Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

In der Reihenfolge sprechen zuerst die Antragsteller, die CDU- und die SPD-Fraktion, danach Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE, Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Vertreterin der CDU das Wort nimmt. Frau Nicolaus, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Frühwarnsystem für Sachsen mit unterschiedlichem Tenor und unterschiedlichen Facetten – mit diesem Thema haben wir uns schon mehrfach hier im Hohen Hause befasst. Die Debatte hätte auch heißen können „Gesundes Aufwachsen für Kinder gewährleisten“. Auch das wäre das richtige Thema gewesen.

Das gesunde Aufwachsen von Kindern, das Erkennen von Risiken für die Entwicklung und den Schutz zu gewährleisten, ist ein Gebot der Menschlichkeit, aber natürlich auch Ausdruck von gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.

(Beifall des Staatsministers Thomas Jurk)

Das Grundgesetz überantwortet zu Recht die Sorge für die Kinder primär den Eltern. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass die staatliche Gemeinschaft über diese Sorge der Eltern wacht und dass die Ausübung der elterlichen Sorge dementsprechend verantwortungsbewusst und mit der Wachsamkeit der Gesellschaft ausgeübt wird.

Staat und Gesellschaft müssen ihre Aufmerksamkeit beim Aufwachsen von Kindern deutlich steigern. Hierbei ist auch und gerade das Einbeziehen der Kinder ein wichtiger Aspekt, gerade der Kinder, die unter ungünstigen Bedingungen aufwachsen. Es geht darum, die Förderung und die medizinische Versorgung auch sozial benachteiligter Kinder von Anfang an sicherzustellen und ihnen durch echte Zukunftsperspektiven entsprechende Wegbegleitung zu geben. Ziel muss es sein, den Schutz von Kindern aus

besonders belasteten Familien vor Gewalt, vor Vernachlässigung und Misshandlung insbesondere durch die Stärkung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern zu verbessern.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Thomas Jurk)

Die meisten Eltern sind in der Lage, ihre Erziehungskompetenz entsprechend auszuüben. Aber in besonderen Fällen der Belastung der Eltern in vielfältiger Art und Weise, bedingt durch schwierige Lebenssituationen oder durch besondere Lebensrisiken, bedürfen die Familien des besonderen Schutzes und der Hilfe, aber auch so frühzeitig wie möglich.

Die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 sind zum Beispiel ein Weg dazu. Auch darüber haben wir im Hohen Hause diskutiert. Leider ist es nicht möglich, diese Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend zu gestalten. Wir hatten uns dazu bekannt, diese verpflichtender zu gestalten und dass vom Bund Einfluss genommen wird, dass diese Vorsorgeuntersuchungen auch von den Kassen in Zukunft mehr angeboten werden und dass darauf aufmerksam gemacht wird wie bei einer Art Prävention, wie es auch in anderen Bereichen schon möglich ist. Vielleicht könnte auch die Gesundheitsreform hier Maßstäbe setzen. Wir wissen aber auch, dass durch die Veränderung des § 8a SGB VIII den Kindergärten vor Ort eine besondere Rolle zukommt. Diese kann natürlich nicht konterkariert werden, indem man sagt, der Datenschutz ist hier hinderlich, sondern das erste Gebot ist dem Kinderschutz zu widmen.

Wir wollen hierfür, damit die Kindergärtnerinnen auch Zeit haben, eine Vernetzung durchzuführen – wie eine Mitteilung an das Jugendamt oder Gespräche mit den Eltern –, auch was Familienbildung anbetrifft, Geld in die

Hand nehmen. Wir wollen als Koalition 7,1 Millionen Euro auf den Haushalt draufsatteln, um den jeweiligen Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen dafür mehr Möglichkeit zu geben, wie zum Beispiel eine Stunde pro Gruppe pro Woche pro jeweiliges Kindergartenjahr. Das ist ein wichtiger Fakt, aber natürlich nur ein Aspekt, um dieses Problem etwas zu entkrampfen und damit dem Kindeswohl auch in Zukunft gerecht werden zu können.

Zu dem Frühwarnsystem werde ich in der nächsten Runde noch etwas ausführen. Auch hierfür werden wir noch einmal Geld einstellen. Dafür ist das Geld gedacht, das von Frau von der Leyen zum Thema pro Kind, was das Frühwarnsystem anbetrifft, zur Verfügung gestellt wird. Ich denke, 500 000 Euro sind ein angemessener Betrag, um das eine oder andere in die Gänge zu bringen. Aber das wird natürlich nicht alle Probleme lösen können. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir uns auch in Zukunft stellen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort. Frau Dr. Schwarz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Betroffenheit meiner Fraktion zum Ausdruck bringen. Kindesmisshandlungen oder gar Tötungen müssen nicht nur strafrechtlich in aller Härte verfolgt, sondern auch gesellschaftlich geächtet werden.

Ich kann mich erinnern: Als die rot-grüne Bundesregierung das Gesetz zur gewaltfreien Erziehung auf den Weg gebracht hat, wurde das gar nicht so einhellig begrüßt. Die Meinung, dass der kleine Klaps angeblich keinen Schaden anrichtet, ist noch weit verbreitet. Dabei gehört es mittlerweile zum Allgemeinwissen, dass, wer Gewalt erfahren hat, auch dazu neigt, selbst gewalttätig zu werden.

Es macht betroffen, dass die Zahl der Delikte steigt. Es bleibt nur ein Fünkchen Hoffnung: dass sie auch deswegen steigt, weil die Sensibilisierung im Umfeld der Kinder größer geworden ist und mehr Fälle zur Anzeige kommen. Wir brauchen die Zivilcourage aller Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Kenntnis von Kindesmisshandlung haben bzw. diese vermuten.

(Beifall bei der SPD und des Staatsministers Thomas Jurk)

Nun waren die Fälle in Hamburg, Bremen und Zwickau Anlass, sich noch intensiver damit zu beschäftigen, präventiv tätig zu werden und alle Anzeichen von Gewalt an Kindern möglichst früh zu erkennen, um ihnen zu helfen. Natürlich sind die Jugendämter gefordert. Aber Bund und Länder müssen Hilfestellungen geben, damit sie ihre Aufgabe erfüllen können.

Meine Fraktion begrüßt es, dass sich die sächsische Staatsministerin mit uns gemeinsam um die Beteiligung am Bundesmodellprojekt für ein Frühwarnsystem bemüht.

Aber auch wir selbst müssen und wollen ab 2007 tätig werden, und wir werden dafür auch Geld in den Haushalt einstellen. Meine Kollegin Nicolaus hat es bereits gesagt.

Unser sächsisches Frühwarnsystem sollte darauf ausgerichtet sein, Maßnahmen zur intensiveren Betreuung von Familien und Kontrollen von gefährdeten Kindern zu ermöglichen und eine bessere Kommunikation und Vernetzung der Behörden und Einrichtungen zu fördern. Es muss eine noch engere Verzahnung des Gesundheitssystems sowie der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort – dazu gehören insbesondere die Kindertagesstätten –, geben.

Die Möglichkeiten der Jugendämter, mit den Trägern Vereinbarungen abzuschließen, müssen unbedingt genutzt werden. Kollegin Nicolaus hat bereits auf den § 8a SGB VIII hingewiesen. Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dabei ist es wichtig, dass nicht der Sparzwang der Kämmerer notwendige Hilfen zur Erziehung beeinträchtigt. Die Sozialarbeiterinnen in den Jugendämtern haben eine schwere Aufgabe. Das Hilfespektrum ist vielfältig. Es geht von einem einmaligen Rat bis hin zur Entscheidung von teilstationärer oder stationärer Betreuung. Oft fehlt dabei die Anerkennung dieser schweren Arbeit. Wehe, es passiert dann ein Fehler!

Das Modellprojekt in Niedersachsen „Pro Kind“, das auf die gesundheitliche Prävention setzt, beginnend mit der Schwangerschaft bis hin zur weiteren Betreuung durch Hebammen, ist sicherlich ein sehr gutes Projekt. Unser Antrag der Koalitionsfraktionen zur aufsuchenden Familienhilfe hat genau diesen Ansatz. Wir werden dazu im Januar eine Anhörung haben.

Wie stelle ich mir die Prävention und den Umgang bei Kindesmisshandlungen vor? Prävention ist ein komplexes Gesamtkonzept. Dazu gehören die frühe Erkennung von Risikokonstellationen und Risikofamilien, die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere sozial belasteter Familien, und die Verbesserung von Eltern- und Erziehungskompetenz. Die frühe Erkennung von seelischen und sozialen Notlagen kann schon mit der Schwangerschaft beginnen. Hausbesuche ermöglichen Beratung und Unterstützung von Eltern. Bildungs- und Trainingsangebote im Rahmen der Familienbildung: Ich denke, hierbei ist Sachsen schon auf einem guten Weg.

Programme des Frühwarnsystems müssen evaluiert werden. Die fachliche Qualifizierung der Profis in allen Bereichen des Kinderschutzes muss verbessert werden. Die Verbindung, die Kooperation, die Kommunikation und die Vernetzung der Beteiligten vor Ort sollte verbindlicher ausgestaltet werden. Dabei darf die Frage nach der personellen Ausstattung kein Tabu sein. Die ökonomischen Folgen von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen sind beträchtlich. Wir brauchen als Partner auch die Medien, aber nicht, um zu skandalisieren, sondern um die Öffentlichkeit über Aspekte der Gewaltprävention zu sensibilisieren. Das Wahrnehmungssystem von Nachbarn, Freunden und anderen im Umfeld der Kinder muss gestärkt werden. Es muss klar sein, dass jeder Versuch von Erwachsenen, Kindern gewaltsam

ihren Willen aufzuzwingen oder ihren Frust an ihnen auszulassen, nicht akzeptiert wird. Wir brauchen eine Kultur der Gewaltlosigkeit.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion.PDS, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Ich erteile der Linksfraktion.PDS das Wort; Herr Neubert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön, dass die vorherigen Rednerinnen das Thema der Aktuellen Debatte nun klar umrissen haben. Wir hatten im ersten Moment gerätselt, ob es um das Frühwarnsystem in der Haushaltspolitik, im Katastrophenfall oder gar um das Frühwarnsystem bei Koalitionskrisen geht. Vielleicht geht es beim nächsten Mal gleich etwas konkreter.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir im Plenum über die Frage des Schutzes von Kindern, ihre Vernachlässigung und ihren Missbrauch sprechen. Es ist ein sehr sensibles Thema und auch immer eine Gratwanderung. Auf der einen Seite müssen wir Wege finden, Kinder in unserer Gesellschaft vor möglichem Leid zu schützen; auf der anderen Seite müssen wir aufpassen, dass wir nicht alle Eltern unter den Generalverdacht stellen, ihre Kinder zu misshandeln. Wir müssen die Persönlichkeitsrechte der Eltern schützen.

Es gibt im Zusammenhang mit der Diskussion Vorschläge und Projekte, die ich für bedenklich und falsch halte. Wenn ich lese, dass in einer Stadt in NRW in die Privathaushalte kommende Handwerker zu Frühwarnern ausgerufen werden, dann setzt das wohl mehr am denunziatorischen als am pädagogischen Potenzial an.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte auch die ständig wiederkehrenden Forderungen aus der Union, bei Nichtteilnahme an der Vorsorgeuntersuchung das Kindergeld zu streichen, für mehr als zynisch. Wer solche idiotischen Vorschläge unterbreitet, dem geht es nicht um das Kindeswohl. Man kann nicht alles mit Zwang lösen, zumal dabei das Kind doppelt bestraft würde. Ich möchte nur darauf verweisen, dass im Fall Kevin in Bremen die Sozialleistungen für eine erhebliche Zeit gestrichen worden sind. Damit hat sich die Situation zusätzlich verschärft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle Folgendes sagen: Soziale Vernachlässigung, aber auch Misshandlung der eigenen Kinder ist scheinbar immer ein individuelles Problem. Dennoch gibt es eine weitere zu beachtende Komponente: Verhalten entspringt einer bestimmten Sozialisation und bestimmten Verhältnissen. Vor diesem Hintergrund ist Armutsbekämpfung eine gewichtige Form der Prävention.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir müssen das staatliche Wächteramt – das gibt es nämlich schon lange – ausüben. Das sollten wir zuallererst mit Hinschauen tun und nicht mehr wegschauen, wie es in vielen Kommunen zu sein scheint, weil das Problem, das man nicht sieht, auch nichts kostet; nein, hinschauen muss man und sich dabei der Hilfe derer bedienen, die dies tagtäglich schon verantwortungsvoll tun.

Der Vorstoß von Frau von der Leyen ist wie so häufig ein westdeutscher. Wir haben in Sachsen eine andere Situation. Wir haben ein gut ausgebautes Netz an Kindertageseinrichtungen. Nutzen wir dieses als Stärke und als Basis für ein solches Frühwarnsystem. Die zentrale Frage ist: Wie kann es gelingen, dass Kinder nicht durch das Raster unserer schon vorhandenen Institutionen fallen?

Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir brauchen, ist eine kontinuierliche Begleitung der Kinder und die Unterstützung der Eltern durch eine vertrauenswürdige Person bzw. Institution. Wir haben derzeit die Situation, dass Kinder bei der Geburt und bei der Schuleingangsuntersuchung im Grunde zu 100 % erreicht werden bzw. in Kontakt mit staatlichen Institutionen kommen. Zwischen diesen fünf bzw. sechs Jahren finden noch Vorsorgeuntersuchungen statt. Allerdings glaube ich nicht, dass eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung das entscheidende Instrument ist, um Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Gerade nach dem ersten Jahr, meine Damen und Herren, ist die Vorsorgeuntersuchung nur eine Momentaufnahme für den Arzt und mitnichten zur umfassenden Einschätzung der familiären Situation geeignet. Im Regelfall wird der Kinderarzt erst aufmerksam, wenn es schon zu spät ist, das heißt, wenn es bereits zur Vernachlässigung bzw. zum Missbrauch gekommen ist.

Die meisten Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung. Wenn wir uns über ein Frühwarnsystem in Sachsen unterhalten, dann wären diese aus unserer Sicht die zentrale Institution, ergänzt um Kinderärzte, Hebammen, den kinder- und jugendärztlichen medizinischen Dienst und das Jugendamt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas müssen in die Lage versetzt werden – häufig ist das schon Realität –, Entwicklungsdefizite und familiäre Konfliktsituationen zu erkennen und unterstützend, gegebenenfalls mit Unterstützung des Jugendamtes, eingreifen zu können.

Es bleibt somit für die Beachtung noch die Gruppe von Kindern, die keine Einrichtung besucht. Auch hier können Kitas eine entscheidende Rolle spielen, indem sie regelmäßig über Elternbriefe, über Beratungsveranstaltungen und über persönliche Kontakte die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung begleiten und unterstützen – im besten Sinne präventiv. Bei einer solchen Konstellation wird sehr schnell deutlich, für welche Familien eine besondere Unterstützungsleistung nötig ist und dann auch angeboten werden kann. Zudem ist durch einen kontinuierlichen Kontakt in einer Hand sichergestellt, dass kein Kind durch das Raster fällt.

Um auf den Fall Mehmet in Zwickau zurückzukommen: Mit einem solchen Ansatz wäre das Kind nach der Abmeldung aus der Kita nicht aus der Begleitung herausgefallen, sondern hätte auch weiterhin die Unterstützung durch die Kita erfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einer Frage dürfen wir die Augen nicht verschließen: Ein Frühwarnsystem wird nicht gut, nur weil es sich gut in der Öffentlichkeit verkaufen lässt. Damit es langfristig greift, sind finanzielle Ressourcen nötig. Wir haben in Sachsen seit Jahren Kürzungen der Mittel in der Jugendarbeit, bei der Familienberatung, der Erziehungsberatung, der Schuldnerberatung etc. Das lässt sich nicht einfach durch ein Koordinierungsbüro oder vier Modellstandorte herausreißen. Das ist zwar gut für den medialen Effekt, aber noch lange nicht für das Kindeswohl, das für uns doch im Vordergrund stehen muss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort. Herr Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern wir uns an die Kinder Kevin aus Bremen und Mehmet aus Zwickau. Zwei tote Kleinkinder innerhalb einer Woche sorgten im letzten Monat bundesweit für Schlagzeilen. Das Wehklagen der Politik und der Medien ist nun verklungen, jetzt sind Taten gefragt. Die Zahlen sind erschreckend. Innerhalb von zehn Jahren haben die Fälle von Kindesmisshandlungen in Deutschland um circa 50 % zugenommen. Waren es im Jahre 1995 bundesweit noch 1 876 gemeldete Fälle, so hat sich die Zahl im vergangenen Jahr auf 2 916 Fälle erhöht. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat als Reaktion darauf den Aufbau eines sogenannten Frühwarnsystems angekündigt. Hiermit soll das Risiko für Gewalt und Verwahrlosung, insbesondere bei Kleinkindern, minimiert werden.

Auch die Staatsregierung in Sachsen kündigt die Einführung eines Frühwarnsystems an. Kernpunkt sollen regelmäßige Pflichtuntersuchungen der Kinder beim Arzt sein. Zudem sollte weiterhin die Betreuung der Eltern bereits vor der Geburt beginnen und sich danach über die ersten vier Jahre erstrecken. Damit wären Säuglinge und Kleinkinder von Anfang an regelmäßiger professioneller Begutachtung unterzogen. Missstände wie akute Unterernährung, Misshandlungen oder seelische Verletzung könnten viel früher erkannt und eine Eskalation der Gewalt im Elternhaus mit Sicherheit in vielen Fällen abgewendet werden.