Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

Die kommunalen Landesverbände haben sich aber nach umfassender Beteiligung ihrer Gremien für eine Beibehaltung der bestehenden Altersgrenzen für ehrenamtliche und für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte ausgesprochen. Daher ist jetzt zu entscheiden, was zu tun ist.

Ich persönlich halte Folgendes für sinnvoll: Beibehaltung der Altersgrenze für hauptamtliche, aber Aufhebung der Altersgrenze für ehrenamtliche Funktionsträger in den Kommunen.

(Beifall des Abg. Sven Morlok, FDP)

Zur Frage 2: Im Landtag liegt ein Gesetzentwurf. Er könnte durch Änderungsantrag zum Beispiel in dem von mir erwähnten Sinne verändert und ins Plenum gebracht werden. Sollte das nicht erfolgen – das ist eine Entscheidung des Landtages –, würde ich einen entsprechenden Vorschlag nach Abstimmung im Kabinett in die bereits gestern erwähnte Kommunalverfassung einbringen.

Haben Sie noch Nachfragen?

Bitte.

Sie sagten, in die erwähnte Kommunalverfassung. Das sind die Vorschläge, nehme ich jetzt an, der Reform der Gemeindeordnung.

Meine Frage bezog sich darauf, ob in diesem Fall eine zeitliche Vorstellung bei der Staatsregierung besteht.

Herr Abg. Martens, ich habe gestern vorgetragen, dass ich mich bemühen werde, im ersten Halbjahr 2006 diesen Gesamtentwurf vorzulegen. Eine von der Staatsregierung isoliert eingebrachte Novelle gerade zu einem Punkt, zu dem ein entsprechender Gesetzentwurf – wenn auch leicht anders – im Landtag ist, halte ich für überflüssig und für Doppelarbeit. Da sollte man sich verständigen, den in einer möglichst breiten Fassung durch einen Änderungsantrag wieder ins Plenum zu heben.

Vielen Dank.

Herr Abg. Lichdi, bitte; Frage Nr. 7.

Frau Präsidentin! Meine Frage bezieht sich auf die „nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“.

Am 1. September 2005 hat das Bundesumweltministerium die „nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie plant der Freistaat diese umzusetzen?

Herr Minister Tillich, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Lichdi, mit der „nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ greift die Bundesregierung die Ergebnisse der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf und setzt Artikel 6 des Übereinkommens für Deutschland um. Der jetzt vom BMU vorgelegte Entwurf wird derzeit noch ausgewertet. Zuletzt ist das geschehen auf der Sitzung der LANA am 15./16. September dieses Jahres.

Nach einer ersten Einschätzung vereint das Strategiepapier eine Fülle von naturschutzfachlichen Querschnittsaufgaben und Arbeitsschwerpunkten. Die Ziele und Aufgaben dieser Strategie sind größtenteils bereits Bestandteil der laufenden Naturschutzarbeiten und Umsetzungsmaßnahmen im Freistaat Sachsen. Ich verweise vor allem auf unsere Ergebnisse und weiteren Bemühungen zur Errichtung und Unterhaltung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ oder auf die Arbeiten zur Wasserrahmenrichtlinie, womit wir einen wichtigen

Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten, mit dem bereits Teile der Ziele der nationalen Strategie erfasst werden.

Zwei Nachfragen, bitte. Herr Lichdi.

Vielen Dank, Herr Tillich. – Darf ich Ihre Antwort so zusammenfassen, dass Sie keinerlei Bedarf an weiteren zusätzlichen Maßnahmen oder Überlegungen sehen, da wir bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie sind? – So habe ich Sie jetzt – zugespitzt – verstanden.

Dann haben Sie mich zugespitzt bewusst anders verstanden, da ich gesagt habe, dass das, wenn Sie sich die Strategie durchgelesen haben, Teile dessen sind. Im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie sind wir gerade bei der Analyse. Auch bei der nationalen Strategie ist die Analyse ein wichtiger Bestandteil. Bei den Umsetzungen zu FFH und zur Vogelschutzrichtlinie sind wir bereits einen Schritt weiter. Dort werden aktive Beiträge geleistet, die Teile dieser nationalen Strategie sind.

Sie wissen, dass im März der erste Vorschlag im BMU vorgelegen hat und es am 1. September zur Verabschiedung dieser nationalen Strategie innerhalb des BMU gekommen ist. Nun haben wir natürlich auch zwischen den Ländern und in den Ländern intensiv darüber diskutiert, wie man einen eigenen Plan zur Umsetzung dieser nationalen Strategie entwickelt, und drei Wochen später ist es sicher noch etwas unangemessen, schon zu sagen, wir würden nichts anderes tun als das, was wir schon tun, sondern wir tun einen Teil dessen und werden den nächsten Teil zur gegebenen Zeit noch einmal diskutieren dürfen.

Noch eine Nachfrage? – Bitte.

Nun steht ja die Novelle zum Sächsischen Naturschutzgesetz an. Sie sagten, es wird im Dezember/Januar sein, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

Sehen Sie aufgrund dieser Strategie bei der Umsetzung in Sachsen die Notwendigkeit, Regelungen oder Veränderungen im Sächsischen Naturschutzgesetz vorzunehmen?

Über diese Frage müssen wir, glaube ich, zumindest in der jetzigen Situation konkreter sprechen.

Das Sächsische Naturschutzgesetz hat als wesentliches Ziel in der Novellierung die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes und die Anpassung an aktuelles EU-Recht. Wenn wir jetzt darüber sprechen, dass wir das Sächsische Naturschutzgesetz im Dezember in eine öffentliche Anhörung bringen wollen, sind zumindest Gespräche mit den Betroffenen bzw. den anderen Ministerien bereits im

Gange. Wir werden im Zuge der Anhörung sicher die Gelegenheit haben, noch einmal darüber zu sprechen. Wenn es tatsächlich an der einen oder anderen Stelle Sinn macht, Ergänzungen vorzunehmen, werden wir uns darüber verständigen müssen.

Vielen Dank.

Frau Abg. Simon, bitte; Frage Nr. 2.

Danke, Frau Präsidentin! Es geht um den Schulträgerwechsel.

Seit dem Jahre 2004 will das Diakoniewerk der Oberlausitz die Förderschule für geistig Behinderte in Zittau übernehmen. Der entsprechend notwendige Kreistagsbeschluss wurde ebenso gefasst, wie die entsprechende Beantragung veranlasst ist. Die Schule gilt als sicherer Standort mit einem Bedarf von 50 bis 60 Plätzen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Warum wurde die Entscheidung über den Trägerwechsel bisher auf ungewisse Zeit verschoben und wann ist mit ihr zu rechnen?

2. Warum hat die Staatsregierung über einen derartig langen Zeitraum keine Informationen an den Landkreis, die Diakonie und die Eltern gegeben, wodurch zur Verunsicherung aller beigetragen wurde?

Herr Minister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zunächst zu Ihrer ersten Frage.

Der Antrag des Diakoniewerks Oberlausitz e. V. auf Übernahme der Förderschule für geistig Behinderte in Zittau wurde erstmals im März 2003 gestellt. Diese Schule ist allerdings die letzte öffentliche Förderschule ihres Typs im Landkreis Löbau/Zittau.

Da der Staat verpflichtet ist, ein öffentliches Beschulungsangebot in zumutbarer Entfernung anzubieten, reichen die vom Kreistag des Landkreises Löbau/Zittau gefassten Beschlüsse nicht aus. Der Landkreis müsste mit dem Landkreis Bautzen und der Kreisfreien Stadt Görlitz Zweckvereinbarungen abschließen, um gegebenenfalls eine von Eltern gewünschte öffentliche Beschulung abzusichern. Eine solche Zweckvereinbarung liegt bisher nicht vor. – Das ist die eine Hürde, die der Landkreis meistern kann.

Eine zweite Hürde, die unser Haus betrifft, ist folgende: Es klingt immer so einfach, wenn die Rede davon ist, es sei nur ein Trägerwechsel. Damit ist jedoch eine finanzielle Mehrbelastung für den Freistaat verbunden, da bei einer Förderschule in freier Trägerschaft die Personalkosten zu 100 % bezuschusst werden und es darüber hinaus noch einen Sachkostenzuschuss gibt. So ist die gängige Regelung. Das heißt, beim Freistaat Sachsen müssen im

Haushalt dafür auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, und diese stehen im Haushalt 2005/2006 nicht zur Verfügung. Das ist die Hürde, die schwieriger zu überspringen ist.

Zur Frage 2 möchte ich eines zurückweisen: Es hat viele Gespräche und umfangreichen Schriftverkehr dazu gegeben, und es ist mitnichten so, dass der Freistaat Sachsen den freien Träger und den Landkreis, wie Sie das angeführt hatten, im Unklaren gelassen hätte. Zum anderen weiß ich auch nicht, wieso der Freistaat Sachsen zur Verunsicherung aller Beteiligten beigetragen hätte. Die Frage des Trägerwechsels ist ja nicht vom Freistaat ins Gespräch gebracht worden, sondern vom Kreistag selbst.

Ich kann verstehen, dass es immer zu einer Verärgerung führt, wenn so etwas nicht schnell gelöst werden kann; aber es ist ein generelles Problem in Sachsen, dass der Wechsel in freie Trägerschaft von mir nicht grundsätzlich abgelehnt wird, aber immer mit dem Problem verbunden ist, dass die Aufwendungen des Freistaats steigen. Im konkreten Fall ist es so, dass für den Landkreis die Aufwendungen sinken würden. Deshalb ist mir das Anliegen schon verständlich. Ich möchte eben nur darlegen, dass es für den Freistaat Sachsen nicht so einfach ist, diesen Wünschen gerecht zu werden.

So weit zur Beantwortung.

Haben Sie noch eine Nachfrage?

Ja. – Sie sagten selbst, dass im März 2003 der erste Antrag gestellt wurde und dieser Beschluss im Doppelhaushalt 2005/2006 verankert ist. Habe ich Sie richtig verstanden, dass – auch über diesen langen Zeitraum gesehen – der Antrag von 2003 nicht zu berücksichtigen gewesen ist?

Verehrte Frau Abgeordnete, der Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag. Wenn ich mich an die zahlreichen Haushaltsberatungen erinnere, dann ist es nicht so, dass der Haushalt eine Zusammenfassung aller Wünsche des Landes ist, sondern am Ende immer eine Möglichkeit zum Kompromiss darstellt. Es ist auch für eine Kultusverwaltung außerordentlich schwierig, bei dieser enormen Bewegung – es gab eine ganze Menge Trägerwechsel – dies tatsächlich immer richtig einzuschätzen.

Die andere Frage ist: Das Geld muss irgendwo herkommen. Woher das Geld kommen kann, dafür habe ich im ersten Halbjahr ausreichend Lehrgeld gezahlt. Ich kann mich nicht erinnern, dass von besagten Landkreisen sonderliche Unterstützung gekommen wäre; denn dies hätte zur Folge gehabt, dass man freilich beim staatlich beschäftigten Personal, um Reserven zu schaffen, die Arbeitszeit noch weiter hätte absenken müssen, um hier Spielräume zu erschließen.

Aber ich glaube, es war schwierig genug, und ich bin zunächst einmal froh über das jetzige Ergebnis; was allerdings zur Konsequenz hat, dass es gegenwärtig

keinen Spielraum für weitere derartige Trägerwechsel gibt. Ich denke, es ist auch ein Gebot der Fairness, dies ganz offen anzusprechen. Deshalb wird es auch nicht möglich sein, innerhalb kürzester Zeit zu diesem Trägerwechsel zu kommen. Aber es wird natürlich in dieser Sache weitere Gespräche geben.