Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/5219, II Nr. 1, zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet.

Wir kommen zu

Meine Damen und Herren! Ich lasse abstimmen über den Artikel 2 in der Fassung des Ausschusses, Änderung des

Tagesordnungspunkt 2

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Drucksache 4/0804, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 4/5088, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Den Fraktionen wird wie immer das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es spricht zuerst die Fraktion der FDP, danach die CDU-Fraktion, die Linksfrakti

on.PDS, die SPD-Fraktion, die NPD-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion und die Staatsregierung.

Nicht ohne Grund beantwortete sogar die Staatsregierung eine Kleine Anfrage des Kollegen Hilker damit, dass drei bis vier Pferde einen Arbeitsplatz schaffen bzw. sichern. Da wir in Sachsen 18 000 Pferde haben, bedeutet dies allein für Sachsen zirka 5 500 direkte und indirekte Arbeitsplätze. Während sich Sachverständige in der Enquete-Kommission über die Auswirkungen der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum einen Kopf machen, können vereinfachte Gesetze, wie hier vorliegend, einen Beitrag zur Stärkung unserer besonders strukturschwachen ländlichen Regionen leisten.

Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der FDP das Wort nimmt. Herr Günther, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Reitfreunde! Das sächsische Reitwegenetz hat uns in den vergangenen Wochen besonders beschäftigt, und das zu Recht. Dieses hausgemachte Problem existiert hier in Sachsen bereits seit 1992. Seit diesem Zeitpunkt negiert die Staatsregierung dieses Problem. Entgegen rechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern ist sowohl im Sächsischen Waldgesetz als auch im Sächsischen Naturschutzgesetz ein Betretungsrecht für Reiter im Wald nicht vorgesehen. In den vergangenen Wochen und Monaten hat unsere Fraktion mit Reitern, Gastronomen und Pensionen, Hotelbetreibern, Waldbesitzern und anderen Interessenten in 14 Veranstaltungen innerhalb Sachsens diskutiert. Dabei sind uns allerlei kuriose Dinge erzählt worden. Ich nenne nur ein Beispiel, um Ihnen zu verdeutlichen, welchen bürokratischen Regularien der Reittourismus bei uns in Sachsen unterliegt. Der Reit- und Fahrverein Steinbach hat eine Genehmigung beantragt – und auch bekommen –, um die Wälder von Moritzburg mit Pferdekutschen befahren zu dürfen. Der Genehmigung war ein Schreiben beigefügt, das eine Anordnung enthielt, wie sich die Reitfreunde mit einer Pferdekutsche dort zu verhalten haben. Punkt 4 dieser Erlaubnis, abgestempelt von Sachsenforst, lautet: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.“ – Was denkt sich Sachsenforst? Dass im Wald von Moritzburg Ben-Hur-Rennen veranstaltet werden sollen?

Mit seinen strengen gesetzlichen Vorgaben steht das sächsische Reitwegenetz außerordentlich schlecht da. Mit insgesamt 4 300 Kilometern an genehmigten Reitwegen, wovon lediglich 3 100 Kilometer beschildert sind oder waren und nur dadurch für Touristen als Reitwege erkennbar sind, gleicht die sächsische Reitwegekarte einem Flickenteppich. Anschluss- und Verbindungswege sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Ein Großteil des Reitwegenetzes ist deckungsgleich mit Kommunal-, Staats- und Bundesstraßen. Das Reitwegenetz von genehmigten 4 300 Kilometern ist nach 16 Jahren ein Witz. Auch wenn manch einer von Ihnen der Meinung ist, 4 300 Kilometer sächsische Reitwege verdienten einen Orden, sage ich: Nein, den verdienen sie nicht!

Die sächsische Tourismuswirtschaft braucht mehr Reitwege, um für Touristen und Gäste attraktiv zu sein. Auch wenn sich CDU, SPD und die Linke zum Reitland Sachsen bekennen, nützt das wenig, wenn keine Taten folgen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP – Heiterkeit bei der NPD)

(Beifall bei der FDP) In Punkt 7 der Erlaubnis heißt es wortwörtlich: „Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die umseitige Fahrerlaubnis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.“ Dem Reiter- und Pferdeland Sachsen fehlt es nicht an Bekenntnissen, sondern an Reitwegen und einer toleranten Rahmengesetzgebung. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf unserer Fraktion möchten wir ein Stück weit dazu beitragen, dass die Gesetzgebung den Bedürfnissen und der Realität der sächsischen Reiter sowie der Reiter aus nah und fern angepasst wird. Wir möchten das Befahren mit Kutschen und das Reiten im Wald auf allen geeigneten Wegen grundsätzlich freigeben. Geeignet sind Wege, die breit genug sind, damit ein zweispuriges Fahrzeug auf ihnen fahren kann. In freier Flur soll das Reiten als Betretungsrecht eingeführt werden. (Fortgesetzte Heiterkeit bei der FDP)

Wissen Sie, wann das unterschrieben wurde? Am 1. April 2005! Leider habe ich die Vermutung, es war kein Aprilscherz, sondern ernst gemeint.

Selbstverständlich möchte ich auch hier zu den mir oft entgegneten Argumenten der Waldbesitzer, Jäger und Wanderer Stellung nehmen. Eine Ausweitung des Betretungsrechts des Waldes für Pferde tastet in keinem Maße das Eigentum der Waldbesitzer an. Eigentum verpflichtet. Die Sozialpflichtigkeit des Waldes nach § 14 Bundeswaldgesetz und § 11 Sächsisches Waldgesetz sollte auch für Reiter gelten.

Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet auch viele Vorteile für Waldbesitzer gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung. Bisher konnten die Waldbesitzer nur für Reitschäden auf gekennzeichneten Reitwegen einen Schadensausgleichsanspruch geltend machen. Von Waldbesitzern werden jedoch viele Schäden auf nicht gekennzeichneten Reitwegen geltend gemacht. Auf diesen Schäden bleiben die Waldbesitzer jetzt sitzen. Mit unserem Gesetzentwurf werden jedoch Reitschäden generell

Bei unserer Initiative handelt es sich auch um Tourismusförderung, eine Förderung, die keine Steuergelder kostet und aufgrund von Entbürokratisierung zu mehr Tourismus führt. Lassen Sie es mich an einem Beispiel verdeutlichen: Auf der Messe „Partner Pferd“ traf ich einen Pferdehofbesitzer aus Sachsen-Anhalt, der berichtete, dass zu ihm jetzt eine junge Frau komme, die ihn bei der Anreise gefragt habe, wo sie denn in Sachsen-Anhalt reiten könne. Er hat geantwortet: „Überall können Sie bei uns reiten!“ – Seitdem verbringt die junge Frau ihren Urlaub in Sachsen-Anhalt und wird dort – nicht in Sachsen – auch das gesamte Geld lassen, das sie im Urlaub ausgibt.

beglichen. Auch im Hinblick auf das Haftungsrisiko stellt der vorliegende Gesetzentwurf einen erheblichen Vorteil für die Waldbesitzer gegenüber der bisherigen Regelung dar. Dies hat auch eine Kleine Anfrage des Kollegen Heinz ergeben. In der Antwort heißt es: „Den Grundstückseigentümer trifft für nicht als Reitwege gekennzeichnete Wege keine besondere Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Reiter.“

Lassen Sie mich am Ende meiner Rede auf einen besonders wichtigen Punkt eingehen. Das Reiten als Breitensport bringt eine Vielzahl positiver Effekte mit sich, insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen. In Reitvereinen lernen Kinder und Jugendliche, Verantwortung für Lebewesen zu übernehmen. Koordination und Geschicklichkeit werden dabei gefördert. Kinder lernen, Entscheidungen zu fällen. Das Reiten hilft, Ängste zu überwinden, und stärkt das Selbstbewusstsein. Kinder wachsen spielerisch zu Persönlichkeiten heran und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Das sind die Kinder, die später womöglich zu Unternehmern in unserer sächsischen Wirtschaft werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie deshalb mit uns für die Freigabe des Reitens auf allen geeigneten Wegen – für mehr Reittourismus, mehr Arbeitsplätze und die Anerkennung des Breitensports Reiten!

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich grüße von dieser Stelle aus nicht nur die Pferde- und Reitfreunde, ich grüße auch die Waldbesitzer, die Wanderfreunde,

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

die Spaziergänger, die Fahrradfahrer und natürlich auch die Jäger.

(Beifall des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, NPD)

Der Wald ist ein emotional besetztes Thema. Jeder verbindet damit Erlebnisse, Vorlieben und auch Nutzungsmöglichkeiten, bei welchen er durch andere nicht beeinträchtigt wird und die er auch weiterhin uneingeschränkt ausüben möchte. Den Wenigsten ist aber bewusst, dass, auch wenn der Wald von allen betreten werden darf, der Wald immer auch einen Eigentümer hat, der im Zweifelsfall verpflichtet ist, den Wald entsprechend dem Waldgesetz zu behandeln und zu bewirtschaften. Im Rahmen des Waldgesetzes hat der Waldbesitzer das freie Betretungsrecht des Waldes zu erdulden, er hat gegebenenfalls das wegzuräumen, was andere hinterlassen, die das Gastrecht nicht so ausüben, wie es sein sollte.

Das Reiten ist, wie richtig dargestellt wurde, nur auf extra ausgewiesene Wege beschränkt. Das hat seinen guten Grund, denn die Pferde verursachen Schäden an Deck

schichten und Wegen. Diese Schäden muss der Waldbesitzer nur deshalb in Kauf nehmen, weil sie ihm auf ausgewiesenen Wegen zu 100 % ersetzt werden. Reitwege müssen – und das ist nicht zwingend notwendig –, also können auch ohne Zustimmung des Waldeigentümers ausgewiesen werden. Es ist in der Vergangenheit allerdings wenig davon Gebrauch gemacht worden, gegen die Zustimmung des Waldeigentümers Wege auszuweisen.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass vielerorts die Kanalisierung und Steuerung der Erholungsaktivitäten der Bevölkerung notwendig und vor allen Dingen von allen Nutzern gewünscht ist. Dadurch kommt es zur Minimierung der Konflikte zwischen Reitern, Spaziergängern und Radfahrern. Aus diesem Grund gehören wir zu den Bundesländern, in denen das Reiten im Wald nur dort möglich ist, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Dies hat verschiedene Vorteile. Das haben wir auch zur Anhörung bestätigt bekommen. Ich gestatte mir hier ein kurzes Fazit der Anhörung zu geben.

Manfred Böhme, Direktor des Landestourismusverbandes, hat die bestehenden gesetzlichen Regelungen gelobt und meinte, es bedarf nur einer besseren Qualifizierung und Umsetzung. Uwe Buchholz, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Sachsen und Thüringen, möchte unbedingt die gegenwärtige Rechtslage beibehalten, ist allerdings gesprächsbereit, um gewisse Lückenschlüsse usw. umzusetzen. Dr. Giese, Präsident des Landesjagdverbandes, hält die gesetzliche Regelung ebenfalls für ausreichend, sie soll von den Reitern nur besser genutzt werden. Eine völlige Öffnung muss zum Schutze des Wildes verhindert werden. Prof. Dr. Michael Kinze vom Landesverband Sachsen der Vereinigung der Freizeitreiter beklagt den sehr hohen Aufwand für die Ausweisung von Reitwegen. Bei Ablehnung von Reitwegen soll die Forstverwaltung einen Alternativvorschlag unterbreiten. Ansonsten wünscht er sich praktikablere Verfahrensweisen und kooperative Verwaltungsbehörden. Thomas Klepel vom Verein „Dübener Heide“ und Leiter des dortigen Naturparks meinte, dass es bei Annahme der Änderung ein wesentlich höheres Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Nutzern des Waldes geben würde. Dr. Joachim Markgraf, Präsident des Landesverbandes Pferdesport Sachsen, möchte einfachere, möglichst gar keine Regelungen zu den Ausweisungen.

Interessant war für uns ganz besonders die Meinung von Karl-Heinz Müller, Referatsleiter aus dem entsprechenden Ministerium in Thüringen. Dort hat man 2003 die Gesetzeslage gründlich umgestellt, nämlich von der Regelung, wie sie die FDP-Fraktion hier wünscht, zu einer Regelung, wie wir sie in Sachsen schon jahrelang praktizieren. Die Thüringer haben das mit gutem Grund getan und uns auf alle Fälle bestätigt, dass sie vorher wesentlich mehr Probleme hatten als jetzt.

Ganz interessant für uns war die Aussage von Ludwig Martin Rade – der eine oder andere kennt ihn noch aus der 1. Legislaturperiode, damals Mitglied der

jetzt antragstellenden Fraktion. Er hat in der Anhörung die Fachgruppe Wandern im Freistaat Sachsen vertreten. Er plädiert auf alle Fälle für eine Trennung von Wanderwegen und Reitwegen und für eine Steuerung der Aktivitäten und keine generelle Öffnung. Alexander Riedel, Präsident des Sächsischen Waldbesitzerverbandes, ist für die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung. Ralf Leimkühler, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, lehnte die Öffnung aller Waldwege ab.

Insofern hat sich ein sehr ausgewogenes Meinungsbild ergeben, was die FDP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf relativ allein stehen lässt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sehr geehrter Kollege Heinz, wenn Sie schon zitieren, möchte ich Sie gern fragen, was Sie von der Meinung Ihres Kollegen Minister Peter Hauk, CDU, halten, der in Baden-Württemberg zur Neuregelung des Naturschutzgesetzes Folgendes gesagt hat: „Auch im Bereich des Betretungsrechtes ist das neue Naturschutzgesetz bürgerfreundlicher geworden. So konnte für die Reiter eine Harmonisierung der Regelungen für das Reiten im Wald und außerhalb des Waldes erreicht werden. In diesem Zusammenhang will ich auch erwähnen, dass ich die im Rahmen der Anhörung geäußerten Befürchtungen einiger Verbände nicht teile, die Aufhebung des Wegegebotes beim Reiten in Verdichtungsräumen könnte vermehrt zu Schäden an Waldwegen führen.“ Das sagte Herr Hauk zur Freigabe des Reitens in BadenWürttemberg. Wie ist Ihre Meinung?

Warten wir ab, wie sich das dort bewährt. Ansonsten können das die Baden-Württemberger so machen, wie sie es für richtig halten.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Wir haben hier andere Erfahrungen gemacht. Wir werden sehen, wie es sich in Baden-Württemberg entwickelt und ob man über kurz oder lang von dieser Regelung Abstand nimmt.

Ich möchte noch kurz ein paar Worte zum Reittourismus verlieren, der im Rahmen dieser Regelung immer angesprochen wird. Man muss generell zwischen den Reiterhöfen und den überregionalen Reitwegen unterscheiden. Während die Reiterhöfe in ihrem Umfeld viele Möglichkeiten des Ausreitens benötigen, kann der Fernreittourismus nur mit gut gekennzeichneten Reitwegen funktionieren. Das ist ohne Markierung und ohne Ausweisung im Prinzip nicht möglich, sodass auch aus diesem Grund ein Reitwegenetz unerlässlich für den Aufbau von Fernreitwegen und den Reittourismus in Sachsen ist.

Ich möchte mich nun direkt dem Gesetzentwurf der FDPFraktion widmen und dort einige Formulierungen zu hinterfragen versuchen. Sie sprechen in § 12 davon, dass das Reiten und Fahren überall dort erlaubt ist, wo mehr

spurige Fahrzeuge einen Waldweg befahren könnten. Was sind mehrspurige Fahrzeuge? Gilt das für einen Panzer, der im Prinzip überall langfahren kann? Gilt das für die neuerdings in Mode gekommenen ATVs oder Quads, wie sie auch heißen, also die All-Terrain-Vehicles, die mit ganz anderen Breiten auskommen als der normale Pkw oder Jeep? Gilt die Befahrbarkeit nur bei Trockenheit oder auch, wenn es drei Tage regnet? – Es ist sehr viel Gummi in dieser Regelung enthalten.

Sie schreiben weiterhin: „Darüber hinausgehende Möglichkeiten können die Waldbesitzer gestatten.“ Das können sie auch jetzt schon. Ich muss sie nur fragen, wenn ich das möchte. Es gibt auch ausreichend Lösungen in der Praxis, wo sich Betreiber von Reiterhöfen mit den umliegenden Grundstückseigentümern und Waldbesitzern hervorragend geeinigt haben.

Wir lesen weiterhin in § 13, dass zur Vermeidung erheblicher Schäden und zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen das Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen im Wald durch die Waldbesitzer eingeschränkt (gesperrt) werden darf. Hier haben wir die nächste Grauzone oder Gummiformulierung. Darf der Waldbesitzer das eigenmächtig machen? Muss er das irgendwo genehmigen lassen? Wenn er es genehmigen lässt, wer befindet über eventuelle Widersprüche?