Der Innenminister hat Ihnen freundlicherweise den letzten Stand der Präsentation, den wir am 19.06. im Lenkungsausschuss beraten haben, über den Innenausschuss zur Verfügung gestellt. Wenn es im Innenausschuss ist, haben es ruckzuck alle – das ist klar. Darüber hinaus gibt es eine klare Ansage, wie der weitere Ablaufplan aussieht. Auch dazu hat der Innenminister eine Aussage gemacht. Am 26. soll sich das Kabinett damit befassen. Wir haben im Lenkungsausschuss dafür Prüfaufträge vergeben, die am 01.09. noch einmal letzte Erkenntnisse bringen sollen. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die ein Grundkonzept zum Personalüberhang erarbeiten soll. Ich denke, das ist ein sinnvolles und richtiges Verfahren.
Dann gibt es ein Gesetzgebungsverfahren. Bei diesem Gesetzgebungsverfahren ist der Landtag mit im Boot. Das ist vollkommen unstrittig. Immer davon zu sprechen, der Landtag würde umgangen werden oder man hätte Interesse daran, keine Informationen preiszugeben, ist vollkommen weg von dieser Welt. Das werden Sie noch alles bekommen. Sie müssen uns doch zugestehen, dass wir uns in einer solch schwierigen Phase und bei einem solch schwierigen Thema die Zeit nehmen, eine vernünftige Grundlage für die Beratung zu schaffen. Nichts anderes haben wir getan.
Die Ergebnisse, die wir jetzt zusammengefasst haben, werden wir im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens in den Landtag bringen. Klar ist auch, dass an dieser Stelle der alte Satz gilt, der auch im Bundestag immer wieder eine Rolle spielt: Kein Gesetz wird dieses Parlament so verlassen, wie es ins Parlament eingebracht worden ist. Dass gerade von den Oppositionsfraktionen kritisiert wird, dass sie zu spät und nicht umfassend informiert seien, ist doch ein Vorwurf, der nicht stichhaltig ist. Wenn wir miteinander ernsthaft diskutieren wollen, dann müssen wir an den Punkten diskutieren, die wir schriftlich haben, und nach den Vorlagen, die wir im Landtag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens miteinander diskutieren wollen. Jeder, der hier im Hause anwesend ist, kann im Gesetzgebungsverfahren Vorschläge machen.
Die SPD-Fraktion – auch das ist kein Geheimnis – hat an der einen oder anderen Stelle in der Tat andere Auffassungen. Das ist nun einmal so. Ich habe als Vertreter der
Fraktion gemeinsam mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten im Lenkungsausschuss gesessen, aber wir müssen natürlich auch berücksichtigen, dass unsere Koalitionspartner und wir das Ganze durch den Landtag bringen müssen. Es gibt unterschiedliche Befindlichkeiten der Landtagsabgeordneten, die sich jetzt einbringen und schon Schlange stehen mit Vorschlägen darüber, was alles noch geändert werden soll.
Fakt ist doch auch: Im Koalitionsvertrag haben wir uns eindeutig dazu bekannt, dass wir eine Reform wollen.
Nicht: und weiter, Herr Dr. Martens! Wir haben uns dazu bekannt. Dieses klare Bekenntnis haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner erreichen können. Ich will nicht verschweigen, dass die Initiative auf der einen Seite vielleicht größer als auf der anderen Seite war. Das Ziel dieser Reform und des Vorhabens war immer, dass wir damit mehr Bürgernähe erreichen und Strukturen schaffen wollen – daran halten wir auch fest –, dass wir Strukturen schaffen wollen, die durch Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Mittelbehörden bzw. von Mittelbehörden auf Landkreise und den kreisangehörigen Raum dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort auch spürbar mehr Bürgernähe erleben können.
Vielen Dank. – Da Sie gerade zu Recht das wichtige Thema Bürgernähe ansprechen, können Sie mir sicher mitteilen, an welcher Stelle ich in dem ausgereichten Material des Lenkungsausschusses Ausführungen zur bisherigen Planung der Regierung oder der Koalition finde. Ich persönlich habe dazu keine gefunden.
Kollege Lichdi, dann muss ich an Ihren Lesekünsten zweifeln oder es liegt an etwas anderem. Wenn Sie sich den Bereich „Übertragung auf den kreisangehörigen Raum“ und wenn Sie sich zuvor „Übertragung auf die Landkreise“ anschauen, dann ist eine Reihe von Funktionen und Verwaltungshandeln aufgeführt, was bisher nicht im kreisangehörigen Raum angesiedelt war.
Genau diese zwei Seiten sind Neuerungen. Die hat es bisher in diesem Umfang nicht gegeben. Man kann natürlich darüber reden, ob es ausreichend ist oder ob wir uns weitere Möglichkeiten der Übertragung vorstellen können. Das ist richtig. Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, es gibt in diesem Papier keine Übertragung von Aufgaben an den kreisangehörigen Raum und es gibt keinen Anlass, von Bürgernähe zu sprechen, da muss ich
Anders als 1994, als es darum ging, dass man zunächst die Kreisgebietsreform durchgeführt und über Kommunalisierung gesprochen hat, geht es jetzt darum, dass man parallel dazu erstens etwas zu den Aufgaben sagt und zu der Frage, wer sie erledigt, und zweitens etwas dazu sagt, wie die neuen Kreise auszusehen haben, um damit eine Legitimation zu schaffen, dass diese Kreisgebietsreform möglich ist.
Ein weiterer Punkt – dabei kann man nicht so tun, als sei das nie diskutiert worden –: Wir haben immer im Lenkungsausschuss gesagt, dass wir durch diese neue Struktur und diese neuen Formen, zum Beispiel durch Servicebüros und Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger, durch Vereinfachung von Verwaltungshandeln – Verwaltungshandeln aus einer Hand –, gerade Chancen eröffnen und zu Verbesserungen beitragen wollen. Das müssen wir alles miteinander im Gesetzgebungsverfahren diskutieren. Das ist doch unstrittig.
Wer jetzt so tut, als sei die Frage Regierungspräsidien ein Zugeständnis an die SPD, der hat auch nicht begriffen, worum es im Kern geht. Es geht darum, dass wir zukünftig bei der Mittelbehörde durch eine Bündelung und durch den Wegfall zahlreicher Funktionen, die bisher dort angesiedelt waren, und eine Verlagerung der Aufgaben auf die Landkreise dazu kommen wollen, ganz auf diese verzichten zu können. Dass wir dafür aber Zwischenschritte brauchen und dass aus unserer Sicht dieser Zwischenschritt genauso hätte aussehen können, dass wir sofort in eine Verwaltungsdirektion übergegangen wären, ist doch kein Geheimnis. Aber dass man sich im Kompromiss darauf verständigt, zunächst einmal Regierungspräsidien sinnhaft neu zu ordnen, sie dann wegfallen zu lassen, eine neue Landesdirektion zu schaffen, um damit regional und strukturell vollkommen neue Zuschnitte in Sachsen zu schaffen – wer dann davon spricht, es wäre alles beim Alten und es wären die alten Regierungspräsidien, da verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr.
Insofern ist das Kredo: Die Regierungspräsidien sind nicht mehr im bisherigen Maße vorhanden. Sie werden ersetzt. Es ist kein Türschildwechsel, sondern es ist ein struktureller Wechsel, den wir vollzogen haben. Die Standortfrage: Kollege Martens, da müssen Sie noch einmal in Ihre Kugel schauen, die Sie wahrscheinlich im Büro stehen haben. Woher Sie nehmen, dass alles schon entschieden ist – tut mir Leid. Da kann ich Ihnen nicht folgen. Aber da haben Sie vielleicht andere Quellen. Sie müssen mir demnächst mal sagen, welche Quellen das sind. Vielleicht kann ich darauf auch einmal zurückgreifen.
Ein entscheidender Punkt ist doch, dass wir uns lange Zeit Gedanken in diesem Lenkungsausschuss darüber gemacht haben, wie wir denn mit dem Problem des Personalüberhangs umgehen. Ein entscheidendes Element in diesem
Papier und in der Stellungnahme des Lenkungsausschusses ist doch, dass wir sagen, wir müssen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern – mit den Beschäftigten – darüber diskutieren, wie wir diesen Personalüberhang sinnvoll und richtig und nicht allein zulasten der Beschäftigten regeln können. Wir reden immer davon, dass wir soziale Standards wahren wollen. Wir reden auch davon, dass die Übergänge mit Besitzständen erfolgen sollen. Aus Sicht der SPD-Fraktion – darüber müssen wir uns noch verständigen – wäre es natürlich am sinnvollsten, dass wir das in einem Gesetz regeln könnten. Andere Bundesländer haben es uns schon vorgemacht.
Wer uns dann doch den Vorwurf machen würde, wir hätten jetzt schon festgelegt, wie die Kreise auszusehen haben, und wir wüssten jetzt schon, wie die Karte aussehen würde, der muss sich doch einmal die Zeitung der letzten Tage ansehen. Der muss doch nur mal einen Blick in die Zeitung werfen.
Was dort im Moment passiert, ist doch nichts anderes als das, was wir als Freiwilligkeitsphase mit bestimmten Grundleitlinien und mit bestimmten Anforderungen, die wir an diese neue Ebene und auch in den neuen Zusammenschnitt bezeichnet haben, stellen. Aber wir haben zumindest die Chance gelassen, über sinnhafte Lösungen nachzudenken. Wenn denn der eine oder andere glaubt, sein Heil in den Großkreisen suchen zu müssen, dann kann er ja gerne diskutieren. Ob es am Ende dazu kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Vielen Dank. – Herr Brangs, Sie haben eben von sinnhaften Lösungen gesprochen. Damit die heutige Debatte nicht nur heiße Luft erzeugt, möchte ich einmal zwei ganz konkrete Fragen an Sie stellen, – –
Problem 1: In der Staatsregierung wird das Personal überwiegend zu 100 % der Arbeitszeit beschäftigt, in den Kommunen zwischen 80 und 90 % durch die verschiedenen Tarifverträge. Wie wollen Sie mit diesem Besitzstand, sage ich einmal, der 3 500 staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die später in die Kommunen gehen, umgehen? Sollen die dann auch 80 oder 90 % bekommen oder wird ihr Besitzstand gewahrt? Frage eins war das.
Grund haben wir die Arbeitsgruppe eingerichtet. Genau aus diesem Grund müssen wir miteinander unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Beschäftigtenvertreter diskutieren, wie wir die Probleme mit unterschiedlichen Tarifverträgen, mit unterschiedlichen Besitzständen, mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen inklusive beamtenrechtlicher Regelungen lösen können. Insofern ist Ihre Frage eine Bestätigung unserer bisherigen Politik. Weil es kompliziert ist und weil hier unterschiedliche Interessenlagen aufeinander prallen, gibt es die Arbeitsgruppe.
Eine wichtige Frage. Wir kennen den Stellenabbaukorridor, den die Staatsregierung für die mittelfristige Personal- und Finanzplanung beschlossen hat. Wie wollen Sie verhindern, dass die Staatsregierung oder einzelne Ministerien Stellenabbaupotenziale, so sage ich einmal, auf die Kommunen verschieben, nur damit sie die unbequeme Arbeit des Stellenabbaus nicht machen müssen, wohl aber die Kommunen in den sauren Apfel beißen müssen, nicht benötigte Stellen abzubauen? Wie wollen Sie das verhindern?
Ich glaube, dass die Vertreter der Kommunen, die ich im Lenkungsausschuss – des SSG und des Landkreistages – kennen gelernt habe, schon so lange im Geschäft sind, dass sie sich nicht dafür hergeben werden, die Ausputzerarbeiten machen zu müssen. Insofern glaube ich schon, dass diese allein ein Garant dafür sind, dass ein solcher Fall nicht eintreten wird.
Abschließend möchte ich noch ein Wort darüber verlieren, wie man mit diesem durchaus schwierigen Kompromiss auch aus Sicht der SPD-Fraktion umgegangen ist. Natürlich ist es so, dass wir an der einen oder anderen Stelle – das will ich ganz offen ansprechen – gern eine andere Regelung gehabt hätten. Und auch innerhalb der Fraktion, als ich das Papier zusammen mit Thomas Jurk vorgestellt habe, war natürlich zunächst auch eine Diskussion über Detailfragen entbrannt. Aber gerade diese Detailfragen müssen wir im Gesetzgebungsverfahren klären. Wir müssen natürlich auch darüber reden, wie wir bestimmte Bereiche, die wir jetzt im Lenkungsausschuss
festgelegt haben, dann tatsächlich untersetzen. Es gab andere Ansätze zu Fragen von Staatsbetrieben. Es gab auch andere Ansätze zu Fragen, welche Aufgaben man denn wirklich auf die Landkreise übertragen muss und welche Sinnhaftigkeit dahinter steckt, bestimmte Aufgaben, kurz nachdem sie zusammengefasst worden sind, wieder auseinander zu nehmen. Das ist kein Geheimnis. Das haben wir offen angesprochen. Dazu werden wir sicherlich auch eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren finden.
Was mich aber in der heutigen Debatte stört, ähnlich wie vor einigen Monaten, ist die Tatsache, dass der Versuch unternommen wird zu suggerieren, als würde der Landtag hier umgangen und als würde man bewusst die Oppositionsfraktionen ausboten wollen. Dem möchte ich entschieden widersprechen, denn wenn man das demokratische Grundprinzip wirklich beherzigt und wenn man akzeptiert, dass es eine koalitionstragende Regierungsverantwortung hier in diesem Hause gibt, dann muss man auch die Spielregeln akzeptieren. Diese Spielregeln sehen so aus, dass die, die Verantwortung in diesem Land tragen, sich gemeinsam Gedanken darüber machen, wie sie das Problem bewältigen, und dann auch zu entscheidungsreifen Vorlagen kommen. Dann sind Sie am Zuge, dann sind wir alle am Zuge, und das ist vollkommen legitim.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich, wenn ich die Debatte jetzt gesehen habe, muss ich sagen, dass die Anträge von FDP und GRÜNEN als Vehikel für die vergangene Diskussion gar nicht geeignet sind, denn die FDP fordert in ihrem Antrag eigentlich nur eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Die GRÜNEN fordern eine Erklärung von Herrn Staatsminister Buttolo und, was ich als wünschenswert ansehe, einen Vorschlag über das weitere Verfahren der parlamentarischen Beratung. Aber da jetzt alle über Inhalte gesprochen haben, möchte ich auch drei Punkte anführen, die für meine Fraktion wichtig sind: