Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/5215, zu Paragraf – –

Herr Präsident, Entschuldigung. Ich habe es nicht klar gesagt. Ich würde gerne über den Punkt a) und den Punkt b) einzeln abgestimmt haben.

Dann werden wir so verfahren.

Ich bringe zuerst den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS Punkt a) zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Punkt a) abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Punkt b). Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist auch der Punkt b) abgelehnt.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS in Drucksache 4/5215 insgesamt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Änderungsantrag im Ganzen auch abgelehnt.

Ich bitte jetzt um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu § 12, Drucksache 4/5221. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen wesentlichen Punkt. Wir begrüßen sehr, dass das Informati

onsgesetz vorsieht, dass die Staatsregierung selbst von sich aus Umweltinformationen zur Verfügung stellt. Wir begrüßen außerdem, dass sich diese Zustimmung auch auf Rechtsvorschriften, also auch auf Gesetze und Rechtsverordnungen, bezieht. Wir wollen allerdings, dass Verwaltungsvorschriften, die gerade im Umweltbereich von zentraler Bedeutung sind, dort mit aufgenommen werden. Wir hatten schon vor drei oder vier Monaten auf Antrag der Linksfraktion.PDS dem umfassenden Antrag zugestimmt, Verwaltungsvorschriften zu veröffentlichen. Gerade im Bereich des Umweltinformationsrechtes ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Verwaltungsvorschriften auch in die Veröffentlichungspflicht aufzunehmen. – Ich bitte um Zustimmung.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend so formulieren: Verwaltungsvorschriften sind nicht gleich Verwaltungsvorschriften. Es gibt durchaus Verwaltungsvorschriften, die den internen Vollzug der Behörden betreffen und nicht in jedem Fall veröffentlicht werden müssen. Eines haben Sie, Kollege Lichdi, möglicherweise übersehen. Im § 3 Abs. 2 Ziffer 3b sind die Verwaltungsvorschriften explizit in unserem Gesetz. Wir haben den Paragrafen schon beschlossen und aufgeführt, dass sie zu den Umweltinformationen gehören. Deswegen sind diejenigen Bürger, die sich auf solche Dinge beziehen, die tatsächlich eine Verwaltungsvorschrift zum Umweltgeschehen einholen wollen, an dieser Stelle mit dem § 3 gedeckt und damit auf der sicheren Seite. Aber für bestimmte interne Verwaltungsvorschriften zum Handeln der Behörden im anderen Sinne muss das nicht unbedingt gelten. Deswegen können wir diesem Antrag so, in dieser Erweiterung für den § 12, nicht zustimmen.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/5251 zu § 12 im Abschnitt 3, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Abschnitt 3 und alle Paragrafen, da kein Änderungsantrag zu der Fassung des Ausschusses angenommen worden ist. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist der Abschnitt 3 mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zum Abschnitt 4, Schlussvorschriften. Hierzu gibt es keine Änderungsanträge. Ich lasse deshalb abstimmen über den Abschnitt 4 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält

sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Abschnitt 4 in der Fassung des Ausschusses zugestimmt.

Mir wurde gerade gesagt, dass wir noch einmal über den Artikel 1 insgesamt abstimmen sollen. Wer dem Artikel 1 Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 zugestimmt.

Wir kommen jetzt zum Artikel 2, Änderung des 6. Sächsischen Kostenverzeichnisses. Hierzu gibt es drei Änderungsanträge. Ich rufe zuerst den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS auf. Hier wird eine Neufassung begehrt mit Drucksache 4/5214. Ich bitte um Einbringung.

Danke, Herr Präsident. – Werte Damen und Herren Abgeordneten! Sie finden hier eine Neufassung. Dort wurde lediglich am Anfang der Bezug zum Umweltinformationsrecht ergänzt. Das ist zunächst erst einmal nur eine redaktionelle Änderung, aber nicht ganz unwichtig, weil sich das Kostenverzeichnis natürlich auf das Umweltinformationsrecht bezieht. – So viel nur dazu, dass Sie da nicht verwirrt sind.

Der Artikel 2 des Gesetzentwurfes, also das Kostenverzeichnis, hat in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses eine zentrale Rolle gespielt. Das Meinungsspektrum in der öffentlichen Anhörung reichte dann auch von Äußerungen wie: so wenig Gebührenbelastung wie möglich bis hin zu nicht näher dargestellten Möglichkeiten der Abschöpfung geldwerter Vorteile durch vermeintliche Informationsabfragen mit kommerziellem Hintergrund. Dahinter klang natürlich die Sorge an, dass ein Umweltinformationsgesetz zu einer ganzen Flut von Anfragen bei den Behörden und damit auch zu einer hohen Kostenbelastung führen könnte.

Während aber die Zweifel am altruistischen Interesse einiger Auskunftsbegehrender lediglich hypothetisch dargestellt werden konnten, haben die Praktikerinnen aus den Länderverwaltungen von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eine andere Rechnung aufgemacht. Danach ist nämlich die befürchtete Kostenexplosion ausgeblieben und – so hieß es dort wörtlich – die anfallenden Verwaltungskosten bewegen sich im unteren Bereich, wenn auch leicht ansteigend, weil ein jedes Gesetz erst einmal eingeführt und öffentlich gemacht werden muss.

Andererseits war den Befürwortern kostendeckender Gebührensätze durchaus bewusst, dass hohe Gebühren eine abschreckende Wirkung ausüben und dass im Umweltinformationsgesetz selbst der Zugang zu Umweltinformationen ohne die Angabe von Gründen geregelt ist. Es ist also schlichtweg überhaupt nicht möglich, einem Antragsteller ein kommerzielles Interesse nachzuweisen und das dann auch gebührenpflichtig abzuschöpfen.

Unabhängig davon schien mir in dieser Diskussion die Intention des Gesetzes selbst völlig untergegangen zu sein. Wir sind uns einig: Dieses Gesetz soll den Bürger ermutigen, sich stärker um die Belange der Umwelt zu kümmern, selbst aktiv zu werden. Er wird das nicht tun, wenn es mit hohen Geldaufwendungen verbunden ist. Für uns war deshalb immer Maßstab: Ein Umweltinformationsgesetz muss den freien Zugang zu Umweltinformationen mit so wenig Gebühren wie möglich verbunden wissen, und es darf niemals der Grundsatz vorherrschen, dass wir hier einen kostendeckenden Verwaltungsaufwand einarbeiten.

Bitte zum Schluss kommen.

Ja. – Das heißt für uns: Kostendeckung war nie der Hintergrund dieses Gesetzes. Wir haben auch noch einmal den Ermessensspielraum der Behörden eingeengt, indem wir das Kostenverzeichnis sehr detailliert aufgeschlüsselt haben. Das ist auch der Unterschied zum Antrag der GRÜNEN. Wir würden Sie bitten, unserem Antrag in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zu beiden Änderungsanträgen, die sich auf eine Veränderung des Kostenrahmenverzeichnisses beziehen, gleich im Ganzen Stellung nehme.

Ich glaube, wer ein bisschen zugehört hat, der hat bei der Kollegin Dr. Deicke und bei mir sehr gute Argumente und Positionen hören können, warum wir dieses Kostenverzeichnis vom Grundsatz her, so wie es die Staatsregierung dem Landtag in ihrem Entwurf zugeleitet hat, annehmen können. Die Koalitionsfraktionen haben ja auch einen Änderungsantrag eingebracht, um diese Kostenspannen, die existieren, etwas weiter zu differenzieren.

Es ist in der Tat so: Man kann Kostendeckung überhaupt nicht in irgendeiner Weise mit den Intentionen dieses Gesetzes in Zusammenhang bringen; diese Dinge haben nichts miteinander zu tun. Wir haben klar ausgeführt – das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen, weil auch hier wieder direkt oder indirekt der Vorwurf erhoben wurde, mit diesem Kostenverzeichnis würden die Bürger, die ein einfaches Informationsersuchen haben, abgeschreckt –, was alles mehr oder weniger gebührenfrei ist, und wir haben die Verzeichnismöglichkeiten, bei bestimmten Informationsersuchen eine Gebühr zu nehmen, die durchaus im erträglichen Maße liegen kann.

Frau Kagelmann, warum soll die informationspflichtige Stelle das nicht unterscheiden können? Wenn jemand die Abflussdaten der Vereinigten Mulde von 1900 bis 2000 haben möchte – ich glaube, eine kostenpflichtige Stelle kann erkennen, dass das nicht die Frage eines Bürgers ist,

der vielleicht einmal wissen will, wie oft in seiner Wohngegend ein Hochwasser auftreten kann. Es ist also durchaus möglich, an den eingehenden Anforderungen zu erkennen und zu unterscheiden, ob so etwas vorliegt oder nicht.

Für diese wirtschaftlichen Hintergründe hat der Gesetzgeber hier in Sachsen in dem Beschlussentwurf zum Ausdruck gebracht, dass für die Allgemeinheit und für die auskunftspflichtigen Stellen eine Kostendeckung gewährt werden soll, weil auf andere Weise – im Grunde genommen auch für denjenigen, der ein solches Auskunftsersuchen stellt – andernorts ein wesentlich höherer Kostensatz in Anrechnung kommen müsste.

Kurzum, wir bleiben bei unserem Änderungsvorschlag, den wir bereits in der Beschlussempfehlung verankert haben, und werden beiden heute wieder neu vorgelegten Differenzierungen der Kostenverzeichnisse nicht zustimmen.

Wird zum Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS weiter das Wort gewünscht? – Herr Lichdi, bitte.

Wir werden dem PDSÄnderungsantrag zustimmen. Insbesondere gefällt uns daran, dass im Punkt 4.1 die Herstellung von Duplikaten doch etwas heruntergezont wurde und wir uns jetzt den Copyshop-Preisen etwas mehr nähern, wenn auch nicht ganz.

Zum Zweiten, Herr Mannsfeld, weil Sie es angesprochen haben: Die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses bei der Gebührenerhebung halte ich eigentlich im Grundsatz für richtig. Ich denke aber nicht, dass das mit der Umweltinformationsrichtlinie vereinbar ist. Von daher ist Ihr Bestreben zwar löblich, aber ich glaube eben nicht, dass es durchgreifen kann. Wenn Sie trotzdem bis zu 1 000 Euro hochgehen, dann besteht die große Gefahr, dass Sie eben genau die, die Sie erwischen wollen, nicht erwischen; dass aber für die, die Sie nicht erwischen wollen, dann doch erhebliche Gebühren veranschlagt werden könnten.

Deswegen halte ich Ihre Argumentationsweise nicht für durchgreifend.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/5214, zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/5222. Herr Lichdi, bitte.

Es handelt sich im Grunde um den Parallelantrag wie bei der Linksfraktion.PDS – mit dem einen Unterschied, der uns aber wichtig ist: Wir

Sächsischen Kostenverzeichnisses. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 2 zugestimmt.

haben eine Anmerkung in das Kostenverzeichnis eingebracht, dass insbesondere bei anerkannten Naturschutzverbänden, die ja im öffentlichen Interesse handeln, im Grunde ganz auf eine Kostenerhebung verzichtet werden kann. Das ist auch in der Anhörung immer wieder angesprochen worden. – Wir bitten deshalb um Zustimmung. Ich lasse abstimmen über Artikel 3, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wer dem in der Fassung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 3 zugestimmt.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in Drucksache 4/5222 zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag trotzdem mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4, Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen in der Fassung des Ausschusses. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der NPD-Fraktion, Drucksache 4/5219, II Nr. 1. Bitte, Herr Paul.

Ich lasse über Artikel 5 – In-Kraft-Treten – abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dagegen ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt worden.

Das Wichtigste ist eigentlich schon gesagt worden, auch von der Linksfraktion.PDS und den GRÜNEN, die ein ähnliches Ansinnen haben, wie wir es verfolgen. Aber aufgrund der Haltung der Koalitionsfraktionen – Prof. Mannsfeld hat bereits angekündigt, dass sie die Änderungsanträge der Opposition zum Kostenverzeichnis ablehnen werden – brauche ich jetzt nicht mehr explizit darauf einzugehen.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen.

Da keine Änderungsanträge beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Ich will nur noch einmal anmerken, dass es unseres Erachtens wichtig ist, Kostenobergrenzen zu setzen, die nicht von vornherein abschrecken. Diese 1 000 Euro werden abschrecken. Ich erinnere noch einmal daran, dass noch nicht einmal im Kostenverzeichnis des Umweltinformationsgesetzes des Bundes eine so hohe Obergrenze wie in Sachsen gesetzt wurde. – Vielen Dank.

Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen für den Freistaat Sachsen in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Entwurf als Gesetz zugestimmt worden.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/5219, II Nr. 1, zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.