Auch die Staatsregierung in Sachsen kündigt die Einführung eines Frühwarnsystems an. Kernpunkt sollen regelmäßige Pflichtuntersuchungen der Kinder beim Arzt sein. Zudem sollte weiterhin die Betreuung der Eltern bereits vor der Geburt beginnen und sich danach über die ersten vier Jahre erstrecken. Damit wären Säuglinge und Kleinkinder von Anfang an regelmäßiger professioneller Begutachtung unterzogen. Missstände wie akute Unterernährung, Misshandlungen oder seelische Verletzung könnten viel früher erkannt und eine Eskalation der Gewalt im Elternhaus mit Sicherheit in vielen Fällen abgewendet werden.
Die Debatte um die Installation eines Frühwarnsystems ist allerdings nicht neu. Schon in der 44. Sitzung des Landtages am 17. März dieses Jahres hat meine Fraktion einen Antrag in dieser Richtung eingebracht. Wir forderten damals – neben der Umwandlung der U-1- bis U-10Untersuchung von einer heute freiwilligen Untersuchung
in eine Pflichtuntersuchung – auch die verbindliche Regelung der Meldung des unentschuldigten Fernbleibens eines Kindes von der Kindertageseinrichtung an das Jugendamt, welches dann tätig werden müsste.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch gut an den Eiertanz, den Sie hier aufführten. Die Linksfraktion und die FDP hielten es gar nicht erst für nötig, ihren Standpunkt darzulegen. Herr Krauß von der CDUFraktion warf Nebelkerzen und verstrickte sich eher in Debatten um Extremismus und Vergangenheitsbewältigung. Frau Herrmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete die gesetzliche Unmöglichkeit unserer Forderung und verstieg sich in die Behauptung, unsere Vorschläge seien nicht verfassungsgemäß.
Meine Damen und Herren! Im Oktober dieses Jahres erlebten wir in Zwickau den Tod eines kleinen vierjährigen Jungen an einer Hirnblutung, nachdem der Lebensgefährte der Mutter auf den Jungen eingeschlagen hatte. Nun entwickelt die Staatsregierung eine Betriebsamkeit, welche schon im März dieses Jahres hätte entwickelt werden können. Dazu hätten Sie allerdings Ihre Scheuklappen ablegen und unserem Antrag zustimmen müssen.
Das Grundgesetz schützt zwar die Familie vor staatlichem Zugriff, doch müssen wir uns auch der Realität stellen. Hier müssen wir uns auf notwendige staatliche Fürsorge berufen. Der Schutz des Lebens und der Unversehrtheit des Körpers ist höchstes Grundrecht, und da muss man sich fragen, wie man die Kinder besser vor problematischen, süchtigen und gewaltvollen Eltern schützen kann. Das Schicksal Kevins oder auch Mehmets ist kein Einzelfall. Für Katharina Abelmann-Vollmer, Expertin zum Thema Gewalt gegen Kinder beim Deutschen Kinderschutzbund, sind selbst die gemeldeten und bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung nur die Spitze des Eisberges.
Untersuchungen zeigen, dass kleinere Kinder häufiger geschlagen werden als größere. Aber auch das Thema Verwahrlosung darf nicht unterschätzt werden. Experten sprechen hier von bundesweit 80 000 Kindern unter elf Jahren, die von Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung bedroht sind. Allein in Dresden, einer 500 000Einwohner-Stadt, ist statistisch jeden Tag mindestens ein Kind in Not. 2005 hat das hiesige Ordnungsamt 428 Kinder – das sind manchmal zwei an einem Tag – in Obhut, sprich: von seinen Eltern wegnehmen müssen. 59 davon kamen aus ähnlich katastrophalen Verhältnissen wie Kevin aus Bremen, und die Probleme der Eltern werden immer schlimmer. Die Suche nach Arbeit frisst ihre Zeit und ihre Energien. Familien zerfallen; es ist ein Teufelskreis. Hier ist ein ganzer Teil der Gesellschaft aus den Fugen geraten. Das passt in die Debatte um Schichten und prekäre Lebenslagen, welche durch die FriedrichEbert-Stiftung bzw. den SPD-Parteivorsitzenden losgetreten wurde. Diese sind jedoch relativ schnell wieder verstummt.
Doch in der Frage um ein Frühwarnsystem geht es um mehr. Anstatt über Semantik zu streiten, sollte es in dieser Frage schnellstens einen großen Konsens geben. Kinder aus Problemfamilien, die sozial aus dem Ruder laufen, brauchen Rückendeckung. Sie brauchen Inseln, wo sie Kraft und Ruhe tanken können, vor allem aber auch Schutz finden. Das heißt auch möglichst kostenlose Ganztags-Kitas, damit die Kinder aus dem häuslichen Elend herauskommen. Nur so werden sie überhaupt noch eine Chance haben, später einmal Fuß in dieser Gesellschaft zu fassen. Darüber hinaus müssen Pflichtuntersuchungen Teil des Präventionsprogramms zur Vermeidung von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung sein. Wir müssen auch hier überforderten Eltern bessere Hilfen zukommen lassen und den Schutz der Kinder verbessern. Ärzte, Krankenkassen und Jugendämter müssen in ein vernetztes Hilfssystem eingebaut werden. Die Kassen könnten beispielsweise die Jugendämter informieren, wenn die Kinder nicht zur Pflichtuntersuchung gebracht wurden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich freue mich, dass Sie hier und jetzt anwesend sind und uns wahrscheinlich einen umfassenden Einblick in ein von Ihnen recht plakativ angekündigtes soziales Frühwarnsystem im Freistaat Sachsen geben werden. Ich hoffe, dass dieses nicht mit heißer Nadel gestrickt wurde; denn Sie wollen es ja bereits heute als mögliches Landesprojekt gegebenenfalls den Jugendamtsleitern der Kreise und kreisfreien Städte vorstellen.
Es ist nun fast genau ein halbes Jahr her; am 7. April diskutierten wir hier im Sächsischen Landtag auf Antrag der Koalition über Konzepte und Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch. Schon damals haben die erschütternden Fälle die Augen der Öffentlichkeit auf ein Problem gerichtet, von dem überhaupt nur ein Bruchteil an die Öffentlichkeit gelangte. Wir waren uns fraktionsübergreifend darin einig, dass ein Frühwarnsystem helfen kann, die Entwicklung in sogenannten Problemfamilien positiv zu fördern und Vernachlässigungen und Misshandlungen hoffentlich zu verhindern. Wir waren uns auch darin einig, dass die Vernetzung von verschiedenen Akteuren, wie Jugendämtern, Kindertageseinrichtungen, Ärzten, Gesundheitsämtern, Trägern der Jugendhilfe und der Polizei, ein wichtiger Schlüssel sein kann, um Kindesmisshandlungen zu erkennen und hoffentlich auch zu verhindern.
Einzelmaßnahmen und der Ruf nach einzelnen restriktiven Eingriffen des Staates werden dabei allerdings nicht das Allheilmittel sein. Die Fachleute sind sich unter anderem darin einig, dass ärztliche Früherkennungsuntersuchungen als ein Baustein zwar einen wichtigen Stan
dard zur gesunden Entwicklung von Kindern darstellen, für sich allein jedoch nicht geeignet sind, Vernachlässigungen und Gewalt im familiären Kontext zuverlässig zu erkennen und zu unterbinden.
Es ist daher Zeit, Beschlüsse zu fassen und vor allem auch beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion bereits vor der heutigen Debatte einen eigenen Beschlussantrag eingebracht, um ihn heute Abend hier zu behandeln. Darin fordern wir, dass seitens der Staatsregierung endlich ein umfassendes inhaltliches Konzept und der Zeitplan der Umsetzung für ganz Sachsen auf den Tisch kommen. Angesichts vieler Kinder, die in verwahrlostem Zustand leben, ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich. Wir freuen uns, dass die Koalition immerhin eine halbe Million Euro für die Kofianzierung des Bundesmodellprojektes in den Haushaltsplan einstellen will. Die plakative Ankündigung des Frühwarnsystems, Frau Staatsministerin, reicht jedoch keineswegs aus.
Vor Ort haben sich bereits stille Netzwerke und Arbeitskreise auf Behördenebene gebildet. Diese haben sich der Problemlage schon lange angenommen. Ihre Erkenntnisse und ihre Kompetenzen jetzt nicht einzubeziehen wäre schädlich; ganze Regionen in Sachsen außen vor zu lassen, ebenso. Wenn alle Fakten bekannt wären, würde man feststellen, dass man Jugendämter aufstocken und dabei nämlich die aufsuchende, die direkt kontaktierende Familien- und Jugendhilfe stärken muss.
Wenn wir uns die Details des bisherigen Frühwarnsystems in Sachsen genauer anschauen, so handelt es sich um ein Pilotprojekt, an dem zwei Landkreise und zwei Großstädte teilnehmen sollen. Bis 2011 sollen, glaubt man den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 4. November, ganze 280 Familien in sozialen Problemlagen erreicht werden. 280 Familien in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Sachsen? Ich stelle es hier als Frage. Ich hoffe, die Bemühungen im Kampf gegen Kindesmisshandlungen enden nicht bei 280 Familien.
Wir brauchen in allen Städten und für alle gefährdeten Kinder ein System, welches besser vor Kindesmisshandlungen und Vernachlässigung schützt und vor allem Familien stärkt. Wir brauchen den Aufbau eines flächendeckenden Frühwarnsystems, bei dem die Vernetzung der Akteure besser funktionieren wird. Wir werden Schwerpunkte neu setzen, Kommunikationswege ausbauen und Handlungsstränge vor Ort überprüfen und gegebenenfalls ändern müssen. Die Aufgaben und die Kompetenzen müssen zielgenau benannt und verteilt werden. Fragen des Datenschutzes und der Meldepflicht sind dabei sicher neu zu bewerten.
In der Analyse der jetzigen Probleme, die wir heute Abend zu unserem Antrag diskutieren wollen, liegt dabei der Schlüssel. Die zentrale Voraussetzung für die Einleitung von Hilfen ist das frühe Erkennen von Risiken. Zu wenige Projekte und Modelle sind bisher darauf ausge
richtet, besonders belastete Familien systematisch zu erreichen. Im Vorfeld schon bedarfsgerechte Hilfen anzubieten muss dabei das Ziel sein. Flächendeckend die bisherigen Strukturen so zu verändern, dass Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen wirksam erkannt und bekämpft werden, das ist das Ziel, und das ist auch das Ziel unserer FDP-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist die beste Prävention gegen Vernachlässigung, sexuellen Missbrauch und Gewalt an Kindern? Das sind Jugendliche und junge Erwachsene, die sich darüber Gedanken machen, wie sie leben wollen und welchen Platz Familie und Kinder in ihrem Leben einnehmen sollen, und die dann die Fähigkeiten bei sich selbst entdecken und entwickeln, die sie brauchen, um ihr ganz persönliches Zukunftsmodell zu verwirklichen. Bei diesem Prozess brauchen sie unsere Unterstützung. Sie brauchen die Unterstützung von Eltern, Schule, Peergroups und Jugendhilfe. Insofern wirken sich Kürzungen in der Jugendhilfe und in der Jugendverbandsarbeit natürlich darauf aus, wie Mütter und Väter später in der Lage sind, mit Problemen umzugehen und ob sie dauerhafte Beziehungen zu Partner und Kind entwickeln können.
Aushandlungsprozesse, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen schon früher geführt werden, nicht erst in der Partnerschaft. Selbstbewusstsein ist eine wesentliche Voraussetzung, um Kritik nicht als Demontage der eigenen Personen zu erleben. Kinder und Jugendliche brauchen die Anerkennung als eigenständige Person unabhängig von ihren Leistungen. Brüche im Leben und Scheitern an einer Aufgabe sind ganz schwierige Situationen, zum Beispiel Trennung der Eltern, Verlust von Angehörigen und Freunden, schulische Probleme.
Jugendliche brauchen Menschen, mit denen sie darüber reden können, damit diese Erfahrungen nicht als Katastrophe im Hinterkopf sitzen bleiben. Es ist wichtig, dass Jugendliche erfahren: Ich kann aus dem Loch wieder herauskommen, ich kann in meinem eigenen Leben Regisseur sein.
Manche Familien können die nötige Unterstützung für ihre Kinder eben nicht geben, oder die jungen Menschen wollen in der Familie nicht darüber reden. Deshalb brauchen wir eine starke Jugendhilfe mit Hilfsangeboten, schon lange, bevor ein Kind unterwegs ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist die beste Prävention? Wenn ich mit Mitarbeitern von Beratungsstellen spreche, frage ich immer, wo sie Möglichkeiten der Prävention vor Kindesmisshandlungen, sexuellem Missbrauch und Gewalt an Kindern sehen. Viele verweisen mich auf die Phase der Schwangerschaft. Wenn es
Dann kommen die weiteren Bausteine: Familienhebammen, Schreiambulanzen, aufsuchende Familienhilfe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jede Familie braucht alles. Aber die Unterstützungssysteme können Sicherheit bieten wie ein Treppengeländer, nach dem man nur greift, wenn man stolpert. Es ist da, auch wenn man es gerade nicht braucht und nicht danach fasst. Ist dort aber eine Lücke, fällt man auf die Nase.
Im Kreistag hatten wir vor einigen Jahren die Situation, dass die Inobhutnahme von Kindern und die stationären Leistungen der Jugendhilfe rückläufig waren. Das war noch bevor die Demografie deutliche Spuren hinterließ. Der Grund hierfür waren vielfältige, gut abgestimmte ambulante Hilfen. In der Haushaltsberatung wurden dann nicht nur die Gelder für die nicht notwendigen stationären Maßnahmen gekürzt, sondern gleich die für die ambulanten Maßnahmen mit. Die Folgen können Sie sich ausrechnen. Die sind auch eingetreten. Diese Kürzungen haben allerorts stattgefunden. Übrig geblieben sind ausgedünnte Strukturen in der Jugend- und Familienhilfe, die jetzt mit dem Aufbau eines Frühwarnsystems einfach überfordert sind.
Drei Erziehungsberatungsstellen in einem Landkreis sind schon das unterste Limit. Fällt aktuell durch die Haushaltsberatung noch eine weg, frage ich: Wie sollen dann die Eltern die Beratungsstelle erreichen? Was nützt ihnen in einer aktuellen Situation ein Termin in sechs Wochen? Wieso geht dort keiner ans Telefon, wenn Eltern anrufen? Na klar, die sind alle in Beratungen; Sachbearbeiter gibt es nur halbtags.
Es ist einfach nicht wahr, dass Hilfesysteme im Prinzip schon ausreichend sind. Sie sind ausgelastet. Wir stellen fest, dass manche Eltern dort gar nicht ankommen. Wo wollen wir sie denn noch hineinquetschen? Wohin wollen Sie sie verweisen, wenn die Familienhebammen Hilfebedarf signalisieren?
Nein, es ist nicht nur eine Frage der Kooperation und der Vernetzung von Professionen sowie von verbindlichen Absprachen. Es ist auch eine Frage der vorhandenen Strukturen. Da wurde in den letzten Jahren viel geschaffen und seit einigen Jahren sind wir dabei, das wieder kaputt zu sparen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns ja fast alle einig hier in diesem Hohen Hause, dass wir dem Kindeswohl gerecht werden wollen. Sicherlich sind die Ansätze nicht in jedem Detail gleich und sicherlich ist es richtig, dass die U-Untersuchungen nicht das einzige Faktum
sind. Aber sie sind ein Bestandteil, um die Kinder zu schützen, um auch den Familien, den Eltern Hilfe zu geben.
Aber es geht ja nicht darum, dass man Sanktionen auferlegt. Es kann genauso gut sein, dass man die Eltern dafür belohnt, dass sie zu einer U-Untersuchung gehen, wenn wir zum Beispiel eine Art Bonusregelung einführen würden und könnten. Das müsste sicherlich auf Bundesebene und nicht auf sächsischer Ebene geschehen. Aber es ist ein Gedanke, über den man nachdenken kann.
Vieles ist auch gesagt worden, was die Jugendhilfe betrifft. Es ist richtig, dieser Aufgabe wollen wir uns ebenfalls stellen. Wir wollen die Jugendhilfe vor Ort stärken und mit dem Doppelhaushalt die Pauschale erhöhen. Das ist sicherlich auch ein Faktum, um entsprechende Hilfe gewährleisten zu können.
Das Frühwarnsystem ist jetzt nicht vor dem Hintergrund der Vorfälle, die hier mehrfach genannt worden sind, aus der Not geboren. Diese Fälle sind sehr tragisch und wir bedauern es alle sehr. Vieles liegt mit Sicherheit noch im Dunkeln, was überhaupt nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Wir hatten bereits im August als Koalitionsfraktionen einen Antrag zu dem Thema Familienhilfe eingebracht. Kollegin Dr. Schwarz hatte es noch einmal ausgeführt. Dort hatte in der Antwort der Staatsregierung die Ministerin das Frühwarnsystem bereits benannt, ohne dass Frau von der Leyen diese Impulse im Nachhinein gegeben hat. Dafür sind wir natürlich im Besonderen dankbar, dass wir hier vorwärts gehen wollen. Die finanziellen Kriterien hatte ich ja noch einmal benannt.
Das Frühwarnsystem wird im Einzelnen beinhalten: das Wahrnehmen von Potenzialen, was enorm wichtig ist; das Warnen, aber nicht nur von denjenigen, die in Einrichtungen sind, sondern im Besonderen das Warnen durch die Öffentlichkeit. Es ist ja hier auch kritisch benannt worden, dass Nachbarn Dinge wahrnehmen und nicht warnen. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wie es zu lösen ist, werden wir in der Zukunft sehen. Sicherlich haben einzelne einfach Ängste zu sagen: Jawohl, ich zeige jemanden an! Dann muss es untersetzt werden und ich werde namentlich benannt.
Aber ich denke, das Kindeswohl ist das höhere Gut. Wir konnten den Medien entnehmen, dass es im Einzelnen nicht so sein muss, dass man die Dinge namentlich benennt.
Das dritte Kriterium des Frühwarnsystems ist das Handeln, das zeitnahe Handeln für die Kinder oder für die jeweiligen Familien, die es betrifft.
Wir werden uns nach dieser Aktuellen Debatte natürlich weiter mehrfach mit diesem Thema in diesem Hohen Hause befassen, einmal schon heute am späteren Abend mit dem Antrag der FDP-Fraktion, wobei dieser – das möchte ich noch einmal betonen – auch etwas anders gestrickt ist. Wir wollen praktisch in diese präventive Handlung eingehen, ein Frühwarnsystem zu etablieren,
Ich lade Sie alle ganz herzlich ein, diese Überlegungen auch weiterhin gedeihlich zu begleiten, einmal im finanziellen Rahmen, das ist sicherlich unabdingbar, aber natürlich auch in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion dieses Themas, dass eben niemand wegsieht, wenn ein Kind misshandelt wird. Ich denke, es ist das Allerwichtigste, dass diese Dinge auch offen benannt werden.