Protokoll der Sitzung vom 21.07.2006

Ob und in welcher Höhe die Förderung gewährt werden wird, steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag und der tatsächlichen Mittelbereitstellung durch die Europäische Union. Sie werden Gelegenheit haben, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen diesen Prozess aktiv zu unterstützen.

Ich bedanke mich.

Bitte schön.

Das Mikrofon ist frei für Frau Abg. Kagelmann zur Frage Nr. 11.

Danke schön. – Meine ersten Fragen beziehen sich auf Maßnahmen zur Eindämmung und Schadensbegrenzung der durch die Lagerung heizwertreicher Fraktionen aus der MBA Cröbern in den Hallen des ehemaligen Ziehwerkes Delitzsch verursachten Kakerlakenplage.

Bereits seit April 2006 hat sich bei Delitzsch eine Kakerlakenplage ausgebreitet, die im kausalen Zusammenhang mit der Zwischenlagerung von 4 000 bis 4 500 Tonnen heizwertreicher und brennbarer Abfälle in den Hallen des ehemaligen Ziehwerkes Delitzsch stehen und mittlerweile die umliegenden Grundstücke (Gärten und Wohnbebau- ung) der Anwohner erreicht hat.

1. Welche Maßnahmen sind seit dem Bekanntwerden der ersten Anzeichen eines verstärkten Auftretens von Kakerlaken im April 2006 auf dem Gelände des ehemaligen Ziehwerkes Delitzsch von den jeweils zuständigen Behörden und den Kreiswerken Delitzsch GmbH als dem Betreiber veranlasst worden?

2. Wie ist nach derzeitiger Sicht der Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen hinsichtlich einer Eindämmung der Kakerlakenplage und des Ausschlusses des Wiederauftretens derartiger erheblicher Belastungen sowie möglicher Spätfolgen (Eiablage des Ungeziefers in Gärten und Wohnungen etc.) für die betroffenen Anwohner zu beurteilen?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Ministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kagelmann! Die Situation stellt sich wie folgt dar: Am 15.06. dieses Jahres ging im Gesundheitsamt Delitzsch der Anruf eines Bewohners aus der Rudolf-Diesel-Straße 9 ein, der Schadensbefall auf seinem Grundstück meldete und die angebliche Mülleinlagerung im Ziehwerk als Ursache benannte. Noch am gleichen Tag setzte sich das zuständige Gesundheitsamt Delitzsch mit den Kreiswerken in Verbindung. Diese leiteten Sofortmaßnahmen ein und informierten das Amt

am 19.06. über diese Maßnahmen. Der Beschwerdeführer wurde ebenfalls am 19.06. darüber informiert.

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, den Kreiswerken und den Schädlingsbekämpfungsbetrieben aus Eilenburg und aus Magdeburg wurde am 22.06. und am 13.07. Folgendes unternommen:

Erstens. Ausbringen von Kontaktgiften als Barriere um die Kunststoffballen in der Halle, an den Außenmauern sowie Sprühen von Spritzgift außerhalb der Halle.

Zweitens. Ausbringen von Ködergift und -gel in 22 Wohnungen bzw. Gartenlauben.

Drittens. Besprühen der Ballen mit Spritzgift.

Viertens. Vernebeln der Halle mit Heißdampf Thermofog.

Fünftens. Kontinuierliche Objektkontrolle aller betroffenen Gebäude und Wohnungen.

Es wurden noch weitere Maßnahmen eingeleitet:

Erstens. Ausbringen von Bi-58 – das ist ein Schädlingsbekämpfungsmittel –, um die Halle bei entsprechender Witterung als Barriere gegen das mögliche Abwandern von Schaben zu nutzen.

Zweitens. Die Begasung der Ballen mit Phostoxin durch eine Fachfirma nach Anmeldung und Sicherung.

Während der gesamten Zeit wurde ein intensiver Kontakt zur betroffenen Bevölkerung gehalten. Darüber hinaus wurde am 10.07. vom Umweltfachbereich des RP Leipzig eine immissionsschutzrechtliche Kontrolle durchgeführt, die keine Beanstandungen ergab.

Heizwertreiche Fraktionen aus der MBA Cröbern waren zum Kontrollzeitpunkt in den Hallen des ehemaligen Ziehwerkes Delitzsch nicht eingelagert.

Zur zweiten Frage: Die Schabenpopulation ist augenscheinlich und auch nach dem Urteil der Schädlingsbekämpfungsbetriebe schon wesentlich dezimiert. Jedoch ist mit den bisherigen Maßnahmen noch keine Abtötung der Ootegen, das sind die Eipakete, erfolgt, sodass noch Schaben schlüpfen könnten. Aus diesem Grund werden die Barrieremaßnahmen mit Kontakt- und Spritzgift kontinuierlich fortgesetzt. Erst mit der Begasung können auch die Ootegen abgetötet werden. Die Begasung soll voraussichtlich am 24.07. stattfinden.

Für die Anwohner sind durch die Eiablage in den Wohnungen keine Spätfolgen zu erwarten, da die Bekämpfungsmaßnahmen bis zur endgültigen Tilgung durchgeführt werden und eine Nachwanderung der Schaben durch die Barrieremaßnahmen unterbleibt.

Die Halle wird erst nach erfolgreicher Begasung geräumt werden, damit beim Transport keine Schaben verschleppt werden. Danach wird keine Einlagerung von belasteten Mischkunststoffen mehr erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass eine derartige Belastung nicht wieder auftritt.

Gestatten Sie zwei Nachfragen?

Sie haben selbst den Standort Cröbern erwähnt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagten Sie, dass von dort keine Abfälle kamen. Nach meinen Erkenntnissen sind von der MBA die im Ziehwerk Delitzsch zwischengelagerten und die Kakerlakenplage auslösenden Abfälle gekommen. Inwieweit ist auch in Cröbern ein derartiger Kakerlakenbefall festgestellt worden und sind dort gegebenenfalls bereits Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet worden?

Meine zweite Frage: Inwieweit ist die offenkundig genehmigungswidrige Ablagerung der aus der MBA Cröbern stammenden Abfälle auf dem Gelände des Ziehwerkes Delitzsch, die nach mir vorliegenden Informationen wiederholt, und zwar seit Dezember 2005 gegenüber den zuständigen Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde im RP Leipzig angezeigt worden ist, und folglich auch das Nichteinschreiten der Aufsichtsbehörden ursächlich für die eingetretene Kakerlakenplage?

Frau Kagelmann, ich bitte um Verständnis. Da es sich hier um eine fachspezifische Aussage handelt, die Sie von mir erwarten, kann ich Ihnen das im Moment nicht mitteilen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen die Frage später beantworte.

Kann ich Ihnen die Frage schriftlich nachreichen?

– Ja. Ich muss erst mit Fachleuten Rücksprache nehmen. Ich kann das jetzt an dieser Stelle nicht beantworten.

Herr Lichdi, Sie sind mit der Frage Nr. 5 dran. Bitte.

Durch die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Föderalismusreform erhalten die Länder Kompetenzen zur Regelung verschiedener Gesetzesmaterien, wie zum Beispiel in den Bereichen des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs, des Versammlungsrechtes und des Heimrechtes.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchem Zeitrahmen plant die Staatsregierung die Einbringung welcher Gesetze aufgrund der Föderalismusreform in den Sächsischen Landtag?

2. Wie ist der Stand der Vorbereitungen?

Es antwortet Staatsminister Dr. Buttolo.

Frau Präsidentin! Herr Lichdi, auf Ihre Fragen möchte ich stellvertretend für meinen Kollegen Mackenroth antworten.

Die Föderalismusreform soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Als Übergangsregelung gilt in den nunmehr den Ländern zufallenden Bereichen grundsätzlich bereits erlassenes Bundesrecht fort. Es kann aber durch Landesrecht ersetzt werden. Soweit durch die Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 2006 aufgehoben wurde, eine gesetzliche Regelung zum Jugendstrafvollzug bis Ende des Jahres 2007 zu schaffen, wird die Staatsregierung dem nachkommen. Die Staatsregierung lotet derzeit die Handlungsspielräume aus, die dem Landesgesetzgeber durch die weiteren neu übertragenen Konsequenzen eröffnet werden. Ein Zeitplan oder konkrete Gesetzentwürfe liegen gegenwärtig noch nicht vor.

Vielen Dank.

Frau Kagelmann, Sie können Ihre nächste Frage Nr. 12 stellen. Ich möchte Sie aber bitten, den umfangreichen Vortext nicht mit vorzutragen.

Das hatte ich nicht vor. Danke schön.

Meine Frage an die Staatsregierung betrifft die Recyclinganlage in Spröda.

(aus der Drucksache übernommen:)

Zulässigkeit der beabsichtigten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Recyclinganlage Spröda“ zum Zwecke der Errichtung eines Zwischenlagers für heizwertreiche Fraktionen

Nach den der Fragestellerin vorliegenden Erkenntnissen hat die Kreiswerke Delitzsch GmbH (KWD) bei der Stadt Delitzsch eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes im Einzelfall beantragt, da die KSW beabsichtigt, auf dem Gelände der Bauschutt-Recyclinganlage ein Zwischenlager für heizwertreiche Fraktionen zu errichten. Das Zwischenlager soll auf einer Fläche von zirka 28 000 qm errichtet werden und die Lagerung von in Ballen gepressten heizwertreichen Fraktionen bis zu einer Lagerhöhe von 20 m und einer Kapazität ab 200 000 Tonnen ermöglichen. Demgegenüber begrenzt der geltende Bebauungsplan die Höhe von baulichen Anlagen auf maximal 8 m.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB bzw. weiterer angesichts des Vorhabens „Zwischenlager für heizwertreiche Fraktionen auf 28 000 qm mit bis zu 20 m Lagerhöhe und Lagerkapazitäten ab 200 000 Tonnen“ zu beachtender Rechtsvorschriften?

2. Welche weiteren diesbezüglichen, auf spezieller Rechtsgrundlage geregelten förmlichen Verfahren im Bereich des Planungs-, Abfall-, Umwelt- und Naturschutzrechts sowie besonderen Verfahrensvorschriften zur

Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit sind aufgrund des beabsichtigten Vorhabens eines Zwischenlagers der oben genannten Dimension erforderlich, bevor eine derartige Anlage überhaupt errichtet werden kann?