Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

Machen Sie sich bitte vorher kundig, wenn Sie so etwas behaupten!

(Beifall bei der FDP)

Darf Herr Brangs Sie jetzt fragen?

Aber selbstverständlich.

Herr Brangs, Sie haben das Wort.

Herr Zastrow, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagen, ich hätte gelogen, weil ich Ihnen unterstellt habe, Sie hätten mit betandwin Geschäftsbeziehungen?

Sie haben gesagt, ich habe an dieser Debatte ein wirtschaftliches Interesse, und das ist gelogen.

Ich bitte darum, das im Protokoll nachzuschauen. Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, Sie hätten Geschäftsbeziehungen. Das trifft nicht zu. Das habe ich in keiner meiner Ausführungen hier dargelegt. Mich der Lüge zu bezichtigen und selbst eine aufzustellen halte ich für ein Problem.

(Beifall bei der SPD und ganz vereinzelt bei der CDU)

Meine Herren, das können wir nur hinterher klären; das werden wir tun. – Herr Zastrow, Sie haben das Wort.

Herr Brangs, lassen wir es, wie es ist, lesen wir es nach. Wenn man mir unterstellt, ein wirtschaftliches Interesse an einer Debatte zu haben, die ich hier als Landtagsabgeordneter führe, bzw. wirtschaftliche Beziehungen zu haben, halte ich das für einen sehr, sehr scharfen Vorwurf. Wenn Sie mir so etwas vorwerfen, Herr Brangs, bitte ich darum, es zu beweisen.

Sie haben einen Kollegen – Herrn Nolle –, der als Aufklärer hier in diesem Landtag bekannt ist; ich glaube nicht, dass Herr Nolle einfach unterstellt, sondern er sucht wirklich nach Beweisen. Machen Sie das bitte ganz genauso. Darum möchte ich Sie einfach bitten. Es geht auch ein bisschen um meine persönliche Existenz, die eben nicht nur hier im Sächsischen Landtag ist, und so viel kann ich verlangen: dass man als Abgeordneter behutsam damit umgeht. Ich habe diese Fälle schon einige Male durch, deswegen sehen Sie mich hier noch relativ ruhig.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Die zweite Vermutung, die Sie aufgestellt haben, möchte ich auch sachlich richtigstellen: Sie haben gewettet, dass die Anzeigen, die die sächsische FDP gestern und heute geschaltet hat – morgen erscheinen auch welche zu einem völlig anderen Thema; Sie können mir morgen sagen, was Sie vermuten, wer diese bezahlt hat; ich sage einmal:

Stichwort Rundfunkgebühr, da finden Sie vielleicht auch jemanden, der es gemacht haben könnte – –

Diese Anzeigen hat selbstverständlich die FDP-Fraktion selbst bezahlt. Keinesfalls hat bwin diese bezahlt.

Wir als FDP-Fraktion arbeiten sehr sparsam, Herr Brangs. Auch dadurch, dass wir zum Beispiel auf Dienstwagen verzichten, haben wir Geld übrig. Wir werden sogar am Ende des Haushaltsjahres Geld an den Staatshaushalt zurückgeben können – im Gegensatz zu Ihnen übrigens, wie ich gehört habe. So viel von mir als Richtigstellung.

Es ist schon vieles gesagt worden – kommen wir einmal zum Thema zurück.

(Zuruf von der SPD: Das wird auch Zeit!)

Ich möchte auf einen Punkt eingehen. Für mich ist völlig klar – da nutzen auch keine Ausreden –, was der Grund für diese schnell angelegte Aktion gegen das Unternehmen bwin gewesen ist: Es geht schlichtweg darum, ein erfolgreiches privates mittelständisches Unternehmen bzw. einen Konkurrenten für das staatliche Wettangebot Oddset kaputt zu machen.

Den Beweis dafür, dass es nur darum gegangen ist, hat die Sächsische Staatsregierung am 10. August – an dem Tag hat Jürgen Staupe selbst in der Pressekonferenz das bwinVerbot verkündet und verteidigt – erbracht. Am selben Tag, an dem man gesagt hat, Oddset hätte sich an die Regeln gehalten, hätte die Normen des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, indem Oddset nicht mehr so aggressiv werben würde, schlage ich die Zeitung auf und denke, mich tritt’s, meine Damen und Herren: In jeder sächsischen Tageszeitung – ich halte es kurz hoch, hier oben – sind Anzeigen des staatlichen Wettanbieters Oddset, in denen steht: „Der Fußball rollt wieder, spiel mit Verstand, gewinn mit Glück!“ und mehr nicht.

An dieser Stelle sehen wir ganz genau, worum es der Staatsregierung tatsächlich ging. Man will einen kleinen Wettanbieter kaputt machen und sich das Monopol sichern. Das können wir nicht unterstützen.

(Beifall bei der FDP)

Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, wann zuletzt in Sachsen ein erfolgreiches mittelständisches Unternehmen, das sich bisher aus meiner Sicht nichts zuschulden kommen ließ, verboten worden ist. Ich erinnere mich eigentlich an die Zeit von 1972. Da gab es einmal staatliche Willkürakte gegen private Unternehmen. Damals wurden zahllose Handwerksbetriebe, vor allem mittelgroße Unternehmen, zwangsverstaatlicht, mussten staatliche Anteile ausgeben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich hätte nicht gedacht, dass es jetzt, im Jahr 2006, wieder so weit ist, dass man einem Unternehmen, das sich nichts zuschulden kommen ließ, einfach so seine Existenz nimmt. Das darf in Sachsen nicht passieren, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP und des Abg. René Fröhlich, Linksfraktion.PDS)

Was der Freistaat Sachsen davon hält, durften wir in der Zeitung nachlesen. Herr Staupe wurde am 11. August in der „SZ“ zitiert. Was steht dort? „Dennoch sorgen sich“ – fragt die Journalistin – „52 Neugersdorfer, die bislang meinten, einer korrekten Arbeit nachzugehen, um ihre Jobs.“ „Das ist nicht unser Problem“, ist die Antwort unseres Staatssekretärs. Ihnen ist es offensichtlich egal, was mit 52 Arbeitsplätzen in der Oberlausitz passiert. Ihnen ist egal, was aus regionalen Auftragnehmern des Unternehmens – das sind gar nicht so wenige – wird. Ihnen ist es egal, dass viele Sportvereine – die Zahl ist schon genannt worden, über 20 000 übrigens in Gesamtdeutschland; in Sachsen sind es auch eine ganze Menge – ohne private Unterstützung nicht überleben könnten.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Kommunale Steuern!)

Da reden wir nicht nur über Werder Bremen – die gehören auch dazu –, da reden wir ganz genauso über Sachsen Leipzig, über den Chemnitzer FC, über den FC Oberlausitz – schönen Gruß an Herrn Metz –, auch über den Galopprennsport in Dresden-Seidnitz, wir reden über den Skinachwuchs in Ebersbach und Waltersdorf oder auch über die Handballbundesliga.

Wenn es Ihnen zudem egal ist, dass eine kleine Stadt wie Neugersdorf, der es bestimmt nicht leicht fällt, da draußen in der Oberlausitz, die eine unserer strukturschwächsten Regionen ist, überhaupt zu überleben, einen sehr wichtigen Steuerzahler, einen sehr wichtigen Arbeitgeber verliert – Herr Dr. Pfennigwerth zahlt eine Menge Steuern, schauen Sie es sich bitte an, es ist ein e. K.-Unternehmen, deswegen kann ich das relativ leicht behaupten – und einen sehr wichtigen Unterstützer von vielen gesellschaftlichen und sozialen Projekten, wie die Kita-Einrichtungen, die Städtische Bibliothek, das Internationale Hochschulinstitut –; wenn Ihnen das alles egal ist, dann tut es mir leid. Das kann ich nicht akzeptieren. Diese von Staatssekretär Staupe hervorgebrachte Ignoranz der Staatsregierung finde ich unerträglich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

So, Herr Zastrow, wir waren sehr großzügig mit der Redezeit. Sie haben noch satte fünf Minuten für das Schlusswort. Ich würde Sie bitten, jetzt aufzuhören.

Weil ich das nicht sehe, bitte ich Sie, noch einen Gedanken zu Ende führen zu dürfen.

Ja.

Das Schlusswort hält bei uns jemand anders. Darf ich das?

Zwei Kommas, bitte.

Was ist zu tun? Herr Lehmann ist ja aus der Region. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion hat eigentlich schon den richtigen Ansatz gefunden. Er sagte nämlich im Interview der „SZ“ am 15. August: „Das wichtigste ist nur, dass der Sitz der Firma in Deutschland und die Arbeitsplätze in Neugersdorf bleiben.“ Genau darum geht es, meine Damen und Herren.

Gut.

Wollen wir Arbeitsplätze in Sachsen schaffen, oder wollen wir Arbeitsplätze in Sachsen vernichten? Deshalb, lieber Herr Lehmann, liebe Kollegen, stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei der FDP)

So, meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Bedarf zur allgemeinen Aussprache. – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Dr. Buttolo, Sie sind schon mehrfach angesprochen worden, jetzt können Sie erwidern.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die Anträge und die Diskussion in diesem Haus und nicht zuletzt auf das Medienecho erscheint es mir notwendig, dass die Debatte um die Untersagungsverfügung gegen bwin und die andere Gesellschaft versachlicht wird.

Das Recht der Sportwetten ist eine Materie, die verschiedene Geschäftsbereiche der Staatsregierung betrifft. Erlauben Sie mir daher, dass ich hier insbesondere aus der ordnungsrechtlichen Sicht des Innenministers Stellung nehme. Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 und auf der Grundlage der Beschlusslage der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 30. März 2006 sowie vom 22. Juni 2006 hat das Regierungspräsidium Chemnitz als zuständiges Regierungspräsidium die Untersagungsverfügung gegen diese beiden Unternehmen erlassen. Beide Unternehmen veranstalten bzw. vermitteln Sportwetten und werben dafür ohne die erforderliche Erlaubnis. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass es sich keineswegs um einen Entzug einer Konzession handelt, sondern die Erlaubnis, die sie seit April 1990 haben, und ihre Tätigkeit decken sich letztlich nicht.

Das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten durch illegale Anbieter sowie Werbung hierfür ist jedoch nach § 284 des Strafgesetzbuches strafbar und verboten. Bwin kann sich nicht auf die am 11. April 1990 vom Rat des Kreises Löbau erteilte DDR-Gewerbegenehmigung berufen, da das jetzige Geschäftsgebaren nicht mehr von dieser Genehmigung gedeckt ist. Es handelt sich daher um eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung. Die Lizenz ist dem Unternehmen bwin nicht, wie Medien und zum Teil auch die Anträge der Opposition glauben ma

chen wollen, entzogen worden. Untersagt wurde der Firma nur das von der Genehmigung nicht umfasste Handeln. Das Regierungspräsidium hat bwin lediglich den Missbrauch der am 11. April erteilten Genehmigung untersagt. Die österreichische bwin Interactive Entertainment AG verfügt über gar keine im Freistaat Sachsen gültige Erlaubnis.

In Sachsen darf allein der Freistaat selbst Sportwetten veranstalten bzw. über juristische Personen des öffentlichen bzw. privaten Rechts, an der er die Mehrheit hält, veranstalten lassen. Ein ordnungsrechtliches Vorgehen gegen diese Unternehmen sowie jedes andere illegale Sportwettenbüro ist damit erforderlich und gesetzlich geboten. Nach dem Sächsischen Polizeigesetz ist ein Verhalten, dass gegen das Strafrecht verstößt, ordnungsrechtlich zu unterbinden. Daneben ist auch noch nach dem Lotteriestaatsvertrag ordnungsrechtlich gegen unerlaubtes Glücksspiel und damit auch gegen Sportwetten vorzugehen. Es besteht für das Staatsministerium des Innern als Ordnungsministerium kein Ermessensspielraum, ob gegen Anbieter illegaler Sportwetten vorzugehen ist oder nicht.

Es handelt sich damit nicht, wie zum Teil vermittelt werden soll, um die Ausschaltung eines vermeintlich lästigen Konkurrenten, sondern um die Vollziehung von Recht und Gesetz. Der Gesetzgeber hat das unerlaubte Veranstalten von Glücksspiel unter Strafe gestellt und die Ordnungsbehörden verpflichtet, entsprechend einzuschreiten. Inzwischen ist gegen beide Untersagungsverfügungen Widerspruch eingelegt worden und die Verwaltungsgerichte in Dresden und Chemnitz sind im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes angerufen worden.

(Sven Morlok, FDP, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Die Entscheidung der Gerichte stehen noch aus. Sie werden verstehen, – –

Herr Staatsminister, Herr Morlok möchte eine Zwischenfrage stellen.