Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Heinz, immer, wenn ich mit Ihnen gemeinsam auf Veranstaltungen des Sächsischen Landesverbandes der Kleingärtner war, mussten Sie eher weg, weil Sie auf irgendeiner Sportveranstaltung einen Preis verleihen mussten. Ich nehme an, es waren die Angler.
Es können nur die Angler gewesen sein. Sie haben für dieses Thema weiß Gott das Temperament einer Spalttablette. Deshalb kann ich Ihnen nicht immer sagen: In der Ruhe liegt die Kraft. Manchmal kann auch beim allerbesten Willen der ruhige Redner dazu beitragen, dass man drei Jahre verschläft. Das, was Herr Heinz hier angesprochen hat, wäre vielleicht vor drei Jahren noch irgendjemanden wichtig gewesen, es zu sagen. Sie haben drei Jahre schlicht und ergreifend verpennt, und da Sie im vorherigen Landtag bereits hier waren, müssen Sie da auch schon geschlafen haben.
Ja, in Grüna spricht man besseres Sächsisch, das gebe ich gern zu. Posaune habe ich nicht gelernt, sonst könnte ich es klarer machen.
Herr Dr. Hähle, ich gehe einmal davon aus, dass Sie, als Sie sich entschlossen haben, diesen Antrag zu unterzeichnen, so etwas Ähnliches wie Fracksausen hatten, wie man es im Volksmund nennt. Ich nehme an, Kollege Heinz kam vielleicht mit Frau Kollegin Weigel von diesem bewussten Erfahrungsaustausch über Kleingartenwesen und kommunale Zusammenarbeit beim Landesverband der Kleingärtner am 28. September in Dresden zurück, bei dem es fürchterliche Haue gab und bei dem sich Herr Heinz tatsächlich hingestellt und den Kleingärtnern, der versammelten Macht aller Verantwortungsträger, erklärt hat, dass sie für das Erstarken rechtsextremer Parteien mitverantwortlich seien, weil Sie den Gesetzentwurf, den wir nach langem Ringen um eine gemeinsame Einbringung in 2003, danach 2004 und 2005, als wir es letzten Endes getan haben, um gute Dienste zu leisten, in der Hoffnung, dass jeder noch dazulernen kann, auch die CDU, begründet haben. Es ist in der Kleingartenzeitung „Der Gartenfreund“ von November 2005 nachzulesen: „Diesen Eindruck verstärkte beim Erfahrungsaustausch übrigens MdL Andreas Heinz, der in seinem Diskussionsbeitrag den Eintritt des LSK für das von der PDS-Fraktion eingebrachte Kleingartenfördergesetz für das Erstarken extremer Parteien mitverantwortlich machte.“
Wenn Sie nun vielleicht nur noch Modell stehen könnten, Kollege Heinz, würde uns das viel Schaden ersparen.
Ich gebe es gern zu, dass ich hier wirklich nur mit großer Mühe an mich halten kann. Was wäre gewesen, wenn wir uns vor drei Jahren, vor zwei Jahren oder vor zwei Monaten noch hingestellt und einen solchen halbseidenen Antrag vorgelegt hätten, einen solchen im Kern verfassungswidrigen Antrag, der überhaupt nie einen Millimeter über die kommunale Selbstverwaltung nachgedacht hat?! Haben Sie jemals Artikel 84 der Sächsischen Verfassung gelesen: „Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die Träger der öffentlichen Aufgaben, soweit nicht bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse durch Gesetz anderen Stellen übertragen sind. Die Gemeindeverbände haben innerhalb ihrer Zuständigkeit die gleiche Stellung. – Abs. 2: Bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden (...)“
Und dann kommen Sie hierher und wollen den Gemeinden per Beschluss vorschreiben, ob sie eine Zweitwohnungssteuer erlassen oder nicht. Sie wollen per Beschluss den Gemeinden vorschreiben, ob sie Abwasserbeiträge zahlen müssen oder nicht. Sie wollen per Beschluss den Gemeinden gewissermaßen aufgeben, dass in die Bebauungspläne grundsätzlich die Kleingartenanlagen aufzunehmen sind. Was denken Sie, warum wir ein Gesetz erlassen wollten? So gescheit wie Sie waren wir allemal, da hätten wir es seinerzeit auch per Beschluss machen können. Die Frage ist eben, dass man nach der Verfassung nicht in die kommunale Selbstverwaltung per Gesetz eingreifen kann. Wenn sich zwei regierungstragende Fraktionen hinstellen und allen Ernstes diesen Kokolores im Jahre 2005, 13 Jahre nach Verabschiedung der Verfassung, als den Weg zur Sortierung der Interessen der Kleingärtner anbieten – du armes Sachsen!
Also wirklich, bei allem, was man hier drin erlebt: Es gibt immer wieder Sternstunden; und dies gehört mit Gewissheit zum Schlimmsten an Flachheit und an Dümmlichkeit, wie man dieses Problem einfach auf die Nudel schieben will, wie man einfach wieder Beruhigungspillen austeilen will, wie man die Kleingärtner wieder vertrösten und sagen will: Wir haben euer Problem doch erkannt; ihr seid doch 220 000, wir müssen doch irgendwie sehen, dass wir euch zur Kenntnis nehmen.
Über die Rolle der Bedeutung des Zweckes und des Grundes brauchen wir uns nicht zu streiten. Darauf warten wir drei Jahre, und wie es ausschaut – Frau Weigel, mit allen Ehrerbietungen: Mitnichten haben Sie mit dem Antrag verhindert, dass die Zweitwohnungssteuerproblematik in Dresden erlassen wird. Sie wird in Chemnitz momentan genauso beackert wie in anderen Bereichen auch.
Lesen Sie doch einmal das Schreiben, das der zuständige Dezernent, der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften, bei der Zweitwohnungssteuer an die Vorstände in Dresden schickt:
„Sehr geehrte(r) Frau/Herr Vorsitzende(r), wie Sie möglicherweise bereits den Pressemitteilungen entnommen haben, wird in der Landeshauptstadt Dresden ab Januar 2006 eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Mit Erhebung dieser Steuer sollen in erster Linie … bedient werden.“ Es geht weiter: „Aufgrund eindeutiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kann sie jedoch auch in solchen Fällen erhoben werden, in denen ein Bürger sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz in Dresden innehat. Als Nebenwohnungen kommen dabei nicht nur Wohnungen im herkömmlichen Sinne in Betracht, sondern auch alle anderen Übernachtungsmöglichkeiten, die den Anforderungen aus § 48 Sächsische Bauordnung genügen.“ § 48 Sächsische Bauordnung wird als Maßstab genommen und nicht das, was Ihnen, Herr Heinz, vorschwebt. Damit wären auch Lauben, Bungalows und Wochenendhäuser betroffen, die wenigstens über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen: Kochmöglichkeit in einer Kochnische oder Küche, Bademöglichkeit mit Dusche oder Badewanne innerhalb des Gebäudes und Toilette – auch Außen- oder Trockentoilette –, auch außerhalb des Gebäudes.
Das ist die Voraussetzung, der Maßstab, den Dresden für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer anlegt. Nebenbei bemerkt: Nicht nur Dresden sieht es so. Es läuft flächendeckend in anderen Kreisen auch so und dient dem Zweck der Verbesserung ihrer kommunalen Finanzen – exakt über § 48 der Sächsischen Bauordnung.
Das muss man zur Kenntnis nehmen. Das machen sie jetzt in der Reichweite des Artikels 85, ohne dass es jemand in einer Form anfechten wird, was momentan die beiden Fraktionen in den Landtag eingebracht haben. Das hätte man seit vier Jahren prüfen lassen müssen. Das ist ein Witz. Das läuft jeden Tag. Jeden Tag droht es neu. Jeden Tag ist bei der fiskalischen Konstellation der Gemeinden auf der Ebene nichts aufzuhalten. Das ist die Wahrheit.
Ich komme zum Ende des Schreibens: „Zur Verständigung zu diesem Punkt darf ich Sie ganz herzlich zu einer Besprechung am 27. September, 15 Uhr, ins Dresdner Rathaus einladen.“ Das ist exklusiv für die Kleingärtner.
Wo sonst wird noch ein Steuerzahler, bevor er den erhöhten Steuerbescheid bekommt, zum Gespräch ins Rathaus eingeladen? Die Kleingärtner müssen natürlich zur Kenntnis nehmen, dass sie hier hoch gehandelt werden.
Summa summarum: Erstens, Herr Kollege Heinz: Es sind mitnichten Traumvorstellungen, die wir mit dem Gesetz verfolgt haben. Die Problematik, die Straßenausbaubeiträge zinsfrei und generell zu stunden, solange der Garten oder das Grundstück genutzt wird für Kleingartenzwecke, haben andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland längst geregelt: Thüringen, Sachsen-Anhalt. Thüringen hat teilweise kassierte Beiträge zurückgezahlt. Thüringen hat eine Rechtsvorschrift gemacht und danach bereits
kassierte Beiträge für Kleingartenanlagen, die auf der Grundlage von Straße und Wald bereits eingenommen worden sind, rückgewährt. Da treten Sie hin und sagen: Das ist der blanke Populismus der Linksfraktion. Die Extremisten wollen wieder einmal einfangen.
Ja, das ist die CDU in Thüringen. Mein Gott, fahren Sie doch mal die 150 Kilometer nach Erfurt und machen Sie zuerst eine Beratung, bevor Sie irgendwelchen Mist in die Welt setzen.
Das Problem geht weiter: Davon abgesehen, dass Ziffer 4 und Ziffer 5 in der Sache deckungsgleich sind in beiden Vorhaben. Abwasseranschlussbeiträge zu verlangen ist im Prinzip rechtswidrig.
Mein Problem letzten Endes ist: Was wollen Sie mit dem Antrag? Dabei bleibt es, Herr Hähle. Ob nun im feinen Hochdeutsch oder im sächsischen oder thüringischen Dialekt – Sie wollen schlicht und ergreifend Leute wieder hinhalten.
Das ist der Grund für die Politikmüdigkeit in dem Land: dass sich die Leute in dem Land veralbert fühlen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“ Dieses alte Goethe-Wort beschreibt am allerbesten, wie dieses Thema heute von den Koalitionsfraktionen für ihre Zwecke instrumentalisiert wird. Das gleiche Verfahren ist es, wie dies die CDU der PDS gerade wiederum vorgeworfen hat. Diese Art und Weise, in der hier den Betroffenen eine Aktivität vorgemacht wird, ist höchst fragwürdig. Es springt einem Blinden mit Krückstock bei Nacht im Tunnel ins Auge, dass es sich bei dem Antrag von CDU und SPD um eine äußerst fragwürdige Angelegenheit handelt.
Ich möchte mich an dieser Stelle nicht weiter über die illustre Vorgeschichte des Antrages auslassen, sondern einige Worte zu dessen Inhalt verlieren. Für unsere Fraktion ist die Vereinfachung des Verfahrens der Grundsteuererhebung für Kleingartenflächen zwingend erforderlich. Unsere Fraktion sieht die Notwendigkeit als gegeben an, die Zuordnungsgrenze für die mit einer Laube bebaute Grundfläche auf 30 Quadratmeter anzuheben. Dies begründet sich in der historischen Entwicklung des Kleingartenwesens in Sachsen vor 1990 und der damals in der DDR bestehenden Rechtslage.
Was sich mir jedoch an dieser Stelle nicht erschließen will, ist die eigentliche Notwendigkeit des Antragspunktes. Herr Schiemann hatte selbst während der Sitzung im Juni zu Recht darauf hingewiesen, dass die Frage der
Grundsteuer auf der Bundesebene zu regeln ist. Das ist im Plenarprotokoll nachzulesen. Wenn selbst einer Ihrer Abgeordneten zu diesem Schluss gekommen ist, sollten Sie den Antragspunkt noch einmal grundlegend überdenken. Der Freistaat Sachsen hat sich im Zuge der geplanten Grundsteuerreform bereits mehrfach für eine solche gesetzliche Regelung stark gemacht, nach der Grundstücke mit Lauben bis 30 Quadratmeter einheitlich als unbebaute Grundstücke bewertet werden sollen.
Ich kann im vorliegenden Koalitionsantrag nicht erkennen, in welcher Weise dieser Antragspunkt weiterführend ist, da die Grundsteuerreform noch aussteht und die Staatsregierung mehrfach signalisiert hat, sich im Zuge der Reform für eine diesbezügliche Regelung einzusetzen. Sie hätten besser mehr Energie aufbringen sollen, um die Grundsteuerreform auf Bundesebene voranzutreiben, anstatt hier mit solchen Anträgen auf Stimmenfang zu gehen. Sollten die Koalitionsfraktionen an den bisherigen Aussagen und dem Handlungswillen der Staatsregierung begründete Zweifel haben, werden wir diesen Punkt gern unterstützen.
Sie fordern in Ihrem Antrag weiter, dass die Erhebung von Zweitwohnungssteuer auf Kleingärten, die den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, zu verbieten ist. Kleingärten dürfen nach ihrer bundesgesetzlichen Definition grundsätzlich nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Eine Laube, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf, mit einer Zweitwohnungssteuer zu belegen, ist ohnehin absurd. Der Antrag hätte aus unserer Sicht eine Handlungsempfehlung für die Staatsregierung dahin gehend enthalten müssen, dass die Satzungen der Städte und Gemeinden auf diesen Sachverhalt hin zu prüfen und dementsprechend zu beanstanden sind, dass trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung eine Zweitwohnungssteuer auf Lauben in Kleingartenanlagen, die dem Bundeskleingartengesetz entsprechen, erhoben wird.
Der weiterführende Aspekt des Antrages betrifft die Bebauungspläne. Unsere Fraktion unterstützt die Forderung, nach der die Städte und Gemeinden verstärkt aufgefordert werden sollen, die kleingärtnerisch genutzten Flächen in die Bebauungspläne aufzunehmen. Die aus einer Festsetzung als Dauerkleingarten im Bebauungsplan heraus erwachsenden rechtlichen Vorteile und die damit verbundene Sicherung der Flächen dieser Art der Nutzung stellen nach unserer Auffassung eine angemessene Würdigung der Leistungen der Kleingärtner dar. Den Städten und Gemeinden obliegt nach dem derzeit gültigen Baugesetz die Planung so weit und es ist ihnen freigestellt, derartig genutzte Flächen in die Bebauungspläne aufzunehmen. Die Städte und Gemeinden sollten zumindest aufgefordert werden, eine Einbeziehung der faktischen Dauerkleingärten in die Bebauungspläne zu prüfen, wenn von den ortsansässigen Kleingärtnern eine solche rechtliche Sicherung ihrer Belange angestrebt wird.
Lassen Sie mich nun zum leidigen Problem der Abwasseranschlussbeiträge für Kleingartenanlagen kommen.
Voranstellen möchte ich, dass das Problem nicht nur bei den Abwasseranschlussbeiträgen zu suchen ist, sondern dass auch bei allen anderen Kommunalabgaben, insbesondere den Straßenausbaubeiträgen, zu prüfen ist, ob die Lasten im richtigen Verhältnis stehen. Da alle finanziellen Lasten von den Grundstückseigentümern auf die Nutzer und damit auf jeden einzelnen Kleingärtner abgewälzt werden können, ist zu prüfen, ob auch für andere Kommunalabgaben eine zinslose Stundung möglich ist.
Konkret beim Abwasser frage ich mich allerdings, warum die Staatsregierung im Antrag aufgefordert wird, darüber zu berichten, welche Regelungen zu treffen sind, um Abwasseranschlussbeiträge zinslos zu stunden, obwohl dies allen Beteiligten inzwischen hinreichend klar sein müsste. Gleichzeitig wird der Staatsregierung jedoch in einem weiteren Antragspunkt der konkrete Handlungsauftrag erteilt, die zinslose Stundung der Abwasseranschlussbeiträge ohne jegliche gesetzliche Grundlage zu erlauben. Dieses Vorgehen in dem Antrag ist meiner Meinung nach unseriös. Sie wissen, dass es zur Umsetzung einer solchen Forderung einer Änderung des derzeit gültigen Kommunalabgabengesetzes bedarf. Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, haben vor wenigen Monaten in diesem Haus eine entsprechende Initiative zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes abgelehnt.
Ich möchte an dieser Stelle, was den Inhalt des Antrages betrifft, zu folgendem Schluss kommen: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir inhaltlich mit dem, was zum Beispiel im Punkt 1 gefordert wird – das betrifft die 30 Quadratmeter –, sehr übereinstimmen, obwohl wir – das möchte ich hier deutlich sagen – mit der Vorgehensweise und der Vorgeschichte des Antrages in keiner Weise einverstanden sind.