rent in der Struktur, welches gegebenenfalls neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt und welches schließlich und nicht zuletzt den Belangen des Datenschutzes Rechnung trägt.
Das werden die Herausforderungen für die Zukunft sein. Wir stellen uns diesen Herausforderungen. Sachsen hat diese Diskussion schon in der Vergangenheit immer wieder angestoßen. Die Zeit ist reif, um erneut initiativ zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss noch Folgendes bemerken: Wir haben es heute in der Debatte gehört: Ein großer Teil, insbesondere die Koalition, trägt das duale System des Rundfunks. Wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Bereich auch weiterhin eine besondere Verantwortung in der Berichterstattung über Traditionen, Heimatpflege, Vereine, Kultur und Kunst in den jeweiligen Anstaltsregionen wahrnimmt. Aber wir erwarten von diesen Anstalten, insbesondere von der ARD, einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Gebühren, die sie vom Steuerzahler bekommen.
Wir verlangen von den Anstalten, dass all die Unregelmäßigkeiten, die ich nicht noch einmal in allen Einzelheiten aufzählen möchte, die aber in der Vergangenheit bekannt geworden sind und von denen wir alle lesen und hören konnten, bald der Vergangenheit angehören. Dann wächst auch die Akzeptanz, für den öffentlich-rechtlichen Bereich eine Gebühr, wie auch immer sie festgelegt wird, zu zahlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Roland Wöller, ich weiß gar nicht, warum du dich so zurückhältst. Die Zusammenarbeit von CDU und PDS ist doch ein ganz bewährtes Modell. Wir brauchen dabei gar nicht in die Vergangenheit zu gehen. In Cottbus sind am 22. Oktober Bürgermeisterwahlen. Da gibt es einen gemeinsamen Kandidaten von CDU und PDS, übrigens auch mit Unterstützung der FDP.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich kein Problem damit habe, ab und zu einmal auch die Vernunft sprechen zu lassen und Ideologien beiseitezuschieben, meine Damen und Herren.
Weil Herr Lichdi gerade einen Zwischenruf gemacht hat, sage ich, dass eine Politik in Dresden ohne eine gute Zusammenarbeit zwischen der CDU und der PDS, die die
(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion.PDS) beiden größten Fraktionen im Stadtrat stellen, überhaupt nicht denkbar wäre. In vielen wichtigen Entscheidungen ist dieses Bündnis existenziell, manchmal unterstützt von uns, von der FDP. Beispielsweise den WOBA-Verkauf – eine ganz vernünftige Entscheidung – hat es gegeben dank CDU, dank FDP und dank eines Großteils der PDS. Roland, du hast hier von Klientel gesprochen. Ich glaube nicht, dass es bei der Rundfunkgebühr darum geht. Ich hoffe, dass sich die hiesige CDU von so etwas distanziert. Haben Sie mitbekommen, was gerade in der Hamburger Bürgerschaft passiert? Dort gibt es einen von der CDUBürgerschaftsfraktion eingebrachten Antrag. Chef ist ein gewisser Herr Bernd Reinert. Er hat einen Antrag gestellt, dass die Büropauschale – jetzt hören Sie gut zu – von bisher 500 Euro auf 517 Euro erhöht werden soll. Als Begründung wird vorgebracht, dass die um 17 Euro erhöhte Büropauschale die GEZ-Gebühr ausgleichen soll, die die Abgeordneten künftig für Computer mit Internetzugang bezahlen müssen. So viel zum Thema Klientel. (Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Zur Sache!)
Wie gesagt, lieber Roland, es gibt überall in Sachsen Beispiele. Wir brauchen uns nicht gegenseitig den Spiegel vorzuhalten. Gerade in der Kommunalpolitik – das wissen wir alle – wird oft sehr ideologiefrei und sachorientiert gearbeitet. Ich glaube, das muss im Interesse dieses Landes auch so sein. (Zuruf des Abg. Gunther Hatzsch, SPD)
Herr Hatzsch, auch Ihren Zwischenruf will ich gern kommentieren. Dieses Modell wird unterstützt von der SPD, die den Antrag mitträgt, und leider auch von der GAL. Das sollten wir in diesem Landtag zur Kenntnis nehmen.
Du hast von Medienyuppies gesprochen. Ich weiß nicht, wen du damit meinst. Mich wahrscheinlich eher nicht. Ich habe in meiner Rede nicht von Medienyuppies gesprochen. Jede Firma, die im Medienbereich arbeitet, müsste natürlich Gebühren bezahlen, weil sie berufsbedingt eine gewisse Nähe zu Medien hat. Meine Damen und Herren! Ich möchte gern meinem Kollegen Gerstenberg recht geben. Wir sollten es so machen, wie es der Landtag in Schleswig-Holstein gestern Abend gemacht hat. Wir sollten es entsprechend dem Vorstoß der SPD in Niedersachsen machen. Lesen Sie dazu die Drucksache 15/3141. Die ist im Endeffekt mit unserem Antrag identisch.
Ich habe vorhin von den Handwerkern gesprochen. Ich habe vom Fleischermeister gesprochen, der bisher nicht unbedingt einen internetfähigen PC gebraucht hätte. Für den ist es eine Belastung, vielleicht sogar in all seinen Filialen.
Ich kann noch ein anderes Beispiel nennen, was bisher noch nicht gebracht wurde: die Frisöre. Wie ist es bei denen? Die meisten haben Hintergrundmusik. Das ist kein Radio. Viele haben sich gegen das Radio entschieden und haben ein eigenes System entwickelt. Dafür zahlen sie viel Geld an die GEMA. Das ist auch in vielen Bäckereien so, und in vielen Geschäften des Einzelhandels ist es gang und gäbe. Wenn die jetzt auch noch für den Computer zahlen müssen, der dort steht, dann ist das eine Mehrbelastung. Akzeptieren Sie das doch. Dafür brauchen wir keine Ausreden zu suchen.
Wir sollten die Rundfunkgebühren für PCs aussetzen, das Moratorium verlängern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich habe mich ja gefreut, dass Sie auf die Frage wenigstens zugegeben haben, dass es doch einige Schwierigkeiten in der Auslegung der Regelungen, die nun einmal getroffen wurden, gibt. Insofern halte ich es für ein bisschen schwierig, dass, wenn wir Sie fragen, inwieweit Änderungen notwendig sind, Sie lapidar antworten: Es gibt keine Notwendigkeit. Das war die Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 4/6180 meines Kollegen Hilker.
Ich wünschte mir, lieber Hermann Winkler, dass es Klarheit gibt. Es mag sein, dass es Missverständnisse und unterschiedliche Interpretationen gibt. Aber Herr Scheel hat eine Frage gestellt und ich habe keine klare Antwort darauf gehört.
Keiner kann mir zum Beispiel sagen, wie das nun mit den Lehrern ist. Den Lehrern wurde eben das Arbeitszimmer steuerlich aberkannt. Die Lehrer brauchen einen Computer zur Unterrichtsvorbereitung. Der sollte heutzutage auch einen Internetanschluss haben. Ist der Computer nun beruflich bedingt oder nicht?
Wir haben das Problem, dass es unterschiedliche Auslegungen der Anwendungsbereiche gibt. Meine Nachfrage, die Sie nicht zugelassen haben und die ich jetzt gern noch anbringen möchte, wäre: Was wollen Sie denn dem Bürger raten, wenn die GEZ vor seiner Tür steht und sagt: Ich möchte für Ihr Arbeitszimmer Geld haben? Soll er
Jeder stellt sich diese Fragen, aber es gibt keine Klarheit. Auf das Urteil von Gerichten zu warten kann doch kein Konzept sein, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. dann etwa sagen, die Ministerpräsidenten haben aber gesagt …, das geht nicht? (Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der FDP und der Abg. Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE) (Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Gar nicht aufmachen! Die Sozialhilfe darf auch nicht rein!) 2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort der Koalition, bitte. Herr Dr. Wöller.
Das wird doch irgendwann ein bisschen albern. Sie haben auf Gerichtsverfahren verwiesen oder vielleicht auch noch auf neue, die zu entwickeln wären. Das wird ein bisschen schwierig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Trotz heftiger Debatte über die PCGebühren wollte ich dazu einmal festhalten, dass es durchgeschimmert ist, dass die Notwendigkeit eines neuen Finanzierungsrahmens für die Gebührensystematik in diesem Hohen Hause weitestgehend Konsens ist. Dafür bin ich persönlich sehr dankbar und meine Fraktion auch.
Geben Sie doch einfach zu: Dieses Konzept, das sich irgendjemand ausgedacht hat, ist nicht bis zu Ende gedacht worden. Wir müssen feststellen, dass die damit zusammenhängenden Probleme erst jetzt richtig zum Tragen kommen. Das ist meist so, der Haustüreffekt: Erst wenn es die Leute betrifft, kümmern sie sich darum, was es bedeutet. Dann lassen Sie uns doch wenigstens – wenn Sie sich schon nicht dazu durchringen können, unserem Antrag zu folgen, dass diese PC-Gebühr allgemein abgeschafft gehört, weil sie den Realitäten nicht gerecht wird und die Innovation in diesem Bereich behindert – ein Moratorium machen, wie es der Kollege Zastrow schon gesagt hat.
Das sollten wir als Ausgangstatbestand nehmen, um hierüber weiter zu diskutieren. Wir werden Sie bei den nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträgen beim Wort nehmen. Dort ist der Zeitpunkt, dies zu diskutieren und umzusetzen.
Ein Punkt ist zu erwähnen, wenn es um Internet und Online geht. Man muss zwei Dinge unterscheiden: Internet und Online erstens als Verbreitungsweg und zum Zweiten als eigenständige redaktionelle Säule. Den Öffentlich-Rechtlichen ist selbstverständlich verfassungsrechtlich eine Entwicklungsgarantie zugestanden. Sie sollen alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, die zu Gebote stehen – jetzt und in Zukunft –, um ihre Programme, ihr Angebot verbreiten zu können. Das ist gar keine Frage.
Insofern kann ich Sie, wenn Sie schon meine Landtagskollegen aus Sachsen-Anhalt zitieren, auf die CDU und die SPD verweisen, die in Schleswig-Holstein genau ein solches zweijähriges Moratorium gefordert haben. Dann geben Sie doch zu, hier gibt es andere Ideen, andere Vorschläge, die vielleicht auch in Sachsen sinnvoll umzusetzen wären. Solch ein Moratorium muss möglich sein, ansonsten ist Politik dann wohl leider doch handlungsunfähig.
Was aber nicht geht, ist, dies zum Anlass zu nehmen, eine eigenständige redaktionelle Säule aufzubauen, also eine Zellteilung von Sendern und Programmen vorzunehmen mit dem entsprechenden Aufwuchs an finanziellen Mitteln und Personal. Das sprengt die Gebührendynamik und sorgt dafür, dass die Akzeptanz unterlaufen wird.
Was die Entscheidung, die am 21./22. September 2006 getroffen wird, zu bedeuten hat, lesen wir ganz deutlich aus dem Vorschlag der ARD-Intendanten, indem der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber sagt: „Jetzt ist es Sache der Länder zu entscheiden, ob sie sich diese Auslegung des Gebührenrechtes zu eigen machen können. Ich habe die Hoffnung, dass die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21./22. September in diesem Sinne entscheiden wird.“
Dem stellen wir uns vehement entgegen. Wenn Sie die Berichte genau durchgelesen haben, die aufgrund unserer Initiative jetzt immer auch in unserem Ausschuss debattiert werden: Nicht nur in unserem Hohen Hause, sondern in allen Landesparlamenten haben die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten von der Forderung einer eigenständigen redaktionellen Säule, Herr Kollege Gerstenberg, Gott sei Dank Abstand genommen.
Es kann nicht sein, dass wir aufgrund einer Auslegung eines Gebührenrechtes entscheiden. Entweder haben wir ein Gebührenrecht, in dem klare Regelungen enthalten sind, oder aber wir haben Beliebigkeit. Das kann doch nicht sein!
Wir haben bei den vergangenen Rundfunkänderungsstaatsverträgen festgeschrieben, dass Online jetzt nur programmbegleitend und programmbezogen sein soll. Über die Begrenzung insgesamt lässt sich sicherlich trefflich streiten.
Also zu unserem Antrag. Meine Damen und Herren, helfen Sie uns mit, den Auftrag präziser und eingrenzender zu fassen. Dann bekommen wir auch die Gebührendynamik in den Griff und sorgen für eine Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir brauchen einen starken, einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen
Insofern bewegen wir uns auf rechtlich sehr, sehr dünnem Eis und wir werden wahrscheinlich mehr Klagen haben, die am Ende darüber entscheiden, wo denn nun Gebühren erhoben werden dürfen und wo nicht. Das ist nicht im Interesse des Staates und nicht im Interesse einer einheitlichen Rechtspflege.
Insofern bitte ich Sie: Tun Sie irgendetwas – egal ob Moratorium oder Ablehnung –, damit diese PC-Gebühr ab 01.01.2007 nicht greift.
Wir sehen andererseits am Ende dieser Debatte die Situation, dass von allen Fraktionen zugestanden wurde, dass es neue Medienentwicklungen gibt, dass das alte Dampfradio und das Fernsehgerät nicht mehr die alleinigen Empfangsgeräte sind, sondern dass ständig neue Geräte auf den Markt kommen, deren Besitz und deren Gebrauch als Rundfunkteilnehmerin und Rundfunkteilnehmer qualifiziert.