Protokoll der Sitzung vom 20.07.2006

Die Linksfraktion.PDS hatte Redebedarf angemeldet. – Das hat sich erübrigt. Die SPD ist jetzt mit vertreten worden. Herr Leichsenring, Sie möchten für die NPD sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Man könnte auch sagen: Macht braucht Kontrolle. Das wollen wir als Opposition gern wahrnehmen.

Der Rechnungshof des Freistaates Sachsen hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe geprüft. So steht es auch im § 88 der Haushaltsordnung.

Im § 2 Abs. 1 über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen heißt es: „Der Rechnungshof berichtet jährlich unmittelbar dem Landtag und unterrichtet gleichzeitig die Staatsregierung.“ Damit ist der Jahresbericht des Rechnungshofes ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Regierung und der Verwaltung im Freistaat, zumindest theoretisch.

Warum stelle ich das an den Anfang meines Debattenbeitrages? Das ist so, weil wir der Meinung sind, dass die Jahresberichte des Rechnungshofes insgesamt aus unserer Sicht ein stumpfes Schwert der parlamentarischen Kontrolle sind.

Die Wirklichkeit ist ziemlich ernüchternd. Wir werden im Haushaltsausschuss von den Prüfberichten und den Ergebnissen der Prüftätigkeit des Rechnungshofes in Kenntnis gesetzt. Die Staatsregierung äußert sich dazu, prüft dann gegebenenfalls noch einmal. Zu guter Letzt wird per Handheben Kenntnisnahme verordnet. Dann war es das. Im nächsten Jahr gibt es den nächsten Bericht und dann geht es murmeltiermäßig weiter.

Ungeachtet dessen möchten wir dem Präsidenten des Rechnungshofes und seinen Mitarbeitern selbstverständlich für die geleistete Arbeit danken. Man sieht auch am Umfang des Berichtes, welch breites Spektrum abzudecken war.

Wir wollen jetzt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, bei denen vielleicht ein Haar in der Suppe zu finden wäre. Aber die allgemeinen Feststellungen zu den Entwicklungen der öffentlichen Finanzen im Vorwort des Jahresberichtes und auch die Feststellungen des Rechnungshofes zu den kommunalen Finanzen sollten doch noch einmal deutlich herausgestellt werden. Denn die Entscheidungen, die wir im Landtag für die kommenden Jahre treffen, werden entscheidend für die Zukunft sein. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum.

Ich möchte vier ganz kurze Zitate aus dem Jahresbericht anführen.

Erstens. „Die öffentliche Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Kommunen sieht sich trotz aller Anstrengungen weiterhin in einer schweren Krise.“

Zweitens. „Allein die steigende Zinslast entwickelt sich zur schweren Bürde der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.“

Drittens. „Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Mehr noch, die Ausgaben müssen unter den Einnahmen liegen.“

Viertens. „Der demografische Wandel wird nicht nur weniger Steuereinnahmen, sondern auch geringere Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich zur Folge haben.“

Das sind alles Sachverhalte, die uns nicht neu sind. Aber wir sehen leider, dass daraus keine oder die falschen Konsequenzen gezogen werden.

Es gibt eine einzige positive Aussage in diesem Bericht. Da wird formuliert: „Die Staatsregierung will diesem negativen Trend durch eine weitere Reduzierung der konsumtiven Ausgaben, insbesondere der Personalausgaben, begegnen. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt diese Politik ausdrücklich.“ Hier wird also die Staatsregierung für eine Ankündigung gelobt und nicht für eine Sache, die schon geschehen ist. Daran sieht man, dass es den Rechnungsprüfern schwer gefallen ist, positive Ergebnisse zu finden.

Die Kritik des Rechnungshofes lässt sich allerdings fortführen. Im Vorwort des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Franz Josef Heigl, zum Jahresbericht vom Oktober 2005 wird als Höhe der Gesamtverschuldung in Deutschland ein Betrag von über 1,4 Billionen Euro angegeben. Wir wissen, am 5. Mai wurde die 1,5-Billionen-Grenze überschritten. Das haben wir nicht von Frau Merkel gehört und auch nicht vom Bundesfinanzminister, sondern Karl Heinz Däke hat es gesagt, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler.

Sicher, die sächsischen Staatsfinanzen sind weniger stark durch Kredite belastet als die der meisten anderen Bundesländer, insbesondere auch der anderen neuen Bundesländer. Aber, meine Damen und Herren, eine etwas bessere Finanzpolitik als die der anderen neuen Bundesländer zu betreiben heißt nicht automatisch, dass man eine gute Finanzpolitik macht.

Gemessen an der öffentlichen Erklärung, die die Staatsregierung nach ihren Beratungen über den neuen Doppelhaushalt 2007/2008 in Hartenstein abgab, sind Zweifel angebracht, ob man in den nächsten Jahren von einer wirklich soliden Finanzpolitik sprechen kann. „Sachsen wird 2008 erstmals keine neuen Kredite aufnehmen“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsregierung. Immerhin nennt die Staatsregierung in dieser Mitteilung weiter unten auch den Grund dafür, nämlich die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 % und den daraus für Sachsen resultierenden Anteil.

Im Übrigen kann der Ministerpräsident, der ja für eine lange Zeit auch Finanzminister war, meiner Ansicht nach schlecht rechnen. Die Ankündigung, für das Jahr 2008 keine neuen Schulden aufzunehmen, gipfelt dann in der Behauptung: Weniger Schulden bedeuten weniger Zinsen und Tilgungsverpflichtungen sowie mehr Spielraum für Investitionen. Keine neuen Schulden aufzunehmen heißt noch lange nicht, dass man weniger Schulden hat. Im Gegenteil, weniger Schulden hat man doch nur dann, wenn man anfängt, seine Schulden zurückzuzahlen, und die Tilgung höher ist als der Betrag, der durch Zins- und Zinseszinseffekt auf die Schulden aufgeschlagen wird. Jeder, der ein Haus abzuzahlen hat, weiß das.

Genau dies, die Rückzahlung der Schulden, fordert der Rechnungshof in dem vorliegenden Jahresbericht. Erst wenn die Rückführung der öffentlichen Schulden vorgenommen würde, erst dann könne man von einer soliden Haushaltspolitik sprechen. Davon sind wir noch weit entfernt, besonders wenn das stimmt, was an Gerüchten

kursiert, wonach selbst im nächsten Jahr, in dem wir durch die Mehrwertsteuererhöhung einen größeren Spielraum haben müssten, immer noch eine Neuverschuldung geplant ist. Was das mit solider Haushaltsführung zu tun hat, kann ich nicht ergründen.

Wenn Sie nicht im Parlament oder der Regierung sitzen, sondern ein Wirtschaftsunternehmen führen würden, dann hätten Sie Ihren Schreibtisch wahrscheinlich schon längst wegen betrügerischen Bankrotts oder Konkursverschleppung mit einer staatlich finanzierten Unterkunft auf der Schießgasse tauschen müssen.

Von einer Rückführung der öffentlichen Verschuldung hört man auch bei der längerfristigen Finanzplanung nichts. Es geht lediglich darum, die Neuverschuldung auf null zurückzuführen.

Zu den Kommunen. Der Rechnungshof stellt fest, dass ein Anstieg der Einnahmen in den Kommunalhaushalten hauptsächlich innerhalb der Kapitalrechnungen und von dort vor allem auf höhere Veräußerungserlöse von Beteiligten und Zuweisungen des Freistaates für Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden zurückzuführen ist. Für das Jahr 2005 weist das Statistische Landesamt in seiner Analyse darauf hin, dass die Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Hartz IV stehen, Bestandteil der kommunalen Haushalte sind und damit extreme Zuwachsraten bei den Einnahmen und natürlich bei den Ausgaben zu verzeichnen sind. In Sachsen – das wissen wir alle – sind zumindest die, die kommunale Verantwortung haben, die Kommunen, chronisch unterfinanziert. Ein weiteres Absenken der Finanzmasse aus dem kommunalen Finanzausgleich darf es deswegen nicht geben.

Das Absenken der Finanzausgleichsmasse im Jahr 2005 um 11,6 % und im laufenden Jahr um 15,5 % – so sagt es der Jahresbericht des Rechnungshofes – und die Aufstockung durch ein Darlehen des Freistaates in Höhe von 135 Millionen Euro 2005, 65 Millionen Euro 2006, ist ein schlechter Kompromiss gewesen, der einzig und allein zulasten der Kommunen ausgehandelt wurde.

In seinem Jahresbericht geht der Rechnungshof davon aus, dass für die Finanzausgleichsjahre 2007/2008 von den sächsischen Kommunen Korrekturbeträge zugunsten des Freistaates von fast 350 Millionen Euro aufgebracht werden müssen. Jedem, der schon einmal einen kommunalen Haushaltsplan gelesen hat, müssten sich hier sämtliche Nackenhaare sträuben.

Diese Entwicklung kann von den Nationaldemokraten nicht hingenommen werden. Wir sind der Auffassung, dass die finanziellen Zuweisungen des Freistaates an die Kommunen erhöht werden müssen, damit die Kommunen finanziell in der Lage sind, ihre Aufgaben auch in den nächsten Jahren zu erfüllen, um damit eine Voraussetzung für die Lebensfähigkeit der Kommunen zu leisten.

Die NPD fordert die Staatsregierung auf, endlich für eine solide Haushaltsführung zu sorgen und bei dieser Gele

genheit die Kommunen nicht am langen FAG-Arm verhungern zu lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion. Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch der Jahresbericht 2005 bestätigte der Staatsregierung wie üblich eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich dieser Bewertung nahezu einstimmig angeschlossen. Insofern Glückwunsch an die Staatsregierung.

Bei einem Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch würde man jedoch nur von einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk sprechen. Für den Prüfungszeitraum des Jahresberichtes 2005 hat der Sächsische Rechnungshof in fast 50 Prüfungsvermerken festgehalten, in welchen Bereichen trotz oder wegen zahlreicher Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Steuergelder ineffizient eingesetzt werden. Für diese wichtigen Anmerkungen dankt die FDP-Fraktion dem Sächsischen Rechnungshof.

Mit dem Jahresbericht 2005 hat der Sächsische Rechnungshof seine Aufgabe erfüllt, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates kritisch und objektiv zu prüfen. Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass es auf der Ausgabenseite genügend Einsparpotenziale gibt. Diese vorbenannte Sicht und Herangehensweise ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Unrühmliche Beispiele existieren bei anderen Rechnungshöfen. Ich nenne Ihnen als Beispiel den Auftritt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, im Deutschen Bundestag am 4. Mai 2006 zur öffentlichen Anhörung zum Thema „Erhöhung der Mehrwertsteuer“. Nach seiner Meinung sei es nicht möglich, den Bundeshaushalt über stärkere Ausgabenkürzungen kurzfristig zu sanieren. Meine Damen, meine Herren! Solche defätistischen Äußerungen eines Rechnungshofpräsidenten, der seine Mitarbeiter blamiert, die jahrzehntelang in mühevoller Arbeit Einsparmöglichkeiten aufdecken, sind uns in Sachsen erfreulicherweise erspart geblieben.

Dass Ausgabenkürzungen beim Bund möglich sind, hat zuletzt Peter Struck von der SPD bestätigt. Am 25. Juni 2006 äußerte er gegenüber der „FAZ Sonntagszeitung“: „Ja, die Reformpolitik hätte auch ohne Mehrwertsteuererhöhung fortgesetzt werden können. Es wären knallharte Einsparungen in jedem Ressort nötig gewesen, aber es wäre gegangen.“

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind in Sachsen von Berliner Verhältnissen in der Finanzpolitik bisher verschont geblieben. Zu diesem Erfolg hat auch der Sächsische Rechnungshof seinen Beitrag geleistet.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU und den GRÜNEN)

Die Fraktion der GRÜNEN. Frau Abg. Hermenau, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal möchte auch ich dem Rechnungshof für den vorliegenden Jahresbericht 2005 meinen ehrlichen Dank aussprechen, denn der Rechnungshof dokumentiert hier erneut, dass er eigentlich eine unerlässliche Funktion hat, wenn es darum geht, die Exekutive zu kontrollieren. Der Bericht deckt aber nicht nur zahlreiche Fehler, Mängel und Versäumnisse der Regierungs- und Verwaltungspraxis auf. Er liefert auch diverse aufschlussreiche Tabellen und Datenzusammenstellungen, die er in neutraler Weise in die verschiedenen Kontexte und Herausforderungen des Freistaates und seiner Kommunen einordnet. Für die politische Praxis meiner Fraktion sind auch diese Analysen durchaus hilfreich.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Berichtes sind erneut die Missstände beim Vollzug der Förderpolitik. Hierzu findet man allein sechs Beiträge. Das sind 10 % der Anmerkungen. Der Schwerpunkt ist wohl gewählt und wird uns angesichts unseres Förderhaushaltes, der unser Staatshaushalt nun einmal ist, auch künftig weiter beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der Rechnungshof anregt, der Landtag soll die Ziele der Förderprogramme – das hat Herr Albrecht gerade noch einmal aufgenommen – etwa im Staatshaushaltsplan festschreiben, so könne die Wirksamkeit von Förderprogrammen erhöht und eine zielgenaue Förderung nach den politischen Vorgaben des Landtages erreicht werden. Da wünsche ich dem Präsidenten, dass er es auch umsetzen oder durchsetzen kann, denn leider werden die wichtigen Entscheidungen zu diesem Thema – man denke gerade an die vorangegangene Debatte um EU-Mittel – von der Staatsregierung am Landtag vorbei getroffen.

Besonders verheerend in punkto Fördermittelvollzug war aus meiner Sicht die Analyse zum Städteumbauprogramm Ost. Der Rechnungshof monierte unter anderem, dass das Programm ungenügend vom Innenministerium gesteuert und die Ziele nicht erreicht worden sind. Das äußerte sich dann auch darin, dass nur eine von zwölf geprüften Kommunen tatsächlich den gewünschten flächenhaften Rückbau von außen nach innen, also die notwendige Verdichtung der Stadt, anstrebte. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes im Jahre 2002/2003 war der Zusammenhang zwischen Kosten der Infrastruktur und Siedlungsdichte, der in Zeiten des demografischen Wandels zentral ist und immer wichtiger wird, bei den Kommunen also offensichtlich noch gar nicht so richtig ins Bewusstsein gerückt und wurde auch nicht genügend vom Innenministerium fokussiert. Ich hoffe, dass sich die Einsicht inzwischen bei allen Beteiligten durchgesetzt hat und sich umsetzen wird, ansonsten wird der demografi

sche Wandel noch teurer als ohnehin und die Abwanderung wird nicht gebremst, sondern verstärkt, zumindest die Abwanderung innerhalb Sachsens, indem die Infrastrukturkosten infolge abnehmender Siedlungsdichte weiter ansteigen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einen weiteren, aus meiner Sicht wichtigen Punkt hervorzuheben, der anhand des Berichtes deutlich wurde. Der Länderfinanzausgleich bietet zu wenig Anreize für die Empfängerländer, ihre Einnahmenposition zu stärken. Diese Feststellung ist überhaupt nicht neu. Sie ist auch nicht vom Rechnungshof im Jahresbericht 2005 in dieser Weise und explizit getroffen worden. Diese Erkenntnis drängt sich aber beim Studium des Kapitels „Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung“ förmlich auf. Beim Punkt Einnahmenposition wird die Entwicklung einzelner Steuern, die in Sachsen erhoben werden, vor und nach der Zerlegung durch den Länderfinanzausgleich gegenübergestellt.

Wenn man sich jetzt den Bereich Umsatzsteuer – das ist für Sachsen eine zentrale Einnahmequelle – anschaut, stellt man Folgendes fest: Von 2002 auf 2003 ist es dem Freistaat gelungen, die in Sachsen erzielten Einnahmen im Bereich Umsatzsteuer um rund 300 Millionen Euro auf 2,8 Milliarden Euro zu steigern. Die Ursachen hierfür können verschieden sein: verbesserte Bekämpfung des Betruges, aber vielleicht auch eine begrüßenswerte positive Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft – da wären wir wieder bei der Förderpolitik. Das Aufkommen ist jedenfalls trotzdem um 300 Millionen Euro gestiegen. Wie viel verbleibt nach dem Länderfinanzausgleich dem Freistaat Sachsen von diesen Mehreinnahmen? Sie lächeln, Herr Metz. Weniger als nichts!

Sachsen musste sogar noch 30 Millionen Euro abführen. Dass sich diese Ausgleichsarithmetik unter Umständen dämpfend auf die Motivation eines Landes auswirkt, seine Einnahmenposition zu verbessern, seinen Umsatzsteuerbetrug energischer zu bekämpfen und unabhängiger von den Transfers der Geberländer zu werden, ist nach diesem Zahlenbeispiel aus der Praxis etwas leichter nachzuvollziehen, auch wenn man es damit nicht legitimieren darf.

Ich hoffe, dass im Rahmen der Föderalismusreform II, wenn es um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gehen wird, über die ja wohl auch nach der Sommerpause zumindest ein Diskussionsprozess beginnen soll, wenn ich es richtig verstanden habe, der Länderfinanzausgleich dahin gehend reformiert wird, dass die Empfängerländer einen echten Anreiz erhalten, ihre eigene Einnahmenposition zu stärken. Ich halte das für erforderlich.

Das ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, damit die Länder wirklich alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Umsatzsteuerbetrug, der ein wichtiges Thema im Rechnungshofbericht war, zu bekämpfen. Ansonsten tragen die Länder die Kosten für Steuerfahnder und Betriebsprüfer, bekommen aber die Früchte ihrer Anstrengungen nicht ausgezahlt, wie ich gerade am Beispiel erläuterte.

Der Umsatzsteuerbetrug wird uns in den nächsten Jahren – davon bin ich überzeugt – weiter beschäftigen. Die EUKommission hat der von Deutschland geplanten Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren gestern eine Absage erteilt. Das heißt, es bleibt zunächst beim betrugsanfälligen alten System. Das ist bitter.