Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen. Wir haben eine demokratisch gefasste Entscheidung der Dresdner Bürgerschaft. Es ist verfassungsgemäßer Auftrag, diese Entscheidung der Dresdner Bürger zu schützen und gegebenenfalls gegen den Willen einiger Stadträte durchzusetzen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Das Welterbe muss nicht geschützt werden?)

Insoweit sehe ich keinen Grund, dem Antrag der Linksfraktion.PDS zuzustimmen. Demokratie und Recht sind bei der Staatsregierung und der Koalition aus meiner Sicht in sehr guten Händen.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ergibt sich aus den Ausführungen des Staatsministers erneuter Aussprachebedarf? – Denken Sie an Ihre Redezeiten. Herr Bartl, bitte!

(Unruhe im Saal)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es wirklich kurz. Kollege Zastrow, es ist natürlich höchst merkwürdig, wenn ich im Hause des Verfassungs- und Gesetzgebers über Rechtsfragen nicht sprechen will. Und wenn ich mich dann in meiner Not in allgemeinen Unfug stürze und als derjenige, der am meisten davon partizipiert, hier pro Brücke streite, noch dazu mit hundealten Argumenten, ist das wenigstens unseriös.

(Widerspruch des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Herr Staatsminister, was mir Sorge macht, ist Folgendes: Wir haben eine Verfassung. Wir haben uns erst gestern via Presseerklärungen ausgetauscht. Von der Verfassung her sind Sie als oberstes Aufsichtsorgan, auch unter anderem für die Stadt Dresden, gehalten, nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu schützen. Nun steht im Raum, dass exakt das, was beschlossen ist, in diesem Planfeststellungsverfahren eben von falschen Anknüp

fungstatsachen ausging. Deshalb ist das Planfeststellungsverfahren nicht gesetzlich gelaufen. Das sagt das Fastenrath-Gutachten. Auf die Seite hat sich ein freies Gericht des Landes gestellt. Hier müssen wir doch wenigstens einen Moment einhalten und überlegen: Was gibt uns das mindestens für ein Indiz auf? Da können Sie nicht daherreden und sagen: Was juckt mich das, was so ein Verwaltungsgericht, eine Kammer daherschwafelt? Ich sehe es so, wie ich es sehe.

(Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo: Das habe ich nicht gesagt!)

Das ist aber doch das, was Sie hier sagen. Sie haben mit keinem Wort die gerichtliche Entscheidung erwähnt.

(Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo: Herr Bartl, lesen Sie das doch im Wortprotokoll nach!)

Das ist doch das Problem. Ich muss doch von der Staatsregierung erwarten, dass dann, wenn ein Gericht, also die dritte Gewalt, wenn Sie es schon dorthin geschleppt haben, auch wenn es nicht rechtskräftig ist, eine Entscheidung getroffen hat, dass Sie sich nicht mit einer Hoheit darüber hinwegsetzen, dass mir bloß noch himmelangst wird. Wozu haben wir dann die dritte Gewalt noch? Dann übernehmen Sie doch gleich die führende Rolle und schreiben Sie das in die Verfassung. Das ist doch wirklich unvorstellbar! So geht es doch nicht!

Es ist doch eine ganz klare Argumentation in dem Beschluss enthalten. Er ist Ihnen teilweise vorgelesen worden. Da muss ich doch von der Staatsregierung erwarten, wenn ein Antrag zu rechtspolitischen Fragen vorliegt, dass ein Innenminister sich damit auseinandersetzen kann. Ich sage einfach: Was Sie machen, ist gutsherrlich. Sie reden jetzt schlicht und ergreifend vom Thema weg. Sie denunzieren uns, dass wir etwas gegen den Bürgerentscheid hatten und ihn nicht wollten, weil Sie genau wissen, dass Ihr Beschluss nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit nicht hält und Sie ihn beim OVG in der Hauptsache um die Ohren geschlagen bekommen werden. Dann werden wir sehen, wer die Kosten trägt.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das stelle ich nicht fest. Dann kommen wir zum Schlusswort.

(Heinz Eggert, CDU: Sagen Sie jetzt mal was Vernünftiges!)

– Das mache ich doch immer, lieber Heinz Eggert. Ich gebe mir jedenfalls Mühe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe letztens hier an dieser Stelle gesagt, als wir schon einmal über die Brücke geredet haben: Egal, welches Thema wir ansprechen, zum Schluss bleibt es immer die Brücke. Insofern bin ich auch überhaupt nicht überrascht, dass das heute wieder so geworden ist. Ich bin nicht einmal darüber überrascht, dass so gut wie niemand

zu unserem Antrag gesprochen hat – einschließlich Herr Dr. Buttolo, was ich wirklich ausgesprochen bedauere. Aber das ist jetzt nicht das Thema.

Es war ja heute noch einmal der Tag der starken Worte. Wenigstens auf einige dieser starken Worte wollte ich eingehen. Das ist nun einmal die Funktion des Schlusswortes. Ich fange mit dem billigsten an.

Herr Apfel, Sie haben zurzeit vier Sitze im Stadtrat, und zwar durch den Überläufer. Zur Wahrheit gehört auch, zwei Ihrer Kollegen haben dafür gestimmt und zwei dagegen.

(Holger Apfel, NPD: Ist das nicht demokratisch?)

Das ist ganz demokratisch, aber dann so zu tun, als würden Sie …, also nein, das ist einfach – –

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Ich wollte nur darauf hinweisen: So kann man leicht immer zu den Siegern gehören.

(Zurufe von der CDU)

Herr Zastrow, ich habe es schon einmal im Stadtrat gesagt: Ich verstehe ja Ihre Aufregung. Ich verstehe sie sehr gut. Das Problem ist nur, wenn Sie es ehrlich meinen und Ihre Überzeugung hier nicht nur gespielt ist, um Eindruck zu schinden – was auch seine Funktion in der Politik hat –,

(Lachen bei der CDU)

dann stimmen Sie doch für den Bürgerentscheid. Sie müssten ihn nach Lage der Dinge gewinnen. Sie gehen doch kein Risiko ein. Das Risiko gehen wir ein, wieder „auf die Schnauze zu fallen“, sage ich mal.

(Zuruf von der CDU: Davor wollen wir Sie doch bewahren!)

Wir verteidigen uns schon selbst. Daran sind wir schon gewöhnt.

Herr Zastrow, ich hätte mir nur so tapfere Verteidiger des Bürgerwillens 1996 an meiner Seite gewünscht, als wir schon einmal ein Bürgerbegehren über Brückenfragen gemacht haben. Wir hatten das erforderliche Quorum erreicht. Der Stadtrat hatte in zwei Abstimmungen die Zulässigkeit erklärt, zwar mit einem knappen Ergebnis. Und zweimal hat der Oberbürgermeister – damals noch Herbert Wagner – Widerspruch eingelegt. Dann gab es die dritte Abstimmung. In dieser dritten Abstimmung ist durch einen gekauften Kollegen einer Fraktion, dessen Namen ich jetzt nicht nennen möchte, das Abstimmungsergebnis mit einer Stimme gekippt worden. Daraufhin ist der Bürgerentscheid nicht durchgeführt worden und das ist juristisch ganz in Ordnung so. Dazu sage ich nichts weiter. Aber ein langes Gedächtnis ist in der Politik manchmal ganz nützlich.

Ich freue mich über das Interesse, das selbst bis in den Bundestag geschwappt ist, und nehme die Gelegenheit wahr und begrüße meinen Parteivorsitzenden Bundes

tagsabgeordneten Prof. Bisky, der da oben die Debatte verfolgt hat.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren, wir wenden uns an die Mitglieder des Landtages.

Herr Lichdi, das war das Schlusswort.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Eine sachliche Richtigstellung!)

Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine sachliche Richtigstellung machen. Herr Staatsminister Buttolo hat in seiner Rede davon gesprochen, dass ich einen Bürgerentscheid erst nach Ablauf der Dreijahresfrist befürworten würde. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe ausdrücklich davon gesprochen, dass ich den Bürgerentscheid längstens bis zum Februar 2007 befürworte.

Das war die Richtigstellung.

Wir kommen zur Abstimmung. Herr Hahn, wir wissen es schon, Sie sagen es für alle.

Herr Präsident! Da ich annehme, dass alle Mitglieder des Landtages ihre Position in dieser Frage auch richtig dokumentieren möchten, beantragen wir eine namentliche Abstimmung.

Ich frage einmal kurz Ihre Fraktion, ob sie dahintersteht. Das Handzeichen, bitte. – Danke schön. Dann tun wir das. Wir sind darauf vorbereitet.

(Unruhe bei den Fraktionen)