Herr Bartl, ich habe den Herrn Minister gefragt, ob er eine Zwischenfrage gestattet. Ich bitte Sie um eine Antwort, Herr Minister.
Herr Abg. Bartl, ich würde gern den Sachverhalt geschlossen vortragen. Wenn wir dann in die Bewertung kommen, lasse ich auch gern eine Frage zu.
Die Wohnsituation, ich wiederhole das, stellte sich so dar, dass keine der Türen im Haus mit Namensschildern oder gesonderten Klingeln versehen war. Es war nicht möglich zuzuordnen, wer im Haus welche Zimmer nutzt.
In der weiteren Folge konnte überhaupt erst durch Befragung der Angetroffenen und eine gemeinsame Begehung des Objekts festgestellt werden, welche Räume der Beschuldigte im Haus bewohnt.
Die Beamten des SEK sicherten das Haus bis zum Eintreffen der sachbearbeitenden Beamten der KPI Dresden. Nach gemeinsamer Nachschau wurde das Haus als Gesamtereignisort an die Sachbearbeitung übergeben. Durch diese Beamten wurden die geplante Durchsuchung und die Ereignissicherung durchgeführt, wobei keine Beweismittel aufgefunden wurden.
Die angetroffenen Personen erlitten infolge des Einsatzes keine sichtbaren physischen Schäden. Die Nichte des Beschuldigten erlitt einen Schock. Der Notarzt wurde unverzüglich hinzugezogen. Schadensersatzansprüche wurden bis zum gestrigen Datum weder bei der Polizeidirektion Dresden noch beim SMI trotz mehrfacher Aufforderung gestellt.
Erstens. Auf der Grundlage mehrerer gegen den Beschuldigten ergangener Strafanzeigen wegen Drogenhandels und illegalen Waffenbesitzes erging durch das Amtsgericht Dresden eine Anordnung zur Durchsuchung des Beschuldigten, seiner Geschäfts- und Wohnräume sowie deren jeweiliger Nebenräume. Es steht in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition der Polizei, ob sie eine Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichtes befolgt oder nicht. Im Übrigen ist es gerade nicht im Rahmen dieser Rotlichtszene taktisch klug und sinnvoll, einen solchen Einsatz vorher etwa durch Klingeln oder in anderer Weise anzukündigen.
Zweitens. Auf dieser Grundlage erfolgte zunächst durch die Beamten des SEK die Sicherung der Objekte Bautzener Landstraße und Schillerstraße, um diese anschließend den sachbearbeitenden Beamten der KPI Dresden,
die die Durchsuchung der Geschäfts- und der Wohnräume vorzunehmen hatten, zu übergeben. Die sachbearbeitenden Kriminalbeamten nahmen ausschließlich die Durchsuchung im Sinne der Strafprozessordnung und des Beschlusses des Amtsgerichtes vor. Eine Durchsuchung von anderen Wohnräumen erfolgte nicht. Das heißt, es ist rechtlich und tatsächlich zu unterscheiden zwischen der Objektsicherung im Rahmen des SEK-Einsatzes und der Durchsuchung durch die sachbearbeitenden Beamten.
Drittens. In Anbetracht der Schwere der erhobenen Vorwürfe – es ging um illegalen Drogenhandel, illegalen Waffenbesitz und die Vermutung der Schonung eines Rotlichtkönigs wegen des Liiertseins mit einem Polizisten – und der persönlichen Vorgeschichte des Beschuldigten – Herbeiführung eines Sprengstoffanschlages und Besitz einer Pumpgun-Waffe – war ein SEK-Einsatz insbesondere zur Minimierung der Gefährdung sowohl von Einsatzkräften als auch von Unbeteiligten notwendig und zweckmäßig.
Viertens. Es wurde keineswegs, wie von den Betroffenen und in den Medien behauptet, die falsche Wohnung gestürmt, sondern der Zutritt zu einem Einfamilienhaus, in dem der Beschuldigte zusammen mit einer Verwandten und deren Lebenspartner wohnt, durch den Einsatz des SEK zum Zwecke der Durchsuchung entsprechend dem Gerichtsbeschluss überhaupt erst ermöglicht.
Selbst wenn sicher gewesen wäre, welche Räume der Beschuldigte vorrangig oder ausschließlich nutzt, wäre aus Gründen der Eigensicherung für die eingesetzten Beamten eine Sicherung des gesamten Einfamilienhauses erforderlich gewesen. Insbesondere ist es in diesem Hause notwendig, um Räume des Obergeschosses zu erreichen, zunächst das Erdgeschoss zu betreten, und zwar den gemeinsamen Flur.
Nein, nein. Herr Abg. Porsch, Sie dürfen sich kein Mehrfamilienhaus mit getrennten Fluren, getrennten Hauseingängen und getrennten Klingeln vorstellen, sondern es handelt sich um ein Einfamilienhaus, in dem von innen überhaupt nicht zuzuordnen ist, wer wo wohnt, und in dem der Beschuldigte K. – über eine Art Stiege zu erreichen – im Obergeschoss wohnt.
So weit zum vermeintlich skandalösen Polizeieinsatz und zum SEK. Ich möchte gern am Freitag in der Aktuellen Debatte die Gelegenheit nutzen, um etwas zum Spezialeinsatzkommando insgesamt zu sagen; dann geht es um das Thema in allgemeiner Form. Hier beschränke ich mich auf den Bericht zu dem konkreten Einsatz.
Ich habe nichts gegen Kritik einzuwenden, aber ich bitte darum, dass sie – vor allem, wenn es um Polizeieinsätze geht – sachlich erfolgt. Herr Abg. Bartl, insbesondere deswegen, weil ich es in Ordnung finde, dass Sie die Politik sehr hart kritisieren. Ich erwarte jedoch, dass die Polizeibeamten dieses Landes von mir aus auch hart, aber mit der dem Auftrag gebotenen Vorsicht und Rück
sichtnahme sachlich kritisiert werden. Kritisieren Sie mich hart, und seien Sie bitte vorsichtig bei der Polizei! Deswegen habe ich das so vorgetragen. Ich habe öffentlich und auch intern an diesem Einsatz einiges zu kritisieren, insbesondere an der Nachbereitung. Die einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit war nicht so, wie ich mir das als verantwortlicher Minister vorstelle – am Freitag, am Samstag und am Sonntag nach diesem Einsatz.
Ich komme aber noch einmal auf die Ausgangssituation zurück. Da gibt es mehrere anonym eingereichte Anzeigen, in denen der Besitz von Waffen angezeigt wird. Da gibt es einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts. Da gibt es einen Beschuldigten, von dem bekannt ist, dass er die Rotlichtszene in Dresden beherrscht – ich sage ausdrücklich „beherrscht“; denn das Beherrschen von Menschen ist im Rotlichtmilieu immanent –, und der in der Vergangenheit mehrfach mit Waffen auffällig geworden ist. Im Hause leben weitere Bewohner mit dem Beschuldigten auf engstem Raum zusammen. – Dazu würde ich gerne am Freitag noch etwas sagen, im Augenblick jedoch nur dies. Auch sie könnten durch eine Gegenwehr des Beschuldigten, bei dem Waffen vermutet werden, absichtlich oder versehentlich verletzt oder aber als Geisel genommen werden.
Dann gibt es den Vorwurf, dass der Beschuldigte deswegen geschont worden sei, weil er mit einem Polizisten in diesem Einfamilienhaus zusammen wohnt. Dann sind da aber auch Polizeibeamte, die bei einer nach Lage der Dinge gefährlichen Person eine Durchsuchung durchführen sollen. Nicht zu vergessen sind dort auch Eltern, Ehepartner und Kinder von Polizeibeamten. Sie alle unterstützen den gewiss nicht leichten, aber auch mit Gefahren versehenen Polizeidienst ihrer Kinder, Partner oder Eltern mit hohem persönlichem Einsatz,. Sie alle sind immer wieder froh, wenn der jeweils letzte Polizeieinsatz im Dienst unserer Bürger nicht die Gesundheit oder gar das Leben gekostet hat.
All diese Gesichtspunkte sprachen für den Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos als einer für solche Situationen ausgebildeten und ausgerüsteten Einheit der sächsischen Polizei. Sie haben auch ihre Kollegen der Kriminalpolizeiinspektion geschützt, indem sie auf diese Weise in dieses Haus hineingegangen sind.
Meine Damen und Herren! Die Erwartungshaltung an unsere sächsische Polizei ist groß. Sie gewährleistet die Sicherheit und Ordnung, sie bekämpft Kriminalität auf hohem Niveau. Aus diesen genannten Gründen lasse ich nicht zu, dass ein wichtiges Glied im System unserer Polizei, das Spezialeinsatzkommando, in einer völlig unangemessenen und unverhältnismäßigen Art und Weise in den Medien – und gerade eben von Ihnen – als „Rambo-Truppe“ dargestellt und der Begriff „martialische Gewalt“ angewandt wird.
Auch dazu werde ich am Freitag noch einiges sagen. Diese Beamten haben in den vielen Jahren ihres Bestehens eine Vielzahl von hoch gefährlichen Situationen
mit Bravour und außerordentlichem polizeifachlichem Geschick bereinigt, und das, ohne dass es nur ein einziges Mal zum Schusswaffengebrauch gegen Personen gekommen wäre – nicht ein einziges Mal! Insofern ist das Spezialeinsatzkommando ein integraler Bestandteil der sächsischen Polizei und verdient die gleiche Wertschätzung und das gleiche Vertrauen der sächsischen Bürgerinnen und Bürger, der Staatsregierung und, ich hoffe, auch des Landtages – wie die Polizei insgesamt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorfall des verunglückten SEK-Einsatzes in Loschwitz hat eine Debatte ausgelöst, die seit vielen Jahren überfällig ist. Nur müsste sie besser und vor allem ehrlicher geführt werden. Gar keine Frage: Der Polizeieinsatz in Loschwitz wirft ein extrem ungünstiges Licht auf den Umgang mit einem der sensibelsten Instrumente des Rechtsstaates – nämlich dem Ermessensspielraum des Polizeirechts bei der Aussetzung von Bürgerrechten. Die Problematik dieses Instruments liegt auf der Hand. Einerseits ist es zur Gefahrenabwehr und Beweissicherung zweifelsohne notwendig, andererseits ist die Gefahr des Missbrauchs nahe liegend und muss durch entsprechende Kontrollmechanismen so weit wie möglich vermieden werden können. Keine nachträgliche Kontrolle hilft den Betroffenen im Augenblick des Geschehens, wenn im Rahmen des Ermessens entschieden worden ist, in seine Grundrechte einzugreifen. Eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer SEK-Gewaltaktion kann auch nicht das traumatische Wut- und Schamgefühl der Opfer beseitigen. Deswegen setzt die Anwendung dieses Instruments Augenmaß und Fingerspitzengefühl, vor allem aber ein fest verwurzeltes rechtsstaatliches Bewusstsein bei den Entscheidungsträgern und Einsatzkräften voraus, das heißt, bei der Polizei, der Justiz und in den Innenministerien. Die Aktion in Loschwitz zeigt wieder einmal, dass es hieran in erheblichem Maße mangelt. Es wundert uns allerdings, dass die vermeintlich demokratischen Parteien in diesem Haus erst jetzt ihr kritisches Interesse für diese Problematik entdeckt haben.
Zweifelsohne handelt es sich bei dem vorliegenden Fall um eine schlechte Planung und schwerwiegende Irrtümer während des Einsatzes. Selbstverständlich ist dies zu rügen. Die Planung und Durchführung von Aktionen, bei denen erheblich in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird, muss natürlich mit besonderer Kompetenz und Sorgfalt erfolgen. Die in Loschwitz begangenen Fehler sind in der Tat schlichtweg unverzeihlich. Andererseits muss man natürlich auch feststellen, dass es in Loschwitz immerhin um die Beweissicherung im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und Drogenhandel und damit um das Ausschalten von gesellschaftlich besonders schädlichen kriminellen Aktivitäten ging, denen sonst schwer beizukommen ist. Es ging also um eine grundsätzlich legitime und wichtige Aufgabe von Polizei
und Justiz. Lediglich die Durchführung war in der Tat dilettantisch, und dafür sind natürlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Meine Damen und Herren! Da das Thema auf der Tagesordnung steht, halten wir es aber auch für notwendig, grundsätzlich einmal auf die Problematik von SEK-Einsätzen und anderen Missbrauchsfällen hinzuweisen. Es sind Fälle, die nicht nur mit menschlicher Unzulänglichkeit der verantwortlichen Beamten und politischen Entscheidungsträger zu tun haben, sondern die vielmehr die Annahme eines rechtswidrigen Vorsatzes zugrunde legen. Damit bekommt das Thema „SEK-Einsätze“ eine ganz andere Dimension. Auf einmal sind nicht nur die betreffenden Dienststellen der Polizei und der Planungsinstanzen im Innenministerium, sondern auch Fundamente des demokratischen Rechtsstaates infrage gestellt.
So fand beispielsweise einer der spektakulärsten SEKEinsätze im Freistaat Sachsen im August 1997 in Schildau, Kreis Torgau/Oschatz, statt. Dort feierten zirka 100 Personen einen Doppelgeburtstag, ein völlig friedliches Grillfest, – –
und doch kam es zu einer an Rechtsverachtung nicht zu überbietenden Polizeiaktion, die 20 Strafanträge wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Beleidigung nach sich zog. Die Rechtsabteilung der NPD schrieb seinerzeit offene Briefe an den damaligen Innenminister Klaus Hardraht mit Kopien an Polizei, Justiz und verschiedene Regierungsstellen. Darin wurde der Minister persönlich eines – Zitat –„schwer kriminellen, sadistischen Überfalls auf nicht polizeipflichtige, friedliche Bürger“ verantwortlich gemacht. Trotz dieser öffentlichen Vorwürfe und trotz der Strafanträge sowie des umfangreichen Bildmaterials – unter anderem ärztlicher Atteste, Fotos von Biss- und Schlagwunden – hat bis zum heutigen Tage kein Ermittlungsverfahren, geschweige denn eine Anklageerhebung stattgefunden.
Meine Damen und Herren! Diese Prügelorgie, die in der Tat eine spektakuläre Menschenrechtsverletzung darstellte und vom Polizeirecht nicht im Entferntesten abgedeckt war, fand in den Medien keinen Widerklang. Beinahe überflüssig zu erwähnen, dass im damaligen Landtag ebenfalls kein Hahn danach krähte. Sie als Vertreter der selbst ernannten demokratischen Parteien in diesem Lande wird es nicht verwundern, wenn ich für die, die es nicht wissen, erwähne, dass die Vorkommnisse in Schildau für den weit verbreiteten Missbrauch des Polizeirechts im Kampf gegen die nationale Opposition in unserem Lande von mir angeprangert werden.
Meine Damen und Herren, es spricht Bände, wie schlimm es um den demokratischen Rechtsstaat in Deutschland heute bestellt ist, wenn im gesamten Bundesgebiet immer wieder SEK-Aktionen mit politisch repressivem Hintergrund stattfinden, um politisch missliebige Personenkreise aus dem gesellschaftlichen Diskurs auszuschließen. Es handelt sich um schwerste, bis zum heutigen Tag nicht aufgeklärte Übergriffe des Staates auf seine Bürger. Genau über Derartiges sprechen wir aber
sehr wohl hier im Plenum, allerdings anlassbedingt bei einem Vorfall, der im Vergleich mit dem eben Geschilderten geradezu harmlos wirkt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Schildau steht nur stellvertretend für viele andere zutiefst rechtswidrige, menschenverachtende, brutale SEK-Einsätze der Vergangenheit und nicht etwa für Pannen überforderter Beamter. Ungeachtet eines nicht unerheblichen Qualitätsunterschiedes stelle ich jedoch keinesfalls in Abrede, dass auch der Vorfall in Loschwitz als Alarmsignal verstanden werden muss – dies allerdings in einem anderen Sinne als die politisch motivierten Übergriffe, von denen ich zunächst sprach. Denn während Letztere auf ein korrumpiertes Rechtsverständnis hindeuten, auf einen befohlenen Missbrauch polizeilichen Ermessens zur Einschüchterung vermeintlicher politischer Gegner, ist der Fall von Loschwitz wohl eher auf die Demoralisierung zurückzuführen, zu der die Kumpanei der Beteiligten beim behördlich befohlenen oder auch nur stillschweigend geduldeten Rechtsbruch früher oder später einmal führen muss. Das fängt schon an bei der leichtfertigen Planung des Einsatzes.
Sie, Herr Innenminister, finden offenkundig nichts Schlimmes dabei, dass das SEK mit brutaler Gewalt gegen Unbeteiligte vorgegangen ist. Zynisch lassen Sie über die Medien verlauten, dass der betroffene Polizeibeamte und dessen Freundin selbst schuld seien, da sie ja mit einem bekannten Kriminellen unter einem Dach wohnten. Dies ist in der Tat, Herr Innenminister, eine bemerkenswerte Stellungnahme, über die sich die Öffentlichkeit und die Betroffenen zu Recht empören. Doch eigentlich muss man sich darüber auch nicht so sehr wundern, wenn man weiß, dass beispielsweise in Schildau im Prinzip alle Betroffenen unbeteiligt im Sinne von unschuldig waren, und wenn man weiß, dass dort anwesende Frauen und Kinder, ältere Personen, Besucher aus der Nachbarschaft, Mitglieder eines am Ort ansässigen Fischereivereins und Ähnliche grundlos attackiert wurden.
So etwas, meine Damen und Herren, traumatisiert nicht nur die Opfer, sondern demoralisiert auch die Beamten, auch jene im Lagezentrum, wo die Einsätze geplant werden. Durch Tabubrüche dieser Art wird schlicht und ergreifend die Sensibilität im Allgemeinen abgestumpft. Dadurch können dann auch im anderen Zusammenhang Einsätze versaut werden, die von der Sache her durchaus gerechtfertigt sind.
Oder nehmen wir das Vorgehen der SEK-Beamten gegen das zusammenlebende Paar in der Loschwitzer Villa. Nach Pressemeldungen haben sich die Betroffenen über die unnötige Brutalität beklagt. Sie sollen geduzt, unsanft auf den Boden gezwungen und gefesselt worden sein, von den erschossenen Hunden nicht zu reden. Auch hier führt ein Vergleich mit Schildau und anderen reinen Terroreinsätzen gegen Rechts zu der Erkenntnis, dass die erniedrigende Brutalität, die in diesen Fällen zur Einschüchterung missliebiger Kreise gewollt war, nicht so ohne Weiteres bei anderen Einsätzen einfach abgeschaltet werden kann.
Meine Damen und Herren, seit vielen Jahren wird das Polizeirecht in Deutschland, auch hier in Sachsen, systematisch im Kampf gegen die nationale Opposition, gegen
nationale Jugendliche missbraucht, zum Beispiel um Versammlungen zu verbieten oder vorzeitig aufzulösen, die Freizügigkeit einzuschränken oder eben mit SEK-Einsätzen Einschüchterung zu betreiben.