Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sagte schon, die betriebliche Mitbestimmung von Arbeitnehmern ist eine wichtige Säule für den sozialpartnerschaftlichen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wenn es um die Ausschöpfung der Möglichkeiten geht, eine Volkswirtschaft leistungsfähiger zu machen, ist die Politik direkt in die Pflicht zu nehmen. Der vom DGB Sachsen initiierte und von uns, der Linksfraktion, mittels unseres Antrages in den Landtag eingebrachte Mitbestimmungsappell kann in der Umsetzung zu einem für Sachsen vorteilhaften Standortfaktor werden. Der Freistaat Sachsen ist durch eine ausgeprägte – das wissen Sie – mittelständische Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet. Mehr als 95 % der sächsischen Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte. Gerade diese brauchen ermutigende Signale von uns, von der Politik, um betriebliche Mitbestimmung voranzubringen.
Wohl wissend, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es hier weitgehende Konsenslinien über Parteigrenzen hinweg gibt, drängt die Linksfraktion nach einer Entscheidung in einer Zeit, in der sich Betriebsräte zur Wahl stellen.
Die Beschäftigten und die sächsischen Gewerkschaften erwarten zu Recht von der Politik ein klares Bekenntnis zu betrieblichen Sozialpartnerschaften.
Wenn das aus parteipolitischen Ressentiments ausbleiben sollte, stünde nicht nur die Koalition in diesem Hause in einem eigentümlichen Licht. Selbst die Gegner der Flächentarifverträge können nicht abstreiten, dass für betriebliche Einzellösungen, für die sie kämpfen, starke Betriebsräte notwendig wären. Sollte sich die Politik hieran zerstreiten, wären auch diese Überlegungen infrage gestellt.
Zum Zweiten ergibt sich die Notwendigkeit des Antrages aus unserer gemeinsamen Verantwortung als Sächsischer Landtag. Die Frage, was uns das angeht, wäre Gift in dieser Situation. Alle hoffen in Deutschland darauf, dass die wirtschaftliche Talfahrt endlich gestoppt und umgekehrt wird. Das ist aber nur möglich, wenn tatsächlich etwas Richtungsweisendes von Wirtschaft und Politik
unternommen wird. Unser Antrag zur Unterstützung des sächsischen Mitbestimmungsappells des DGB bietet Ihnen hier eine Chance, dies konstruktiv mitzugestalten. Lassen Sie uns heute dafür einen politischen Konsens formulieren, von dem dann auch tatsächliche Aktivitäten in diesem Sinne ausgehen können. Wenn Sie das wirklich wollen, stimmen Sie heute für den von uns vorgelegten Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die paritätische Mitbestimmung hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist daher auch eine von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gewollte und gelebte partnerschaftliche Auseinandersetzung von Interessengegensätzen. Die Mitbestimmung hat in der Vergangenheit die deutsche Wirtschaft nicht geschwächt, sondern gestärkt und trägt somit zur Stabilität von Unternehmen bei.
Sie ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder eine neue Herausforderung und unabdingbar bei der Bewältigung betrieblicher Probleme.
Deshalb ist es wichtig, dass im Zuge der Globalisierung die paritätische Mitbestimmung in bewährter Form erhalten bleibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitbestimmung setzt voraus, dass bestehende Mitwirkungsrechte auch wahrgenommen werden. Die gesetzlichen Grundlagen für Betriebsverfassung und Mitbestimmung sind durch Bundesgesetz belegt. Damit ist eine zeitgemäße Form der Regulierung der sozialpartnerschaftlichen Beziehungen gegeben. Dies trifft auch auf die Personalvertretungen zu, bei denen die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie einen sächsischen Mitbestimmungsdialog und einen sächsischen Unternehmermitbestimmungspreis. Dabei haben Sie sich den DGB-Mitbestimmungsappell zu Eigen gemacht und abgeschrieben.
Sie fordern von der Staatsregierung, diesen Dialog zu organisieren, zu führen. Nun habe ich nichts gegen Gespräche über die Praxis und die Perspektiven der betrieblichen Mitbestimmung. Aber ist es denn nicht angebracht, eher darüber zu diskutieren, wie wir die Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon überzeugen, welche Vorteile eine funktionierende Mitbestimmung hat? Ein Dialog über die Arbeitsweise von Betriebs- und Personalräten ist aufgrund der unterschiedlichen Branchen und Verantwortlichkeiten nicht fruchtbringend.
Die Vorteile für die Arbeitnehmer liegen vor allem darin begründet, dass sie neben ihren Rechten auch über den Prozess der Mitwirkung an der Gestaltung der Zukunft ihres Unternehmens teilnehmen und teilhaben können.
Die Vorteile für die Arbeitgeber liegen darin begründet, dass sie eine Belegschaft als Partner haben, die mit ihren Ideen, ihrer Kreativität und ihrer Leistungsbereitschaft die Zukunft des Unternehmens im Blick hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir einen Blick zurück in die Zeit 1989/1990. Mit dem Übergang zur sozialen Marktwirtschaft standen viele Unternehmen vor der Aufgabe, demokratische Mitwirkung und Mitbestimmung zu organisieren. Ich habe in meinem damaligen Unternehmen die Aufgabe übertragen bekommen, diesen Prozess zu organisieren. Es war nicht einfach, sich in relativ kurzer Zeit mit allen gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen.
Man kann den Gewerkschaften nur danken, dass sie uns mit Rat und Tat zur Seite standen. Ohne sie wäre es zu keinem geordneten Umstrukturierungsprozess gekommen. Aufsichtsrat, Betriebsrat, Jugend-, Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung zu wählen war damals genauso wichtig wie heute, damit Arbeitnehmerinteressen nicht den Bach hinuntergehen bzw. die Mitwirkung bei der Gestaltung der Zukunft des Unternehmens ermöglicht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Aufgaben, die ein Betriebsrat im Unternehmen hat, möchte ich hier nicht näher eingehen. Das würde auch den Rahmen sprengen. Die Regelungen, die überhaupt zum Betriebsverfassungsgesetz geführt haben, stammen von der CDA. Die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands hat diese in das Betriebsverfassungsgesetz hineingeschrieben.
Sie haben sich vielfach bewährt. Sie haben dazu geführt, dass die Ausgestaltung der sozialen Partnerschaft erst möglich ist.
Ihre Vorstellung, einen Dialog der Mitbestimmung zu führen, ist schon deshalb schwierig, da die praktizierte Mitwirkung in den Betrieben von Unternehmen zu Unternehmen verschieden ist. Mitwirkung und Mitbestimmung gehören zusammen. Sie sind ein Gradmesser der Leis
Zur Mitbestimmung und Mitwirkung gehören neben den Kenntnissen der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen die Kenntnisse über die betrieblichen Abläufe. Ohne diese Voraussetzungen ist ein Dialog nicht möglich. Die Parteien sollten sich aus dem sozialpartnerschaftlichen Gestaltungsprozess heraushalten. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen für diese Arbeit erhalten bleiben bzw. an die Herausforderungen der Globalisierung angepasst werden.
Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel führte dazu in ihrer Regierungserklärung aus – ich zitiere –: „Erfolg und Stärke der deutschen Wirtschaft beruhen auf der sozialen Partnerschaft im Betrieb, auf dem vertrauensvollen Miteinander von Unternehmensleitungen, Betriebsräten und Belegschaften.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht der Dialog darüber, was noch zu regeln wäre, führt zu mehr Mitbestimmung und mehr Mitwirkung, sondern jegliche Unterstützung derer, die mit ihrer Arbeit für Aufklärung über die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen sorgen, die dafür Sorge tragen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gleicher Augenhöhe über ihre Ziele und Vorstellungen reden. Mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Mitbestimmung und Mitwirkung setzt gut ausgebildete, gut informierte und motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voraus und natürlich auch in die Zukunft blickende Arbeitgeber.
Wir lehnen diesen Antrag ab, da die beabsichtigte Überregulierung nicht zielführend ist. Die Unterstützung der laufenden Betriebsratswahlen und die Begleitung der betriebsratsfähigen Unternehmen zur Bildung von Betriebsräten sind die vorrangigsten Aufgaben, die vor uns stehen.
dass es mir eine besondere Freude ist, von dieser Stelle aus über das Thema Partizipation, Gleichberechtigung und Teilhabe zu sprechen,
weil es natürlich vor allem eine ur-sozialdemokratische Position ist. Hier ist die Wiege der Arbeiterbewegung