat gewählten Vergabepraxis der Konjunkturmittel liegt die Verantwortung für die zweckgerichtete Verwendung der Mittel zum größeren Teil beim Freistaat, gerade hinsichtlich der Standortperspektive.
Hätten wir die Mittel den Kreisen in Eigenverantwortung gegenüber dem Bund übergeben, wäre dies anders. So aber gehe ich davon aus, dass es sich bei den 27 Schulen um solche handelt, deren Perspektive nicht gesichert ist. Das heißt nicht nur, dass diese Schulen nicht den Klassenrichtwert erreichen, sondern dass sie die Mindestschülerzahl nicht erreichen.
Es wäre auch der Fall denkbar, dass es sich um Schulen eines Schulträgers handelt, der in der Summe Schulraum für mehr Züge nach Klassenrichtwert vorhält, als er
Schüler hat. Für diesen Fall haben wir aber vom Kultusminister die Zusage, nur den Schulraum von einer Förderung auszuschließen, der eben über dem liegt, der sich nach dem Klassenrichtwert ergibt.
Wem das zu schnell geht oder wen das verwirrt: Die Stadt X hat im Schnitt der nächsten Jahre 200 Mittelschüler pro Jahrgang. Damit kann sie nach Klassenrichtwert acht Züge vorhalten. Der Klassenrichtwert ist 25, 200 geteilt durch 25 ergibt eben acht. Aus guten Gründen will die Stadt aber zehn Züge vorhalten. Förderfähig sind nur acht; also ist die zweizügige Mittelschule der Stadt nicht förderfähig. Das könnte eine der abgelehnten Schulen sein.
Lassen Sie mich zum Schluss aber auch die Sache von einer anderen Seite sehen. Wir wissen, dass die regulären Schulbaumittel überzeichnet sind, umso mehr, als der Fördersatz von 50 bis 60 % auf 80 % angehoben wurde. Nun sind auch die Konjunkturmittel praktisch alle gezeichnet. Das ist eine positive Meldung.
Allerdings gibt es tatsächlich ein Problem: Die Abwicklung der Konjunkturmittel über die Förderprogramme und über die SAB hat einen Nachteil. Die SAB muss notwendig zu einem Flaschenhals werden, der die Anträge und den Fluss der Konjunkturmittel verzögert. Der vorgegebene Zeitrahmen war ein sehr anspruchsvolles Ziel. Es bleibt zu hoffen, dass die eine Woche Verlängerung tatsächlich ausreicht, um die eingereichten Maßnahmen und Anträge zu bearbeiten; denn die Schulträger sind in vielen Fällen auf die Schulferien angewiesen, um die Baumaßnahmen durchzuführen. Nun liegen die Ferien in diesem Jahr sehr früh. Jeder, der etwas vom Bau versteht, weiß, dass die Zeit schon mehr als knapp ist.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Abgesehen davon, dass es auch für die vorgeschlagene Änderung schon sehr spät ist, scheint sie nach Sachlage nicht nötig und hätte die Ablehnung der 27 Anträge wohl nicht verhindert. Die Veränderung der Klassenrichtwerte oder die Abkopplung der Schulbauförderung halten wir dennoch für notwendig.
Den Antrag werden wir ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schiemann, im Wesentlichen kann man den Inhalten, die Sie hier benannt haben, zustimmen. Frieden ist die wichtigste und größte Errungenschaft in der Europäischen Union. Wir müssen weiter darum kämpfen, dass er erhalten bleibt. Nur so haben wir die Chance, dass unsere Kinder und Kindeskinder ihr Leben gestalten und Europa weiterentwickeln können.
Ja, auch der Euro und der europäische Wirtschaftsraum sind wichtig, um diese Krise zu bestehen, ein Moment, dessen wir uns immer wieder erinnern und vielleicht noch viel öfter mit unseren Menschen besprechen sollten.
Lassen Sie mich aber zu den wesentlichen Eckpunkten zurückkommen, die diesen beiden Anträgen zugrunde liegen. Mit dem „Ja“ des tschechischen Senats zum Vertrag von Lissabon wurde am Mittwoch letzter Woche ein bedeutsamer Schritt zur Ratifizierung dieses wichtigen Reformvertrages getan. Wir als SPD-Fraktion begrüßen es sehr, dass sich die pro-europäischen Kräfte in Tschechien durchgesetzt haben, wissen natürlich auch, dass bis zur endgültigen Ratifizierung dieses Vertrages noch einige Hürden zu meistern sind. So hoffen wir, dass eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland noch in diesem Jahr möglich ist. Das kann allerdings auf keinen Fall bedeuten, dass man bis dahin die Hände in den Schoß legt.
Sie, Herr Schiemann, haben schon darauf verwiesen, dass gerade der Lissabon-Vertrag nicht nur die Rechte des Europaparlaments stärkt, sondern auch die der nationalen Parlamente, infolgedessen selbstverständlich auch die Rechte der Landtage. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Antrag der Linksfraktion somit zu Recht darauf hingewiesen, dass der Vertrag von Lissabon durch das vorgesehene Subsidiaritätsfrühwarnsystem eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Parlament erfordert. Ich gehe auch davon aus, dass sie heute ausführlich insbesondere auch zum Punkt 2 des Antrages der Koalitionsfraktionen antwortet und Stellung nimmt.
Wir befinden uns auf der Zielgeraden, und genau deshalb müssen wir uns gemeinsam Gedanken darüber machen, wie der Sächsische Landtag bestmöglich in die künftigen europäischen Beratungs- und Entscheidungsstrukturen eingebunden werden kann. Wer wartet, bis die Tinte der zuletzt zu leistenden Unterschrift getrocknet ist, dem könnte man schon manches unterstellen, und er kommt zu spät. Wir erwarten daher, dass die Staatsregierung die Organisationsstrukturen schafft, die ein rechtzeitiges Einbinden des Sächsischen Landtages ermöglichen.
Wir als Abgeordnete müssen uns allerdings auch selbstkritisch prüfen, insbesondere wenn wir uns die letzte Legislatur anschauen, ob wir in der kommenden Legislatur nicht wieder einen Europaausschuss einrichten, um diese Themen, die auch für die Zukunft noch bedeutsamer auch für den Sächsischen Landtag werden, intensiver gemeinsam zu beraten und damit auch die Staatsregierung konkreter aufzufordern, uns gegenüber Rechenschaft abzulegen.
Das wäre nicht nur einer tiefgründigeren fachlichen Auseinandersetzung dienlich, es wäre auch ein Signal, dass der Sächsische Landtag aktiv und frühzeitig an landesrelevanten europäischen Vorhaben mitwirken will und auch Entscheidungsprozessen mehr Gewicht verleihen möchte. Dabei habe ich nicht nur die künftige Ausrichtung der Strukturfonds für die Förderperiode nach 2013 im Blick, wiewohl gerade diese aber ein ganz wichtiger und konkreter Eck- und Schwerpunkt ist, der nicht unbedeutend für unseren Freistaat und für die künftigen Förderprozesse im Freistaat ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jährlich veranstalten die sächsischen Kommunen innerhalb der Europawoche im Mai ihren Europatag, der in diesem Jahr in Marienberg stattfand. Neben der Europawahl wurden Probleme der Grenzkommunen besprochen. Trotz vielfältiger kultureller Projekte und auch der Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen mit unseren Nachbarn – Herr Bandmann würde gleich wieder die Polizei in Görlitz als Beispiel bringen – sind noch viele Aufgabenbereiche vorhanden, die überhaupt nicht oder noch nicht zufriedenstellend gelöst sind. Ich denke dabei beispielsweise an eine gemeinsame grenzüberschreitende Raumordnung, die Weiterentwicklung grenzüberschreitender Infrastruktur wie Straßenbau, Brücken und Schienen oder Abwasser. Nicht zuletzt
benötigen wir auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Rettungsdienst sowie Brand- und Katastrophenschutz. Gerade diese Punkte bedürfen dringend und schnellstens einer Klärung. Die Bereiche Daseinsvorsorge oder interkommunale Zusammenarbeit, die Entwicklung ländlicher Räume oder die Umwelt- und Energiepolitik sind Fragen, die das Europäische Parlament, aber auch den Ausschuss der Regionen berühren und künftig mehr Gewicht in Entscheidungen haben.
So haben zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg am 5. Mai im AdR Projekte bewährter Innovationspraktiken im ländlichen Raum vorgestellt. Es wäre natürlich nicht schlecht zu wissen und von der Staatsregierung zu erfahren, welche Ideen die Sächsische Staatsregierung im AdR eingebracht hat oder wie sie diese Projekte, die dort vorgestellt wurden, einschätzt und beurteilt.
Gerade für Sachsen besteht aufgrund seiner geografischen Lage die Chance einer Vielzahl von konkreten Projekten und Modellen grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der Ausschuss der Regionen ist ein wichtiges Instrument, Projekte lokaler und regionaler Gebietskörperschaften einzubringen und voranzubringen. Die Mitwirkung auf die Themensetzung innerhalb des AdR muss daher auch von uns offensiver begleitet werden. Ich hoffe, die Staatsregierung sah das bisher und sieht es auch künftig nicht als notwendiges Übel an, dort mitzuwirken. Dieser AdR wird künftig eine größere Bedeutung haben.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Zusammenhang komme ich wieder zu der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Parlament, wie es ja so freundlich auch zwischen der Staatsregierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage umschrieben wurde. Von Einbindung des Parlaments kann nur dann zu Recht gesprochen werden, wenn von der Staatsregierung und dem Sächsischen Landtag künftig tatsächlich eine kontinuierliche und umfassende Informationspolitik gepflegt wird. Die Antworten der Sächsischen Staatskanzlei auf meine Kleinen Anfragen genügen dem nicht und verwundern mich da schon ein wenig. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Staatsregierung uns heute nicht mehr nur Erkenntnisse über europäische landesrelevante Themen für den Zeitraum 2009 und 2010 mitteilen kann, sondern auch, wie sie künftig die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Parlament optimieren will.
Lassen Sie mich aber noch zu einem anderen wichtigen Teilkomplex kommen. Auch wir haben angefragt, welche Eckpunkte und Schwerpunkte gerade die Staatsregierung sieht, um die Europawahlen vorzubereiten, Wahlen, die ganz wichtig sind und auch die Zukunft unseres Landes mit begleiten. Ich selbst habe in meiner Rede einige Eckpunkte benannt, die dringend der Mitarbeit von Sachsen bedürfen. Je regionaler – da besteht die Möglichkeit durch den Lissabon-Prozess – die Menschen mit eingebunden werden, umso mehr können sie auch den europäischen Prozess verstehen. Gerade wir als Grenzre
gion zu Polen und Tschechien brauchen auch die starke Stimme Sachsens.
Ich möchte alle sächsischen Bürgerinnen und Bürger und alle EU-Bürger, die im Freistaat Sachsen wohnen, aufrufen: Gehen Sie zur Wahl! Hier haben wir die Chance, dies auch weiter zu begleiten, auch wenn wir beim Thema Erweiterung, Kollege Schiemann, zum Thema „Türkei“, wohl nicht die gleiche Sprache sprechen.
Aber einen Punkt möchte ich noch aufgreifen, an dem wir intensiv gemeinsam arbeiten sollten: Wir brauchen für die Zukunft ein noch sozialeres Europa. Genau dieser Aufgabe können wir uns hier gemeinsam stellen. Dazu brauchen wir die starke Stimme Sachsens im Europäischen Parlament und im Landtag; das wird im gemeinsamen Prozess mit der Staatsregierung weitergetragen. Ich hoffe und freue mich auf eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Staatsregierung in der kommenden Legislatur.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beide in unseren Redebeiträgen das Wichtigste schon benannt und würden bitten, dass das Hohe Haus unserem Antrag zustimmt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich spreche jetzt für die Koalition.
Nach meinen beiden Vorrednern muss ich mich über die Plakatierung, über die Inhalte und bestimmte Prämissen nicht mehr wundern. Ich wundere mich aber schon, dass die Linksfraktion einen Antrag einbringt, darauf drängt, dass er im zuständigen Ausschuss angehört wird, dass diese Anhörung natürlich auch durchgeführt wird, Sachverständige zu Wort kommen, wobei erst seit wenigen Stunden – so kann man fast sagen – das Protokoll dazu vorliegt, und dass sich dann ein Mitglied der Linksfraktion hier vorn hinstellt und eine Tirade loslässt, die zur Anhörung weder inhaltlich behandelt wurde noch eine vernünftige Auswertung und eine Absprache zulässt. Das ist schon merkwürdig und offensichtlich das neue Verfahren der Linksfraktion.
Die Wertung, die durch meinen Vorredner hier vorgenommen wurde, ist Beleg dafür, dass Sie mitnichten daran interessiert sind, diese Anhörung sachlich und fachlich auszuwerten, die Fragen, die nötig sind, im Ausschuss natürlich an die Staatsregierung zu stellen, damit sie dort ausgewertet und besprochen werden können. Dann kann man zu Schlussfolgerungen kommen.
Dass das die NPD nicht kann, ist allseits bekannt. Sie sind ja mundtot in den Ausschüssen, Sie können ja nur hier im Plenum reden, ansonsten vernimmt man Sie nicht.
Wir werden uns also an dieser Diskussion nicht beteiligen, sondern die Diskussion ausschließlich im kommenden Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss durchführen und dann die weiteren Schlussfolgerungen ziehen. Eine Debatte zu diesem Antrag ist würdelos.
Liebe Kollegin Roth! Wozu brauchen Sie ein Belastungsverzeichnis, wenn Sie vorher im Gesetz alle Abgaben und Gebühren streichen? Das ist mir nicht deutlich geworden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Sächsischen Landtag sind die Themen Klima und Umweltschutz wie auch die Einführung und Nutzung von Technologien erneuerbarer Energien häufig Inhalt von parlamentarischen Debatten gewesen. Nicht zuletzt hat heute Morgen der Wirtschafts- und Arbeitsminister auf drei Komplexe hingewiesen: die wachsende Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich des Freistaates, die Unterstützung des Freistaates im Forschungs- und Entwicklungsbereich, gerade auch zu diesem Schwerpunkt, und natürlich auch die im Haushalt 2009/2010 verankerten Investitionszuschüsse für Unternehmer und private Eigentümer.
Gerade die Themen Klima- und Umweltschutz mit ihren vielfältigen Facetten wurden auf der Grundlage von Anträgen durch die Fachpolitiker und nicht unerheblich
durch die Koalitionsfraktionen in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert und die Beschlüsse gefasst.
Gleichzeitig hat der Bund in den letzten zwei Jahren vielfältige gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Ich erinnere nur an das Neueste vom 01.01.2009, das sogenannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das nunmehr auch für Sachsen gilt.
Auch die Konjunkturprogramme I und II nahmen sich dieses Themas an. Nicht unerhebliche Mittel werden vom Bund, aber auch von Freistaat und Kommunen für diese Themen Klima- und Umweltschutz zur Verfügung gestellt.
Die Linksfraktion möchte nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Sächsische Bauordnung ändern, um in den sächsischen Gemeinden „... die Versorgung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien sowie eine rationellere Wasserverwendung“ zu ermöglichen.
Schaut man in die Begründung dieses Gesetzes, so ist dort formuliert: „Die Städte und Gemeinden haben als maßgebliche Verantwortungsträger im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eine herausragende Bedeutung bei der praktischen Umsetzung der CO2-Reduktionsziele. Zudem können sie als den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten stehende Verwaltungsebene Privathaushalte und Unternehmen für Beiträge zum Klimaschutz gewinnen. Ich werde auf diese Formulierung noch einmal zurückkommen.
Natürlich unterstützt die Koalition grundsätzlich alle sinnvoll rechtlich möglichen und finanzierbaren Initiativen und Gesetzesänderungen, die dem Klimaschutz nützen.
Die Umsetzung Ihres selbst gesetzten Zieles, lieber Kollege Hahn, anhand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist nicht nur mangelhaft, wie die Anhörung ergeben hat, sondern in Teilen auch verfassungswidrig.
Lassen Sie mich doch auf einige Punkte zurückkommen. Sie sollten vielleicht nicht nur Ihre selbst verfassten Gesetzentwürfe lesen, sondern auch ausführlich und gründlich die Anhörungsprotokolle. Das erweitert Ihren Horizont schon sehr.
Durch das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz hat der Bund abschließende Regelungen hinsichtlich der Versorgung neuer Gebäude mit Wärme geschaffen. Mehrere Sachverständige wiesen also in diesem Zusammenhang auf die fehlende Gesetzeskompetenz im Freistaat hin. Zur Versorgung der bereits bestehenden Gebäude mit Wärme sieht § 3 Abs. 2 des genannten Gesetzes zwar eine Öffnungsklausel für die Länder vor, allerdings ist fraglich – auch das haben die Sachverständigen bezweifelt –, ob die im Gesetzentwurf angestrebte Regelung dieser bundesrechtlichen Öffnungsklausel entspricht. Zweck der Öffnungsklausel ist es
nämlich gerade, dass die Länder Regelungen hinsichtlich der Mindestanteile der Nutzung und der Ersatzmaßnahmen treffen können, um den Erfordernissen von Altbauten in spezifischer Weise gerecht werden zu können und für die Eigentümer wirtschaftlich tragbare Lösungen zu schaffen.
In Ihrem Gesetzentwurf allerdings sollen durch Satzungsrecht der Gemeinden zum Beispiel private Eigentümer zu Investitionen verpflichtet werden.
Ich stelle fest, auch dieses Gesetz – wie schon das vorangegangene – ist ein Bürgerbelastungsgesetz und nicht ein Gesetz, das entlastet und der Zukunft dient. Im Übrigen, damit spielen Sie natürlich den schwarzen Peter wieder den Gemeinden und Gemeinderäten zu, denn diese müssten ins Eigentumsrecht eingreifend Satzungen erlassen und auch kontrollieren. Welch vergiftetes Geschenk!
Eine weitere vorgeschlagene Regelung enthält, dass künftig durch Satzung einer Gemeinde die Nutzung bestimmter erneuerbarer Energien zur Stromversorgung vorgeschrieben werden soll. Auch hier stellt sich mir wieder die Frage, wer konkret wozu verpflichtet werden soll. Eine individuelle Versorgung einzelner Gebäude mit Strom findet klassischerweise nicht statt.
Ich möchte meinen Gedanken erst zu Ende führen.
Strom wird aus Netzen gezogen, in die die Netz- und Anlagenbetreiber den von ihnen produzierten Strom einspeisen. Das gilt auch für Strom aus erneuerbaren Energien.
Bitte schön.
Ich sage es noch einmal: Sie wollen, dass die Gemeinden Satzungen erlassen,
die Eigentümer verpflichten, in ihren Häusern entsprechende neue Energien anzuwenden. Sie sollen also eine Verpflichtung eingehen. Wenn Sie diese Verpflichtungen durchsetzen, dann greifen Sie in Artikel 14 des Grundgesetzes ein.
Ja, bitte schön.
Noch einmal: Sie erlassen etwas und wollen dann natürlich vor Ort, dass eine solche Satzung auch umgesetzt wird.
Doch! Wozu dient das Gesetz, wenn Sie von vornherein möchten, dass die Gemeinderäte vor Ort diese Satzung nicht erlassen und dieses Gesetz nicht anwenden? Das ist für mich nicht schlüssig. Ich gebe diese Möglichkeit, damit davon vor Ort Gebrauch gemacht wird.
Wenn davon Gebrauch gemacht wird, dann müssen – das habe ich Ihnen gerade noch einmal dargelegt – natürlich vor Ort die Eigentümer dafür zahlen. Das ist nicht die Meinung der Koalition. Wenn Sie weiter zuhören, dann sage ich Ihnen auch gleich, warum das so ist.
Es ist aus unserer Sicht nämlich wichtig, dass eine gezielte Förderung und Beratung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern stattfindet und diese ermuntert werden, den Klimaschutz durch den Einsatz modernster ökologischer Technologien und die Nutzung regenerativer Energien zu unterstützen.
Ich erinnere dabei an eine Firma, die auch Ihnen bekannt sein dürfte, nämlich die Sächsische Energieagentur, SAENA, die auf diesem Gebiet gerade im Freistaat eine sehr gute Arbeit leistet. Sie berät sächsische Unternehmen, Kommunen, private Haushalte und Schulen bei allen Fragen, Anliegen und Vorhaben rund um das Thema Energie. Deren verantwortungsvolle Tätigkeit langfristig zu sichern und mit gezielten Förderprogrammen zu begleiten ist der Einführung von kommunalen Satzungen und der daraus resultierenden Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht, die auch noch die Kommune hat, vorzuziehen.
Die Regelungen zum Grauwasser sind ähnlich zu sehen. Ich möchte dazu allerdings auf weitere detaillierte Ausführungen verzichten und auch hier noch einmal empfehlen, bei den Sachverständigen der Anhörung nachzulesen.
Summa summarum: Wenn wir vergleichen, was wir dort gehört haben, und wenn ich jetzt aus Ihrer Nachfrage entnehmen muss, dass Sie Ihren Gesetzentwurf doch nicht so ernst nehmen und die Kollegen vor Ort diese Satzung gar nicht erstellen sollen, dann ist diesem Gesetzentwurf die Zustimmung nur zu verweigern.
Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Buttolo, ich nehme Ihre Worte am Anfang Ihrer Rede zum Anlass, im Namen der Parlamentarier der Gruppe der Polizei recht herzlichen Dank für die fleißige und wichtige Arbeit abzustatten. Wir sind sicherlich alle froh, dass nun dieser Mann gefunden wurde.
Ich glaube, wir alle denken in diesem Moment auch an Stuttgart, wo ein Amokläufer heute Morgen in der Realschule neun Kinder erschossen hat und nun dort durch die Stadt geistert.
Wir hoffen, dass die Polizei so schnell wie möglich dieses Amokläufers habhaft wird. Ich glaube, unsere Gedanken sind in diesem Moment auch bei den Familien vor Ort. Viel Glück der Polizei auch dort!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als vierte Rednerin in dieser Runde möchte ich natürlich nicht noch einmal der Versuchung unterliegen, die weltweiten Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise hier auf Sachsen darzulegen. Das haben die beiden Finanzpolitiker soeben getan.
Ich finde es durchaus richtig, dass auch der Innenminister zu diesem Paket gesprochen hat. Letztendlich war und ist es unser gemeinsames Ziel und unsere Aufgabe, die Mittel, die wir hierfür haben, gemeinsam mit dem Finanzministerium dort hinzubringen, wo sie am wirksamsten sind: zu den Landkreisen, den Kommunen und in die Hochschulen, in die wir investieren wollen.
Vielleicht kann ich dem einen oder anderen auch noch einmal empfehlen, sich den von der IHK Ende Februar vorgelegten Konjunkturbericht für Sachsen zur Jahreswende 2008/2009 genauer anzusehen. Hier wird noch einmal sehr deutlich dargelegt, wie sich die Auftrags- und Absatzprobleme der sächsischen Betriebe abbilden. Natürlich ist damit eine immer größer werdende Verunsicherung hinsichtlich der weiteren Wirtschaftsentwicklung zu spüren, die naturgemäß dazu führt, dass Investitionen
aufgeschoben oder überhaupt nicht in Angriff genommen werden. Gerade hier – das wurde bereits betont – setzt das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes an. Wir wollen auch hier Wirtschaftsförderung mit Infrastrukturentwicklung in Kommunen und Land verbinden.
Es ist trotz unseres eigenen Motors im Landeshaushalt, Herr Rößler, schon eine nicht geringe Menge an Geld, die wir nach Sachsen bekommen, nämlich 596,75 Millionen Euro. Wenn wir das betrachten plus des 20-prozentigen Eigenanteils, den die Kommunen dazugeben müssen, sind das circa 630 Millionen Euro, die sie zur Verfügung haben, um vor Ort Projekte umzusetzen und gleichzeitig die Bauindustrie wieder zu befördern.
Diese nicht unerheblichen Mittel sollten natürlich in ein Programm gegossen werden, das wir vorrangig, auch die Kommunen, mit bedienen. Wir freuen uns als SPDFraktion insbesondere, dass 80 % der Mittel den Kommunen zufließen – eine Forderung, die wir als Fraktion sehr zeitig aufgemacht und womit wir den kommunalen Spitzenverbänden den Rücken gestärkt haben. Es ist einfach richtig, 65 % dieser Mittel, also einen sehr großen Anteil, in den Bildungsschwerpunkt zu setzen und andererseits auch andere Aspekte mit zu berücksichtigen.
Sie, Herr Minister Buttolo, haben verdeutlicht, welche Projekte einer Förderung neben Krankenhäusern und Lärmschutz möglich sind. Ich denke an die Breitbandproblematik, die Sie dargelegt haben. Wir brauchen diese Mittel vor Ort und ich glaube, jede Gemeinde ist gut beraten, dies entsprechend zweckgebunden einzusetzen. Deshalb war es folgerichtig, eine solche Kommission wieder einzusetzen, die ganz unbürokratisch im kurzen Verfahren mögliche Eckpunkte miteinander besprechen konnte und doch eine Verwaltungsvorschrift vorgelegt hat, die im Wesentlichen die Eckpunkte abfasst. Schnell, effizient und einfach sollte der Förderrahmen für den Freistaat Sachsen sein, und das ist im Wesentlichen gelungen; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kommunen wissen am besten, in welche zusätzlichen Projekte sie investieren müssen, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Bei der Pauschalierung oder Regionalisierung auf kommunaler Ebene, also kreisfreie Städte und Landkreise, war es daher sicherlich der einzige und schnellste Weg, die Mittel einwohnerbezogen weiterzureichen und dann aber genau nach Projekten zu gehen, um eine entsprechende Anzahl von Geldern zur Verfügung zu stellen. Wir als Freistaat können es durchaus laut sagen: Dass die Fördersätze befristet im Konjunkturprogramm 80 % für die Projekte betragen, zeigt, dass wir in diesem Land gemeinsam an einem Strang ziehen – Spitzenverbände, Ministerien und der Landtag –, und ich kann nur dringend empfehlen, das vorgelegte Gesetz entsprechend zu verabschieden.
Wichtig ist, dass auch die andere Förderkulisse auf 75 % erhöht worden ist, weil dadurch den Kommunen mehr zur Verfügung steht. Ich freue mich auch – deshalb sage ich das noch einmal deutlich, denn wir haben ja den Bil
dungsbereich als Schwerpunkt aufgegriffen –, dass wir hier, wo vorher eine Förderung von 30 bis 70 % möglich gewesen ist, jetzt 80 % fördern können. Nur durch diese Änderungen ist es auch den Kommunen möglich, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen.
Wir sehen es auch grundsätzlich positiv, dass das Vergaberecht zur Verfahrensbeschleunigung entsprechend angepasst worden ist. Es zeigt, dass die Maßnahmen greifen und schnell die entsprechenden Projekte in Angriff genommen werden – ich möchte hier nicht auf Details eingehen, die jeder in der Verwaltungsvorschrift nachlesen kann –, mit Maßnahmen unter oder über 400 000 Euro. Wichtig ist, dass wir tatsächlich an einem Strang ziehen.
Allerdings – damit muss ich etwas Wasser in den Wein gießen – sind manche Formulierungen sehr weit gefasst und Juristen sagen, wenn sie in die Förderrichtlinie hineinschauen, es gibt zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe; deshalb möchte ich darauf eingehen. Kommunen haben zum Teil beklagt – am Beispiel 1 –, dass die momentan geplante Zeitschiene es nur ermöglicht, dass erste Projekte erst im Juli/August in die Wege geleitet werden können. Ich bitte darum, dass das noch einmal näher betrachtet wird. Wenn man das sieht: die Abstimmung auf kommunaler Ebene mit der Landesdirektion – was in Ordnung ist – oder dem Landkreis – Sie haben das erläutert – bzw. dem Antrag an die SAB, die Entscheidung der SAB, die Einbindung des zuständigen Ministeriums –, hier scheint es mir, dass wir noch einmal daraufschauen müssen.
Beim Beispiel 2 komme ich vielleicht zu dem Unwort des Landtages: „Klassenrichtwert“. Wenn wir einen Schulhausbau ermöglichen und eine ökologische Sanierung, die wir ausdrücklich begrüßen, in den Vordergrund stellen, dann ist es natürlich schwierig, dass, wie es uns sonst mit den Fördermitteln im Rahmen des Schulhausbaus passiert, zwar die Veränderung des Schulgesetzes im § 4a vorhanden ist, dies aber noch nicht bis zu einer Veränderung der Schulnetzplanverordnung durchgegriffen hat.
Ich möchte eben nicht – wie wahrscheinlich alle hier im Raum –, dass über diese noch nicht geänderte Schulnetzplanverordnung wieder eine ökologische und energetische Sanierung der Schulhäuser in den Gemeinden verhindert wird. Ich bitte dringend darum, Herr Minister Wöller, dass wir dort noch einmal hinschauen.
Hier komme ich wieder auf den Zeitplan. Wenn letztendlich das Ministerium im Juni sagt, nein, die Schule darf doch nicht saniert werden, dann kommen wir wieder in Zeiträume, die nicht realistisch sind. Was heißt dann: „Die Verwaltungsvorschriften werden vereinfacht“? Können
wir über unseren eigenen Schatten springen und auch das entsprechend ändern?
Danke schön, nur das wollte ich hören. Das bisherige Gesetz hat selbstverständlich den Vorrang, und dann muss diese Vorschrift dem Gesetz angepasst werden.
Beispiel 3. Der Bund gibt vor, die Mittel im Schulbereich maßgeblich zur energetischen Sanierung einzusetzen. Das ist sehr gut so; denn nur dadurch besteht die Möglichkeit der nachhaltigen Sanierung.
Es ist aus meiner Sicht – wir haben uns das noch einmal selbst angeschaut – eine Empfehlung. Es ist nicht so festgemacht, dass dies so gemacht werden muss. Schauen wir uns das gemeinsam an, und achten wir gemeinsam darauf – das ist auch ein Appell an die kommunale Ebene –, dass tatsächlich nachhaltige energetische Sanierungen durchgeführt werden!
In diesem Zusammenhang möchte ich an eine sehr interessante Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung Karlsruhe von 2007 erinnern, die gerade die energieeffiziente Schulbausanierung mit Einsparungen von bis zu 80 % belegt hat. Das ist, wenn wir es so konsequent auch vor Ort umsetzen, tatsächlich eine Investition in die Zukunft.
Es folgt ein Beispiel, das mir in den letzten zwei Tagen zu Ohren gekommen ist; damit ist wieder ein Appell an die kommunale Ebene verbunden. Es wird gemunkelt – ich formuliere das sehr deutlich so –, dass es einige Kommunen geben soll, die diese Gelder des Konjunkturpaketes zur Schuldentilgung verwenden wollen. Das wollen wir nicht. Ich gehe auch davon aus, dass die Verwaltungsvorschrift so formuliert wird, dass dies nicht möglich ist. Das ist ganz wichtig. Ich hoffe, das wird so eingehalten; das ist auch nicht Ziel des Programms. Darin sind wir uns sicherlich alle einig.
Ein letztes Beispiel: Möglicherweise wird die eine oder andere Kommune zur Bewältigung dieser Aufgaben und zur Vorbereitung der projektbezogenen Angelegenheiten Personal einstellen. Es ist zum Teil noch nicht geklärt, wie das finanziert werden kann. Aber ich glaube, auch da sind die Gemeinden kreativ genug – gemeinsam mit der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn es denn nötig ist –, das entsprechende Personal mit zur Verfügung zu stellen.
Bei diesen Beispielen will ich es belassen. Sie haben noch einmal aufgezeigt, dass sich viele Kommunen vor Ort mit diesen Dingen beschäftigen, damit sie ganz schnell – ich glaube, die Terminleiste, die gestellt worden ist, sieht Mitte März vor – ihre Projekte benennen können. Wir haben einen großen Planungsvorlauf bei den Kommunen. Sie haben immer schon nachgedacht, was ganz wichtig für ihre jeweilige Gemeinde ist. Diese Eckpunkte sollten ganz schnell auf den Weg gebracht werden.
Wichtig ist, dass über diese Verwaltungsvorschriften – letztendlich auch über das, was wir heute beschließen –
alle Gemeinden so schnell wie möglich informiert werden. Ich appelliere noch einmal an alle, dies auch den kleinen Gemeinden so schnell wie möglich nahezubringen. Offensichtlich gibt es da zum Teil noch Informationsdefizite. Diese können und wollen wir uns nicht leisten. Herr Rößler hat es vorhin gesagt: Mit diesem Programm und auch mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz sollte heute ein gemeinsames Signal nach draußen gehen, dass wir es ermöglichen wollen, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen deutlichen Schub für unsere Infrastruktur, für die Sicherung von Arbeitsplätzen und damit letztendlich zur Verbesserung der Lebensqualität in Sachsen zu geben.
Vielen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unlängst las ich in der Zeitung, dass irgendeine Partei oder Gruppierung krampfhaft Versammlungsräume sucht. Wenn dem so ist und man diesen Gesetzentwurf liest, dann kann man natürlich nachvollziehen, dass das Wasser bis zum Hals steht und man sonst etwas herbeizaubern möchte, um Versammlungen durchzuführen.
Es ist schon kaum erträglich, dass das jetzige Versammlungsgesetz von bestimmten Leuten bis an die Grenzen ausgenutzt wird.
Natürlich wollen Sie sich mit diesem Gesetz einiges zuschustern. Schauen Sie doch einmal in Ihre eigene Begründung hinein: Das Vokabular ist doch kaum mehr als Stammtischvokabular, und ich wehre mich und ich weigere mich, dies hier zu wiederholen. Was Sie da vorgelegt haben, ist eines Parlamentes unwürdig.
Es ist mitnichten so, dass Sie ein freiheitlich-demokratisches Versammlungsgesetz wollen, sondern Sie wollen es für Ihre Zwecke missbrauchen. Das konnte man in jedem Teil, in jedem Absatz Ihrer Begründung wiederfinden.
Dieses Gesetz gehört einfach abgelehnt.
Es geht mir um das Landesprogramm für Stadtumbau. In der „Wohnungspolitischen Information“ Nr. 2 2009 wird bekannt gemacht, dass im Rahmen eines neuen Landesprogramms 2009 und 2010 Modellprojekte im Rahmen des Stadtumbaus außerhalb der Programme Stadtumbau Ost und der Fördergebiete der Programme Städtebauliche Erneuerung gefördert werden sollen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Ist es richtig, dass Gemeinden Anträge nur bis zum 27. Februar 2009 bei der SAB stellen können?
2. Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
Ja. Ich war auch etwas verwundert, aber das steht so in dieser „Wohnungspolitischen Information“, deshalb habe ich das auch so bewusst übernommen.
Gehen Sie davon aus, dass die Gemeinden trotz des sehr kurzen Zeitraums dies auch nutzen und entsprechende Effekte erzielt werden können?
Danke schön.
Recht vielen Dank. – Herr Krauß, ist Ihnen bewusst, dass Sie soeben formuliert haben, dass Pflegeberater bei den Kostenträgern sehr gut angesiedelt sind? Das heißt, der Kostenträger übernimmt die Pflegeberatung. Meines Wissens haben die Wohlfahrtsverbände genau dies abgelehnt.
Recht vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur in der Öffentlichkeit Herrn Lichdi noch einmal anempfehlen, die Geschäftsordnung zu lesen, gegebenenfalls mit dem Juristischen Dienst, damit er sie dann auch versteht.
Wir sind natürlich im Innenausschuss so verfahren, wie es uns die Geschäftsordnung vorgibt. Deswegen behandeln wir auch ordnungsgemäß mit einer Einladung an Herrn Dr. Staupe am 26. Februar die Angelegenheit weiter, da der Ausschuss, so wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, die Bitte an die Staatsregierung herangetragen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner, Peter Schowtka, hat schon einige wichtige Aufgaben benannt. Die wichtigste war der Erhalt des Friedens. Dem können wir uns nur anschließen, denn das ist wirklich ein ganz wichtiges Moment. Gleichzeitig hat er auch auf allgemeine Strukturen und Aufgaben des AdR verwiesen.
Lassen Sie mich mit einer Selbstkritik beginnen. Seitdem wir den Europaausschuss in dieser Legislatur aus guten Gründen neu geordnet und dem Ausschuss für Recht und Verfassung zugeordnet haben, sind die europapolitischen Themen sehr marginal behandelt worden. Das ist ein Stück, bei dem wir uns selbst an die Nase greifen und sagen müssen, das hätten wir besser machen können.
Eine wirkliche europapolitische Debatte hat also sehr selten in diesem Landtag in dieser Legislatur stattgefunden, obwohl wir die besondere Lage zu Polen und Tschechien haben. Natürlich haben wir Querschnittsthemen, wie die Strukturfonds oder die Energiepolitik, aufgegriffen. Dabei sind europapolitische Fragen im Querschnitt angesprochen worden.
Aber wie ist es mit der Berichterstattung der Staatsregierung zu europapolitischen Fragen, in denen sie das Land und den Landtag vertritt? Ich muss gestehen, die von mir gestellten Anfragen sind mir in der Art, wie Sie mir beantwortet wurden – ich würde eine Antwort daraus zitieren –, das erste Mal in diesem Landtag begegnet: „Die Sächsische Staatsregierung nimmt ihren verfassungsrechtlichen Auftrag wahr, den Sächsischen Landtag über ihre Tätigkeit insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“
Eine solche Antwort hatten wir, glaube ich, zu europapolitischen Fragen in diesem Landtag bisher noch nicht gehabt.
Auf eine zweite Frage zu dieser gleichen Anfrage wird mir geschrieben: „Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission, welches sowohl im Internet einsehbar ist, wird auch im Amtsblatt veröffentlicht.“ Schön, das weiß ich. Das habe ich auch nicht erfragt. „Dieses Arbeitsprogramm legt sie Parlament, Rat und beratenden Ausschüssen vor.“ Das ist völlig korrekt dargelegt. Allerdings im nächsten Satz kommt es dann: Die Sächsische Staatsregierung hat das vorgelegte Programm ausgewertet und sich insbesondere der aus sächsischer Sicht bedeutsamen Vorhaben angenommen, die dann in einigen Anstrichen benannt werden. Ich hätte wohl sehr starkes Interesse daran gehabt zu wissen – und nicht nur ich, soviel ich weiß –, was die Staatsregierung zu diesen einzelnen Punkten benannt hat.
Das ist aus meiner Sicht eine sehr eigene Informationspolitik gegenüber dem Sächsischen Landtag. Ein Schelm, der sich Böses dabei denkt!
Ich schaue zu unseren Nachbarn nach Sachsen-Anhalt. Wie geht man dort mit europapolitischen Fragen um? Der zuständige Vertreter, auch wenn er aus der Staatskanzlei kommt, berichtet vierteljährlich ohne Aufforderung dem zuständigen Ausschuss. Es gibt dort ein Landesinformationsgesetz einschließlich einer Informationsvereinbarung, insbesondere zu europapolitischen Fragen. Dies sollte sich vielleicht der nächste Landtag in Sachsen näher anschauen und vornehmen.
Die Stellungnahmen der Staatskanzlei, die sie im Namen des Landes gegenüber dem AdR abgibt, sind im Volltext durch die MdL einsehbar. Die Partei, die dort regiert, ist sehr nah der Mehrheitsfraktion bei uns. Darauf könnten wir einmal schauen.
Die Situation in Sachsen: Sachsen hat dieses Mal im AdR einen Sitz mit einem Stellvertreter. Nachdem Herrmann Winkler nicht mehr Chef der Staatskanzlei ist – sein Stellvertreter war der ehemalige Ministerpräsident –, haben wir zwei Parlamentarier, die dort vertreten sind; denn noch stehen sie im Internet und ich gehe davon aus, dass dies noch aktuell ist. Oder hat sich das geändert und wurde uns nur durch Zufall oder aus Versehen nicht mitgeteilt?
Keine Ahnung; ich gehe davon aus, dass die Staatskanzlei heute dazu berichtet. Was wäre denn wichtig zu wissen? Wer hat denn wann teilgenommen? Wer hat zu welchen Themen Bericht erstattet? In welchen der sechs Fachkommissionen, die man ebenfalls im Internet findet, oder bei dem Monitoring war Sachsen zuständig? Wo sind wir selbst – als Freistaat Sachsen – zuständig gewesen? Auch hier, das muss ich deutlich sagen, genügt uns die Antwort, die dem Parlament und uns gegeben wird, nicht.
Auf meine zweite Kleine Anfrage wird gesagt: „Die Sächsische Staatsregierung bereitet die Einbeziehung des Sächsischen Landtages in das Subsidiaritätsfrühwarnsystem vor und wird dazu rechtzeitig Gespräche mit dem Landtag aufnehmen.“ Vielleicht kann uns heute die Staatsregierung verraten, wann aus ihrer Sicht rechtzeitig die Gespräche aufgenommen werden?
Wir freuen uns, dass dieses Thema in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit weiter behandelt werden soll. Wir würden allerdings gern wissen, wie sich aus Sicht der Staatskanzlei diese vertrauensvolle Zusammenarbeit gestalten wird. So, wie sie momentan gestaltet wird, kann es sicher nicht gehen.
Auf diese zwei Stellungnahmen – ich habe nur aus meinen beiden Kleinen Anfragen zitiert, die mir vorliegen –, muss ich sagen – und da komme ich wieder zum Anfang
zurück –: Wir als Parlament müssen selbstkritischer damit umgehen.
Ich kann vielleicht denjenigen empfehlen, die zukünftig wieder im Landtag sein werden, dass man sich in der 5. Landtagslegislatur mit dem Thema Europa offensiver auseinandersetzt, dieses Thema mehr auf die Agenda des Landtages gesetzt wird und dass sich der zukünftige Landtag darauf einigt, dass ein Vertreter des Sächsischen Landtages in diesen Ausschuss geht. Dieser sollte dann bei uns berichten, damit eine hautnahe und bessere Anbindung gegeben ist.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.