Es gibt noch einen anderen Aspekt, der bei der Diskussion viel zu wenig eine Rolle spielt. In den Kleingärten sind Menschen zu Hause. Alle Generationen sind dort zu Hause. Da ist von den Jüngsten bis hin zu den 90- oder 100-Jährigen alles vertreten. So ein Kleingarten ist eine Solidargemeinschaft, die nach Feierabend, die in ihrer Freizeit Leistung vollbringt. Auch für Menschen, die lange in diesem Freistaat Sachsen oder in den neuen Bundesländern keine Arbeit haben, ist der Kleingarten manchmal die einzige Möglichkeit zu kommunizieren, Achtung zu erfahren und geachtet zu werden von Menschen sowie eine faire Arbeit in ihrem Kleingarten zu haben.
Es gehört aber auch zur Redlichkeit und zur Ehrlichkeit der Politik, nur das zu versprechen, was man halten kann. Ein Rechtsanwalt Bartl weiß ganz genau – er hat genügend Erfahrung –, was man halten und was man umsetzen kann.
Das Abwasserthema bleibt in einigen Landesteilen des Freistaates Sachsen für die Kleingärtner ein Problem, dem wir uns stellen müssen. Warum müssen Sie in den Gemeinden, in denen es das Problem nicht gibt, das Problem künstlich aufwärmen? Warum müssen Sie dort gesetzgeberisch, jetzt, wo vielleicht die Abwasserzweckverbände auch fertig gearbeitet haben, das Problem wieder neu aufrollen?
Herr Präsident, ich würde jetzt gerne zum Schluss kommen. Ich muss sicher nicht auf diese Zwischenrufe reagieren.
Die CDU- und die SPDFraktion haben natürlich auch einen Prozess der Weiterentwicklung erfahren. Wir haben im Sinne unseres Antrages mit der Staatsregierung Gespräche geführt. Unsere Frage ist, was sich jetzt noch nach dieser Debatte erreichen lässt. Was lässt sich jetzt noch an Problemen feststellen? Das ist wichtig. Sind alle Probleme übrig geblieben, die von unserem Antrag angesprochen werden, oder gibt es jetzt irgendeine Bewegung, um die Probleme zu lösen.
Ich möchte noch etwas anmerken. Wir werden in den nächsten Jahren ein zusätzliches Problem bei den Klein
gärtnern finden. Viele Kleingartenverbände teilen mir mit, dass leider die Nutzung der Kleingärten nicht mehr in der großen Resonanz erfolgt, wie das vor 15 oder 16 Jahren einmal gewesen ist. Die Kleingartenverbände werden sich stärker um ihren Nachwuchs kümmern müssen. Das ist ein Problem, das man weder gesetzgeberisch noch durch Gemeinden oder durch Satzung lösen kann. Diesem Problem muss sich die Gesellschaft stellen. Ich appelliere natürlich an aller erster Stelle an die engagierten Kleingärtner, die selbst etwas für die Werbung um Nachwuchs tun können.
Zum letzten Punkt. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal klarstellen, dass es uns nicht um Wahlwerbung und um Stimmenfang gegangen ist. Wenn vielleicht in den letzten Tagen etwas Schlechtes gegen die Kleingärtner gesagt worden ist, dann bitte ich um Entschuldigung dafür. Ich bitte die Kleingärtner, auch weiterhin mit uns im Gespräch zu bleiben. Vielleicht können wir Probleme lieber millimeterweit klären, als kilometerweite Versprechen abzugeben, die nicht umzusetzen sind.
Meine Damen und Herren! Das war wahrscheinlich die Runde der allgemeinen Aussprache. Oder gibt es daraufhin noch einmal Bedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Bitte, Herr Staatsminister Tillich.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen Abgeordneten! Ich bin dem Kollegen Schiemann dankbar für seine Ausführungen. Ich glaube, sie haben zur Versachlichung der Debatte beigetragen und außerdem die Leistungen des Kleingartenwesens im Freistaat Sachsen gewürdigt. Ich glaube, das ist das gemeinsame Anliegen des Hohen Hauses.
Worum es den Koalitionsfraktionen hier geht, ist, im Kleingartenwesen etwas voranzubringen. Dabei ist heute viel von Verfahrensvereinfachung gesprochen bzw. gefordert worden. Auch die Staatsregierung schließt sich dem Antrag der Koalitionsfraktionen an und möchte etwas zur Verfahrensvereinfachung beitragen.
Wir haben aber bereits – das will ich der Vollständigkeit halber erwähnen – an zwei Beispielen schon Leistungen vollbracht, die sicherlich die Kleingärtner auch zu schätzen wissen. Nach dem alten Sächsischen Bauordnungsrecht waren nämlich nur Gartenlauben in Dauerkleingärten baugenehmigungsfrei,– –
die durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Die neue Sächsische Bauordnung stellt hingegen alle kleingartenrechtlich zulässigen Gartenlauben verfahrensfrei. Damit haben die Kleingärtner bei fehlenden Bebauungsplänen aus baurechtlicher Sicht keine Nachteile mehr.
Das zweite Beispiel betrifft die grundsteuerliche Belastung. Sie ist in Sachsen bereits auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Wir haben die grundsteuerliche Belastung der Kleingartenflächen, die mit Lauben größer als 25 Quadratmeter bebaut sind und der Grundsteuer B unterliegen, begrenzt. In den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig liegen diese Bodenwerte für derartige Kleingartenflächen bei etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter; in den anderen Städten liegen sie bei der Grenze von ungefähr einem Euro pro Quadratmeter und in den Gemeinden halbiert sich dieser Satz. Auf diese Höchstwerte wird ein Abschlag von 20 % vorgenommen.
Selbstverständlich sehen wir auch Reformbedarf bei der Grundsteuererhebung. Nur sind wir hier auf den Bund angewiesen und an eine bundeseinheitliche Regelung gebunden. Sachsen hat sich bereits für eine Vereinfachung eingesetzt und wird das nochmals auf der vom 30.11. bis zum 02.12.2005 stattfindenden Sitzung des Bund-LänderGremiums „Bewertung“ tun. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die maßgebliche Grenze für die Zuordnung der Kleingärten zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auf 30 Quadratmeter Laubenfläche angehoben wird. Über die Ergebnisse werden wir Ihnen berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie gleichzeitig zu bedenken, dass in vielen Fällen die Entscheidungshoheit über die speziellen Probleme des Kleingartenwesens zumeist bei den Kommunen liegt. In diese verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung kann und will der Freistaat Sachsen, Herr Bartl, nicht eingreifen.
Aber, Herr Kollege Bartl, auch der Sächsischen Staatsregierung wie den Koalitionsfraktionen ist es nicht verboten, mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag ein Einvernehmen zu erzielen, und das haben wir im Vorfeld dieser Debatte geschafft.
So befinden sich sowohl die Zweitwohnungssteuer als auch die Kurtaxe in der Finanzhoheit der Kommunen. Wir werden aber trotzdem den Sächsischen Städte- und Gemeindetag auffordern – das ist so verabredet –, seine Mitglieder darauf hinzuweisen, dass Zweitwohnungssteuer und Kurtaxe für Kleingartenparzellen nur dann erhoben werden dürfen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes nicht eingehalten werden und die Lauben zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Hier reicht bereits eine zeitweise Nutzung aus. Dazu, dass es unter den Kleingärtnern auch schwarze Schafe gibt, hat Frau Deicke schon ausgeführt. Ich kann nur noch einmal die Bitte wiederholen, dass die Kleingartenverbände selbst auf die Mitglieder achten, damit man sich hier des
Auch die Aufnahme der Kleingartenanlagen in die Bebauungspläne obliegt selbstverständlich den Kommunen. Wir werden aber für die Genehmigung von Bebauungsplänen die zuständigen Behörden anweisen, die Städte und Gemeinden auf die planerischen Festsetzungsmöglichkeiten hinsichtlich kleingärtnerisch genutzter Grundstücke hinzuweisen.
Die Einräumung einer zinslosen Stundung fällt ebenfalls in die Finanzhoheit der kommunalen Aufgabenträger; wir wissen aber von manchen Kleingartenanlagen, die im städtischen Bereich liegen, dass sie Abwasserbeiträge entrichten müssen, obwohl sie nicht angeschlossen sind. Das ist auch für uns, für die Sächsische Staatsregierung, nicht nachvollziehbar. Daher wird die Sächsische Staatsregierung die Rechtsaufsichtsbehörden anweisen, dass sie in diesen Fällen eine zinslose Stundung nicht beanstanden.
Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die sächsischen Kleingärtner bereits seit Jahren,
da sie zahlreiche soziale und ökologische Leistungen für unsere Gesellschaft übernehmen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich die Initiative der Regierungsfraktionen und hoffe auf eine breite Unterstützung hier im Plenum.
(Beifall bei der CDU, der SPD, des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP, und der Staatsregierung – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Die regierungstragenden Fraktionen, nicht die Regierungsfraktionen!)
Danke schön. – Herr Bartl, habe ich Sie recht verstanden, dass Sie noch einmal an der Aussprache teilnehmen wollen? Dann haben Sie das Recht dazu. Herr Bartl, Linksfraktion.PDS, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte es gern in einer Fragestellung gemacht, aber ich muss es jetzt in einem Redebeitrag tun, da es inzwischen in diesem Hause fast die Regel ist, dass es Minister nicht mehr für notwendig erachten, auf Fragen von Abgeordneten zu antworten – Fragerecht der Abgeordneten nach Artikel 51 Sächsische Verfassung; nicht nur Kleine Anfragen, nicht nur Große Anfragen. Zum guten Brauch eines jeden Parlaments gehört ja wohl zuallererst das Fragerecht von Abgeordneten in der Debatte. Wenn sich das Abgeordnete untereinander nicht einräumen, ist das meinethalben eine Frage des Profils, des Anstands, des Umgangs – das kann jeder machen, wie er will –, aber vom Minister erwarte ich, dass er die Fragen von Abgeordneten in der Debatte sehr wohl beantwortet. Da können Sie mich nicht auf meinen Redebeitrag verweisen, das verbitte ich mir.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS Einfach mal in der Verfassung nachschauen! So geht es, bitte, nicht! Hier kontrolliert das Parlament die Regierung und nicht umgekehrt. (Heinz Lehmann, CDU: Zum Thema!)
Das gehört zum Thema. Das gehört zum prinzipiellen Thema, das Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer mal in einer Trainingsstunde durchnehmen müssten.
Noch einmal: Gut gemeint ist die eine Seite. Da muss allerdings auch ein gangbarer, rechtsförmiger Weg dabei sein. Das hat mein Kollege Dr. Martens schlicht und einfach dargelegt.
Ich halte es für das nächste Unding, wenn sich ein Minister hier hinstellt und mir praktisch darin Recht gibt, dass Artikel 84 der Verfassung in drei von fünf Vorschlagspunkten verletzt wird, und hier dazu auffordert zuzustimmen. Artikel 84 Verfassung wird natürlich verletzt, weil Sie mit der Formulierung, wie sie drinsteht, direkt im Kern in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Und wenn das drinsteht und beschlossen ist, ist es Beschluss des Landtages. Nun können Sie gern zwölf Seiten Interpretation mitliefern, wie Sie es meinen, aber der Weg führt doch nicht nach Rom, das hilft doch den Kleingärtnern nicht, das ist doch Augenauswischerei. Es ist in der Regel nur über Gesetz zu machen.
Jetzt sage ich Ihnen noch einen Grund, warum Sie den Antrag eingebracht haben: Sie haben in der Kleingartenzeitung gelesen, dass sich die sächsischen Kleingärtner anschicken, einen Volksantrag einzubringen. Und Sie können doch zählen: Rund 220 000 Mitglieder – 40 000 brauchen sie in der ersten Phase, das machen sie vom Montag bis zum Freitag –, und in der zweiten Phase brauchen sie 450 000 für ein Volksbegehren, da braucht nur jeder einen mitzubringen, und sie haben das Quorum für den Volksentscheid.