Das ist sehr schade, Herr Dr. Hahn. – Vieles von dem, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag fordert, ist selbstverständlich und wird durch das federführende Staatsministerium des Innern bereits beachtet. Dies gilt zum Beispiel für die Anforderung, auch die Ministerialverwaltung in die Aufgabenkritik einzubeziehen. Das hatten Sie, Kollege Lichdi, nicht gesehen.
Aber auch das Kernanliegen, strukturierte Vorschläge für die Kommunalisierung von Aufgaben vorzulegen, ist seit Längerem erklärtes Ziel der Verwaltungs- und Funktionalreform und bedarf keiner Bekräftigung durch den Sächsischen Landtag. Die Anträge sind übertrieben detailliert. Sie erfassen nicht das Große und Ganze der Verwaltungs- und Funktionalreform.
Die entscheidenden Rahmenbedingungen für die Verwaltungs- und Funktionalreform werden allenfalls am Rande genannt.
Diese entscheidenden Rahmenbedingungen sind die demografische Entwicklung und die Abnahme der Mittel des Solidarpaktes II. Derzeit hat das Land Sachsen noch 4,3 Millionen Einwohner und erhält aus dem Solidarpakt II noch vergleichsweise viel Geld. Aber schon im Jahre 2020 wird das Land Sachsen allen Prognosen zufolge nur noch 3,7 Millionen Einwohner haben und ab dem Jahre 2019 kein Geld mehr aus den Töpfen des Solidarpaktes II erhalten.
Wir stehen vor einem grundlegenden Wandel ganzer Regionen unseres Landes, vor allem in den ländlichen Gebieten. Das sind die unabänderlichen Rahmenbedingungen, denen wir uns im gesamten Land Sachsen zu stellen haben. Ob nun ein grundsätzlich zweigliedriger, wie es der Antrag der Linksfraktion.PDS fordert, oder ein dreigliedriger Verwaltungsaufbau unter diesen Bedingungen richtig ist, kann erst im Laufe des Verfahrens und nach sorgfältiger Abwägung der Tatsachen entschieden werden.
Herr Kollege, zu dem, was Sie gesagt haben: Ist Ihnen entgangen, dass das fast genau wortgetreu unser Kollege Friedrich gesagt und damit die Staatsregierung kritisiert hat, die nämlich schon heute weiß, dass es nur eine dreigliedrige Verwaltung geben kann und nicht möglicherweise nach der Aufgabenkritik eine zweigliedrige?
Herr Prof. Porsch, das sehe ich anders. Ich habe die Staatsregierung nicht so verstanden wie Sie und bin gespannt, was Herr Buttolo gleich dazu sagen wird.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wie wir! Da sind wir uns ja einig! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wir auch! – Lachen der Abg. Rita Henke, CDU)
Die Staatsregierung hat mit ihren bisherigen Vorschlägen, vor allem mit dem Eckwertepapier vom 20. Dezember 2005, exakt diese Prinzipien in der erforderlichen Klarheit beschlossen.
Der Staatsminister des Innern hat uns mitgeteilt, dass die Staatsregierung nun bis Ende Januar 2006 einen groben Überblick aus den verschiedenen Ressorts erhalten werde, ob und gegebenenfalls inwieweit Aufgaben verzichtbar, privatisierbar oder kommunalisierbar seien. Danach werde sie den Aufbau der staatlichen Verwaltung unter strikter Beachtung der Grundsätze der Verzichtbarkeit, Privatisierbarkeit und Kommunalisierbarkeit bis zum 30. August 2006 strukturieren. Schließlich sollen bis Ende des Jahres die entsprechenden Gesetzentwürfe in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.
Meine Damen und Herren! Dieser Zeitrahmen ist vernünftig und sinnvoll, er überfordert keinen Beteiligten. Die kommunale Ebene muss und wird intensiv einbezogen werden. Die CDU-Fraktion ist ein Garant dafür, dass im Interesse des Bürgers jede einzelne Aufgabe – ich betone, jede einzelne Aufgabe, Herr Kollege Lichdi – auf ihre Verzichtbarkeit, Privatisierbarkeit oder Kommunalisierbarkeit überprüft wird. Wir wollen so viel Staat wie nötig und so viel Verzicht oder Privatisierung oder Kommunalisierung wie möglich. Der richtige Satz: „So viel Staat wie nötig und so wenig Staat wie möglich“ gilt mithin auch hier.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Also zweistufiger Bereich!)
Hier eröffnet sich ein weites Feld. Denken Sie an die Reparatur von Polizeikraftfahrzeugen, die meiner Auffassung nach sinnvoll am jeweiligen Standort des Fahrzeuges durch private Kfz-Reparaturwerkstätten durchgeführt werden könnte.
Dies ist aber nur ein Beispiel. Denken Sie aber auch an die gestern beschlossene Nutzung des Internets im Meldewesen und darüber hinaus in immer mehr Bereichen der
öffentlichen Verwaltung. Wir können Sachsen nur leistungsfähig und modern erhalten, wenn wir mit der Zeit gehen, und nicht, wenn wir uns – aus welchen Gründen und in wessen Interesse auch immer – dem Fortschritt verweigern.
Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge halte ich nicht für geeignet, die Verwaltungs- und Funktionalreform in diesem schwierigen Interessengeflecht zwischen Staat, Kommunen und Bürgern vorwärts zu bringen. Ich bitte deshalb um Ablehnung.
Das Gleiche gilt für den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Januar 2006. Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Unterausschuss zur Verwaltungsreform in Sachsen, wir haben den Innenausschuss als zuständiges Entscheidungsgremium. Ein Unterausschuss bedeutet mehr Bürokratie, Mehraufwand und letztlich Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren.
Der richtige Ort zur Entscheidung dieser Fragen des Staatsaufbaus, der Staatsaufgaben und der kommunalen Gliederung ist nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages der Innenausschuss. Dabei wird es bleiben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Landtag schon häufiger über das Thema Verwaltungsreform gesprochen. Deshalb bin ich schon ein wenig überrascht darüber, wie jetzt die so genannten Fachpolitiker der GRÜNEN und auch der Linksfraktion argumentieren. Denn wenn Sie ein wenig Ahnung von Leitbildern hätten und davon, wie man Leitbilder in der Verwaltung entwickelt, dann müssten Sie zur Kenntnis nehmen, dass das, was wir im Lenkungsausschuss diskutiert haben und was letztlich auch im Eckwertepapier festgeschrieben wurde, genau der richtige Ansatz und der Beginn dafür ist, auf der Grundlage von verlässlichem Datenmaterial zu einem solchen Leitbild zu kommen.
und wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, das Eckwertepapier vor allem auch mit Blick auf das, was im Antrag der Linksfraktion.PDS steht – –
Ja, zwischen den Zeilen lesen können Sie doch sonst immer gut. Das ist Ihre besondere Aufgabe. Sie sind doch die Opposition.
Also, wenn Sie das getan hätten – – Ich habe noch gar nicht angefangen, da gibt es schon eine Zwischenfrage.