Protokoll der Sitzung vom 06.10.2005

Ergebnis dieser Entwicklung, meine Damen und Herren: Statt der erwarteten 19 Millionen Euro, die bis 2004 zugunsten des DFB eingespielt werden sollten, flossen bis dato lediglich 5,4 Millionen Euro – ein erhebliches Defizit. Das ist natürlich zu wenig für eine angemessene Förderung des kulturellen Begleitprogramms bei der WM 2006. Ohne eine Steigerung der Staatsvertragsmittel für das gesamte kulturelle Rahmenprogramm der WM 2006 wird es jedoch keine konzertierten Aktionen geben können. Die Länder und Ausrichterstädte bleiben bei ihren Einzelaktivitäten im Wesentlichen finanziell auf sich gestellt.

Diese Situation wollen wir allerdings nicht. Die Länder haben sich deshalb Ende des letzten Jahres darauf verständigt, die Rahmenbedingungen des Staatsvertrages zu verbessern und das Aufkommen zu erhöhen, und darum geht es heute.

Da der DFB für das Rahmenprogramm einen Anteil des Umsatzwachstums erhält, haben alle deutschen Länder beschlossen, die Bezugsgröße oder, besser gesagt, die Ausgangsbasis für die Berechnung des Überschusses der Jahre 2005 und 2006 zu verändern. Es soll in jedem Bundesland dasjenige Jahr zwischen 2001 und 2003 als Ausgangsbasis für die Berechnung genommen werden,

das den jeweils geringsten Umsatz aufweist. Dadurch können die Länder rechnerisch das günstigste Umsatzwachstum ausweisen, wodurch sich die Zuweisungen für das kulturelle Rahmenprogramm erhöhen.

Bei jeweils 5 % Umsatzsteigerung der Oddset-Wetten in den Jahren 2005 und 2006 würde sich das Aufkommen für das kulturelle Rahmenprogramm auf rund 20 Millionen Euro erhöhen. Der Anteil des Freistaats am Gesamtzuschuss würde dadurch um jeweils 122 000 Euro auf 215 000 Euro im Jahre 2005 sowie auf 291 000 Euro im Jahre 2006 steigen.

Der Staatsvertrag, meine Damen und Herren, ist im Sommer von den Ländern unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunden, so ist es vorgesehen, sind bis zum 15. Dezember 2005 vorzulegen. Ich meine, im Verhältnis zum verfolgten Zweck sind die finanziellen Auswirkungen des Änderungsvertrages für den Freistaat Sachsen überschaubar und zu verkraften, und ich denke, man kann das Gesetz zügig beraten und alsbald beschließen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an die genannten Ausschüsse zustimmt – –

Sie wollten eine Ergänzung machen, Herr Dr. Hahn? – Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Mit den beiden vorgeschlagenen Überweisungen sind wir natürlich einverstanden. Wir sind aber der Auffassung, da es sich um Sportveranstaltungen und deren Unterstützung durch entsprechende Regelungen handelt, müsste auch der Ausschuss für Schule und Sport beteiligt sein. Deshalb bitten wir zusätzlich um die Überweisung an den Ausschuss für Schule und Sport.

Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt zu den von mir genannten beiden Ausschüssen noch der Ausschuss für Schule und Sport hinzu. Wer der Überweisung des Entwurfes an die genannten drei Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes

Drucksache 4/2966, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Staatsregierung. Ich bitte darum, die Einreichung vorzunehmen; Herr Staatsminister Mackenroth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den derzeitigen Beamtenstatus der sächsischen Rechtsreferendare in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis umzuwandeln. Sachsen folgt damit den anderen Bundesländern, die – außer Thüringen – diesen Schritt bereits vollzogen haben.

Im Gegensatz zu der großen Reform der Juristenausbildung vor drei Jahren ist der Ansatz für diese kleinere Reform ein anderer. Damals ging es vornehmlich um inhaltliche Dinge, um die Verbesserung der beruflichen Fertigkeiten junger Juristen für die Tätigkeit als Anwalt. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf vollziehen wir eine Entwicklung nach, die sich schon seit vielen Jahren angekündigt hat: Immer weniger Juristen ergreifen den Beruf des Richters, des Staatsanwalts oder auch des Notars.

Die staatlich organisierte Ausbildung junger Juristen im Beamtenverhältnis hatte ihre historische Rechtfertigung darin, dass der Staat die Ausbildung zu diesen Berufen, die zusammengefasst als die dritte Gewalt von elementarer Bedeutung für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens sind, selbst durchführen wollte. Dass die angehenden Rechtsanwälte als der dritte große, staatlich reglementierte Tätigkeitsbereich für Juristen an dieser Ausbildung teilhaben, ist Ausfluss des die deutsche Juristenausbildung seit jeher bestimmenden Gedankens des „Einheitsjuristen“, also des Juristen, der mit seiner qualitativ hochwertigen Ausbildung die Fertigkeiten erlangt haben soll, die ihn befähigen, in allen juristischen Berufen gleichermaßen tätig werden zu können.

Die Gewichte in der Juristentätigkeit und der Juristenausbildung haben sich seit langem verschoben. Allenfalls 10 % der angehenden Juristen finden nach Abschluss des Referendariats noch eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung, als Richter, Staatsanwalt oder aber als Notar. Der

Rest – und das sind allein in Sachsen mehr als 400 Absolventen jährlich – drängt hauptsächlich in die Anwaltschaft. Es ist daher schon ordnungspolitisch nicht mehr zu rechtfertigen und zeugt von einem überholten Ausbildungsverständnis, wenn wir an dem Beamtenstatus der Rechtsreferendare festhalten.

Mit der Umwandlung des Rechtsstatus von Rechtsreferendaren geht nicht nur der Verlust echter oder vermeintlicher Privilegien einher, die das Beamtenverhältnis garantiert. Die Änderung hat auch handfeste Vorteile für die jungen Juristen. Deren Masse muss sich nämlich nach Beendigung ihrer Ausbildung mehr oder weniger lange um eine erste Stellung bewerben. Dabei sind angesichts der derzeitigen beruflichen Situation längere Wartezeiten leider die Regel. Die Sozialversicherungspflicht im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis hilft ihnen, diese Zeit zu überbrücken. Dies ist ein entscheidender, von vielen Rechtsreferendaren gutgeheißener Aspekt des Statuswandels.

Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollen durch eine maßvolle Anpassung der monatlichen Bezüge auf den Durchschnitt der in den neuen Ländern gezahlten Bezüge für Rechtsreferendare ausgeglichen werden.

Über weitere Einzelheiten des Gesetzgebungsvorhabens werden wir uns in den Ausschüssen unterhalten. Ich erlaube mir daher, den Rest meiner Rede zu Protokoll zu geben.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss – federführend – sowie den Haushalts- und Finanzausschuss und den Innenausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an die von mir genannten Ausschüsse seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dies einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 beendet.

Erklärung zu Protokoll

Zusammen mit einem Familienzuschlag, mit vermögenswirksamen Leistungen und dynamisierten Bezügeerhöhungen werden die Gehälter der künftigen Rechtsreferendare auch weiterhin sozial ausgewogen und angemessen ausgestaltet sein. Dass dies unter den Betroffenen ebenso gesehen wird, zeigen die weitgehend zustimmenden Ergebnisse der Anhörung, die der Gesetzentwurf bereits durchlaufen hat.

Zu den Perspektiven der Juristenausbildung. Diese kleine Reform der Juristenausbildung, um deren Zustimmung ich Sie bitte, wird aber – diese Prognose sei gewagt – nicht der Schlusspunkt der Diskussion bleiben. Erfahrungen über die in den Jahren 2002/2003 auf den Weg gebrachte große Juristenreform haben wir erst ansatzweise. Erst im nächsten Jahr werden die ersten universitären Schwerpunktbereichsprüfungen durchgeführt; die ersten Rechtsreferendare, die die verlängerte Anwaltsstation und eine damit einhergehende praxisnähere Ausbildung durch die Anwaltschaft durchlaufen haben, werden in Kürze ihre Zweite Juristische Staatsprüfung beenden.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle den sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die mit Engagement an der Ausbildung angehender Juristen mitwirken, meinen herzlichen Dank und ein „Weiter so!“ zuzurufen. Es freut mich, dass die Rechtsanwaltskammer Sachsen eng und effektiv mit dem Landesjustizprüfungsamt zusammenarbeitet, um die praxisnähere Juristenausbildung erfolgreich mitzugestalten. Dies ist angesichts der Bedeutung, die den Juristen in ihren jeweiligen Berufen für ein funktionsfähiges demokratisches Gemeinwesen zukommt, nur verständlich. Die Zusammenarbeit zwischen Ausbildung und Rechtsanwaltschaft in Sachsen gilt bundesweit durchaus als vorbildlich.

Die Juristenausbildung wird sich in den nächsten Jahren auch mit Entwicklungen auseinander zu setzen haben, die

nur unvollkommen mit dem Schlagwort „BolognaProzess“ umschrieben sind. Es ist hier nicht der Ort, die Entwicklung im Einzelnen zu analysieren. Die derzeit in den Landtag eingebrachte Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes gibt hierfür einen besseren Anlass. Auch wenn der Druck auf die universitäre Ausbildung der Juristen, die von dem Bologna-Prozess bisher nicht erfasst ist, zunehmen wird, warne ich vor vorschnellen Reaktionen. Den Kopf in den Sand stecken wird angesichts einer Vielzahl aus dem Boden schießender – durchaus erfolgreicher – juristischer Studiengänge, die mit einem Bachelor oder Master abschließen, genauso wenig gelingen wie eine kritiklose und schematische Übernahme modularisierter Studienstrukturen. Die für mich entscheidende Frage lautet: Kann eine erneute erhebliche Umstrukturierung der universitären Ausbildung angehender Volljuristen die Qualität der Ausbildung steigern?

Solange dies nicht gesichert ist, wird sich allein durch den Bologna-Prozess nichts verbessern. Ich warne zudem davor, aus Anlass dieses Prozesses einer Spartenausbildung von Rechtsreferendaren das Wort zu reden, wenn sie allein das Ziel haben soll, den Zugang zur Rechtsanwaltschaft zu erschweren.

All diese Fragen werden in diesem Herbst im Kreise der Justizminister erörtert werden. Ich möchte zunächst abwarten, welche Ergebnisse die jetzt erst greifende letzte inhaltliche Reform der Juristenausbildung bringt. Die deutsche Ausbildung zum Einheitsjuristen ist trotz aller – durchaus berechtigten – Kritik im Einzelnen weltweit anerkannt und geachtet. Es geht darum, diese Ausbildung mit Maß und Verstand neuen Entwicklungen anzupassen, denen sich keiner verschließen kann. Ein blindes Übernehmen von Strukturen, die in anderen Bereichen durchaus sinnvoll sein mögen, würde unseren Juristen und damit unserem Gemeinwesen insgesamt mehr Schaden als Vorteile bringen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Berufsorientierung

Drucksache 4/2603, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion der CDU, danach SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der CDU das Wort nimmt. Herr Pietzsch, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Koalitionsfraktionen steht fest, dass – unabhängig von Finanzierungsfragen – die jungen Menschen vor, während und nach der Schule gefördert und gefordert werden müssen.

(Beifall der Abg. Cornelia Falken und Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS)

Nur so können wir ihnen die Teilnahme an der Arbeitswelt ermöglichen. Wir alle wissen, wie wichtig dies für die persönliche Entwicklung und die Entwicklung unserer Gesellschaft ist. Mit unserem Antrag zur Berufsorientierung haben wir die Möglichkeit, eine Zwischenbilanz zur Wirksamkeit der vielen regionalen Aktivitäten zu ziehen. Die Antwort der Staatsregierung fällt überaus positiv aus. Das sieht man daran, dass nur streiflichtartig einige

Projekte genannt werden konnten. Die Fülle ist riesengroß.

Wie komplex das Thema ist, kann man daran erkennen, dass es verschiedene Ausgangspunkte der Betrachtung gibt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, in drei Etappen zu erläutern, wo unsere Ideen verstärkt gebraucht werden bzw. wo wir schon Ideen haben und diese erfolgreich umsetzen können.

Die erste Etappe befasst sich mit der Selbsteinschätzung der Jugendlichen. Für sie ging es immer um die drei Fragen: Was kann ich? Was will ich? Wo liegen meine Interessen und meine Stärken? Erst danach können sie die Chancen und Risiken, welche die Arbeits- und Berufswelt zu bieten hat, bedenken. Die besten Karrierechancen nutzen wenig, wenn ein Berufseinsteiger keine Begabung und kein Interesse für die anstehenden Aufgaben hat.

Als beste Orientierungshilfe hat sich der Einsatz eines Berufsorientierungspasses bewährt. Da ich selbst an der Erarbeitung mitwirken durfte, freut es mich besonders, dass der Zwickauer Berufsorientierungskompass eine breite Anwendung gefunden hat. „Mittelfristig soll der Einsatz des Berufswahlpasses landesweit zu einem selbsttragenden Modell entwickelt werden und Bestandteil eines Gesamtkonzeptes Berufsorientierung an den Schulen sein.“ – So lautet die Antwort der Staatsregierung. Sie hat mich sehr erfreut.

Diese Vorstufe als Grundlage der Berufswahl ist besonders wichtig, da bekanntlich die Kunst darin besteht, möglichst objektiv festzustellen, auf welchen Gebieten man seine Stärken und Schwächen hat.

Die zweite Etappe für die Jugendlichen ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beruf und die Beantwortung der Frage: Welcher Beruf passt zu mir? Mittlerweile gibt es 350 Ausbildungsberufe. Viele davon sind erst neu geschaffen oder zumindest modernisiert worden. Wer die Fragen der ersten Etappe für sich beantwortet hat, kann seine Erwartungen, verknüpft mit den persönlichen Interessen und Fähigkeiten und den gestellten Anforderungen, nun besser abstimmen. Dabei spielen vor allem die Antworten auf folgende Fragen eine entscheidende Rolle: Welche Berufe gibt es? Was verbirgt sich hinter der Berufsbezeichnung? Welche Arbeiten gehören zu dem betreffenden Beruf? Mit welchen Arbeitsmitteln und Werkzeugen wird dort gearbeitet? In welcher Umgebung findet die Arbeit statt? Wie sind die Verdienstmöglichkeiten? Welche Aufstiegschancen bestehen?

Schon anhand der von mir ausgesuchten Fragen lässt sich ermessen, dass viele Informationsquellen notwendig sind, diese zu beantworten. Neben den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen, den Kammern, dem Internet und vielen anderen mehr sind Augenzeugenberichte der eigenen Eltern und anderer Berufstätiger ein besonders guter Fundus.

Eine weitere gute Möglichkeit, sich über Ausbildungsberufe zu informieren, ist der Besuch einer Ausbildungsmesse. Als ein Beispiel möchte ich den erst in der vergan