Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich der SPD-Fascho auch schon aus dem Bett gewälzt hat und hier eingetroffen ist. Wir freuen uns, Herr Nolle, dass Sie mittlerweile auch an unserer Beratung teilnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anscheinend hat noch niemand von den Vertretern der Altparteien in diesem Hause wirklich schlechte Zeiten erlebt. Anders kann ich mir die Mischung aus Arroganz und Überheblichkeit, mit der Sie unseren Antrag behandeln, nicht erklären. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist das ein essenzielles Problem. Eine Abhilfe wäre gar nicht so schwer. Ein zusätzlicher Paragraf im Kreditwesengesetz könnte dafür sorgen, dass jedes Institut, das das Girogeschäft betreibt, auf Antrag eines jeden Kunden ein Girokonto einrichten muss. Spezialinstitute, die gar nicht im Privatkundengeschäft tätig sind, sollten von diesem Kontrahierungszwang ausgenommen sein.
Für die Konten sollen keine höheren als die marktüblichen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Es wird sichergestellt, dass die Institute für ihre Leistungen angemessene Entgelte verlangen dürfen.
Ein weiterer Paragraf könnte die Fälle regeln, in denen es möglich ist, die Kontoeröffnung zu verweigern oder ein bestehendes Konto zu kündigen. Die Gründe dafür dürften dann ausschließlich im Verhalten des Kunden gegenüber dem Institut liegen.
Meine Damen und Herren! Mit einer solchen Regelung wäre sichergestellt, dass nicht über einen längeren Zeitraum hinweg die Vertragsfreiheit in einer derartigen Form über das Sozialstaatsprinzip gestellt werden kann, denn das bedeutet im Grunde nichts anderes als eine Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft.
Die Sparkassen, die von Tradition und Selbstverständnis her hier als Erste angesprochen wären, sind inzwischen von einer Hand voll Landesgesetzgebern schon in die Pflicht genommen worden. Es scheint also nur in Sachsen kein Problem zu sein, in anderen Bundesländern sehr wohl. Das geschah zwar mit unterschiedlicher Strenge, was die Ausnahmeregelungen betrifft, aber immerhin.
Dies zeigt, dass gesetzgeberische Maßnahmen in dieser Frage durchaus greifen können, wobei meiner Meinung nach sehr darauf zu achten ist, dass der Kreditwirtschaft keine allzu großen Schlupflöcher bleiben.
Die Strategie privater Banken ist heute häufig nicht mehr auf das Massengeschäft, sondern auf die Bedienung eines gehobenen oder eines speziellen Kundenkreises ausgerichtet. Wir hatten die Diskussion bei der Deutschen Bank. Sie entsinnen sich sicherlich.
Nun fragen Sie vielleicht: Sollte der Gesetzgeber den Instituten ihre Zielgruppenpolitik vorschreiben dürfen? Ich denke, das Recht haben wir als Gesetzgeber nicht.
Sie können gern hier Ihre Lieder singen, wie Sie wollen, aber Sie müssen nicht dauernd dazwischenblubbern.
Da sich aber die deutschen Banken seit nunmehr über einem Jahrzehnt, seit der freiwilligen Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses 1995, unfähig gezeigt haben, die Probleme des Girokontos für jedermann alleine zu schultern, wird ein Eingreifen des Gesetzgebers geradezu provoziert. Es wird notwendig sein.
Hier böte sich konkret Gelegenheit, exemplarisch und glaubhafter als mit Deklarationen auf Sparkassentagen zu demonstrieren, wie ein öffentlicher Auftrag auch in der Privatwirtschaft von heute noch umgesetzt werden kann. Vergessen wir nicht, die Dienstmädchen – in Anführungszeichen – von einst, denen die Gründerväter unserer Sparkassen einen sicheren Verbleib für den Notgroschen offerierten – es gibt sie heute noch, auch wenn sie inzwischen anders heißen – sind auf die Hilfe des Staates angewiesen, da das in einer von reinen Wettbewerbszwängen geprägten Wirtschaft die letzte Instanz ist, die den Schwachen noch helfen kann.
Es mag unseren Banken mehr Spaß machen, sich mit der Generation der Erben zu beschäftigen, als sich um ein flächendeckendes und alle sozialen Schichten umfassendes Angebot zu kümmern.
Aus ihrem grundlegenden sozialen und wirtschaftlichen Auftrag sollten wir eine ganze Branche nicht einfach entlassen. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Bei den GRÜNEN bin ich mir ziemlich sicher, dass sie zustimmen werden. Wenn Sie Seite 13 des heutigen „Pressespiegels“ lesen, so sieht man, dass im Stadtrat von Dresden diese Forderung als Antrag eingebracht wurde. Ich will nicht über Daten streiten. Allein schon die Tatsache, dass das lobenswerte Engagement der GRÜNEN heute im „Pressespiegel“ zu lesen ist, lässt uns glauben, dass Sie uns Ihre Zustimmung nicht verweigern werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sprecher der Koalition, Herr Pecher, hat ausführlich dargelegt, wie der Standpunkt der Koalition dazu ist. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ich danke Ihnen, Herr Pecher, für Ihre Ausführungen. Ich schließe mich dem an und bringe keinen eigenen Beitrag.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/3271 zur Abstimmung. Wer dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! –
Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Bei einer kleineren Anzahl Jastimmen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 beendet.
Wie immer beginnt der Antragsteller, hier die Fraktion der GRÜNEN, Herr Weichert. Es folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD und FDP.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 2. März dieses Jahres hat die damalige Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Frau Künast, bekannt gegeben, dass das Deutsche Biomasse-Forschungszentrum in Leipzig – das liegt bekanntlich in Sachsen – angesiedelt werden soll. Dieser Entscheidung war ein harter Standortwettbewerb vorausgegangen, in dem sich Leipzig gegen die Konkurrenz von Braunschweig, Greifswald und Cottbus durchgesetzt hat.
Die Biomasse steht im Freistaat hoch im Kurs, zumindest rhetorisch. Erst kürzlich hat Staatsminister Tillich bei der Vorstellung des Klimaschutzberichtes auf die Bedeutung der Biomasse hingewiesen. Es war zu erwarten, dass der Freistaat das Angebot des Bundes mit offenen Armen annimmt. Immerhin geht es um eine Forschungseinrichtung, in der gleich zu Beginn 50 hoch qualifizierte Stellen geschaffen werden, wobei durch die wachsende wirtschaftliche Bedeutung dieser Branche ein weiterer Ausbau absehbar ist.
Heute, acht Monate später, ist die Umsetzung der Ansiedlungsentscheidung keinen Schritt vorangekommen. Es war ursprünglich die Intention meiner Fraktion, mit dem Ihnen vorliegenden Antrag in dieser Sache Druck bei der Umsetzung zu machen.
Leider haben sich jetzt auch noch die Voraussetzungen geändert. Wir bekommen in den nächsten Tagen eine neue Bundesregierung, und damit steht die einmal getroffene
Entscheidung wieder auf der Kippe. Ja, ich glaube, hier und heute besteht die letzte Chance für die Politik im Freistaat, also für uns hier, um die Ansiedlung des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums in Leipzig zu kämpfen.
Bereits Anfang Juni haben wir aus Leipzig erfahren, dass bei dieser Ansiedlungsentscheidung in der Koalition die Säge klemmt, weil sich die Staatsregierung nicht bereit zeigte, sich angemessen, wie bundesweit üblich, an den Kosten zu beteiligen.
Unseren Dringlichen Antrag im Juli-Plenum habe ich nach einem Gespräch mit den zuständigen Ministern Frau Ludwig und Herrn Tillich zurückgezogen. Die Minister verwiesen dabei auf das Gespräch mit Herrn Staatssekretär Thalheim vom BMVL und bekundeten uns gegenüber, dass alles auf einem guten Weg sei. Wir haben uns damals auf die Worte der Minister verlassen und heute zeigt sich, dass das ein Fehler war. Damit haben wir nicht gerechnet.
Strittig war von Anfang an die Frage der Immobilie. Leipzig in Person des Oberbürgermeisters hat dem Ministerium sehr schnell ein geeignetes Objekt angeboten. Diese Leipziger Entscheidung wurde durch unseren Umweltminister konterkariert, der dem BMVL das Gebäude der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt in Leipzig-Möckern angeboten hat.
Herrn Staatsminister Tillich muss von Anfang an klar gewesen sein, dass er mit diesem Vorschlag kein Problem löst, sondern Salz in eine offene Wunde streut; denn die Abwicklung der Landesanstalt in Möckern ist im SMUL beschlossene Sache.
Wir Leipziger Bündnis-Grünen und weitere große Bevölkerungsteile in Leipzig sind keineswegs mit diesem
Es war die Pflicht des Leipziger Oberbürgermeisters, auch gegenüber seinem Parteikollegen Thalheim darauf hinzuweisen, dass deshalb Möckern als Standort nicht infrage kommt. Für die Bundesministerin gab es an dieser Stelle nichts zu entscheiden.
Herr Tillich wird darauf verweisen, dass Frau Künast seinen Brief aus dem Juli nicht beantwortet habe. Aber was sollte die Ministerin tun? Sollte sie den Streit zwischen SPD und CDU in Sachsen, zwischen Staatsregierung und Stadt Leipzig schlichten? Sollte Frau Künast Sie als Staatsregierung bitten, die Angelegenheit der Abwicklung der Einrichtung in Leipzig-Möckern zurückzustellen? Sollte die Bundesministerin dafür sorgen, dass die Landes-SPD einmal mit dem SPD-Verantwortlichen in Leipzig das Gespräch sucht?
Frau Künast hat mit Herrn Thalheim nicht ohne Grund einen Staatssekretär mit SPD-Parteibuch beauftragt.