Wir werden uns auch genau anschauen, ob wir im Bereich der Verkehrswegeinfrastruktur unter Umständen eine
Reduzierung vornehmen können. Das ist allerdings unsererseits so schnell und nach den dürftigen Informationen der Staatsregierung jetzt noch nicht leistbar. Aber das ist die Richtung, in die wir gern mit Ihnen im Rahmen der Debatten im Plenum nach der Sommerpause diskutieren möchten.
Danke schön. – Weiterer Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Herr Staatsminister Metz, Sie hätten das Wort, wenn Sie möchten. –
(Staatsminister Thomas Jurk: Ich war nur überrascht; Frau Hermenau hatte angekündigt, dass sie zwei Beiträge halten will.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Thema des vorliegenden Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns bereits mehrfach befasst.
Da es ein höchst aktuelles und für Sachsen sehr wichtiges Thema ist, bin ich aber gern bereit, dazu Stellung zu nehmen.
Beachtlich finde ich, wie gründlich sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Thema befasst hat. Dabei fällt mir auf, dass Sie, sehr verehrte Frau Hermenau, immer mehr die Argumente der Staatsregierung aufgreifen und sie sich selbst zu Eigen machen.
Besonders auffällig an Ihrem Antrag ist aber, dass er sehr viele Selbstverständlichkeiten enthält. So werden zum Teil die Vorgaben der EU-Verordnung fast wörtlich wiedergegeben. Zudem enthält der Antrag viele bereits bekannte Forderungen, zu denen wir uns in diesem Haus schon ausgetauscht haben. Wenig praktikable Vorschläge werden aber durch ständiges Wiederholen nicht besser. Lassen Sie mich auf einige Dinge näher eingehen:
Vorschläge zur Komplizierung der Förderverfahren lehne ich grundsätzlich ab. Liebe Frau Hermenau, Sie wollen mit der Forderung nach Wettbewerben als Vergabeinstrumenten und den vorgestellten Kriterien auf die umfangreichen Bestimmungen der EU noch eins draufsatteln. Immer höhere Hürden für die Antragsteller und die Verzögerung der Bewilligungsverfahren können doch nicht unser Ziel sein. Die Förderung im Freistaat Sachsen
auf der Grundlage von Förderrichtlinien hat sich bewährt. Daher wird diese Praxis auch in der kommenden Förderperiode fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang steht auch Ihre Forderung nach Globalzuschüssen. Hierzu habe ich mich bereits ausführlich geäußert. Wo die EU mitfinanziert, werden Ansprüche gestellt, die Empfänger von Globalzuschüssen inhaltlich wie wirtschaftlich kaum leisten können. Neu ist, dass Sie jetzt auch noch Konzepte zur interkommunalen Kooperation fordern – und das als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln. Ich frage Sie: Was soll nach Ihrer Meinung noch alles geschehen, bevor ein Fördermittelantrag beschieden werden kann?
Gestatten Sie mir noch einige Worte zu den Empfehlungen für die Aktualisierung der Halbzeitbewertung. Frau Hermenau, Sie sind darauf eingegangen. Selbstverständlich werden diese Empfehlungen von uns bei der Erarbeitung der Operationellen Programme für die Jahre 2007 bis 2013 berücksichtigt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreibt eine oft anzutreffende Verfahrensweise im Umgang mit Gutachten: Einige wenige Passagen werden je nach Interessenlage herausgegriffen und verkürzt dargestellt. Sie sind ertappt, Frau Hermenau. Diese Empfehlungen dann auch noch als die wesentlichen zu bezeichnen, obwohl die wesentlichen Punkte nicht aufgeführt sind, ist entweder Unkenntnis oder aber Absicht. Ich will Ihnen gern die wesentlichen Empfehlungen nennen.
Für den EFRE sind dies: Fortführung der unternehmensbezogenen Investitionsförderung, Förderung von Forschung und Entwicklung, besonders des Transfers in die Wirtschaft, infrastrukturelle Förderung, wo sie die Standortqualität verbessert, und Stärkung der Nachhaltigkeit.
Für den ESF lauten die wesentlichen Empfehlungen: Langfristige Sicherung der Verfügbarkeit von Fachkräften, Einflussnahme auf die Arbeitsmigration, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Begrenzung der Tendenzen zur sozialen Ausgrenzung, Entwicklung unternehmerischer Potenziale – Stichwort „Existenzgründung“.
Sehr geehrte Frau Hermenau, unbestritten enthält Ihr Antrag auch richtige Dinge. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Förderung von Innovation, Forschung, Bildung und Wissenschaft einen Schwerpunkt mit entsprechender Mittelauslastung bilden muss. Wir werden deshalb den Anteil von derzeit rund 30 % in der laufenden Förderperiode auf rund 40 % in der kommenden Förderperiode erhöhen. Das bedeutet, dass Sachsen durch den EFRE mehr als 1,6 Milliarden Euro EU- und Landesmittel in diese Zukunftsthemen investieren wird.
Der Schutz und die Verbesserung der Umwelt fallen künftig nicht unter den Tisch. Ich habe nämlich vermutet, dass Sie das in Ihrem zweiten, jetzt nicht gehaltenen Redebeitrag darstellen. Also noch einmal: Der Schutz und die Verbesserung der Umwelt fallen künftig nicht unter
den Tisch, auch wenn kein eigener Schwerpunkt im EFRE gebildet wird. In allen drei neuen Schwerpunkten werden Maßnahmen enthalten sein, die direkt oder indirekt diesen Zielen dienen.
Zudem wird die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit als Querschnittsthema in allen Förderbereichen ihren Niederschlag finden. Wir werden zum Beispiel die Förderung des Bereichs Klimaschutz/ Energieeffizienz/Erneuerbare Energien kräftig ausbauen. Die Finanzausstattung beträgt fast das Fünffache – Sie können addieren, 57 Millionen Euro EFRE-Mittel – gegenüber der laufenden Förderperiode. Um der wachsenden Bedeutung des Themas Energie gerecht zu werden, werden wir im Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit eine neue Maßnahme „Energieeffizienz in KMU“ auflegen.
Beachtlich finde ich, dass wir bei der Notwendigkeit der Förderung produktiver gewerblicher Investitionen übereinstimmen. Der finanzielle Anteil für diese Maßnahme bleibt nahezu gleich. Jeder fünfte Euro der EFRE-Mittel wird für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft bereitgestellt. Ausbauen werden wir die Förderung von Netzwerken.
Selbstverständlich werden wir in den Operationellen Programmen die demografische Entwicklung berücksichtigen. Mehr noch, die EU-Programme werden helfen, diesen Prozess zu begleiten und dessen Folgen abzumildern. Allerdings sind reine Rückbaumaßnahmen, zum Beispiel von Wohnungen, nicht förderfähig und deshalb auch nicht vorgesehen.
Bei Ihren Vorschlägen zur Förderung von Maßnahmen im ESF nehmen Sie, sehr verehrte Frau Hermenau, ebenfalls unsere Vorschläge auf.
Die Bereiche lebenslanges Lernen, berufliche Erstausbildung, Fachkräfteentwicklung und Integration von sozial benachteiligten Gruppen werden selbstverständlich Bestandteile des neuen ESF-Programms sein.
Ebenso selbstverständlich ist es, dass wir mit unseren tschechischen und polnischen Partnern in einem engen Austausch stehen. Für grenzüberschreitende Maßnahmen gibt es das neue Ziel 3 „Territoriale Zusammenarbeit“. – Sie kennen es. Früher hieß es bzw. heißt es immer noch Interreg. – Hier werden die Programme intensiv beraten und aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus werden Förderfragen unter anderem in Wirtschaftskommissionen mit den Nachbarländern behandelt.
Auf die lange Liste von Selbstverständlichkeiten gehört auch, dass die Kofinanzierung von EU-Mitteln sichergestellt werden soll. Dazu trägt bekanntlich der Landtag maßgeblich bei. Wenn Sie, sehr verehrte Frau Hermenau, gemeinsam mit den anderen Abgeordneten im August in den Haushaltsplanentwurf 2007/2008 blicken, werden Sie auch feststellen, dass in einigen Bereichen nicht der volle
Kofinanzierungssatz von 25 % vorgesehen ist. Wir planen dort, wo es sinnvoll und möglich ist, neben den staatlichen erstmals auch private Mittel zur Kofinanzierung heranzuziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist entbehrlich, weil er Vorschläge enthält, die entweder selbstverständlich oder nicht praktikabel sind.
Lässt man diese Vorschläge außer Acht, enthält der Antrag letztlich nur eine – ebenfalls bekannte – Forderung: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will über die Operationellen Programme einen Beschluss des Landtages herbeiführen. Bereits am 16. März dieses Jahres habe ich mich hierzu geäußert, ich will es dennoch wiederholen:
Die Strukturfondsförderung ist ein Instrument der europäischen und der nationalen Förderpolitik und kein Gesetzgebungsverfahren. Eine Einflussnahme des Parlaments auf die Details der Ausgestaltung der Strukturfondsförderung entspricht nicht der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive.
Wir werden dennoch dem Landtag die Entwürfe der Operationellen Programme rechtzeitig vor Einreichung bei der Kommission zur Kenntnis geben.
Selbstverständlich werden wir über alle weiteren Schritte in den Ausschüssen berichten. Wir haben dies übrigens als Selbstverständlichkeit getan, nicht weil Sie es beantragt haben, sondern weil wir Sie über den aktuellen Stand der Entscheidungen immer wieder unterrichtet haben.
Was die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner angeht, stehen wir im engen Kontakt und Austausch mit allen relevanten Partnern. Wir informieren Sie zeitnah und umfassend. Zuletzt ist das am 5. Juli geschehen. In den nächsten Wochen werden wir auch die regionale und lokale Ebene einbeziehen. Dazu benötigen wir keine permanente Ermahnung, sehr geehrte Frau Abg. Hermenau.
Ich bin trotzdem dankbar, dass Sie uns wieder die Gelegenheit gegeben haben, Sie erneut über die Pläne der Staatsregierung bei der Frage der Europäischen Strukturfonds unterrichten zu dürfen.
Danke schön. – Besteht erneuter Aussprachebedarf nach diesen Darlegungen? – Das stelle ich nicht fest. Dann kommen wir zum Schlusswort. Frau Hermenau, das lassen Sie sich nicht nehmen.
solchen ministeriellen Charmeoffensive noch einmal zur Sache zu kommen. Aber das lässt sich leider nicht ändern.