Ich möchte noch einmal an das Beispiel unseres Kollegen Dr. Jähnichen erinnern, das er während der Expertenanhörung brachte, als er gezeigt hat, wieso wir die Erweiterung der Tagespflege wollen. Wieso soll man es verbieten, dass die Kindertagespflege in Räumen einer Firma angeboten wird, wenn damit die Beschäftigten ideale Bedingungen vorfinden, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen? Dann ist die Tagespflege nicht zu Hause bei der Familie und auch nicht zu Hause bei der Tagesmutter, sondern in anderen Räumen. Diese Flexibilisierung zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir haben.
Die Tagespflege darf auch nicht verdächtigt werden, KitaPlätze zu verdrängen. Dort, wo es viele Krippen gibt, gibt es auch viel Tagespflege. Ich darf einmal aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zitieren: „Die Ergebnisse zeigen, dass in den Gebieten mit einer hohen institutionellen Versorgung für die unter drei Jahre alten Kinder“ – also Gebiete, in denen es genügend Krippen gibt – „auch eine hohe Tagespflegeversorgung gegeben ist. Die These, dass die geringe institutionelle Versorgung für die unter drei Jahre alten Kinder in Westdeutschland wenigstens zum Teil durch Tagespflege kompensiert wurde, findet in diesen Daten keine Stütze.“ Die Tagespflege ist also in erster Linie eine Ergänzung der Krippe. Sie soll die Krippe nicht ersetzen.
Zum Thema Bürokratieabbau: Wir stehen ganz klar zum Bürokratieabbau, auch wenn sich die Linksfraktion.PDS damit nicht anfreunden kann. Wir sind nicht der Ansicht, dass man festlegen muss, wie hoch ein Fenster sein muss. Man muss auch nicht festlegen, wie warm es auf der Toilette ist.
Die GRÜNEN fordern, die Elternrechte zu stärken. Wir finden es gut und wichtig, dass sich die Eltern in die Kitas einbringen. Das passiert ja bereits. Wir haben deshalb einen Ihrer Änderungsanträge, Frau Kollegin Herrmann, bekanntlich im Ausschuss aufgegriffen und in unser Gesetz eingearbeitet.
In Richtung Linksfraktion.PDS möchte ich auch noch etwas zur inhaltlichen Ausgestaltung des Bildungsplanes sagen. Wenn ich daran denke, was man Mitte September in der größten deutschen Tageszeitung lesen konnte – ich zitiere: „PDS will Drogenkunde im Kindergarten: Kommt jetzt der Kiffergarten?“ –, dann wird deutlich, wohin Sie inhaltlich wollen, und zwar mit Ihrer Forderung nach Rauschkunde im Kindergarten. Das werden wir nicht unterstützen.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass in dem Zusammenhang die zuständige Ministerin, Frau Orosz, gesagt hat, dass es diese Drogenkunde schon lange gibt und die Forderung der PDS deshalb eigentlich ins Leere geht?
Ihre Forderung geht doch in eine ganz andere Richtung. Das haben wir hier schon diskutiert. Es geht Ihnen darum, die Gefahren von Drogen infrage zu stellen und die Gefährlichkeit außer Betracht zu lassen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie sollten sich nicht von der „Bild“-Zeitung bilden lassen!)
(Falk Neubert, Linksfraktion.PDS: Sie haben das ernsthaft so gemeint, wie es in der „Bild“-Zeitung stand, und ich dachte: So ein Schwachsinn!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Gesetzes zusammenfassen.
Punkt 3: Wir verbessern den Gesundheitsschutz für Kinder und Erzieher, indem wir ein Rauchverbot einführen.
Mir liegen keine weiteren Redewünsche aus den Fraktionen vor. Deshalb frage ich die Staatsregierung. – Bitte, Frau Ministerin Orosz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die heute zu verabschiedende Novelle des Kindertagesstättengesetzes wird die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen in den kommenden Jahren wesentlich bestimmen. Zum einen sichert das Gesetz die vorhandene Angebotsstruktur, zum anderen ermöglicht es die notwendige Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit in den Einrichtungen. Lassen Sie mich nur kurz auf einige Schwerpunkte eingehen.
Sachsen, meine Damen und Herren, verfügt über ein flächendeckendes Angebot an Einrichtungen mit Betreuungsquoten, die im bundesweiten Maßstab mit an der Spitze stehen. Dagegen, Herr Neubert, können Sie auch mit Ihren populistischen Aussagen nichts sagen.
Zunehmend, meine Damen und Herren, entwickelt sich dieses Angebot als Standortvorteil, denn mich erreichen immer wieder Nachrichten, dass zunehmend Familien aus anderen Bundesländern wegen dieses Angebotes nach Sachsen kommen.
Die sächsischen Städte und Gemeinden haben dafür viel investiert und gemeinsam mit den freien Trägern dafür gesorgt, dass Kindertagesbetreuung im Wesentlichen bedarfsgerecht angeboten wird. Dass sie diese Aufgabe auch mit einer hohen Verantwortung wahrnehmen – das ist ja heute immer wieder angesprochen und als vermeintlich nicht so dargestellt worden –, lassen Sie mich kurz an einem aktuellen Beispiel darstellen.
Am Freitag voriger Woche wurde in Krandorf, einem Ortsteil von Schwarzenberg, der Neubau einer Kindertageseinrichtung eröffnet, den die Stadt Schwarzenberg ohne Zuschüsse von Land und Landkreis mit einem Investitionsvolumen von über einer Million Euro innerhalb eines Jahres errichten ließ. Die Stadt Schwarzenberg hat also in ihrer Verantwortung Prioritäten gesetzt, die aus familienpolitischer Sicht lobenswert sind.
Auch für die Staatsregierung steht die Vorschulerziehung ganz oben auf der Prioritätenliste. Es ist heute schon gesagt worden, und ich möchte es noch einmal wiederholen: Das belegen unter anderem die 51 Millionen Euro, die die Kommunen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln für die im Gesetzentwurf genannten Aufgaben aus der Staatskasse bekommen: Das ist die erhöhte Pauschale, die Summe für das Schulvorbereitungsjahr, das sind die Investitionen usw. Zusätzlich zu den bisherigen Geldern!
Meine Damen und Herren von der Opposition! Wenn man Ihre Kommentare hört, wird das offenbar gar nicht wahrgenommen. Schön einerseits, wenn Sie solche Steigerungsraten, die im Bundesmaßstab einmalig sind, als selbstverständlich bezeichnen, weniger schön allerdings, wenn sie so kommentiert werden, dass sie vollkommen unzureichend sind.
Meine Damen und Herren! Angesichts der Haushaltslage leistet der Freistaat hier einen enormen Kraftakt. Dass sich dieser Kraftakt lohnt und anerkannt wird, zeigt uns die zunehmende Partnerschaft mit der Wissenschaft und auch aus der Wirtschaft, uns in unseren Bemühungen zu unterstützen.
Ein weiterer Aspekt ist die kontinuierliche Arbeit im Vorschulbereich. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das an der Stelle auch noch einmal erwähnen. Wir haben uns erst in der vergangenen Woche darüber freuen können, dass die Ergebnisse der Pisa-Studie wiederum für Sachsen ganz deutlich gezeigt haben, welche Qualität an Leistungen hier vor Ort getragen wird.
Ich denke, dass es auch dankenswerterweise den Initiativen der Erzieherinnen und Erzieher im Vorschulbereich gerecht wird, wenn wir sagen, dass ein Teil dieses Ergebnisses auch auf eine kontinuierliche qualitative Arbeit in den Kindergärten zurückzuführen ist.
Ein weiterer Schwerpunkt in dem Gesetz ist die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Es ist heute schon viel dazu gesprochen worden. Lassen Sie mich einige Punkte noch einmal kurz skizzieren. Es ist nicht nur eine Formalie, wenn Bildung auch äußerlich in der Aufgabenbeschreibung an die erste Stelle rückt. Im Entwurf zum sächsischen Bildungsplan werden Kinder als Einwanderer in ein unbekanntes Land bezeichnet, dessen Erkundung und Aneignung den Kern des Bildungsprozesses ausmacht. Frühkindliche Bildung ermöglicht weiterführende Bildungswege und Bildungsorte wie die Schule. Sie baut ein Fundament dafür. Darum tragen auch hier alle Beteiligten eine hohe Verantwortung. Auch wenn die Forschung an dieser Stelle noch manches offen lässt, wissen wir, dass Versäumnisse in der frühen kindlichen Entwicklung später schwer auszugleichen sind.
Im Mittelpunkt der Qualitätsentwicklung an den Kindertageseinrichtungen steht deshalb der Bildungsauftrag, der mit dem sächsischen Bildungsplan ab 2006 seine spezifische Ausprägung erhalten soll. Wir haben den Bildungsplan parallel zur Novelle des Gesetzes in einem umfassenden Diskussionsprozess so weit gebracht, dass er in überarbeiteter Fassung, wie gesagt, im Januar 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann. Mit der Einführung des Schulvorbereitungsjahres, meine Damen und Herren, sollen gemeinsame Bildungsziele, Bildungswege und Bildungsergebnisse von Kindergarten und Grund
schule in den Blick genommen werden. Beide Systeme stimmen sich noch besser ab bzw. ergänzen sich, um den notwendigen fließenden Übergang zu optimieren. Ich denke, der Beweis ist angetreten. An vielen Stellen kann man das deutlich sehen. Wir sind dabei auf einem guten Weg.
Aber der erste wichtige Schritt ist nun auch gesetzlich fixiert. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit im letzten Kindergartenjahr werden damit deutlich verbessert. Die Träger erhalten ab September 2005, wie schon erwähnt, rückwirkend eine zusätzliche Pauschale für die genannten erweiterten Anforderungen. Schließlich wird mit der KitaGesetzesnovelle die Einführung von Qualitätssicherungsinstrumenten verbindlich bis spätestens 2007 vorgeschrieben. Der Lebensraum Kindertageseinrichtung, meine Damen und Herren, ist besonders gut geeignet, Bildungsvoraussetzungen positiv und vor allem ganzheitlich, also mit den Eltern und Kindern, zu gestalten. Ich glaube, Frau Herrmann, dazu haben wir ganz klare Formulierungen im Gesetz. Dazu bedarf es, wie gesagt, eines ganzheitlichen Qualitätsansatzes.
Meine Damen und Herren! Unbestritten ist, dass all diese Neuerungen hohe Anforderungen für die Erzieherinnen und Erzieher bedeuten. Die rege Beteiligung an Fortbildungskursen, Fachtagungen und Fachdiskussionen zeigt uns aber, dass eine hohe Bereitschaft besteht, diese Herausforderung auch anzunehmen. Der Freistaat und die sächsischen Hochschulen haben sich parallel zum vorliegenden Gesetz auf den Weg gemacht, um neue Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Erzieherinnen in den Blick zu nehmen. Gestern, meine Damen und Herren, wurde an der Evangelischen Hochschule Dresden ein Institut für frühkindliche Bildung eröffnet – ein Novum in Sachsen, ein Pilotprojekt weit über Sachsen hinaus.
Im Ergebnis soll im kommenden Jahr ein Studiengang für frühkindliche Bildung anlaufen. Die sächsischen Konzepte zur Erzieherinnenaus-, -fort- und -weiterbildung haben auch unter diesem Aspekt die Robert-Bosch-Stiftung überzeugt, sich in Sachsen zu engagieren. Die TU Dresden wird in den kommenden zwei Jahren eine Stiftungsförderung erhalten. So haben wir starke Stützpunkte für die hohen Anforderungen unseres Gesetzes bereits gestellt.
Auf ein notwendiges wichtiges Anliegen lassen Sie mich zum Schluss noch verweisen. Eines der sächsischen Gesundheitsziele heißt, wie Sie alle wissen, Minimierung des Tabakkonsums. Bildung hat immer etwas mit Vorbild zu tun. Es ist ein schlechtes Vorbild, wenn Erzieherinnen und Erzieher in Anwesenheit von Kindern rauchen. Wir gehen zwar davon aus, dass solche schlechten Vorbilder die Ausnahme sind. Trotzdem hat der Gesetzgeber in dieses Gesetz ein klares Rauchverbot eingebracht. Das ist ein Element des aktiven und passiven Gesundheitsschutzes. Das bedeutet auch die Wahrnehmung in der Verantwortung der gesellschaftlichen Interessen für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder. Der Bezug auf die Gesund
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Entwurf zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen entspricht den aktuellen Anforderungen, die bundesweit an die Kindertagesbetreuung gestellt werden. Wir haben hier ein modernes Gesetz, das die notwendigen Weichen für den Bildungsort Kita stellt, ohne durch Überregulierung Schranken zu setzen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz.