Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

Zur Situation behinderter Menschen in Sachsen

Drucksache 4/3424, Große Anfrage der Linksfraktion.PDS, und die Antwort der Staatsregierung

Wir haben Gelegenheit, uns heute dazu auszutauschen. Als Einbringerin spricht zuerst die Linksfraktion.PDS; es folgen in der ersten Runde: CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich gebe der Linksfraktion.PDS das Wort; Herr Abg. Wehner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sächsische Landtag hat sich bisher in allen Legislaturen mit der Situation behinderter Menschen im Freistaat Sachsen beschäftigt. Das ist gut so und ich stelle fest: In der Behindertenpolitik hat sich seit der Wende in Sachsen sehr viel getan.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Das hat meines Erachtens nicht unbedeutend etwas mit der technischen Entwicklung gerade im Bereich der Heil- und Hilfsmittel zu tun. Ob Hightech-Prothesen oder Karbonfaserorthesen, superleichte Aktivrollstühle wie der meinige oder schnelle Elektrorollstühle, digitale Hörgeräte und noch viele, viele andere Hilfsmittel – all diese Hilfsmittel tragen dazu bei, körperliche Defizite auszugleichen, und sie helfen behinderten Menschen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Diese Hilfsmittel kosten viel Geld – das will ich nicht unerwähnt lassen. Ich halte es für eine großartige Sache, dass diese Hilfsmittel aus den solidarischen Sozialversicherungssystemen finanziert werden. Auch das sind Errungenschaften, die Anerkennung verdienen, und ich will, dass diese auch erhalten bleiben und nicht den Sparzwängen zum Opfer fallen.

Meine Damen und Herren, ich hatte davon gesprochen: Diese Hilfsmittel helfen behinderten Menschen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie tun es auch wirklich, sonst könnten sich nicht mehr als 40 000 behinderte Menschen in Behinderten- oder Sozialverbänden oder Selbsthilfegruppen organisiert haben. Sie nehmen innerhalb dieser Strukturen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil.

Eben weil die behinderten Menschen aktiv am Leben teilnehmen wollen – und es auch tun –, bemerken sie die Schranken in den unterschiedlichsten Lebensbereichen – Wohnumfeld, öffentlicher Verkehrsraum, Kultureinrichtungen, Einkaufszentren, Behörden usw. usf. – oftmals deutlich früher als manch ein anderer, der nicht behindert ist. Insofern sind uns die Erfahrungen der Betroffenen enorm wichtig.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den behinderten Menschen für ihre ehrenamtliche engagierte Arbeit

sehr herzlich zu bedanken – auch bei all jenen, die diese Arbeit unterstützen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Orosz, auch Ihnen gilt mein Dank für die Beantwortung der Großen Anfrage,

(Staatsministerin Helma Orosz: Ich gebe ihn an meine Mitarbeiter weiter!)

den Sie gern auch an Ihre Mitarbeiter und an Ihre Mannschaft weiterleiten möchten; vielen Dank –, bevor ich auf einige wenige Aspekte dieser Antworten zu sprechen komme.

Die Fragestellungen zielten darauf ab zu erfahren, welche konkreten Auswirkungen sich aus den behindertenspezifischen Gesetzen sowohl auf Bundesebene – wie das SGB IX oder das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes – als auch auf Landesebene – hier insbesondere das Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen oder die Schulintegrationsverordnung und andere – auf die Lebenssituation der behinderten Menschen in unserem Bundesland in Schulen, in der Berufsausbildung, im Arbeitsleben und im öffentlichen Verkehrsraum ergeben haben.

Die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen ist eine anspruchsvolle Zielstellung. Gemessen an dieser habe ich jedoch keine Veranlassung, Denkmale für Mittelmaß zu setzen. Das hat nichts mit den Rechtsvorschriften zu tun; das hat oftmals etwas damit zu tun, wie diese Rechtsvorschriften angewandt werden.

Meine Damen und Herren, im Freistaat Sachsen leben zirka 503 000 behinderte Menschen, davon allein sind zirka 374 000 Schwerbehinderte – schwerbehindert ist man mit einem Grad der Behinderung ab 50. Wir sehen im Bereich Schule und Ausbildung noch enormen Handlungsbedarf. Die Staatsregierung führte in der Antwort zur Großen Anfrage aus, dass in den vergangenen Schuljahren verschiedene Formen der Integration behinderter Schüler realisiert wurden. Die Anteile integrativen Unterrichts haben sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verändert. Der Anteil integrierter Schüler ist von 1,8 % um 6,6 % auf 8,4 % gestiegen. 2 100 behinderte Schüler lernten in den verschiedensten Formen des gemeinsamen Unterrichts – so weit, so gut.

Was ist aber mit den übrigen der im Freistaat Sachsen lebenden über 8 000 behinderten Menschen im Alter von sechs bis 18 Jahren? Warum sind nur 2 100 integriert? Liegt es etwa daran, dass es trotz der 1999 erstmals

verabschiedeten Schulintegrationsverordnung noch lange nicht selbstverständlich ist, dass behinderte Kinder in den allgemeinen Schulen anstelle der Förderschulen unterrichtet werden? Ist es der Staatsregierung – insbesondere auch Herrn Staatsminister Flath, der jetzt leider nicht anwesend sein kann – bekannt, dass manche Eltern, die sich heute eine integrative Schulung wünschen, häufig mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten zu kämpfen haben; dass zum Beispiel die Schulbehörde nicht über die Möglichkeit der integrativen Beschulung aufklärt und versucht, den Eltern die integrative Beschulung gar auszureden? Ist Ihnen bekannt, dass viele Lehrer kaum Unterstützung erhalten, sondern über das Soll hinaus Stunden leisten?

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Wir auch!)

Natürlich ist – so wie in der Antwort ausgewiesen – die Schulintegrationsverordnung ein bedeutsamer Schritt. Mit dem subjektiven Recht, rechtsbehelfsfähige Entscheidungen zu erhalten, scheint es offenbar eben doch noch nicht so weit gedungen zu sein, sonst hätten wir vielleicht auf diesem Gebiet mehr Verfahren.

Wir haben die Staatsregierung nach der Barrierefreiheit in den Schulen befragt. Sie teilen uns mit, dass die Anzahl der barrierefreien Schulen in der Staatsregierung kein statistisches Erhebungskriterium darstellt. Das finde ich sehr bedauerlich und gemessen an den hohen Ansprüchen zur Integration im Grunde auch unverantwortlich.

(Staatsministerin Helma Orosz: Dafür sind die Kommunen zuständig!)

Wir werden die Staatsregierung noch um Auskunft dazu bitten, wie in den Schulen Barrierefreiheit geschaffen werden kann und ob insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen die Kriterien der Barrierefreiheit Beachtung finden sollen und welche Empfehlungen insoweit an die Schulträger gegeben werden.

Frau Staatsministerin Orosz, ich weiß, Sie sind für die integrative Beschulung und Sie halten es für schlüssig, dass Integrationsschüler, die rollstuhlbedürftig sind, Integrationshelfer oder -helferinnen brauchen, damit der Rollstuhl die Treppen hoch getragen und beim Wechsel der Unterrichtsräume oder beim Weg zur Toilette Hilfe gegeben werden kann. Das wissen aber Verantwortliche vor Ort offenbar nicht. Haben Sie Kenntnis davon erhalten, dass in der Praxis häufig seitens der zuständigen Ämter die Hilfe mit der Begründung verweigert wird, dass bei einem Besuch der Förderschule die Kosten der Eingliederungshilfe nicht anfallen würden?

Ähnlich sieht die Situation im Bereich der Berufsvorbereitung und Berufsberatung aus. Oftmals geben RehaBerater maximal Auskunft darüber, wo sich die nächste Werkstatt für Behinderte befindet, ohne eine individuelle Beratung einschließlich der Förderungsmöglichkeiten zu leisten. Die gesetzlichen Vorschriften sind da, man wendet sie nur nicht an. Das erscheint mir im Übrigen ein wesentlicher Grund dafür zu sein, dass die Werkstätten für Behinderte heute eher eine Dauereinrichtung für behinderte Menschen werden, mit der Konsequenz, dass die

Menschen in den Werkstätten immer älter werden und die Werkstätten kaum noch Aufnahmekapazitäten haben. Wir sehen mit Sorge, dass durch eine zunehmende Institutionalisierung solcher Einrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten für Behinderte eine wirkliche Integration nicht mehr stattfindet, weder im Berufsleben noch in Schule und Ausbildung.

Um nicht falsch verstanden zu werden, meine Damen und Herren: In Sachsen gibt es ein gutes Netz an Werkstattplätzen, und das ist auch richtig so. Aber es zeichnet sich ab, dass es Vollbeschäftigung und Zukunft für behinderte Menschen wohl nur noch in diesem Bereich gibt. Die Betroffenen haben kaum eine Chance, nach der Ausbildung auf den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu gelangen, und führen somit ein Arbeitsleben im geschützten Bereich. Die Unterbringung in einer Werkstatt sollte doch nur dann erfolgen, wenn es wirklich keine Alternative gibt.

Meine Damen und Herren, zur Beschäftigungssituation behinderter Menschen haben wir in diesem Hohen Haus schon gesprochen, und ich möchte, um Wiederholung zu vermeiden, nicht noch einmal auf die dazu geführte Debatte eingehen. Die Situation ist meiner Ansicht nach immer noch sehr angestrengt.

Lassen Sie mich auf ein weiteres Gebiet zu sprechen kommen: die barrierefreie Umwelt. Wir haben die Staatsregierung um Auskünfte zur Barrierefreiheit in Behörden, Gemeindeverwaltungen, Rathäusern, Landratsämtern, Landeseinrichtungen und Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, öffentlichen Einrichtungen im Freizeitbereich, bei touristischen Angeboten, im ÖPNV und Bahnverkehr befragt. Die Staatsregierung kann, sieht man von einigen Landesämtern ab, kaum Auskünfte erteilen. Mit konstanter Gleichmäßigkeit begründet sie dies mit dem Satz: „Eine umfassende Erhebung zum Stand der Barrierefreiheit wurde bisher nicht durchgeführt.“ Das finde ich sehr schade und auch nicht in Ordnung.

Den jüngsten Fall aus meiner Abgeordnetentätigkeit möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Eine Gruppe von behinderten Menschen war jüngst zwischen Chemnitz und Zwickau unterwegs. Beide Bahnhöfe, aber auch die Züge sind nicht behindertengerecht. Die Geh- und Sehbehinderten müssen qualifizierte Leistungssportler sein, um von der Bahnsteigkante über den Graben in den Zug zu gelangen, und das heute, nach 16 Jahren deutscher Wiedervereinigung. Meine Damen und Herren, Zwickau und Chemnitz haben immerhin Bahnhöfe in der dritt- und viertgrößten Stadt Sachsens, sind also keine Dorfstationen. Ich hebe hier auf die Rechtsprechung ab. Die Deutsche Bahn präsentiert aber diese beiden Bahnhöfe als Provinz. Ich weiß, dass das nicht unbedingt in der Verantwortung der Staatsregierung liegt, bin aber der Ansicht, dass von der Staatsregierung aus Kontrollmechanismen vorhanden sein könnten, damit wir nach und nach Barrierefreiheit herstellen können.

Meine Fraktion verlangt nicht, dass alle öffentlichen Einrichtungen und der ÖPNV mit einem Schlag barrierefrei umgebaut werden müssen, wie wir das in einer der letzten Plenarsitzungen, als es um das Informationssystem in Umweltfragen ging, gefordert haben, wenngleich das vielen behinderten Menschen entgegenkommen würde. Ich kritisiere das aber. Ich finde, wir brauchen einen Plan, wonach wir schrittweise Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen und dem öffentlichen Verkehrsraum schaffen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Und sagen Sie nicht, wenn es sich um kommunale Einrichtungen handelt, Frau Staatsministerin, das sei Angelegenheit der Kommunen. Sie kennen doch deren finanzielle Situation. Die Kommunen bedürfen insoweit der Zuweisung entsprechender zweckgebundener Mittel.

(Erwiderung durch Staatsministerin Helma Orosz)

Wenn Sie tatsächlich das selbstbestimmte Handeln von Menschen verbessern helfen wollen, dann planen Sie die Schaffung der Barrierefreiheit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren, das Sächsische Integrationsgesetz muss – hier stimme ich nicht mit der Auffassung der Staatsregierung überein –, eben weil es um die Daseinsvorsorge vor Ort in den Kommunen geht, insoweit bezüglich seines Geltungsbereichs auch auf die Kommunen erweitert werden. Zu sagen, es geht nicht, ist keine gute Variante, meine Damen und Herren. Ich bin zuversichtlich, dass im Freistaat Sachsen der erfolgreiche Weg der letzten Jahre auf dem Gebiet der Behindertenpolitik weiter fortgesetzt wird. Ich baue insoweit auch weiterhin auf die Unterstützung der Behinderten- und Sozialverbände sowie der Selbsthilfegruppen.

Aus den Antworten der Staatsregierung lassen sich noch viele weiteren Aufgaben ableiten, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen möchte. Wir werden uns noch an gegebener Stelle einbringen. Eines muss ich aber noch loswerden, gerade weil Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, gestern unseren Änderungsantrag zur Pflegesituation abgeschmettert haben, weil wir unter anderem eine Terminvorgabe für eine Aufgabenerledigung gemacht haben, was ich nach wie vor nicht für widersinnig halte. Erfolgt keine Terminstellung, dann wird die Aufgabe erledigt, wann es gerade passt. So habe ich zumindest den Eindruck, wenn man an die Umsetzung des Sächsischen Integrationsgesetzes denkt, in dem aufgegeben ist, dass die Staatsregierung durch Rechtsverordnung Anlass und Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers oder anderer geeigneter Kommunikationshilfen zu regeln hat. Die Rechtsverordnung liegt bis heute noch nicht vor. Auch die Verwaltungsvorschrift über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist noch nicht erlassen. Rund zwei Jahre sind bereits seit Verabschiedung des Gesetzes vergangen. Wie

lange wollen Sie noch warten, Frau Staatsministerin, oder überraschen Sie uns heute?

Trotz alledem nochmals vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Großen Anfrage. Meine Damen und Herren, ich bin gespannt auf die Debatte. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Mein Kollege Dr. Pellmann wird auf die weiteren Forderungen unserer Fraktion auf dem wichtigen Gebiet der Behindertenpolitik eingehen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die CDU-Fraktion erhält das Wort. Herr Prof. Schneider, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegenstand der heutigen Debatte ist die Antwort der Staatsregierung auf eine Große Anfrage, die Herr Kollege Wehner eben vorgestellt hat. Zu diesem Antrag liegt Ihnen unser Entschließungsantrag vor, für den wir um Ihre Zustimmung bitten.

Es ist mir ein Anliegen zu sagen, dass für die CDUFraktion wie auch für die Koalition die Politik für Menschen mit Behinderungen an vorderster Stelle steht. Wir danken Frau Staatsministerin Orosz und ihrem Haus für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation behinderter Menschen in Sachsen. Die Antwort macht in beeindruckender Weise deutlich, dass Politik für Menschen mit Behinderungen tatsächlich einen herausragenden Stellenwert hat. Die Antwort belegt zusätzlich, dass wir im Freistaat Sachsen bei der Politik für Menschen mit Behinderungen auf einem guten Weg sind. Das räumt auch der Entschließungsantrag ein, den die Linksfraktion.PDS vorgelegt hat und über den wir heute debattieren. In dem Antrag ist mit Recht ausgeführt, dass seit 1990 erhebliche Fortschritte für Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen sind.

Wir haben, Herr Wehner, eines gemeinsam: Wir beide waren lange Jahre in dem Bereich tätig, den die soziale Selbstverwaltung zu behandeln hat, Sie als Prozessvertreter, ich als Richter. Wir wissen beide, dass in der Zeit vor 1990 auf diesem Feld in der DDR ganz erhebliche Defizite vorgelegen haben. Ich möchte zu Ihrem Vortrag hinzufügen: Das liegt nicht nur in der Fortentwicklung im Hilfsmittelbereich, sondern die wesentliche Ursache für die Herstellung von gleichen Standards liegt vor allen Dingen darin, dass die Politik im Freistaat Sachsen seit 1990 auf ganz andere Weise gewirkt hat.

Die Defizite haben wir seither abgebaut. Die Standards, die gesetzt sind, können sich sehen lassen. Ich nenne jetzt nur beispielsweise die Tätigkeit der Verwaltungen bis hin zu den Integrationsämtern. Ich nenne die Sozialgerichtsbarkeit des Landessozialgerichtes. Ich danke aber auch ergänzend namens der CDU-Fraktion allen ehrenamtlich Tätigen, die für Menschen mit Behinderungen tätig sind und sich auf diesem Feld engagieren. Darin haben wir auch keinen Dissens.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber auch dem Sächsischen Behindertenbeauftragten für seine bisherige Arbeit herzlichen Dank aussprechen. Seien Sie versichert: Wir werden Ihre hervorragende Arbeit tatkräftig weiterhin hier im Haus unterstützen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Herr Wehner und ich können beide aus eigener Kenntnis bestätigen, dass Betroffenen in aller Regel, von Ausnahmen abgesehen, behördliche und gerichtliche Hilfe effektiv zuteil wird. Ich möchte auch diesen Stellen namens der CDU-Fraktion, aber eben auch der Koalition, Herr Gerlach, ausdrücklich für schnelles und effektives Handeln danken.